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            <title>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 18:49:57 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-112578</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 13:05:21 +0200</pubDate>
                <title>Update „Schloß-Straßen-Center“ am Walter-Schreiber-Platz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/update-schloss-strassen-center-am-walter-schreiber-platz/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Welche Informationen hat das Bezirksamt zu den Entwicklungsperspektiven des Centers?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Dem Bezirksamt liegen derzeit keine weitergehenden Erkenntnisse zu den mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven des Centers vor. Bekannt ist, dass sich Kaufland im SSC ansiedeln wird. Darüber hinaus besteht derzeit kein direkter Austausch mit dem Centermanagement beziehungsweise den Eigentümerinnen und Eigentümern des Centers.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Welche Kenntnisse hat es zu Leerstand und Neuvermietungen in dem Center?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Informationen zum aktuellen Leerstandsniveau sowie zu Neuvermietungen innerhalb des Centers vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Haben Bezirksamt und Wirtschaftsförderung fortlaufenden Austausch mit den Eigentümern über die weiteren Perspektiven?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Ein fortlaufender Austausch mit dem Centermanagement beziehungsweise den Eigentümerinnen und Eigentümern des Centers findet derzeit nicht statt. Unabhängig davon stehen die Wirtschaftsförderungen der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf in einem regelmäßigen fachlichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen des Wirtschafts- und Einzelhandelsstandortes, insbesondere auch mit Blick auf die Schloßstraße und ihr Umfeld.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Welche Konzepte bestehen gemeinsam mit dem Nachbarbezirk zur Gewerbeentwicklung entlang der Schloßstraße, die eine große Konzentration von Verkaufsflächen aufweist?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Als wesentliche konzeptionelle Grundlage ist das kürzlich beschlossene Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks Tempelhof-Schöneberg zu nennen. Dieses wurde unter Beteiligung und in Abstimmung mit den benachbarten Bezirken erarbeitet und berücksichtigt die überbezirklichen Wechselwirkungen der Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.</p>
<p>Darüber hinaus findet zwischen den Wirtschaftsförderungen der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf ein regelmäßiger fachlicher Austausch statt. Ergänzend werden anlassbezogen gemeinsame Veranstaltungen begleitet. So wurde vor einigen Monaten eine Veranstaltung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur möglichen Einrichtung eines Business Improvement Districts (BID) für die Schloßstraße durchgeführt. Ziel war es, die gemeinsame Weiterentwicklung des Geschäftsstandortes zu unterstützen. Die dort angestoßenen Überlegungen wurden bislang jedoch nicht weiterverfolgt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112288</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 13:05:27 +0200</pubDate>
                <title>Gustav-Müller-Straße 34/34a im Sozialen Erhaltungsgebiet „Schöneberger Insel“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/gustav-mueller-strasse-34-34a-im-sozialen-erhaltungsgebiet-schoeneberger-insel/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Welche Anträge zu Grundrissänderung und Art der Nutzung gab es für die Wohngebäude Gustav- Müller-Straße 34/34a seit <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2015&amp;MM=7&amp;DD=1" target="_blank" title="Sitzungskalender 7/2015 anzeigen" rel="noreferrer">1.7.2015</a> (Inkrafttreten der Sozialen Erhaltungsverordnung)?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong></p>
<p>Seit Inkrafttreten der sozialen Erhaltungsverordnung gab es zum Grundstück Gustav- Müller-Straße 34/34a keine Genehmigungsanträge für Grundriss- oder Nutzungsänderungen. Es wurden jedoch zwei Anträge für Wohnungen gestellt, die bauliche Maßnahmen zur Anhebung auf einen zeitgemäßen Ausstattungszustand der Wohnung zum Inhalt hatten.</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Hat der Hauseigentümer Covivo bzw. der Hauptmieter Spoony GmbH bzw. flat-mate GmbH (nach Verschmelzung) 2021 eine Genehmigung zur Aufteilung von Wohnungen in möblierte „Wohngemeinschafts-Zimmer“ (je eine in Nr. 34 und 34a) erhalten, um Zimmer in einer Größe von ca. 10 -13 qm einzurichten?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2:</strong></p>
<p>Eine Genehmigung zur Aufteilung in möblierte "Wohngemeinschafts-Zimmer" wurde weder beantragt noch wurde eine solche Genehmigung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erteilt.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Sieht das Bezirksamt bei einem Mietpreis von über 400 € kalt monatlich für ein rund 10 qm großes Zimmer einen Verdacht auf „Mietwucher“ (bei 4 Zimmern Gesamt-Mietein-nahmen von 1.600 – 2.000 €)?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 3:</strong></p>
<p>Eine Einschätzung, ob es sich bei einer solchen Miethöhe um "Mietwucher" handelt, kann das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht treffen. Es gibt jedoch die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen angesiedelte Mietpreisprüfstelle, die ein niedrigschwelliges Beratungsangebot des Landes Berlin für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete darstellt.</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Welche Maßnahmen wird/würde das Bezirksamt einleiten, wenn es diese Informationen verifizieren kann?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 4</strong></p>
<p>Für die Absenkung einer als "Mietwucher" definierten Miethöhe ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht zuständig. Sollte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg jedoch Kenntnis von etwaigen, ungenehmigten Grundriss- oder Nutzungsänderungen erlangen, wird es nach einer entsprechenden Prüfung ein geeignetes Verfahren einleiten, etwa zur Wiederherstellung des ursprünglichen Grundrisses.</p>
<p><i>Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski Sparacino Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management.</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112287</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 13:01:05 +0200</pubDate>
                <title>Bauvorhaben Bautzener Str. 1 (Yorckstraße 54) - Ungereimtheiten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/bauvorhaben-bautzener-str-1-yorckstrasse-54-ungereimtheiten/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong><br>Wann wurde ein Bauantrag gestellt und wann wurde er genehmigt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong><br>Die Antragstellung erfolgte am 27.03.2024, die Baugenehmigung am 15.07.2025</p>
<p><strong>Frage 2:</strong><br>Das Grundstück Bautzener Straße 1 hat laut Geoportal eine Fläche von 481 m². Befindet sich das Bauvorhaben ausschließlich auf diesem Grundstück oder werden Teile von Nachbargrundstücken mitgenutzt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2:</strong><br>Das Bauvorhaben wird nur auf dem Grundstücksteil Bautzner Str. 1 durchgeführt. Die beiden Grundstücke Bautzner Straße 1 und Yorckstraße 54 wurden grundbuchlich vereinigt. Demzufolge ist die Bautzner Str. 1 und die Yorckstraße 54 ein Grundstück mit einer Gesamtfläche von 917,00 m².</p>
<p><strong>Frage 3:</strong><br>Wie viel Meter soll der Abstand zum benachbarten Gebäude auf dem Eckgrundstück Yorckstraße 54 betragen, dass Fenster und Balkone in Richtung des Grundstücks Bautzener Straße 1 hat?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 3:</strong><br>Der Abstand zum Gebäude Yorckstraße 54 beträgt ca. 6,90 m</p>
