Mobile Verwaltung in Tempelhof-Schöneberg

Kleine Anfrage, BV Carolin Behrenwald (LINKE)

Kleine Anfrage - lfd. Nr. 0419/XX

der Bezirksverordneten

Frau Katharina Marg (Die Linke)

Frau Carolin Behrenwald (Die Linke)

 

Betr. „Mobile Verwaltung in Tempelhof-Schöneberg“

 

Sehr geehrter Herr BV Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Frage

Wird seit dem Test 2011 der Bürgerdienste-Koffer im Rahmen der mobilen Verwaltung durch die Kolleginnen und Kollegen des Bürgeramtes aktiv genutzt?

 

Antwort

Nein, der Koffer wird nicht genutzt. Dieser ist aufgrund einer veralteten Hard- und Software nicht mehr einsatzbereit. Eine Neuanschaffung wird geprüft.

zu 2.

Frage

Wenn ja: Wie viele Hausbesuche bei Einwohner*innen oder in Pflegeinrichtungen und anderen betreuten Wohnformen wurden mit dem Behördenkoffer in Tempelhof-Schöneberg damit bisher durchgeführt?

 

Antwort

Siehe Antwort unter Frage 1.

zu 3.

Frage

Fallen für die Einwohner*innen in Tempelhof-Schöneberg bei der Nutzung des mobilen Service des Bürgeramtes zusätzliche Kosten an?

 

Antwort

Ja, für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von mobilen Einsätzen sind, entsprechend der Tarifstelle 1005 in der Verwaltungsgebührenordnung, 30,00 € zu entrichten. Die Gebühr wird neben sonstigen Verwaltungsgebühren für die jeweilige gewünschte Leistung erhoben.

zu 4.

Frage

Gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, diese zusätzlichen Kosten wenn sie anfallen sich erstatten oder übernehmen zu lassen?

 

Antwort

Die Frage, ob ggf. Sozialleistungsträger Kosten erstatten, kann nur von dort beantwortet werden.

zu 5.

Frage

Wenn nein: Was spricht auf Seiten des Bezirksamtes gegen eine Nutzung des Koffers?

 

Antwort

Siehe Antwort unter Frage 1

zu 6.

Frage

Wenn nein: Welche alternativen Möglichkeiten haben Bürger_innen, die immobil sind, Ausweispapiere zu erhalten?

 

Antwort

Für immobile Bürger_innen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich  - auch nur vorübergehend - von der Ausweispflicht befreien zu lassen.

Personen, die z.B. auf Krankentransporte angewiesen sind oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht lange warten können, werden selbstverständlich bevorzugt behandelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Heiß