Neue Mitte Tempelhof

Kleine Anfrage, Katharina Marg (LINKE)

  1. Werden die dem Sport gewidmeten Flächen beim Projekt "Neue Mitte Tempelhof" (NMT) verringert, und steht dies fest, welcher weiteren Schritte bedarf es dazu? Wenn die dem Sport gewidmete Fläche verringert werden soll, um wie viele Quadratmeter?

Nach dem B-Plan XIII-80 aus dem Jahr 1964 ist im nordöstlichen Plangebiet eine private nicht überbaubare Grundstücksfläche mit Bindung für Bepflanzung und der Zweckbestimmung "Sportplatz" festgesetzt. Ein Großteil der Fläche wird von einem Sportplatz eingenommen. Weitere Teilflächen werden derzeit als Kleingartenanlage, als Stellplätze und als Sporthalle genutzt. Der Sportplatz Germania wird in seiner Größe nicht verändert. Zudem ist mithilfe von Fördermitteln aus dem Programm Nachhaltige Erneuerung eine Aufwertung geplant (siehe Frage 4).

Weiter westlich, etwa in der Mitte des nördlichen Plangebiets befindet sich ein durch Baugrenzen umrissenes allgemeines Wohngebiet; hier befindet sich das Stadtbad Tempelhof. Es ist umgeben von einer privaten nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Bindung für Bepflanzung mit der Zweckbestimmung "Hallenschwimmbad".

Bei der Umsetzung des Siegerentwurfes „Grüne Mitte Tempelhof“ von Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus mit Treibhaus Landschaftsarchitekten innerhalb des Kooperativen Werkstattverfahrens zur Neuen Mitte Tempelhof ist für die Götzstraße 18 eine Versetzung der Schwimmhalle geplant. Das Ersatzgebäude des Stadtbads soll im Vergleich kompakter gebaut und in das neue Wohnquartier integriert werden. Dadurch nimmt es zukünftig ein kleineres Grundstück in Anspruch. Es wird ein modernes, größeres Bad mit einem zusätzlichen Becken entstehen. Die gegenwärtigen Außenflächen des bestehenden Stadtbades werden nicht für Sportzwecke genutzt. Das heißt, auch wenn das Grundstück des Bads zukünftig kleiner sein wird, gehen insgesamt keine der aktuell für Sportzwecke genutzten Flächen verloren.

Die weitere Umsetzung der Planungen erfolgt innerhalb des Bebauungsplanverfahrens (B-Plan 7-82a) in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021.

 

2. Ist ein rochierender Übergang der Schwimmbäder der NMT möglich – ist also die Inbetriebnahme einer, für das Schulschwimmen elementaren, neuen Schwimmhalle vor dem Abriss der alten Schwimmhalle möglich? Wenn ja, wie?

In der Aufgabenstellung innerhalb des Kooperativen Werkstattverfahrens war der Abbruch des Bestandsgebäudes erst nach Inbetriebnahme des Neubaus eine Voraussetzung. Die weitere Umsetzung ist Bestandteil des o.g. Verfahrens zum Bebauungsplanentwurf 7-82a.

 

3. Sind bereits Angaben zum Bedarf der Bevölkerung an Schwimmflächen einer neuen Schwimmhalle von Seiten des Bezirks bekannt? Wenn ja bitte aufschlüsseln nach Tiefe, Ausstattung, Länge und Anzahl der Bahnen, Umkleiden, Geräteräumen etc.?

Das Stadtentwicklungsamt kann hierzu keine Angaben machen.

 

4. Wie werden die veranschlagten Bedürfnisse der wachsenden Stadt auch nach Sport und Schwimmertüchtigung (Nichtschwimmer*innen lernen das Schwimmen) vom Bezirksamt innerhalb der Neuen Mitte Tempelhof konkret umgesetzt?

In Bezug auf das Kooperative Werkstattverfahren in dem Bereich des Bebauungsplanentwurfes 7-82a wird insgesamt die Qualität der Freizeit- und Sportmöglichkeiten durch die Neuordnung verbessert. Auch die Parkanlagen werden nach dem Siegerentwurf aufgewertet und bieten mehr informelle Möglichkeiten für spiel-sportliche Aktivitäten im Grünen.

Innerhalb des Förderprogramms Nachhaltige Erneuerung ist zudem gemäß dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (Drucks. Nr. 0830/XX) für das Fördergebiet Neue Mitte Tempelhof die Ertüchtigung des Sportplatzes Germania (Projekt-Nr. 16, Maßnahmen-Nr. 41) geplant.

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