<p><strong>Frage 4:</strong><br>Wie viele Meter soll der Abstand zu den Hinterhäusern auf dem Grundstück Yorckstraße 53 betragen<strong>?</strong></p>
<p><strong>Antwort auf Frage 4:</strong><br>Der Abstand zum Hinterhaus Yorckstraße 53 beträgt ca. 17,6 m.</p>
<p><strong>Frage 5:</strong><br>Fallen die Abstandsflächen des Vorhabens Bautzener Straße 1 teilweise auf die benachbarten Grundstücke Yorckstraße 53 und 54 sowie auf das südlich angrenzende Grundstück an der Bautzener Straße?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 5:</strong><br>Nein, auf das Grundstück Yorckstraße 53 fallen keine Abstandsflächen. Abstandsflächen fallen nur auf das eigene Grundstück Bautzner Str. 1 / Yorckstraße 54 (siehe Antwort zur Frage 2).</p>
<p><strong>Frage 6:</strong><br>Wenn ja, haben die Eigentümer der Nachbargrundstücke einer Überschreitung der Abstandsflächen zugestimmt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 6:</strong><br>Siehe Antwort zur Frage 2.</p>
<p><strong>Frage 7:</strong><br>Welche BGF sind geplant bzw. genehmigt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 7:</strong><br>Durch das Bauvorhaben wurde eine zusätzliche Geschossfläche von ca. 1.605m² genehmigt.</p>
<p><strong>Frage 8:</strong><br>Wie lauten die Kennzahlen für die GFZ und GRZ?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 8:</strong><br>Das Grundstück liegt gemäß Baunutzungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet der Baustufe V/3. Somit ist eine GRZ von 0,30, eine GFZ von 1,5 sowie 5 Vollgeschosse zulässig.</p>
<p><strong>Frage 9:</strong><br>Um wie viel werden die im Baunutzungsplan festgelegten Werte für GFZ, GRZ und Bebauungstiefe überschritten?</p>
<p>Antwort auf Frage 9:<br>GRZ von zulässig 0,30 um 0,20 auf genehmigte 0,50,<br>2. GFZ von zulässig 1,50 um 1,72 auf genehmigte 3,22,</p>
<p>Bebauungstiefe von zulässig 13,00 m um 1,13 m auf genehmigte 14,13 m.</p>
<p><strong>Frage 10:</strong><br>Welche Befreiungen wurden beantragt, welche Befreiungen wurden erteilt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 10:</strong><br>Nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde die vier Befreiungen von den Festsetzungen des Baunutzungsplanes, der i.V. mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin – BO 58 – und den hier bestehenden förmlich festgelegten Baufluchtlinien als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan gilt, zugelassen:</p>
<p>1. Überschreitung GFZ</p>
<p>2. Überschreitung GRZ</p>
<p>3. Anzahl der Vollgeschosse von 5 um 2 auf 7</p>
<p>4. Überschreitung der Baufluchtlinie durch straßenseitige Balkone um 1,13 m</p>
<p>Nach § 31 Abs. 1 BauGB wurde folgende Ausnahme von den Festsetzungen des Baunutzungsplanes, der i.V. mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin – BO 58 – und den hier bestehenden Baufluchtlinien als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan gilt, zugelassen:</p>
<p>- Überschreitung der Bebauungstiefe durch hofseitige Balkone von zulässigen 13,00 m um 1,13 m auf genehmigte 14,13 m</p>
<p>Folgender Ermessensentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO 1968 wurde zugestimmt:</p>
<p>- Zulassung von Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Spielplatzgeräte, Fahrradschuppen und Müllsammelplatz)</p>
<p><strong>Frage 11:</strong><br>Wenn Befreiungen erteilt wurden, hat das Bezirksamt im Gegenzug vertraglich die Ausweisung von Sozialwohnungen oder anderes vereinbart?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 11:</strong><br>Den Überschreitungen wurde gem. §31 Abs.2BauGB zugestimmt. Es wurden keine Vereinbarungen zu Sozialwohnungen getroffen. Es wurde eine Auflage für Ausgleichsmaßnahmen der Außenanlagen erlassen.</p>
<p><strong>Frage 12:</strong><br>Wurden die Befreiungen danach beurteilt, dass es sich um eine Eckbebauung handelt, obwohl faktisch keine Neubebauung an der bereits bebauten Straßenecke erfolgt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 12:</strong><br>Im vorliegenden Fall ist die Überschreitung des Nutzungsmaßes (GRZ, GFZ, Vollgeschosse) im städtebaulichen Gesamtzusammenhang als vertretbar anzusehen und stellt die städtebauliche Konzeption in ihrem grundsätzlichen Charakter nicht in Frage. Das Orts- und Straßenbild wird in angemessener Weise berücksichtigt. Das geplante Gebäude wird an der Grundstücksgrenze zur Bautzener Straße 2 errichtet, hält aber Abstand zum Bestandsgebäude auf dem eigenen Grundstück.</p>
<p><i>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112286</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 12:42:03 +0200</pubDate>
                <title>Was tut sich in den Sozialen Erhaltungsgebieten?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/was-tut-sich-in-den-sozialen-erhaltungsgebieten/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Wie viele Anträge ins Sachen Milieuschutz wurden in den Jahren 2025 und 2026 gestellt? (Bitte differenziert darstellen nach Milieuschutzgebiet und Themen wie Aufzüge, Balkone, Grundrissänderungen, sanitäre Einrichtungen, technische Ausstattung, energetische Sanierung)</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfasst statistisch nicht, wie viele Anträge auf Genehmigung nach §§ 172, 173 BauGB in den Jahren 2025 und 2026 gestellt wurden.</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Wie viele Anfragen an das Amt gab es von Mieter_innen, die von Baumaßnahmen in Milieuschutzgebieten betroffen waren, in den Jahren 2025 und 2026?<br>(Bitte differenziert darstellen nach Milieuschutzgebiet und Themen wie Aufzüge, Balkone, Grundrissänderungen, sanitäre Einrichtungen, technische Ausstattung, energetische Sanierung)</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfasst statistisch nicht, wie viele Anfragen von Mieterinnen und Mietern in den Jahren 2025 und 2026 gestellt wurden, die von Baumaßahmen in Milieuschutzgebieten betroffen waren.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Wie viele Verfahren wegen Verstößen mussten gegen Bauherrn in den Jahren 2025 und 2026 eingeleitet werden?&nbsp;<br>(Bitte differenziert darstellen nach Milieuschutzgebiet und Themen wie Aufzüge, Balkone, Grundrissänderungen, sanitäre Einrichtungen, technische Ausstattung, energetische Sanierung)</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 3:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfasst statistisch nicht, wie viele Verfahren wegen Verstößen gegen Bauherrn in den Jahren 2025 und 2026 eingeleitet wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski Sparacino, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112172</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 12:38:36 +0200</pubDate>
                <title>Tempelhof-Schöneberg zu nachsichtig bei Verstößen von Vermietern?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/tempelhof-schoeneberg-zu-nachsichtig-bei-verstoessen-von-vermietern/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Worin sieht das Bezirksamt sein Erfolgsmodell bei der Verfolgung der Zweckentfremdung von Wohnraum, da unser Bezirk berlinweiter Spitzenreiter mit der Einleitung von 13.737 Amtsverfahren und 1.343 Rückführungsaufforderungen (jeweils kumuliert von 2023 bis zum 31.03.26) ist?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort:<br>Die Zweckentfremdungsstelle des Fachbereichs Wohnen eröffnet in jedem Fall, in dem ein Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung vorliegt, ein Amtsverfahren. Dabei werden nicht allein Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern genutzt, sondern es wird auch aktiv nach Verdachtsfällen gesucht. Die Mitarbeitenden sind bei der Besichtigung eines Objektes wegen eines Verdachts beispielsweise nicht allein auf die zu besichtigende Wohnung fokussiert, sondern achten auch aufmerksam auf andere mögliche Zweckentfremdungen in den Gebäuden und Straßen. Es ist daher nicht selten, dass die Mitarbeitenden nicht nur das konkrete Gebäude besichtigen, zu dem ein Hinweis vorliegt, sondern beispielsweise auch gleich im Nachbargebäude mehrere leerstehende Wohnungen gefunden werden. Die Mitarbeitenden sind durch ihre jahrelange Tätigkeit äußerst geübt und können bestimmte Verdachtsmerkmale für eine Zweckentfremdung gut erkennen. Zudem finden regelmäßige Recherchen auf den Vermittlungsportalen für Ferienwohnungen statt. Außerdem ist die Zweckentfremdungsstelle schon vor vielen Jahren auf verschiedene Bereiche des Bezirksamtes, von denen bekannt ist, dass viele Außentermine wahrgenommen werden, mit der Bitte zugegangen, beobachtete Verdachtsfälle zu melden. Es kommen daher auch Hinweise aus anderen Bereichen des Bezirksamtes, z.B. dem Stadtentwicklungsamt oder dem Ordnungsamt. Hinweise auf Verdachtsfälle erhält die Zweckentfremdungsstelle außerdem auch von den Polizeiabschnitten.</p>
