Kein Abzug von der Miete bei sozialen Leistungsemfänger_innen bei Mietminderungen

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden, dass Sozialleistungsempfänger_innen keinen Abzug ihres Mietanteils bei einer temporären Mietminderung (aufgrund von Mängeln, Heizungsausfall etc.) bekommen.

 

Begründung:

Temporäre Mietminderungen, verursacht durch Mängel bei Instandsetzungsarbeiten, aber auch durch Heizungsausfall oder benachbarten Baulärm, haben insgesamt in der Stadt zugenommen. Bisher ist es eine Ermessensfrage, ob die zuständige Sachbearbeiterin diesen Umstand berücksichtigt. Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, Betroffene die von  ALG-II  oder Grundsicherung leben müssen mit einzubeziehen, da sie genauso leiden, wie ihre mit Normaleinkommen betroffenen Nachbarn.

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