Freie Fahrt für den Verkehrsversuch am Tempelhofer Damm

Antrag, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss 2051/XX bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Umsetzung des Verkehrsversuchs am Tempelhofer Damm gemäß Drs. 0372/XX.

Das Bezirksamt wird stattdessen ersucht, monatlich im Fachausschuss über den Umsetzungsstand des Verkehrsversuchs zu berichten.

 

Begründung:

  1. formell

    Der Beschluss 2051/XX fordert eine Anwohnendenbeteiligung sowie von der BVV abzustimmende Vorlagen zur Beschlussfassung für diejenigen Maßnahmen, die in der MzK zur Drucksache 0718/XX aufgeführt werden. In dieser MzK mit Datum vom 12. Januar 2021 wurden die Beschlüsse zu den Anträgen 0718/XX, 0261/XX und 0372/XX zusammengefasst. Während sich die Drs. 0718/XX ursprünglich nur mit der Einrichtung von Parkraumbewirtungszonen befasst hat, bezogen sich 0261/XX und 0372/XX auf den Verkehrsversuch am Tempelhofer Damm. Somit entsteht die offene Frage, ob sich die MzK 0718/XX mit dem Titel „Bericht über den Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings“ inhaltlich nur auf das Thema des ursprünglichen Antragstextes (Machbarkeitsstudie Parkraumbewirtschaftung) oder auch auf das der Beschlusstexte zu 0261/XX und 0372/XX (Verkehrsversuch) beziehen. Die Verbindung beider Sachverhalte unter einer bereits verwendeten Drucksachennummer hat zu dieser Mehrdeutigkeit geführt, wodurch eine politische Klarstellung durch einen erneuten Beschluss der BVV notwendig erscheint.
     
  2. politisch

    Seit dem Beschluss zur Durchführung des Verkehrsversuchs am Tempelhofer Damm sind bereits dreieinhalb Jahre vergangen. Innerhalb dieser Zeit erfolgte eine intensive Beteiligung, um die Interessen im Planungsprozess abzuwägen (vgl. Beschlusstext 0261/XX bzw. MzK 0718/XX Punkt 3 „Beteiligung der Bevölkerung“). Dieser Prozess wurde erfolgreich abgeschlossen. Es wird nun Zeit, an die konkrete Umsetzung des Verkehrsversuchs zu gehen. Die Antragssteller des Beschlusses 2051/XX spielen mit der unter a. erläuterten Mehrdeutigkeit und sprechen von einem „Moratorium“ für den Verkehrsversuch. Das ist angesichts des ursprünglichen, breit getragenen Anwohner:innenantrags aus dem Jahr 2017 eine politische Farce.     

Berlin, den 15.03.2021