<p>Die Zweckentfremdungsstelle arbeitet auf einem hohen rechtlichen Niveau. Es sind Arbeitsprozesse etabliert, die eine verfahrensökonomische und rechtssichere Bearbeitung ermöglichen. Bei bezirksübergreifenden Besprechungen der Zweckentfremdungsstellen gewinnen die Mitarbeitenden häufiger den Eindruck, dass die in unserer Stelle vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen sich deutlich von vielen anderen Zweckentfremdungsstellen abheben.</p>
<p>Diese gute Organisation und das hohe persönliche Engagement der Mitarbeitenden zeigen sich auch in den Zahlen. Die Zweckentfremdungsstelle hat insgesamt 7.349 Wohnungen wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt (Stand: 31.03.2026), davon 1.349 Ferienwohnungen. Das ist die höchste Zahl an Wohnungen, die in Berlin in den Bezirken wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt wurden. An zweiter Stelle folgt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit 5.418 Wohnungen. Der gesetzliche Zweck des ZwVbG und damit der Auftrag für das Bezirksamt ist die Beendigung von Zweckentfremdungen und die Rückführung in den Wohnungsmarkt. Der entscheidende Wert, an dem der Erfolg zu messen ist, ist daher nicht die Anzahl der eröffneten Amtsverfahren oder der erlassenen Rückführungsaufforderungen, sondern die der in den Wohnungsmarkt zurückgeführten Wohnungen. Gemessen an dieser bedeutsamen Zahl ist die Zweckentfremdungsstelle die erfolgreichste Zweckentfremdungsstelle im Land Berlin. Ich würde mir wünschen, dass diese Spitzenleistung in allen Gremien dieses Bezirks auf die Anerkennung stoßen würde, die sie verdient.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Wie teilt sich die große Differenz zwischen Anzahl der Amtsverfahren und Rückführungsaufforderungen auf (unbegründeter Verdacht, zulässige/r begründete/r Nutzung bzw. Leerstand, freiwillige Rückführung ohne Aufforderung oder andere Gründe)?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort:<br>Eine zahlenmäßige Ermittlung der jeweiligen Gründe für die Einstellung eines Verfahrens lässt das eingesetzte IT-Verfahren leider nicht zu. In einigen Verfahren bestätigt sich der Verdacht nicht, in anderen wird die Zweckentfremdung umgehend beseitigt. Für die Rückführung in den Wohnungsmarkt bedarf es nicht in jedem Fall den Erlass einer förmlichen Anordnung (Wohnzuführungsanordnung). In vielen Verfahren werden die Verfügungsberechtigten bereits aktiv und reagieren, wenn sie ein erstes Schreiben der Zweckentfremdungsstelle erhalten. Zum Teil reagieren sie auch auf eine persönliche Ansprache der Mitarbeitenden und führen ihre Wohnung in den Wohnungsmarkt zurück.<br>Die Differenz zwischen den eröffneten Amtsverfahren und den erlassenen Rückführungsaufforderungen bewegt sich im überdurchschnittlichen Bereich der Zweckentfremdungsstellen in Berlin. Die Zweckentfremdungsstelle erlässt in 9,78 Prozent der Amtsverfahren eine Rückführungsaufforderung, der Durchschnitt der Zweckentfremdungsstellen in Berlin liegt bei 8,89 Prozent. Die Differenz ist somit nicht auffällig.<br>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen</p>
<p><strong>1. Wie erklärt sich die im Vergleich zu anderen Bezirken geringe Höhe verhängter Bußgelder (vier Bezirke haben trotz erheblich weniger Amtsverfahren bedeutend höhere Bußgeldsummen verhängt TS 855 T€, Mitte 2.256 T€, F-K 5.320 T€, Ch-W 1.199 T€)?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort:<br>Das Bußgeldverfahren ist vom Verwaltungsverfahren zu trennen. Das Verwaltungsverfahren hat das Ziel, die Zweckentfremdung zu beseitigen. Hierfür kann Verwaltungszwang angewendet werden, um eine Anordnung durchzusetzen. Im Bereich der Zweckentfremdung ist das genutzte Zwangsmittel das Zwangsgeld. Durch die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes sollen die Betroffenen dazu gebracht werden, der Anordnung Folge zu leisten. Das Bußgeld ist dagegen kein Mittel zur Durchsetzung der Anordnung. Es hat lediglich einen Strafcharakter.</p>
<p>Ein Bußgeldverfahren ist sehr arbeits- und zeitintensiv, ohne dass damit aus der Sicht des Bezirks viel erreicht werden kann. Gegen den Großteil der erlassenen Bußgeldbescheide wird ein Einspruch eingelegt. Der Einspruch ist dem Amtsgericht Tiergarten vorzulegen. Es folgt, wenn das Verfahren vom Amtsgericht nicht unmittelbar eingestellt wird, eine Gerichtsverhandlung. Nach den Erfahrungen der Zweckentfremdungsstelle werden die von der Behörde festgesetzten Bußgelder vom Amtsgericht entweder drastisch verringert, oder das Verfahren im Anschluss an die Verhandlung eingestellt. Es besteht insoweit eine große Diskrepanz zwischen dem gesetzgeberischen Willen und der Umsetzung durch die Strafgerichte. Das ist eine Tatsache, die sich auch bei anderen Behörden und in anderen Rechtsgebieten zeigt. Im Jahr 2020 wurde der gesetzlich höchstzulässige Bußgeldbetrag von 100.000 EUR auf 500.000 erhöht. Diese Erhöhung hatte auf die Praxis des Amtsgerichts Tiergarten keine Auswirkungen. Die vom Amtsgericht Tiergarten festgesetzten Bußgelder sind in der Höhe unverändert geblieben.</p>
<p>Aus den bezirksübergreifenden Besprechungen mit den anderen Zweckentfremdungsstellen ist bekannt, dass dies in allen Bezirken zu sehr viel Frustration bei den Mitarbeitenden führt. Als Beispiel sei der Fall eines medienbekannten Eigentümers vieler Wohnungen in Berlin, Herr Dr. A., genannt. Die Zweckentfremdungsstelle hatte ein fünfstelliges Bußgeld festgesetzt, was vom Amtsgericht auf 25,00 EUR für jeden Monat des Leerstands verringert wurde. Es ergab sich nur ein geringer Betrag von etwa 600,00 EUR für zwei Jahre Leerstand und zwischenzeitlicher Vermietung der Wohnung an eine Filmproduktionsfirma für Filmaufnahmen. Diese Erfahrungen decken sich mit den Angaben der Mitarbeitenden anderer Bezirke. In der Regel zeigt sich folgendes Bild: Von den</p>
<p>Bezirken werden hohe Bußgelder festgesetzt, das Amtsgericht Tiergarten verringert diese deutlich. Einige Bezirke sind dazu übergegangen, deutlich überhöhte Bußgelder festzusetzen, mit der Hoffnung, dass dann - nach einer Verringerung durch das Gericht - ein höheres Bußgeld vom Gericht festgesetzt wird, als wenn die Behörde gleich ein geringeres festgesetzt hätte. Aus der Sicht des Bezirksamtes spielt diese Denkweise auch bei den höheren Festsetzungen in manchen anderen Bezirken eine bestimmende Rolle. Die Zweckentfremdungsstelle geht einen anderen Weg, indem sie ein angemessenes Bußgeld festsetzt und dies nachvollziehbar begründet. Der Betrag der insgesamt festgesetzten Bußgelder ist daher etwas geringer. Aussagekräftiger wäre ein Vergleich der Zahlen über die letztlich vom Amtsgericht festgesetzten Bußgelder. Diese Zahlen lassen sich jedoch nicht erheben.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Werden Bußgeldhöhen nach einem berlinweiten geltenden Verfahren berechnet?</strong></p>
