Langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen der bezirklichen Kleingartenanlagen

Antrag: BV Martin Rutsch, BV Dr. Christine Scherzinger, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Tempelhof-Schöneberg verfolgt das strategische Ziel, alle im Bezirk vorhandenen Kleingartenanlagen dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Das Bezirksamt wird ersucht, 

a. in einem ausführlichen Bericht darzustellen, welche Aktivitäten das Bezirksamt zur dauerhaften Sicherung von Kleingartenanlagen unternommen hat und was die Ergebnissedieses Handelns waren. Dieser Bericht ist der BVV Tempelhof-Schöneberg zur XXX. ordentlichen Tagung vorzulegen. 

b. für alle im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorhandenen Kleingartenanlagen der Kategorien 3 bis 7 des Kleingartenentwicklungsplans des Landes Berlins auf deren dauerhafte Erhaltung als Planungsziel in diesem informellen Planwerk hinzuwirken. 

c. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass alle im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorhandenen Kleingartenflächen im Flächennutzungsplan von Berlin die Einstufung als Grünfläche erhalten.

d. vorrangig folgende Kleingartenanlagen über die sukzessive Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. vereinfachten Bebauungsplänen zu sichern:

Für KEP - Entwicklungskategorie 3

1.Abendrot, Ullsteinstr.1

2.Albrechtshöhe – Teilfäche – 34 Parzellen, Felixstr.

3.Alpental, Gradestr. 135

4.Eschenallee -Teilfläche – 5 Parzellen, Marienhöher Weg

5.Frieden I, Gottlieb-Dunkel-Str. 30

6.Fröhliche Eintracht, Ullsteinstr. 53

7.Hansakorso -Teilfläche – 17 Parzellen, Werner-Voß-Damm 45

8.Kleeblatt – Teilfäche – 64 Parzellen, Rixdorfer Str. 41

9.Papestrasse – Teilfläche – 6 Parzellen, Loewenhardtdamm 22

10.Sandwüste, Dederingstr.

11.Südring, Komturstr. 71

12.Maxstrasse, Kärntener Str. 22

Für KEP - Entwicklungskategorie 4

1.Borussia, Ringbahnstrasse

2.Eschenallee – 2 Teilflächen – 52 Parzellen, Marienhöher Weg

3.Feldschlößchen, Eresburgstr. 7

4.Germania, Götzstr. 36

5.Kaisergarten, Kaiserstr. 22

6.Morgengrauen, Eisenacher Str. 53

7.Wild-West – Teilfläche – 6 Parzellen, Richterstr. 38

Für KEP-Entwicklungskategorie 5

1.Friede und Arbeit, Götzstr.

2.Papestrasse – Teilfläche – 54 Parzellen, General-Pape-Str.

Für KEP-Entwicklungskategorie 6

1.Gaswerk,

2.Säntisstrasse,

3.Albanstrasse,

4.Hossauer Weg,

5.Röblingstrasse Nord,

6.Priesterweg/Sembritzkistrasse,

7.Güteraußenring,

8.Wünsdorfer Strasse,

9.Hilbertstrasse,

10.Tempelhofer Berg,

11.Neuköllner Berg,

12.Friedenau.

 

Begründung:

Kleingartenanlagenlagen sind die grünen Lungen des Bezirks und tragen damit zum Klimaschutz sowie zum positiven Gesamteindruck des Bezirks Tempelhof-Schöneberg bei. Zugleich sind sie auch für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Rückzugsorte. Sie haben eine wichtige Funktion bei der Versorgung der Bevölkerung mit kleinteiligem Grün sowie mit gemeinschaftlichen Angeboten und Sozial- bzw. Vereinsstrukturen. Außerdem ermöglichen sie bis zu einem gewissen Grad die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse. Gerade für Kinder stellen Kleingartenanlagen hervorragende Freizeitorte mit vielen Lern- und Betätigungsmöglichkeiten allein und auch in der Gemeinschaft dar. Die Kleingartenanlagen des Bezirks weisen unterschiedlichste planungsrechtliche Einstufungen und Eigentumsverhältnisse auf. Dadurch sind die dauerhaften Perspektiven für den Fortbestand zum Teil nicht abschließend geklärt. Kurze Laufzeiten bei den Schutzfristen, mögliche Nutzungsausweisungen im Flächennutzungsplan und die sich einschleichende Verfestigung von Wohnnutzungen gefährden die langfristige Erhaltung einzelner Anlagen. Das führt zu Unsicherheiten bei den KleingärtnerInnen. Eigentümer, Projektentwickler und planenden Institutionen auf verschiedenen Ebenen sehen allzu oft nur Bauerwartungsland auf bestehenden Kleingartenanlagen und streben die Inwertsetzung dieser Flächen an, ohne dabei auf den Bestand und seine wichtigen Funktionen zu achten. Derartige Ansätze und Bestrebungen sind verstärkt festzustellen. Die Linksfraktion in der BVV hat sich bereits mehrfach für die Erhaltung der Kleingartenanlagen eingesetzt. Die bisherige Ausweisungen von 26 Kleingartenanlagen als Dauerkleingartenanlagen ist bei einem Gesamtbestand von 92 Kleingartenanlagen unzureichend. Aufgrund der aufgezeigten Tendenzen ist es sinnvoll und erforderlich, deutlich mehr Kleingartenanlagen als bisher durch Ausweisungen und den Einsatz der verbindlichen Bauleitplanung zu schützen und zu sichern, um eine dauerhafte Erhaltung dieser Anlagen zu erreichen. So erhalten die PächterInnen für ihren Lebensmittelpunkt eine dauerhafte Perspektive und den negativen Folgen der Klimaentwicklung wird entgegengewirkt.