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Bei schwerwiegenden Mängeln in Wohngebäuden: Schnellstmöglich Anordnungen und Ersatzvornahmen vornehmen

Harald Gindra

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, dass die rechtlich notwendigen Verfahrensschritte effektiv und mit optimal kurzen, rechtlich notwendigen Fristen erfolgen. Das bedeutet, dass nach Feststellung bedrohlicher Mängel zeitnah Anordnungen erlassen werden, diese eng kontrolliert werden und bei Missachtung rechtssichere Ersatzvornahmen erfolgen.
Insbesondere wird dies erwartet bei der Luitpoldstraße 23 (bald 3 Jahre ohne Dach und Gefährdung der Bewohnbarkeit), bei dem Eckhaus Kulmer Straße 1-4 und Alvenslebenstraße 12 und 12 a (seit Herbst 2021 ohne Aufzüge trotz mobilitätseingeschränkter Bewohner_innen) und in der Adler-Siedlung Nahariyakiez (fehlende dauerhafte Maßnahmen gegen hohe Legionellenbelastung).

 

Begründung

Bei den oben angesprochenen Beispielen fällt auf, dass nur mit erheblichen Verzögerungen amtlich gehandelt wird und keine ausreichend zügige Durchsetzung von Anordnungen und deren Kontrolle erfolgt. Das scheint nicht ausschließlich daran zu liegen, dass betroffenen Eigentümern der Rechtsweg offensteht. Dort, wo erhebliche Gesundheitsgefahren (z.B. durch Schimmel, hohen Legionellenwerten, statische Beeinträchtigungen) drohen, kann erwartet werden, dass alle möglichen Mittel ohne Zeitverzug angewendet werden.
Auch unübersichtliche Eigentumsverhältnisse (z.B. Teil-WEG, Insolvenz von Vorhabenträgern) sind kein Hinderungsgrund um Ersatzvornahmen vorzunehmen. Entsprechende Sicherungseintragungen in das Grundbuch sichern die Forderungen im Zusammenhang mit notwendigen Ersatzvornahmen dauerhaft ab.

 

Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem Link: 2135/XXI - Antrag - Bei schwerwiegenden Mängeln in Wohngebäuden: Schnellstmöglich Anordnungen und Ersatzvornahmen vornehmen

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