<p>Antwort:<br>In den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum werden Bußgeldhöhen als Betragsrahmen genannt (z.B. „1.500 bis 2.500 EUR pro Monat“). Die genannten Bußgeldrahmen werden bei Bußgeldverfahren wegen einer Nutzung als Ferienwohnung vom Amtsgericht Tiergarten nicht akzeptiert. Hier muss regelmäßig der wirtschaftliche Vorteil ermittelt werden, was einen erheblichen Aufwand mit sich bringt. Es müssen die Tage ermittelt werden, in denen die Wohnung vermietet wurde, der für eine Übernachtung geforderte Betrag usw. Da die Vermietungsplattformen diese Daten bisher nicht an die Behörde übermitteln und die Betroffenen nicht verpflichtet sind, Daten herauszugeben, mit denen sie sich selbst belasten, bleibt häufig nur eine grobe Bestimmung der nachweisbaren Mindestzahlen z.B. anhand der Rezensionen auf der Internetseite.<br>Für einen Leerstand nennen die Ausführungsvorschriften einen Rahmen von 1.500 bis 2.500 EUR pro Monat. Auch davon weicht das Amtsgericht Tiergarten, für das diese Regelung nicht bindend ist, in der Regel nach unten ab. Insgesamt sind die Bußgeldrahmen, die in der Verwaltungsvorschrift genannt werden, in der Praxis leider wenig hilfreich, da sie vom Amtsgericht Tiergarten wenig beachtet werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112171</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:58:13 +0200</pubDate>
                <title>Sind die bisherigen Hitzeschutzmaßnahmen ausreichend?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/sind-die-bisherigen-hitzeschutzmassnahmen-ausreichend/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong><br><strong>Wie erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen zum Hitzeschutz beispielsweise über</strong><br><strong>kühle Orte, Trinkbrunnen, aber auch die gesundheitlichen Risiken?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage<br>Seit Ende 2025 finden die Bürgerinnen und Bürger Berlins auf der Hitzeschutz Berlin Website<br>alle wichtigen Informationen zum Hitzeschutz. Dort zu finden ist auch eine „Kühle-Orte-Karte“<br>die unter anderem berlinweit die Standorte der kühlen Räume und Trinkbrunnen aufzeigt.<br>Ebenso gibt es auf der Seite Hinweise zum Verhalten bei Hitze und Links zu den verschiedenen<br>Bezirksaktivitäten.</p>
<p>In den letzten Jahren nutzte die OE QPK des Bezirks zudem verschiedene<br>(zielgruppenspezifische) Informations- und Öffentlichkeitsveranstaltungen, um vor Beginn der<br>Sommerperiode und während der Sommermonate im Bezirk über Gefahren bei Hitze zu<br>informieren.<br>&nbsp;</p>
<p>Zudem wurden 2025 Schulungen von Multiplikator_innen zum Hitzeschutz für ambulante<br>Pflegedienste und die Lots_innen der Berliner Hausbesuche durchgeführt. Das Ziel bestand<br>darin, schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen, die gleichzeitig besonders von Hitze betroffen<br>sind zu erreichen und über gesundheitliche Risiken bei Hitze aufzuklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong><br><strong>Wo befinden sich im Bezirk kühle (kostenfreie) Räume, die auch am Wochenende zugänglich</strong><br><strong>sind?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage<br>Die Apostel-Paulus Kirche in der Grundewaldstraße 77A ist einer von mittlerweile sieben<br>sogenannten „kühlen Räumen“ in Tempelhof-Schöneberg und hat täglich von 12:00-18:00 Uhr<br>geöffnet.<br>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank für die Zuarbeit aus der Abteilung StadtFM: „In der bezirklichen Liegenschaft<br>Kurmärkische Str. 1-3 betreibt der Internationale Bund Berlin-Brandenburg auch im Sommer<br>2026 das Angebot „Hitzehilfe beim IB“. Nähere Informationen finden sich unter:<br><a href="https://ib-berlin.de/hitzehilfe" target="_blank" rel="noreferrer">ib-berlin.de/hitzehilfe</a><br>&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus kann die Serviceeinheit Facility Management die Frage 2 nur in Bezug auf die<br>Situation in Bürodienstgebäuden, Schulen und andere Liegenschaften beantworten, die auch<br>bezirklicher Nutzung unterstehen. Über weitere Angebote im Bezirk, die von anderen Trägern,<br>eingerichtet werden, kann die SE FM leider keine Aussagen treffen.<br>&nbsp;</p>
<p>Das Bezirksamt hat im Nachgang des BVV-Beschluss Drucks. Nr. 0081/XXI von Februar 2022<br>überprüft, ob in bezirkseigenen Gebäuden im Sommer klimatisierte Räume als „Cooling<br>Center“ öffentlich zugänglich gemacht werden können. Es wurde dabei festgestellt, dass hierfür<br>leider keine Kapazitäten bestehen, was i.d.R. durch die Kollision mit anderen Nutzungen erklärt<br>worden ist. Im Falle von Bürodienstgebäuden mit Kundenverkehr wurde zum Beispiel auf Grund<br>von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit angenommen, dass die übrige Kundschaft und<br>Mitarbeitenden auf eine solche gemeinsame Flächennutzung mit Unverständnis reagieren<br>würden.“<br>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong><br><strong>Welche Hitzeschutzmaßnahmen gibt es für den Außendienst des Bezirksamtes?</strong></p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage<br>Für die Mitarbeitenden im Außendienst des Ordnungsamtes (Allgemeiner Ordnungsdienst,<br>Verkehrsüberwachungsdienst und Parkraumkontrollpersonal) sind für entsprechende<br>Lebenslagen Gefährdungsbeurteilungen erstellt worden. Diese werden unter anderem im Fall<br>extremer Wetterlagen umgesetzt. Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse umfassen z.B.<br>die zur Verfügungsstellung geeigneter Schutzkleidung, die Bereitstellung von kostenfreien<br>Getränken ab Temperaturen von 30°C, der Bereitstellung von Sonnencreme und die Kontrolle&nbsp;</p>
<p>der Einhaltung bedarfsgerechter Pausen. Aufgrund der langen täglichen Nutzungsdauer sind<br>die Dienstfahrzeuge mit Klimaanlagen ausgestattet.<br>Im Juni 2026 hat der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes die<br>Testphase des Pilotprojekts „Kühlkleidung“ für Mitarbeitende gestartet, die überwiegend im<br>Freien tätig sind. Ziel des Pilotprojekts ist es, die körperliche Belastung bei hohen<br>Temperaturen zu verringern bzw. erträglicher zu gestalten und den Hitzeschutz im Arbeitsalltag<br>weiter zu verbessern.<br>&nbsp;</p>
<p>Zum Einsatz kommen verschiedene Produkte der Kühlkleidung, darunter Kühlwesten, Kühlshirts<br>sowie kühlende Kopfbedeckungen wie Basecaps, Bandanas und Helm-Inlays.<br>Im Rahmen der Testphase erprobt eine Gruppe freiwilliger Mitarbeitender aus den<br>verschiedenen Außenstellen die Kühlkleidung unter realen Arbeitsbedingungen. Die<br>Praxiserfahrungen werden mithilfe eines eigens entwickelten Evaluationsbogens bewertet. Die<br>Auswertung der Ergebnisse erfolgt im Oktober 2026. Die Ergebnisse bilden eine wichtige<br>Grundlage für die Entscheidung, ob der Einsatz von Kühlkleidung als ergänzende<br>Hitzeschutzmaßnahme für im Freien tätige Mitarbeitende sinnvoll ist und künftig ausgeweitet<br>werden soll.<br>&nbsp;</p>
<p>Bei einer positiven Auswertung des Pilotprojekts ist das Vorhandensein ausreichender<br>finanzieller Mittel für die Anschaffung der Kühlkleidung Voraussetzung für eine reguläre<br>Einführung.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong><br><strong>Wie werden Menschen mit Behinderungen bei den Hitzeschutzmaßnahmen erreicht?</strong></p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage<br>Fünf der sieben kühlen Räume im Bezirk sind barrierefrei zugänglich. Die aktuelle Beauftragte<br>für Menschen mit Behinderung hat erst in der ersten Hälfte dieses Jahres die Arbeit<br>aufgenommen und wird das Thema Hitzeschutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung im<br>Hinblick auf den kommenden Sommer 2027 priorisieren.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112166</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 09:35:14 +0200</pubDate>
