21. Januar 2025

Einwohnerantrag: Friedhof bewahren und Verkehrskollaps verhindern

Zu diesem Antrag gab es in der BVV eine große Debatte, dennoch wurde er noch nicht beschlossen. Die Diskussion, und vielleicht mit einigen Änderungen, des Antrags wird im zuständigen Ausschuss weitergehen. Es geht um den Bebauungsplan 7-85 VE für 230 Wohnungen für eine Friedhofsfläche in Mariendorf, die aber noch nie als solche genutzt wurde. Von der Initiative kritisiert wird eine unwiederbringliche Naturzerstörung und keinen wirklichen Gewinn für Menschen in Wohnungsnot, denn Wohnungsneubau ist sehr teuer und wird auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Nur 80 davon sollen mit eher moderaten Mieten bedacht werden. Die Linke wird sich im Ausschuss positionieren, mit der Tendenz einer möglichen Zustimmung zum Einwohnerantrag, denn im dicht bebauten Mariendorf sind Grünflächen unterrepräsentiert.

Geschlossene Abwendungsvereinbarungen, vor 2022, was wurde erreicht

In einer Mündlichen Anfrage von Die Linke „Stand der Abwendungsvereinbarungsfälle (im Zusammenhang mit Vorkaufabsichten vor 2022)“ sollte das Bezirksamt zu seinem Umgang mit den 52 Fällen Stellung beziehen. Demnach wurde in 15 Anliegen eine Kündigung ausgesprochen und davon in drei Fällen Klage ohne ein bisheriges Ergebnis erhoben. Die restlichen Vereinbarungen gelten fort. Die Linke setzt sich dafür ein, dass Vorkaufswünsche von städtischen Wohnungsunternehmen, dem Land oder Mieterinnen und Mietern vor Verkauf an einen Investor mit großen Gewinnabsichten bevorzugt werden. Jedoch geben Abwendungsvereinbarungen (beispielsweise keine allzu ausgefallene Modernisierung) zumindest einen gewissen Schutz für die Mieterinnen und Mieter vor einer Kündigung ihrer Wohnung. 

Gesamtstädtische Steuerung bei der Unterbringung

Die Linke hat zu dieser Thematik eine Große Anfrage „Reform oder Reförmchen der gesamtstädtischen Steuerung“ gestellt, die Stadtrat Steuckardt (CDU) beantwortete. Zur Frage der zukünftigen Organisation ist gedacht, dass „die Unterbringung aller obdach bzw. wohnungslosen Menschen in Berlin in vertragsgebundenen Unterkünften erfolgt“ und die Belegung und die Abrechnung an zentraler Stelle durchgeführt werden soll. Ein einheitlicher Mindeststandard soll auch gewährleistet sein. Das Ziel ist auch im Sinne der Linken, die dies mit einer Linke-Senatorin einmal angestoßen hatte. Inzwischen haben wir jedoch bestimmte Bedenken, was die Ausführung des inzwischen beschlossenen Gesetzes betrifft. Insbesondere bei den nichtlandeseigenen privaten Unterkünften. Denn zunächst geht es nur um die landeseigenen Unterkünfte, aber warum nicht zuerst um die privaten ASOG-Unterkünfte, die nicht nur menschenunwürdig sind, sondern die Kommune auch noch sehr viel Geld kosten mit ca. 30 Euro pro Tag. Zu erfahren ist auch nichts über die „einheitlichen Standards“, die dann gelten sollen. Wird es weiterhin Mehrbettzimmer geben, mit Dusche auf dem Flur, und wie wird die Situation von Familien aussehen, mit geschütztem Rahmen, oder auch ggf. Betreuung und Beratung wie die Menschen aus dieser Situation wieder herauskommen. Es drängt sich der Eindruck auf, es geht bei der gesamtstädtischen Steuerung vor allem um eine technisch-effiziente Umsetzung. Wie die Unterbringung von Bedürftigen zukünftig aussieht rückt in weite Ferne, dabei arbeitet man an dem Problem Unterbringung schon seit über 15 Jahren. Die Linke wird das Vorhaben weiter kritisch begleiten. 

Elisabeth Wissel