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Erhalt des Sportgeländes Wildspitzweg 12-42

Harald Gindra

Frage 1:

Welche Informationen hat das Bezirksamt zu einem bevorstehenden Eigentümerwechsel des Geländes (gerüchtweise durch eine Zwangsversteigerung)?

Antwort auf Frage 1:

Einleitend ist festzuhalten, dass es sich bei dem angesprochenen Grundstück um ein Privatgrundstück handelt und daher nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegt.

Dem Bezirksamt liegen bisher keine belastbaren Informationen vor, es hat nur Gerüchte zu einer Versteigerung vernommen.

 

Frage 2:

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und wann eine Zwangsversteigerung des Grundstücks ansteht, und welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich gegebenenfalls daraus für Bezirk und Land?

Antwort auf Frage 2:

Dem Bezirksamt ist dazu bisher nichts bekannt.

 

Frage 3:

Wie ist das Gelände baurechtlich eingeordnet und gibt es Bauvoranfragen, wie dies gegebenenfalls zu ändern wäre?

Antwort auf Frage 3:

Das Stadtentwicklungsamt teilt dazu mit: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIII-227. Danach ist das Gelände als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage und im östlichen Teil mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt.

 

Frage 4:

Welche Entwicklungsperspektiven kann sich das Bezirksamt mit der Fläche vorstellen?

Antwort auf Frage 4:

Das Grundstück ist entsprechend der Zweckbestimmung zu nutzen.

 

Frage 5:

Ist die Fläche in der Sportentwicklungsplanung, Grünflächenplanung, sozialen Infrastrukturplanung oder anderen bezirklichen Fachplanungen bereits berücksichtigt?

Antwort auf Frage 5:

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

Frage 6:

Welche Möglichkeiten gibt es, das Gelände durch Ankauf als Sportflächen (da der Bezirk nach wie vor mit derartigen Flächen unterversorgt ist) zu sichern?

Antwort auf Frage 6:

Das Bezirksamt stimmt aktuell ein Schreiben ab, das an die Senatsverwaltung für Finanzen geschickt wird. In dem Schreiben geht es darum, dass der Bezirk Interesse hat, das Grundstück zu erwerben sowie zu betreiben und damit der defizitären Ausstattung mit Sportanlagen entgegenzuwirken. Um dies zu realisieren, muss jedoch die finanzielle Unterstützung von Seiten des Senats ausgelotet werden, da der Bezirk nicht über die Mittel verfügt, um das Grundstück zu erwerben/zu ersteigern und zu betreiben.

 

Frage 7:

Verfolgen Bezirk und Land eine Sicherung als landeseigene Sportfläche durch Ankaufmöglichkeiten? Wenn nein, warum nicht?

Antwort auf Frage 7:

Siehe Antwort zu Frage 6.

 

Frage 8:

Welcher Verkehrswert bzw. Bodenwert wird für das Grundstück angenommen und gibt es bereits eine Kostenschätzung für einen möglichen Ankauf?

Antwort auf Frage 8:

Hierzu hat das Bezirksamt keine Kenntnis, dies muss erst ermittelt werden.

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