Baumschaden Görresstraße 9/11

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rutsch,

ich beantworte die Anfrage wie folgt:

1. Frage

Wann beantwortet das Bezirksamt die Anfrage von Anwohnenden im Schreiben vom 17. Februar, ob der die Sichtkontrolle am 22.12.2016 eingesetzte Mitarbeiter nachweislich die Qualifikation zum Beurteilung und Erkennen derartiger Baumerkrankungen besitzt?

Antwort auf 1. Frage

Das Schreiben wurde Ende Februar von mir an den Anwohnenden versandt. Die Baumkontrolleure des Fachbereich Grünflächen sind ausnahmslos qualifizierte Fachkräfte für Baumkontrollen und besitzen entsprechende Zertifikate für Schulungen nach der VTA-Methode und oder den Nachweis „zertifizierter Baumkontrolleur“.

Hintergrundinformation:

Die VTA-Methode ist weltweit verbreitet. Schwerpunkt der VTA-Methode ist das Verständnis der Körpersprache der Bäume. Die Schall- oder Bohrtechniken dienen lediglich der Defektbestätigung und Vermessung Wer die Körpersprache der Bäume kennt, kann Gefahrenbäume von nur scheinbaren Gefahrenbäumen unterscheiden und fällt somit weniger Bäume bei gleichzeitiger Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die VTA-Methode leistet einen Beitrag zum Rechtsfrieden, indem vorhersehbare Unfälle von unvorhersehbaren unterschieden werden können. Dadurch können begründete Haftungsansprüche befriedigt und unbegründete abgewehrt werden.
Die VTA-Methode ist somit weder baumfreundlich noch baumfeindlich. Diese Methode ermöglicht im Schadensfall, ein weitgehend gerechtes Urteil herbeizuführen.

2. Frage

Kann sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass Schadensrisiken wie im Fall dieses Baumsturzes (sog. Restrisiko) finanziell durch den Bezirk getragen werden?

Antwort auf 2. Frage

Schadensersatzforderungen Dritter werden immer durch das Rechtsamt geprüft. In Fällen wo eine Amtshaftung eintritt, werden die entstandenen Kosten in Gänze oder anteilig vom Bezirksamt übernommen.

1. Nachfrage

Besteht in diesem Fall die Möglichkeit zu einer Verständigung zwischen Bezirksamt und Geschädigten, damit Letztere nicht die Kosten für den Sturz des Straßenbaums zu tragen müssen?

Antwort auf 1. Nachfrage

Nein, es gibt ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2018, das eine Amtshaftung in diesem Schadensfall nicht feststellen konnte. Dies wurde bereits mehrfach kommuniziert.

2. Nachfrage

Sieht sich das Bezirksamt durch die aktuelle personelle Situation in der Lage, Schadensproblematiken, wie sie in der Görresstraße aufgekommen sind, umfassend im Bezirk zu verhindern?

Antwort auf 2. Nachfrage

Die Baumkontrollen des BA Tempelhof-Schöneberg werden den rechtlichen Anforderungen entsprechend durchgeführt. Trotz der jährlichen Sichtkontrolle und durchgeführten baumpflegerischen Maßnahmen besteht in der Natur jedoch immer ein Restrisiko. Selbst für ausgebildete Baumkontrolleure ist von außen nicht immer erkennbar, wie groß bereits die Fäulnis im Inneren des Baumes vorhanden ist. Es gibt Schadsymptome wie Pilzfruchtkörper oder absterbende Baumteile, die eindeutig sind, oft genug zeigt der Baum nach außen aber keine Schäden und gute Vitalität, trotz innerer Schäden. Das Risiko kann durch die Baumkontrollen daher nur minimiert werden aber leider nicht vollständig verhindert werden.

Bezirksstadträtin Christiane Heiß

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