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Engagement gegen Antiziganismus in Tempelhof-Schöneberg

Katharina Marg

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht ein bezirkliches Konzept zum Umgang mit und zur Prävention von Antiziganismus gemeinsam mit Selbstvertretungen zu entwickeln, um Antiziganismus entgegenzuwirken und die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti:zze und Rom:nja im Bezirk zu fördern.

Es soll geprüft werden, welche weiteren Fortbildungsbedarfe bestehen und wie künftig regelmäßige Fortbildungsangebote[1] für Leitungskräfte und Mitarbeitende des Bezirksamts zu Antidiskriminierung, Diversity-Kompetenz und insbesondere Antiziganismus ermöglicht werden können.

Für die öffentliche Kommunikation des Bezirksamts, insbesondere im Zusammenhang mit Unterbringung, Armut, Migration und Wohnungslosigkeit, sind diskriminierungskritische Standards zu entwickeln, damit antiziganistischen und anderen rassistischen Deutungsmustern entgegengewirkt wird.

Im Zuge dessen soll  geprüft werden, wie das Gedenken an den Völkermord an den Sinti:zze und Rom:nja sichtbarer in der Gedenk- und Erinnerungskultur des Bezirks verankert werden kann, und der BVV hierzu Vorschläge vorzulegen.

Begründung

Antiziganismus ist eine tief verwurzelte Form von Rassismus mit historischen Kontinuitäten bis hin zum nationalsozialistischen Völkermord an Sinti:zze und Rom:nja. In den vergangenen Monaten ist Tempelhof-Schöneberg mehrfach durch antiziganistische Debatten und Vorfälle aufgefallen[2]. „Die Dokumentationsstelle Antiziganismus DOSTA/MIA verzeichnete letztes Jahr einen Höchststand an gemeldeten Vorfällen. Wenn gegen Minderheiten gehetzt wird, ist es unsere gemeinsame Aufgabe, sie zu schützen und aktiv unsere offene Gesellschaft zu verteidigen, und zwar nicht nur am 8. April, sondern jederzeit.“[3]. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die sogenannte EU-Südosterweiterung spätestens seit 2007 zu einem Einfallstor für einen neuen Antiziganismus geworden ist, der sich auch in Deutschland vor allem gegen die Migration aus Rumänien und Bulgarien richtet. Vertreibung wird immer öfter explizit, offen und intentional als ein Ziel kommunalen Verwaltungshandelns formuliert, stattdessen müssen empirisch belegte kommunale Handlungsempfehlung insbesondere im Bereich des Sozialamts umgesetzt werden[4]. Gerade in verwaltungsbezogenen und sozialpolitischen Debatten ist es erforderlich, diskriminierende Zuschreibungen kritisch zu prüfen, behördliches Handeln auf belastbare Daten zu stützen und institutionelle Sensibilität zu stärken. Vor dem Hintergrund öffentlicher Debatten, stigmatisierender Darstellungen sowie der Verantwortung des Bezirks für eine diskriminierungskritische Verwaltungspraxis und eine erinnerungspolitisch angemessene Gedenkkultur besteht ein dringender Bedarf.

 

[1] Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus: Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation S. 387 - 388 https://dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930310.pdf

[2]https://taz.de/Antiziganismus-in-Berlin/!6116767/ , https://www.facebook.com/share/1AugLVGUro/, https://www.tagesspiegel.de/sport/schwere-vorwurfe-im-berliner-boxen-jugendliche-berichten-von-rassistischen-beschimpfungen--betreiber-widerspricht-15428525.html

[3]https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1659458.php

[4]https://www.amka.de/sites/default/files/2020-11/Bedarfsanalyse_wohnungsloser_EU-Buerger_innen_in_Frankfurt_am_Main.pdf

Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem Link: https://bvv-tempelhof-schoeneberg.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=10266

 

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