Mietendeckel bei sozialen Leistungsbezieher_innen
Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie werden die sozialen Leistungsempfänger_innen vom Jobcenter und vom Sozialamt informiert über die Möglichkeit der Mietsenkung?
- Werden das Jobcenter und das Sozialamt selbst aktiv werden, wenn sich herausstellt, dass viele Betroffene, nach dem in Kraft getretenen Gesetz zum Deckeln der Miete, betroffen sind?
Nachfragen
- Wie wird gewährleistet und garantiert, dass soziale Leistungsbezieher_innen nicht auf den möglichen Nachzahlungen, die aus der rückwirkenden Unwirksamkeit des Mietendeckels (durch ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichts) resultieren, sitzenbleiben?
- Übernimmt das Jobcenter die höhere Miete, wenn potentielle Mieter_innen eine Wohnung mieten, genehmigt durch das Jobcenter, aber der Vermieter eine zweite höhere Miete ohne Mietendeckel (falls das Gesetz nicht rechtskräftig beurteilt wird) angibt?