                <title>Zum Stand des Dauerbauprojekts Kulmer- /Ecke Alvenslebenstraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/zum-stand-des-dauerbauprojekts-kulmer-ecke-alvenslebenstrasse/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Wie schätzt das Bezirksamt den aktuellen Stand des Bauprojekts ein?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Die Bauarbeiten am Dachausbau sind seit längerer Zeit nicht fortgeführt worden. Die genehmigten bzw. angezeigten Baumaßnahmen wurden bislang nicht fertiggestellt. Nach Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde befinden sich die Gebäude weiterhin in einem unfertigen Zustand. Eine Nutzungsaufnahme der neu geschaffenen Dachgeschosse ist bislang nicht erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Wann ist mit einem Abschluss des Bauprojekts zu rechnen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Hierzu liegen der Bauaufsichtsbehörde keine Informationen vor. Der weitere Fortgang des Vorhabens hängt von Entscheidungen und Maßnahmen des Vorhabensträgers bzw. des Insolvenzverwalters ab. Ein konkreter Zeitpunkt für die Fertigstellung kann daher derzeit nicht benannt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem Jahr 2025 im Einzelnen ergriffen, um den Vorhabenträger des Dachausbaus zu bewegen, das Wohnhaus wieder in volle Funktionsfähigkeit zu versetzen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Die Bauaufsichtsbehörde hatte Anfang 2026 mit dem Insolvenzverwalter Kontakt. Hierbei kam es insbesondere zu:</p>
<p>- Prüfung der Genehmigungslage und der Fortgeltung der für das Vorhaben maßgeblichen Entscheidungen,</p>
<p>- Übermittlung einer bauaufsichtlichen Einschätzung zur Wirksamkeit der Genehmigungsfreistellungen, Ausnahmen und Befreiungen,</p>
<p>- Hinweise auf die für eine Fertigstellung und spätere Nutzungsaufnahme erforderlichen Nachweise.</p>
<p>Die Einflussmöglichkeiten der Bauaufsicht auf den Vorhabenträger sind begrenzt. Die Bauaufsicht kann die Fertigstellung eines privaten Bauvorhabens nicht "anordnen" oder „den Vorhabenträger zur Fertigstellung bewegen“, solange keine konkreten bauordnungsrechtlichen Verstöße vorliegen. Eine Fertigstellungsfrist gab es damals ebenfalls noch nicht und wurde erst mit der 6. Änderung der BauO Bln auch für das Genehmigungsfreistellungsverfahren geregelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p><strong>Welche Unterstützung erhielten mobilitätseingeschränkte Bewohner_innen, die bald 5 Jahre ohne Aufzug auskommen mussten?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Der Bauaufsicht liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche individuellen Unterstützungsleistungen Bewohnerinnen und Bewohner gegebenenfalls von Dritten erhalten haben. Die Bauaufsichtsbehörde verfügt über keine Zuständigkeit für die Organisation oder Bereitstellung entsprechender Unterstützungsangebote.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p><strong>Welche laufenden Verfahren gegen welche Adressaten sind noch nicht abgeschlossen (Anordnungen, Rechtsmittel, Gerichtsverfahren)?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Gegen den Vorhabenträger werden derzeit keine bauaufsichtlichen Ordnungsverfahren geführt. Insbesondere bestehen keine laufenden Anordnungs-, Zwangsmittel-, Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Vorhabens.</p>
<p>Das Vermögen des Vorhabenträgers befindet sich nach Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde in einem Insolvenzverfahren. Ansprechpartner der Bauaufsicht ist daher der bestellte Insolvenzverwalter.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112071</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 10:12:45 +0200</pubDate>
                <title>Zukunft der landeseigenen Kleingartenanlagen im Bezirk</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/zukunft-der-landeseigenen-kleingartenanlagen-im-bezirk/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (Die Linke.)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.02.2026 für&nbsp;</strong><br><strong>ein Kleingartenflächensicherungsgesetz (Drucksache 19/2822) und dessen Umsetzung im&nbsp;</strong><br><strong>Bezirk?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Ich danke meiner Kollegin, Dr. Saskia Ellenbeck für die Zuarbeit. In der Praxis wird das neue&nbsp;<br>Kleingartenflächensicherungsgesetz im Bezirk aus hiesiger Sicht nicht viel ändern. Zwar&nbsp;<br>werden zukünftig Kündigungen durch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erschwert.&nbsp;<br>Wenn erforderlich, sind diese aber weiterhin möglich. Auch die Ausführungen zur&nbsp;<br>Ersatzflächenpflicht bestanden bereits zuvor. Abgesehen davon gilt bei allem auch das&nbsp;<br>Bundeskleingartengesetz und "Bundesrecht sticht Landesrecht".<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Welche Veränderungen haben sich im Bestand der bezirklichen landeseigenen&nbsp;</strong><br><strong>Kleingartenanlagen (KGA) seit dem Senatsbeschluss zum Kleingartenentwicklungsplan&nbsp;</strong><br><strong>2030 (vom August 2020) ergeben?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Wie im Kleingartenentwicklungsplan (KEP) vorgesehen, wurde die KGA Morgengrauen für&nbsp;<br>einen neuen Schulstandort gekündigt. Weitere Veränderungen gab es nicht.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Für welche landeseigenen Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk bereits aufgestellte oder&nbsp;</strong><br><strong>beschlossene Bebauungspläne, die eine andere als die kleingärtnerische Nutzung&nbsp;</strong><br><strong>beinhalten und wie wird das Bezirksamt die Anlagen vor künftigen Nutzungsänderungen&nbsp;</strong><br><strong>zur Sicherung des vorhandenen Grüns schützen (bitte Angaben zu jeder einzelnen KGA)?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Nachstehend eine Tabelle mit den Kleingartenanlagen auf deren Flächen eine andere als die&nbsp;<br>kleingärtnerische Nutzung bauplanungsrechtlich festgesetzt ist:<br>&nbsp;</p>
<p>Hier ist die bereinigte Tabelle im kopierbaren Markdown-Format:</p><table class="table"><thead><tr><th>Name der KGA</th><th>Bezirksregion</th><th>Bebauungsplan – Nummer und Status</th><th>Nutzung gemäß B-Plan</th><th>KEP-Kategorie</th></tr></thead><tbody><tr><td>Kolonie Maxstraße</td><td>Friedenau Ost</td><td>XI-118, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Papestraße (tlw., am Loewenhardtdamm)</td><td>Tempelhof Nord</td><td>XIII-26, festgesetzt</td><td>Vorbehaltsfläche Kita</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Eschenallee (tlw., Paul-Schmidt-Str.)</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>XIII-32, festgesetzt</td><td>Nördlicher Teilbereich und Mitte: öffentliche Parkplatzfläche; südlicher Teilbereich: öffentliche Grünfläche</td><td>Norden und Süden: Langfristige Nutzungsperspektive; Mitte: Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Eschenallee (tlw., Marienhöher Weg)</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>XIII-32, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Vorbehaltsbauplatz Schule</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Feldschlößchen</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>7-37 Bd, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Allgemeines Wohngebiet</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Borussia</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>7-37 Bd, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Frieden I</td><td>Tempelhof Südost</td><td>XIII-17a, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Germania</td><td>Tempelhof Südost</td><td>7-82 b, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Polizei</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Südring</td><td>Tempelhof Südost</td><td>XIII-B 1, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Albrechtshöhe (tlw., östl. Komturstr.)</td><td>Tempelhof Südost</td><td>XIII-B 1, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Morgengrauen (am Wolfsburger Weg)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-68, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Schule und Kita</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Fröhliche Eintracht</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-134, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Abendrot (tlw.)