Betr. Friedhofsentwicklung in Tempelhof-Schöneberg

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Sehr geehrter Herr BV Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.      Frage

a) Wie bewertet das Bezirksamt die vom Friedhofsentwicklungsplan (FEP) vorgeschlagenen Umnutzungsmöglichkeiten für die Friedhöfe

- Schöneberg I

- Heidefriedhof Tempelhof

- Schöneberg IV

- Friedhof Lichtenrade

- Zum Heiligen Kreuz

- Mariendorf-Ost

- Dreifaltigkeitsfriedhof III

- Neuer St. Michael-Friedhof

- St.-Matthias-Friedhof

in Hinblick auf die bezirkliche Umsetzbarkeit?

 

Antwort zu 1a):

Das Straßen- und Grünflächenamt kann nur Aussagen zu den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk treffen. Der FEP wurde auf den landeseigenen Friedhöfen umgesetzt, wonach Friedhöfe oder Flächenanteile für die Bestattung geschlossen wurden. Pietätsunbefangene Flächen wurden zu großen Teilen als Grünanlage angelegt und umgewidmet. Darüber hinaus geht das Bezirksamt davon aus, dass die Festlegungen im FEP nach Ablauf der Ruhezeiten und Pietätsfrist die Flächen als Grün- und Erholungsanlagen umgesetzt werden.

 

b) Gibt es aus Sicht des Bezirksamts weitere Friedhöfe, auf denen Umnutzungen stattfinden könnten?

 

Antwort zu 1b)

Der Tempelhofer Parkfriedhof wurde bereits vor der Festlegung des FEP für den Bestattungsbetrieb geschlossen. Eine Umnutzung des noch bestehenden Friedhofes kann nach Ablauf der Pietätsfrist zukünftig in großen Teilen als Grünanlage erfolgen, wobei vorhandene Kriegsopferflächen bestehen bleiben müssen.

 

zu 2.  Frage

Welche Entwicklungsperspektive hat das Bezirksamt für die in seinem Fachvermögen befindlichen Friedhöfe?

 

Antwort

Siehe Antwort zu Frage 1

 

zu 3. Frage

Auf welchen Friedhöfen im Bezirk sieht das Bezirksamt Potential für

a. Wohnungsbau und

b. sonstige Bautätigkeit?

 

Antwort

Zuarbeit StadtBau:

Für den nördlichen, bestattungsfreien Teil des Dreifaltigkeitskirchhofs III an der Eisenacher Straße liegt ein Konzept der Anne Ramm Stiftung für ein integratives Wohn- und Lebensprojekt für Menschen mit und ohne Hilfsbedarf vor.

Grundsätzlich verfolgt das Bezirksamt das Ziel, Friedhofsflächen nicht als Bauflächen zu entwickeln. Eine Untersuchung, auf welchen anderen Friedhöfen es noch Potenzial für eine Bebauung gibt, ist deshalb bisher nicht vorgenommen worden.

 

zu 4. Frage

Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, Teile von umzuwidmenden Friedhofsflächen als geschützte Grünflächen zu entwickeln?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1

 

zu 5.      Frage

Wie würde sich gemäß den Plänen des Bezirksamts die Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünflächen in den einzelnen Ortsteilen verändern?

 

Antwort

Mit Umnutzung der derzeitig geschlossenen Friedhöfe würde sich eine Verbesserung der Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen für die Bevölkerung ergeben.

 

zu 6. Frage

Wie schätzt das Bezirksamt die jeweilige stadtklimatische Bedeutung der in 1. genannten Friedhöfe ein?

 

Antwort

Die unter 1 genannten Friedhöfe tragen allgemein zum kleinräumigen Mikroklima bei.

 

zu 7. Frage

Sieht das Bezirksamt einen Bedarf zur Weiterentwicklung des aus dem Jahr 2006 stammenden FEP?

 

Antwort

Der FEP wurde nach intensiven Erörterungen durch den Senat beschlossen, weil die ausgewiesenen Bestattungsflächen im Land Berlin den Bedarf für Erd- und Urnenbeisetzungen weit überstiegen. Im Bericht zum Stand der Umsetzung des FEP aus November 2014 ist zu entnehmen, dass auch bei der Bevölkerungsprognose sich an dem im FEP festgelegten Friedhofsflächenbedarf keine Änderung ergeben hat. Für die landeseigenen Friedhöfe im Bezirk kann, bis auf den Friedhof Stubenrauchstraße, ebenfalls festgestellt werden, dass ausreichend freie Bestattungsfläche zur Verfügung steht.

 

8. Frage

Gibt es Bestrebungen des Bezirks, einzelne nicht in öffentlicher Hand befindliche Friedhofsflächen zu erwerben oder Erbbaupachtverträge einzugehen?

 

Antwort

Zuarbeit StadtBau:

Derzeit gibt es hierzu keinerlei Bestrebung.

 

zu 9. Frage

Sind dem Bezirksamt Bestrebungen der GrünBerlin GmbH bekannt, im Bezirk befindliche Friedhofsflächen als Grünfläche in ihr Portfolio aufzunehmen?

 

Antwort

Dem Bezirksamt sind keine Bestrebungen in Richtung GrünBerlin GmbH bekannt.

 

zu 10 Frage

Hält das Bezirksamt an seiner Leitlinie fest, Wohnbebauung auf ehemaligen Bestattungsflächen Bebauung, insbesondere Wohnbebauung, zu unterbinden?

 

Antwort

Zuarbeit StadtBau:

Ja, wie in Frage 3 erläutert, sieht das Bezirksamt auf ehemaligen Bestattungsflächen keine baulichen Nachverdichtungspotentiale.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Heiß

 

 

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