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Nachfrage zu Kleine Anfrage Nr. 0652/XXI „Gustav-Müller-Straße 34/34a"

Harald Gindra

Frage 1: Hatte die Anfrage von mir „eine Kenntnis“ von ungenehmigten Vorgängen bei dem Bezirksamt ausgelöst?

Antwort auf Frage 1: Nein, das Bezirksamt hat bereits vorher Kenntnis eines möglichen Verstoßes gegen das Erhaltungsrecht erlangt und ist umgehend in die Sachverhaltsermittlung eingestiegen. Diese Sachverhaltsermittlung, etwa in Form von Anhörungen etc., dauert an. Denn etwaige Wiederherstellungs- bzw. Rückbauanordnungen müssen auf einer umfassenden Kenntnis des Vorgangs erlassen werden, um sie korrekt und rechtssicher anwenden zu können.

Frage 2: Welcher amtliche Vorgang folgte aus dieser Kenntnis?

Antwort auf Frage 2: Siehe Antwort auf Frage 1.

Frage 3: Welchen Stand hat ein eventuell laufendes Verfahren?

Antwort auf Frage 3: Siehe Antwort auf Frage 1.

Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski Sparacino, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management.

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