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-135, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Alpental (nördl. Teilbereich)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-184, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Kleeblatt (nördl. Teilbereich)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-184, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Wild-West (teilweise)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-44, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Kita</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Kaisergarten</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-102, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Schulsportplatz</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Sandwüste</td><td>Mariendorf Süd</td><td>XIII-24, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie An der Rennbahn (tlw./südl.)</td><td>Mariendorf Süd</td><td>XIII-188, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Erholung</td><td>Marienfelde Nord</td><td>XIII-61, festgesetzt</td><td>Öffentliche Grünfläche</td><td>Dauerhaft zu erhalten</td></tr></tbody></table><p>Derzeit sind keine Bebauungsplanänderungen zum Schutz der aufgelisteten&nbsp;<br>Kleingartenanlagen in Bearbeitung. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und&nbsp;<br>städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch&nbsp;<br>Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB). Bebauungsplanverfahren sind zeit- und&nbsp;<br>personalintensiv. Entsprechend muss bei der Aufstellung von Bebauungsplänen priorisiert&nbsp;<br>werden. Aufgrund des angespannten Berliner Wohnungsmarktes liegt die aktuelle&nbsp;<br>Priorisierung bei Bebauungsplanverfahren, die Wohnungsbau ermöglichen.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p><strong>In welchen Größenordnungen können im Bezirk Ersatzflächen für KGA bereitgestellt&nbsp;</strong><br><strong>werden, die für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Sport) aufgegeben werden sollen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) nennt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg drei&nbsp;<br>Ersatzstandorte: Erweiterung KGA Wildspitz (Ankauf erforderlich), Lichtenrader Damm und&nbsp;<br>Erweiterung KGA Spreewald mit insgesamt 13.818 m² Fläche, was 53 Parzellen entspricht.&nbsp;<br>Als potenzielle Ersatzflächenstandorte werden auch aufgegebene Teilflächen von&nbsp;<br>Friedhöfen gesehen. Des Weiteren soll gemäß KEP der Ankauf von Grundstücken in&nbsp;<br>Betracht gezogen werden. Eine Größenordnung ist hierzu noch nicht ermittelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112070</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 10:06:45 +0200</pubDate>
                <title>Fortschritte bei Verfolgung der zahlreichen Verstöße gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bezüglich Mietpreisüberhöhung („Mietwucher“)?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/fortschritte-bei-verfolgung-der-zahlreichen-verstoesse-gegen-5-wirtschaftsstrafgesetz-bezueglich-mietpreisueberhoehung-mietwucher/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1. Hat sich mittlerweile die personelle Lage bei der Verfolgung von Verstößen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bezüglich „Mietwucher“ verbessert?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die Personalsituation hat sich vorübergehend verbessert. Da die geplante Besetzung einer Stelle des Amtes für Bürgerdienste für diese Aufgabe aufgrund der vom Bezirksamt beschlossenen Einsparungen nicht möglich war, wurde die Aufgabe zunächst von einer halbtags tätigen Mitarbeiterin der Zweckentfremdungsstelle wahrgenommen. Zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=03&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 03/2026 anzeigen" rel="noreferrer">01.03.2026</a> wurde von der Senatsverwaltung für Inneres ein Mitarbeiter aus dem Quereinsteigerprogramm bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=11&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 11/2026 anzeigen" rel="noreferrer">30.11.2026</a> in den Bezirk abgeordnet. Um die Bezirke bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zwölf Personen eingestellt, die an die Bezirke abgeordnet wurden. Aus diesem Pool wurde zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=05&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 05/2026 anzeigen" rel="noreferrer">01.05.2026</a> eine Mitarbeiterin befristet bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2027&amp;MM=12&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 12/2027 anzeigen" rel="noreferrer">31.12.2027</a> an den Bezirk abgeordnet. Derzeit läuft ein weiteres Einstellungsverfahren bei der Senatsverwaltung. Es sollen nochmals sieben Personen eingestellt werden, die ebenfalls an die Bezirke abgeordnet werden. Der Bezirk soll aus diesem Pool nochmals eine Person erhalten. Auch diese Abordnung wird bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2027&amp;MM=12&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 12/2027 anzeigen" rel="noreferrer">31.12.2027</a> befristet sein.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">2. Wie viele VZÄ können sich dieser Aufgabe widmen?</p>
<p><strong>Antwort</strong>: Aktuell sind drei Mitarbeitende mit 2,5 Stellenanteilen tätig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. In welcher Art gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Mietpreisprüfstelle der Senatsverwaltung?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die Mietpreisprüfstelle prüft die Mietpreissituation und weist die Mietenden im Falle einer Mietpreisüberschreitung auf die Möglichkeit hin, beim zuständigen Wohnungsamt eine Anzeige zu erstatten. Die Kontaktdaten wurden der Mietpreisprüfstelle übermittelt, so dass die Mietenden unmittelbar Kontakt mit der zuständigen Stelle des FB Wohnen aufnehmen können.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>4. Wie viele Fälle sind seit <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=1&amp;DD=1" target="_blank" title="Sitzungskalender 1/2026 anzeigen" rel="noreferrer">1.1.2026</a> bekannt und bearbeitet worden?</p>
<p><strong>Antwort</strong>: Es sind seit dem <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=01&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 01/2026 anzeigen" rel="noreferrer">01.01.2026</a> 97 Fälle bekannt geworden. Alle Verfahren wurden bearbeitet. 17 sind eingestellt worden; in 80 Verfahren sind noch Ermittlungen anhängig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5. Welchen Stand haben aktuell diese Fälle?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die schriftlichen Zeugen(vor)befragungen sind erfolgt. Soweit sich daraus Anhaltspunkte ergeben haben, die einen Verdacht der Mietpreisüberhöhung begründen, folgen Wohnungsbesichtigungen mit der gerichtsfesten Ermittlung der Wohnfläche sowie eine zeugenschaftliche Vernehmung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>6. Welche weitere Unterstützung um gegen diesen illegalen Missstand vorzugehen, gibt es von Seiten der Senatsverwaltung, dessen Mietpreisprüfstelle schon im März von<strong> </strong>mehr als 200 Fällen mit Verdacht auf Mietwucher gesprochen hat?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die Senatsverwaltung hat den Bezirken Sachmittel für die Ausstattung der neuen Stellen zur Verfügung gestellt. Außerdem koordiniert sie die regelmäßigen Sitzungen der AG Mietpreisüberhöhung, in der sich die Bezirke und die Senatsverwaltung regelmäßig austauschen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>7. Wie tauschen sich die Verantwortlichen in den Bezirken über das koordinierte Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung aus?<br><strong>Antwort</strong>: Über die AG Mietpreisüberhöhung (vgl. Antwort zu Frage 6).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112069</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 10:02:42 +0200</pubDate>
                <title>Videokamera Rathaus Schöneberg an der Freiherr-vom-Stein-Straße  </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/videokamera-rathaus-schoeneberg-an-der-freiherr-vom-stein-strasse/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Einsatz der Überwachungskamera an dem Nebeneingang Freiherr-vom-Stein-Straße?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Neben allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen wie der DSGVO, nach der eine Videoüberwachung zur Wahrung des öffentlichen Interesses (z. B. Sicherheit von Bürgern und Mitarbeitenden) gerechtfertigt sein kann, greifen ergänzende Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG). Weitere Regelungen finden sich im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln).</p>
