Abwendung von Stromsperren bei Sozialleistungs-Empfänger_innen

Antrag: BV Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt darauf hin zu wirken, dass Transferleistungsempfänger, die in eine finanzielle Notlage geraten, auf freiwilliger Basis einen Datenaustausch zwischen Jobcenter / Sozialamt und Energieversorger zustimmen. Bei anfallendem Zahlungsrückstand der Betroffenen könnte dann der Stromversorger angehalten werden, vor einer Stromsperre das betreffende Amt zu kontaktieren und mögliche Ratenzahlungen zu vereinbaren.

 

Begründung:

Eine solche Regelung würde drohende Stromsperren frühzeitig erkennen und verhindern lassen und so auch noch anfallende Mehrkosten durch Wiederherstellung  vermeiden. Viele tausend Haushalte werden jährlich mit Stromsperren in ihrer sozialen Existenz bedroht und wissen nicht wie sie der Schuldenfalle entgehen können. Eine Stromsperre bedeutet einen massiven Einschnitt in die Lebensqualität der betroffenen Menschen. Soziale Kontakte werden abrupt abgeschnitten (Telefon, Internet,  TV, Radio..), es gibt keine Koch- und Wäschewaschen-Möglichkeit und kein Warmwasser mehr.

 

Berlin, den 01.04.2019

BV Elisabeth Wissel, Linksfraktion

 

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