Fragen zu Clearingstelle / Ombudsstelle des Jobcenters

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

Kleine Anfrage gem. § 39 GO BVV lfd. Nr.: 0410/XX der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel DIE LINKE

Fragen zu Clearingstelle / Ombudsstelle des Jobcenters

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum wurde der Beschluss zur Drucksache 0135/XX vom April 2017 Ombudsstelle für Tempelhof-Schöneberg bisher noch nicht umgesetzt, wann wird dies geschehen?

      Eine von der BVV beschlossene Drucksache Nr. 0135/XX ist hier nicht

      eingegangen.

      Die Drs. 0135/XX wurde in der Sitzung der BVV am 15.03.2017 in den Ausschuss

      für Soziales, Senioren und demografischer Wandel überwiesen und dort am

      20.04.2017  beschlossen. In Allris endet hier der Weg der Drs.. Es ist nicht

      bekannt, ob die Beschlussempfehlung des Ausschusses der BVV zur 2. Lesung

      wieder vorgelegt wurde.       

 

2. Ist die Clearingstelle des Jobcenters eine feste Einrichtung, wenn nein, wie lange läuft das Projekt Clearingstelle?

Die Trägerversammlung hat am 24. Februar 2014 dem Vorschlag der Geschäftsführung des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg zugestimmt, die Clearingstelle als eine dauerhafte feste Einrichtung im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ab 01. April 2014 zu etablieren.

 

3. Wie viele Menschen suchten Hilfe seit 2016 bis jetzt in der Clearingstelle?

Die Anzahl der Beratungssuchenden in der Clearingstelle wird im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nicht gesondert erfasst.

Die Clearingstelle des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg ist Teil der Rechtsbehelfsstelle und für die Prüfung bereits ergangener Verwaltungsakte im Bereich Leistungsgewährung zuständig.

Die Anfrage wird dahingehend ausgelegt, dass unter dem Begriff „Hilfe“ zum einen der Kontakt mit den Kundinnen und Kunden und zum anderen die beendeten Clearingverfahren gemeint sind.

 

 

Kontakte

beendete Clearingverfahren

2016

1.596

1.359

2017

1.220

725

2018

1.174

855

 

4. Welche Art von Hilfe oder Beschwerden trugen die „Kunden“ von 2016  bis 2018 in der Clearingstelle vor,  bitte aufschlüsseln?

vgl. Antwort zu Frage 3)

Die Clearingstelle des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg ist Teil der Rechtsbehelfsstelle und für die Prüfung bereits ergangener Verwaltungsakte im Bereich Leistungsgewährung zuständig.

Für den Umgang mit Kundenreaktionen (Lob, Anregung, Beschwerden etc.) bietet das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg das Dienstleistungs- und Serviceangebot des Kundenreaktionsmanagements an. Wenn die Kundinnen und Kunden z. Bsp. Fragen zu offenen Anträgen, abgerechneten Erstattungsansprüchen haben, verbleibt weiterhin die Zuständigkeit in dem jeweiligen Fachbereich.

 

5. Konnten die betroffenen Menschen zufriedenstellend beraten, bzw. unterstützt werden, oder gab es Probleme, die die Clearingstelle nicht lösen konnte,  wenn ja welche?

Die Clearingstelle des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg bietet den Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Ziel ist, mehr Transparenz herzustellen, hierdurch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in Entscheidungen und Verfahrensweisen zu stärken und in der Folge auch zur Vermeidung von Widerspruchs- und/oder gerichtlicher Verfahren beizutragen.

Eine objektive und unabhängige Bearbeitung im Clearingverfahren wird insbesondere durch eine organisatorische Trennung zwischen Sachbearbeitung und Clearingstelle im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ermöglicht.

Einzig messbare Größe ist insoweit für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg die Erfolgsquote im Clearingverfahren. Diese betrug im Jahr 2017 ca. 94 Prozent und im Jahr 2018 ca. 90 Prozent. Somit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Kundinnen und Kunden zufriedenstellend beraten und unterstützt werden konnten.

 

6. Kamen dieselben Menschen, die die Clearingstelle aufsuchten mehr als einmal, wenn ja wie oft?

Die Anzahl der Beratungssuchenden in der Clearingstelle wird im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nicht gesondert erfasst, da eine Erfassung nach der Nummer der Bedarfsgemeinschaft erfolgt.

Anzahl der Kontakte im Jahr 2018

 

Wie oft?

Bedarfsgemeinschaft

1

673

2

269

3

135

4

62

5

35

 

 

7. Wie viel Personal arbeitet in der Clearingstelle (VZÄ und TZ)?

Seit dem 01. Juli 2018 ist die Clearingstelle im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg mit 1 festen Vollzeitäquivalent sowie weiteren Mitarbeiter/innen aus der Rechtsbehelfsstelle ausgestattet.

 

8. Gab es Personalkürzungen bei der Clearingstelle, wenn ja, aus welchen Gründen?

vgl. Antwort zu Frage 3)

Die festen MA wurden aufgrund der Reduzierung von Kontakten sowie der Falleingänge reduziert. Die Anzahl der für die Clearingstelle verfügbaren MA wurde beibehalten.

 

9. Wer finanziert die Einrichtung Clearingstelle und wer wird die Einrichtung 

    Ombudsstelle finanzieren?

In der Clearingstelle ist das Personal des Jobcenters beschäftigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kaddatz

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