<p>Auf dieser Basis ist ein Betriebskonzept zu erstellen, das den Aufnahmebereich der Anlage definiert und begründet. Dieses befindet sich derzeit in der Erarbeitung, sodass die Gegensprechanlage noch nicht in Betrieb genommen werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Welche Begrenzungen des Aufnahmebereichs sind dabei zulässig, um den Zweck der Anlage zu erfüllen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Für die Nutzung der Videokamera der Gegensprechanlage sind auf Grundlage von sind auf Grundlage der oben genannten rechtlichen Vorgaben nur begrenzte Erfassungsbereiche zulässig. Der Aufnahmebereich ist auf die Zweckbestimmung der Kamera zu beschränken, in diesem Falle auf die Personen, die mit der Pförtnerloge über die Gegensprechanlage Kontakt aufnehmen wollen. Im Gegensatz zu einer Videoüberwachungsanlage werden die Bilder der Videokamera also lediglich an einen Monitor übertragen und nicht aufgenommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Welchen Aufnahmebereich deckt derzeit die Kamera ab (bitte Beschreibung des erfassten Straßenraums und evtl. Gebäude, die den Bereich begrenzen)?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Der exakte Aufnahmebereich der Kamera wird im noch zu erstellenden Betriebskonzept der Kamera festgelegt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112063</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 19:51:08 +0200</pubDate>
                <title>Bolzplatz in Lichtenrade nicht vermüllen lassen – Raum für Sport &amp; Jugend</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/bolzplatz-in-lichtenrade-nicht-vermuellen-lassen-raum-fuer-sport-jugend/</link>
                <author>Katharina Marg</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, den abgeschlossenen und vermüllten Bolzplatz in der Großziethener Str. 78 – 82 für junge Menschen und den Sport endlich wieder zugänglich zu machen und instand zu setzen.</p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung befürwortet zu diesem Ziel die Rekommunalisierung der privaten Fläche zum Nutzen des Gemeinwohls und um weiteren Schaden abzuwenden.</p>
<p>Begründung</p>
<p>Der Bolzplatz vermüllt zusehens. Der Platz gehört dem luxemburgischen Immobilienkonzern Adler Group. Adler lässt den Platz, der direkt am Volkspark Lichtenrade liegt einfach verkommen. Laut der Kleinen Anfrage 0587/XXI könne das Bezirksamt „keine Auskünfte über die diesbezügliche Planung geben.“ Gleichzeitig wäre es wichtig den Platz für dringend benötigte Kinder- und Jugendangebote und Sport freizugeben. Für viele Erwachsene war der Bolzplatz DER Ort ihrer Jugend, an dem sie sich sportlich betätigen, Freund:innen treffen, sich sportlich ausprobieren, demokratische Werte wie Mitbestimmung, Fairness, Respekt, Verantwortung und Kooperation unmittelbar erleben und einüben konnten.</p>
<p>Für mehr Sicherheit: In Lichtenrade liegt der Platz brach, ist mit Ketten verriegelt und es liegt Müll rum (siehe Bild 1). Vermüllte Orte wirken ungepflegt und verlassen. Dadurch fühlen sich die Leute dort unsicher oder meiden diese Bereiche. Schädlinge, wie Ratten werden angezogen. Wenn ein Ort bereits dreckig ist, kommt oft weiter Müll dazu.* So ist es auch mit dem Bolzplatz an der Großziethener Straße 78 – 82.&nbsp;</p>
<p>Im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) des Quartiersmanagements Nahariyastraße heißt es zur Förderung von Gesundheit und Bewegung im Kiez&nbsp;</p>
<p>u.a. als Handlungsansatz: „Qualifizierung der Bolzplätze im Quartier, u.a. durch Kommunalisierung einer Fläche und Erstellung eines Funktionsbaus (Kleingruppenraum, WC, Büro, Lager) in kommunaler oder freier Trägerschaft“ (S. 18, IHEK<a href="https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/#_ftn1" title>[1]</a>, 2022). Dieses Ziel muss in den Fokus rücken.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>*In einer früheren Version war vom Broken-Windows-Effekt die Rede - besser ist stattdessen die Collective-Efficacy-Theorie nach Sampson, wonach es darauf ankommt, ob Menschen sich verbunden und für ihre Umgebung mitverantwortlich fühlen.</p>
<hr>
<p><a href="https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/#_ftnref1" title>[1]</a><a href="https://www.qm-nahariyastrasse.de/fileadmin/user_upload/2022/IHEK_2022/22-06-09_QM_Nahariya_IHEK-2022.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.qm-nahariyastrasse.de/fileadmin/user_upload/2022/IHEK_2022/22-06-09_QM_Nahariya_IHEK-2022.pdf</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112062</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 19:48:41 +0200</pubDate>
                <title>Kaiser-Wilhelm-Passage mit öffentlicher Beteiligung weiterentwickeln</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/kaiser-wilhelm-passage-mit-oeffentlicher-beteiligung-weiterentwickeln/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich frühzeitig mit den Eigentümern der Kaiser-Wilhelm-Passage in Schöneberg in Verbindung zu setzen, um gemeinwohlorientierte Interessen bei Modernisierungsplänen einzubringen.&nbsp;</p>
<p>Im Austausch mit dem Eigentümer sollten Fragen, wie der Erhalt von Gesundheitsver­sorgungs-Einrichtungen (Arztpraxen und andere medizinische Angebote), Bestandsschutz von kleinteiliger Ladenstruktur mit moderaten Mieten und Entwicklung von zusätzlichen Quartiersangeboten im Zentrum stehen. Der Eigentümer sollte dafür gewonnen werden, in öffentlichen Formaten Pläne vorzustellen und den Anwohnenden des Akazien- und Feurigkiezes Beteiligungsmöglichkeiten zu geben.</p>
<p>Begründung</p>
<p>Seit Anfang 2025 hat die Kaiser-Wilhelm-Passage neue Eigentümer, die in dem Projekt „Wertsteigerungspotenziale“ sehen. Wegen der Bedeutung des Stadtteilzentrums und seines breiten Angebotsspektrums betreffen konkrete Modernisierungsmaßnahmen einer „Value-Add-Strategie“ vielerlei Interessen der Bevölkerung im Quartier. Daher ist es wichtig, dass sich öffentliche Interessen über das Bezirksamt und Beteiligung der Anwohnenden / Kunden gegenüber dem Eigentümer formulieren. Bereits im angrenzenden Akazienkiez werden negative Veränderungen in der kleinteiligen Gewerbestruktur wahrgenommen. Um so wichtiger daher, dass das Schöneberger Stadtteil-Einkaufzentrum seine vielfältige Angebotsstruktur behält.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112061</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 19:47:34 +0200</pubDate>
                <title>Kein Müll am Bus! Saubere Bushaltestellen in Lichtenrade, Mariendorf &amp; überall.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/kein-muell-am-bus-saubere-bushaltestellen-in-lichtenrade-mariendorf-ueberall/</link>
                <author>Katharina Marg</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen, dafür einzusetzen, dass die Bushaltestellen im Bezirk regelmäßig und bedarfsgerecht von Müll befreit, gereinigt und sauber gehalten werden.</p>
<p>Dies gilt insbesondere für den aktuell besonders vermüllten Bereich entlang der Strecke vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf bis nach Lichtenrade im Süden. Dort ist die Reinigungsfrequenz zeitnah zu erhöhen und an das tatsächliche Müllaufkommen anzupassen.</p>
<p>Dazu wird dem Bezirksamt empfohlen, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass stark frequentierte Haltestellen häufiger kontrolliert und bei Bedarf kurzfristig nachgereinigt werden können und ob zusätzliche Mülleimer, Zigaretten-Behältnisse oder Hinweisschilder zur Sauberkeit an besonders betroffenen Haltestellen beitragen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung</p>
