Schutz vor Böllerei im Bezirk

UmweltschutzVerwaltungLinksfraktion in der BVV

Antrag: BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, einenListe von Orten im Bezirk zu erstellen, an denen durch das Abbrennen von Pyrotechnik (z.B. an Silvester) Menschen besonders gefährdet sein können oder größere Brandgefahr von Gebäuden besteht. Anhaltspunkte für diese Liste sollen dem Bezirksamt bekannte Vorfälle von massiven Sach- und Personenschäden durch Pyrotechnik und das nahe Wohnen besonders schutzbedürftiger Gruppen sein.

Begründung:

Berlin diskutiert über ein Verbot von Silvesterböllerei. Die Gefahr von frei verkäuflichem Feuerwerk ist jedem und jeder bekannt, der Silvester in Berlin verbracht hat. Sach- und Personenschäden durch Böller und Raketen sind an der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen haben zu diesem Zweck einen Antrag (Drucksache 18/1526) eingebracht, dessen Ziel es ist, dass die Bezirke von selbst heraus „Einschränkungenvon Feuerwerk bzw. Böllern mit sehr lauter Knallwirkung“ erlassen können, die allerdings eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage bedürfen (§ 24 Abs. 2 1. SprengV). Ziel des Antrags soll es sein, dass das Bezirksamt präventiv Orte im Bezirk identifiziert, die unter eine entsprechende Verordnung fallen könnten. Besonders Orte, an denen die Gesundheit durch den Lärm und die Gefahren besonders gefährdet ist, wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sollen dabei geschützt werden. Dies soll im Fall einer entsprechenden Kompetenzzuweisung an die Bezirke eine zügigere Umsetzung garantieren

Berlin, den 08.01.2019

BV Martin Rutsch, Linksfraktion

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