LARA schützen – Räume für den Schutz von Frauen* vor Gewalt im Bezirk sichern
Große Anfrage, Drucks. Nr: 1545/XX (Fraktion DIE LINKE)
- Welche Gründe hat das Bezirksamt, den ohne Gegenstimmen befassten Beschluss der BVV vom Dezember 2019 zu missachten, indem es LARA mit Schreiben vom 17. Januar die Verlängerung der Zweckentfremdung versagt - nur, um eine hochpreisige Wohnung für den freien Markt wieder verfügbar zu machen?
- Warum sah das Bezirksamt keine Veranlassung, den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste/Ordnungsamt trotz Verabredung in der Januar-Sitzung nicht über die Situation von LARA zu informieren?
- Was sind die ausschlaggebenden Faktoren, die das Ermessen der Behörde zuungunsten der Verlängerung der Zweckentfremdung für das Bezirksamt bestimmen?
- Warum erkennt das Bezirksamt das durch den Beschluss vom 17. Januar begründete öffentliche Interesse nicht an, das Grundlage einer Verlängerung der Zweckentfremdung wäre?
- Wie geht das Bezirksamt damit um, dass mit der Verfolgung von Zweckentfremdung auch soziale Einrichtungen unter Druck geraten, die aufgrund des unregulierten Gewerbemietmarktes Probleme haben, passende Räume zu finden?
- Besteht die Wertschätzung des Projekts durch das Bezirksamt darin, die Mitarbeitenden sowie die Klient_innen durch die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes unter Druck zu setzen und ihnen nicht die vom Verein gewünschte Frist bis März 2021, dem Ende des Vertrags mit dem Vermieter, zu gewähren?
- Wie geht das Bezirksamt mit der Tatsache um, dass bei vorzeitigem Auszug des Vereins qua Abhebungsvertrag mit dem Vermieter hohe Ausgleichszahlungen sowie weitere Kosten fällig werden könnten?
- Sind die alternativen Lösungen des Bezirksamts so tragfähig, dass LARA zeitnah in Räume ziehen können, die barrierefrei, bezahlbar und bezugsfertig sind?
Dateien
- GA_1545_XX__Lara_schuetzen.pdf
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