Aktueller Stand ehemaliges Wegert-Haus

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Kleine Anfrage, BV Carolin Behrenwald (LINKE)

Kleine Anfrage gemäß § 39 GO BVV, lfd. Nr. 0159/XX

der Bezirksverordneten Carolin Behrenwald, DIE LINKE

 

Aktueller Stand ehemaliges Wegert-Haus

 

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o. g. kleine Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer ist zum aktuellen Zeitpunkt Eigentümer des ehemaligen Wegert-Hauses an der Kurfürstenstraße 150/ 151?

Es handelt sich um ein privates Grundstück. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können weitere Informationen nicht in einer kleinen Anfrage beantwortet werden.

 

  1. In was für einem Zustand befindet sich das Haus aktuell?

Gefahren oder bauordnungsrechtliche Mängel, die von dem Gebäude in der Potsdamerstraße 124,126 / Kurfürstenstraßen 151 ausgehen, sind nicht bekannt. Beschwerden von Anwohner über Mängel wurden nicht gemeldet.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt den seit der Ablehnung eines Antrages auf ein Laufhaus bestehenden teilweisen Leerstand des Hauses?

Zunächst ist festzuhalten, dass das Bezirksamt –ich denke in Übereinstimmung mit der BVV, der Anwohnerschaft und vielen anderen Beteiligten und Interessierten – sehr froh ist, dass im Ergebnis die enormen Anstrengungen des            

Bezirksamtes zur Verhinderung des Laufhauses erfolgreich waren. Hierfür danke ich an dieser Stelle allen Beteiligten!

Der teilweise Leerstand erscheint dem Bezirksamt im Übrigen nicht problematisch. Wie unter 3. mitgeteilt, ist die Bausubstanz des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Auch auf die Umgebung wirkt sich der Leerstand soweit erkennbar anders als in vielen anderen Fällen nicht negativ aus.

Natürlich aber wäre es wünschenswert, in dem Gebäude die Ansiedlung neuer gewerblicher Unternehmen zu erreichen. Bei der derzeitigen Nutzung durch das Erotik-Fachgeschäft mit Videokabinen „Love, Sex, Dreams“ LSD im EG und 1. OG erscheint dies jedoch nicht unproblematisch.

Das Bezirksamt sieht somit insgesamt neuen Bemühungen seitens der Eigentümerschaft zur Herbeiführung einer neuen Situation entgegen; Anlass, selbst tätig zu werden, sieht das Bezirksamt nicht.

Ich kann jedoch ergänzend mitteilen, dass in Vertretung des Eigentümers eine Rechtsanwältin das Gespräch mit dem Bezirksamt über die Zukunft dieses Grundstücks gesucht und am 9.6.2017 geführt hat. Dabei wurde von der Rechtsanwältin mitgeteilt, dass über eine neue Planung und Bebauung im Rahmen des geltenden Planungsrechtes des Grundstücks nachgedacht werde und die aktuellen Mietverträge auslaufen. Dies hat das Bezirksamt mit großem Wohlwollen zur Kenntnis genommen und um die Vorlage einer Konzeption gebeten. Eine solche ist jedoch bislang nicht vorgelegt worden, auch weitere Gespräche fanden bislang nicht statt.

In dem Gespräch hat das Bezirksamt den vorgetragenen Wunsch nach Errichtung eines Hochhauses ausgeschlossen, stattdessen aber eine Blockrandschließung in Aussicht gestellt.

 

  1. Gibt es Bestrebungen des Bezirksamtes zum Erwerb und zur Nutzung des Gebäudes?

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Oltmann

 

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