Luitpoldstraße 23: Verfall stoppen – Überführung in landeseigenes Eigentum
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, wie das Wohnhaus Luitpoldstraße dauerhaft gesichert werden kann und weitere Zerstörung der Gebäudesubstanz gestoppt werden kann.
Dazu sollte geprüft werden, ob das Wohnhaus mit Klärung der unübersichtlichen Eigentumsverhältnissen, evtl. auch mit Vorkaufsrechten, in landeseigenes Eigentum überführt werden, oder alternativ eine genossenschaftliche Lösung unterstützt werden kann.
Begründung
Wegen dem schon über zwei Jahren unzureichend gesicherten Dach, drohen zunehmende Schäden an weiteren Wohnungen. Nachdem im obersten Stockwerk eine Wohnung gesperrt ist, sind auch weitere Wohnungen von Unbewohnbarkeit bedroht. Durch die Insolvenz des Immobilienunternehmens, das dort Aufstocken wollte, droht nun weiterer längerer Stillstand. Fraglich ist, ob bereits eine Wohnungseigentümergemeinschaft zustande kam. Die Verhältnisse müssen schnellstens geklärt, und Interventionsmöglichkeiten wahrgenommen werden.
Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem Link: https://bvv-tempelhof-schoeneberg.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=10279
