LARA schützen – Räume für den Schutz von Frauen* vor Gewalt im Bezirk sichern

Große Anfrage, Drucks. Nr: 1545/XX (Fraktion DIE LINKE)

  1. Welche Gründe hat das Bezirksamt, den ohne Gegenstimmen befassten Beschluss der BVV vom Dezember 2019 zu missachten, indem es LARA mit Schreiben vom 17. Januar die Verlängerung der Zweckentfremdung versagt - nur, um eine hochpreisige Wohnung für den freien Markt wieder verfügbar zu machen?
  2. Warum sah das Bezirksamt keine Veranlassung, den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste/Ordnungsamt trotz Verabredung in der Januar-Sitzung nicht über die Situation von LARA zu informieren?
  3. Was sind die ausschlaggebenden Faktoren, die das Ermessen der Behörde zuungunsten der Verlängerung der Zweckentfremdung für das Bezirksamt bestimmen?
  4. Warum erkennt das Bezirksamt das durch den Beschluss vom 17. Januar begründete öffentliche Interesse nicht an, das Grundlage einer Verlängerung der Zweckentfremdung wäre?
  5. Wie geht das Bezirksamt damit um, dass mit der Verfolgung von Zweckentfremdung auch soziale Einrichtungen unter Druck geraten, die aufgrund des unregulierten Gewerbemietmarktes Probleme haben, passende Räume zu finden?
  6. Besteht die Wertschätzung des Projekts durch das Bezirksamt darin, die Mitarbeitenden sowie die Klient_innen durch die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes unter Druck zu setzen und ihnen nicht die vom Verein gewünschte Frist bis März 2021, dem Ende des Vertrags mit dem Vermieter, zu gewähren?
  7. Wie geht das Bezirksamt mit der Tatsache um, dass bei vorzeitigem Auszug des Vereins qua Abhebungsvertrag mit dem Vermieter hohe Ausgleichszahlungen sowie weitere Kosten fällig werden könnten?
  8. Sind die alternativen Lösungen des Bezirksamts so tragfähig, dass LARA zeitnah in Räume ziehen können, die barrierefrei, bezahlbar und bezugsfertig sind?

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