Mobile Verwaltung in Tempelhof-Schöneberg
Kleine Anfrage, BV Carolin Behrenwald (LINKE)
Kleine Anfrage - lfd. Nr. 0419/XX
der Bezirksverordneten
Frau Katharina Marg (Die Linke)
Frau Carolin Behrenwald (Die Linke)
Betr. „Mobile Verwaltung in Tempelhof-Schöneberg“
Sehr geehrter Herr BV Böltes,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. | Frage Wird seit dem Test 2011 der Bürgerdienste-Koffer im Rahmen der mobilen Verwaltung durch die Kolleginnen und Kollegen des Bürgeramtes aktiv genutzt? |
| Antwort Nein, der Koffer wird nicht genutzt. Dieser ist aufgrund einer veralteten Hard- und Software nicht mehr einsatzbereit. Eine Neuanschaffung wird geprüft. |
zu 2. | Frage Wenn ja: Wie viele Hausbesuche bei Einwohner*innen oder in Pflegeinrichtungen und anderen betreuten Wohnformen wurden mit dem Behördenkoffer in Tempelhof-Schöneberg damit bisher durchgeführt? |
| Antwort Siehe Antwort unter Frage 1. |
zu 3. | Frage Fallen für die Einwohner*innen in Tempelhof-Schöneberg bei der Nutzung des mobilen Service des Bürgeramtes zusätzliche Kosten an? |
| Antwort Ja, für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von mobilen Einsätzen sind, entsprechend der Tarifstelle 1005 in der Verwaltungsgebührenordnung, 30,00 € zu entrichten. Die Gebühr wird neben sonstigen Verwaltungsgebühren für die jeweilige gewünschte Leistung erhoben. |
zu 4. | Frage Gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, diese zusätzlichen Kosten wenn sie anfallen sich erstatten oder übernehmen zu lassen? |
| Antwort Die Frage, ob ggf. Sozialleistungsträger Kosten erstatten, kann nur von dort beantwortet werden. |
zu 5. | Frage Wenn nein: Was spricht auf Seiten des Bezirksamtes gegen eine Nutzung des Koffers? |
| Antwort Siehe Antwort unter Frage 1 |
zu 6. | Frage Wenn nein: Welche alternativen Möglichkeiten haben Bürger_innen, die immobil sind, Ausweispapiere zu erhalten? |
| Antwort Für immobile Bürger_innen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich - auch nur vorübergehend - von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Personen, die z.B. auf Krankentransporte angewiesen sind oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht lange warten können, werden selbstverständlich bevorzugt behandelt. |
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Heiß