Mietendeckel bei sozialen Leistungsbezieher_innen

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie werden die sozialen Leistungsempfänger_innen vom Jobcenter und vom Sozialamt informiert über die Möglichkeit der Mietsenkung?
  2. Werden das Jobcenter und das Sozialamt selbst aktiv werden, wenn sich herausstellt, dass viele Betroffene, nach dem in Kraft getretenen Gesetz zum Deckeln der Miete, betroffen sind?

Nachfragen

  1. Wie wird gewährleistet und garantiert, dass soziale Leistungsbezieher_innen nicht auf den möglichen Nachzahlungen, die aus der rückwirkenden Unwirksamkeit des Mietendeckels (durch ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichts) resultieren, sitzenbleiben?
  2. Übernimmt das Jobcenter die höhere Miete, wenn potentielle Mieter_innen eine Wohnung mieten, genehmigt durch das Jobcenter, aber der Vermieter eine zweite höhere Miete ohne Mietendeckel (falls das Gesetz nicht rechtskräftig beurteilt wird) angibt?