Winterdienst in Grün- und Erholungsanlagen ermöglichen

Antrag: BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend seiner personellen Kapazitäten den Winterdienst in Grün- und Erholungsanlagen zu ermöglichen. Prioritär sollen die Hauptwege in den Anlagen behandelt werden.

 

Begründung:

In seiner Pressemitteilung vom 26.11.2018 teilte das Bezirksamt mit, dass in bezirklichen Grün- und Erholungsanlagen keinen Winterdienst, also die Entfernung von Schnee und Eisflächen, bestehe. Begründet wurde dies mit der aktuellen Gesetzeslage (GrünanIG § 5, Absatz 2), nach dem keine Verpflichtung zur „Bekämpfung von Schnee- und Eisesglätte“ besteht.

Trotzdem besuchen viele Menschen im Bezirk auch im Winter die Grün- und Erholungsanlagen. Das Fehlen des Winterdienstes bedeutet für die Besucher_innen eine Gefahr. Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht für das Bezirksamt gibt, den Winterdienst an diesen Orten zu gewährleisten, bleibt es (soweit die personellen Kapazitäten es erlauben) trotzdem eine Aufgabe. Die vom Bezirksamt erwähnte Gesetzesnorm ist schließlich kein Verbot, sondern allerhöchstens eine Aufforderung zur Selbstverpflichtung.

 

Berlin, den 04.12.2018

BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Linksfraktion

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