<p>Laut Anwohnenden ist die gesamte Achse vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf im Norden bis nach Lichtenrade im Süden vermüllt:&nbsp;„Die Mülleimer quellen regelmäßig über, To-Go-Verpackungen und Unrat liegen großflächig im Wartebereich. Die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste ist hier nicht mehr gegeben.“</p>
<p>Bus-Haltestellen sind sehr wichtige öffentliche Orte des Umweltverbunds. Viele Menschen brauchen den Bus. Für mehr Sicherheit an den Bus-Haltestellen: Vermüllte Haltestellen beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl, die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild im Stadtteil. Zudem können Abfälle Schädlinge anziehen, die Umwelt belasten und den Eindruck von Verwahrlosung verstärken. Dadurch fühlen sich die Leute dort unsicher oder meiden diese Bereiche. Wenn ein Ort bereits dreckig ist, kommt oft weiter Müll dazu. Das nennt man den „Broken-Windows-Effekt“, das heißt sichtbare Verwahrlosung kann weitere Regelverstöße begünstigen. So ist es auch bei vermüllten Bus-Stationen.&nbsp;</p>
<p>Eine bedarfsgerechte und häufigere Reinigung sowie ausreichend vorhandene und regelmäßig geleerte Abfallbehälter sind daher notwendig. Der öffentliche Nahverkehr muss zur Priorität werden. Dafür müssen Busse kühl sein, öfter fahren und die Haltestellen sauber sein.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112060</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 19:45:24 +0200</pubDate>
                <title>Bänke auch für die nördliche Seite des Wittenbergplatzes (U-Bhf-Vorplatz)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/baenke-auch-fuer-die-noerdliche-seite-des-wittenbergplatzes-u-bhf-vorplatz/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die BVV ersucht das Bezirksamt Sitzbänke auch auf der nördlichen Seite des Wittenbergplatzes vor dem U-Bhf-Vorplatz aufzustellen.</p>
<p class="text-justify">Begründung</p>
<p>Auf dem gesamten Platz sind sehr viele Menschen unterwegs, die gerne auch mal eine Rast einlegen würden. Da noch bis zu 100 Bänke im Bezirk aufgestellt werden sollen, wäre dort ein guter Ort ein paar Bänke aufzustellen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112059</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 19:41:30 +0200</pubDate>
                <title>Nachbesserung bei Lärmschutzmaßnahmen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/nachbesserung-bei-laermschutzmassnahmen/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt bei den zuständigen Stellen darauf einzuwirken, dass an der Fernbahnstrecke entlang der S 2 ab Südkreuz bis Marienfelde, zwischen ICE-Strecke und östlicher Randbebauung die Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohnenden lückenlos umgesetzt werden.</p>
<p class="text-justify">Begründung</p>
<p>Anwohnende haben ein Recht ausreichend gegen Lärm, den sie nicht beeinflussen können, geschützt zu werden. Kontinuierlicher Lärm macht krank und schadet außerdem anliegenden Restaurants mit Gartenwirtschaft.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111799</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 11:56:56 +0200</pubDate>
                <title>Auf dem Weg zur „Schwammstadt“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/auf-dem-weg-zur-schwammstadt/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welche Übersicht gibt es zum Grad der Versiegelung des Bodens in Tempelhof-Schöneberg?&nbsp;</strong></p>
<p>Eine Übersicht zum Grad der Versiegelung des Bodens in Tempelhof-Schöneberg bietet der Umweltatlas Berlin 2021, abrufbar im Geoportal Berlin. Dort finden sich Karten zur Versiegelung mit Stand 2021. Diese Karten bilden auch die Grundlage für die Einschätzung zur Versiegelung im Kapitel „Betroffenheitsanalyse“ im Klimaanpassungskonzept Teil 1 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 47). Darüber hinaus zeigen die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17500, vom 1. Dezember 2023 mit Titel „Der lange Weg zur Null-Netto-Versiegelung II“ sowie das Unterkapitel „Entsiegelungen“ im Klimaanpassungskonzept Teil 1 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 27f) die seitdem vom Bezirksamt vorgenommenen Entsiegelungen – aus denen die weiterbestehende Versiegelung geschlossen werden kann.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Welche jährliche Bilanz ist bei der Ver- bzw. Entsiegelung jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 feststellbar (Zunahme oder Abnahme des Versiegelungsgrads)?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Versiegelung wird bisher nicht erfasst. Daher ist eine Bilanz nicht möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in unserem Bezirk in Grünanlagen keine Fläche versiegelt wurde. Derzeit führt SenMVKU II C das Projekt „Entwicklung eines Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin“ durch. Das Bezirksamt ist seitens des Umweltamtes als Mitglied des Begleitkreises vertreten. Im Rahmen der Beteiligung wurde bereits auf die Problematik der fehlenden Bilanzierung hingewiesen. Auch im Klimaanpassungskonzept des Bezirks ist eine Erfassung der Veränderung des Versiegelungsgrads vorgesehen, siehe Maßnahmenkatalog Ämterübergreifendes Entsiegelungskataster GS2 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88).&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Welche grundsätzliche Haltung hat das Bezirksamt zur Bebauung von bisher nicht versiegelten Flächen?&nbsp;</strong></p>
<p>Das bezirkliche Klimaanpassungskonzept enthält das Ziel der „weiteren Versiegelungen entgegenwirken“ im Handlungsfeld „Gebäude- und Stadtstruktur“ (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88) und das Ziel der „weiteren Versiegelungen aktiv entgegenwirken“ im Handlungsfeld „Verkehr und Infrastruktur“ (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 97f). Das Umwelt- und Naturschutzamt teilt hierzu mit: „Das Umwelt- und Naturschutzamt unterstützt das Handlungsziel 2) der Berliner Bodenschutzkonzeption „Neuversiegelung begrenzen und Entsiegelung stärken (E)“ (Berliner Bodenschutzkonzeption, SenMVKU 2023, S. 90).“ Das Amt für Stadtentwicklung teilt hierzu mit: „Der Schutz unversiegelter Böden und die Erhaltung ökologischer Funktionen sind zentrale Anliegen des Bezirksamts, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel und die Starkregenvorsorge im urbanen Raum. Die Handlungsfähigkeit der bezirklichen Verwaltung bewegt sich im Geflecht von europäischen, bundesweiten und landesrechtlichen Vorgaben:&nbsp;</p>
<p>1. Europäische und bundesrechtliche Ebene: Gemäß der EU-Bodenstrategie 2030 sowie der Bodenschutzklausel des Bundesbaugesetzbuches (§ 1a Abs. 2 BauGB) ist das Bezirksamt gesetzlich zu einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden verpflichtet. Unvermeidbare Eingriffe in den Boden müssen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung (§ 15 BNatSchG) kompensiert werden.&nbsp;</p>
<p>2. Landesebene (Berlin): Maßgeblich für die Genehmigungspraxis ist § 8 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Dieser schreibt zwingend vor, dass die nicht überbauten Flächen von Grundstücken wasserdurchlässig zu belassen oder zu begrünen sind, sofern keine andere zulässige Nutzung festgesetzt ist.&nbsp;</p>
<p>3. Konkrete Steuerungsinstrumente des Bezirks: Das Stadtentwicklungsamt nutzt im Rahmen seiner Zuständigkeit folgende Instrumente, um Neuversiegelungen auf ein Minimum zu reduzieren: Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne): Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird die bauliche Dichte über die Grundflächenzahl (GRZ) gesteuert. Zudem werden unversiegelte Flächen gezielt durch die Festsetzung als öffentliche oder private Grünflächen gesichert. Bauaufsichtliche Auflagen: Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sind qualifizierte Freiflächengestaltungspläne einzureichen. Dabei wird der Einsatz wasserdurchlässiger Materialien (z. B. Rasengittersteine statt Vollasphaltierung) für Stellplätze und Zuwege eingefordert."</p>
<p><strong>2. Nachfrage Wie verfolgt das Bezirksamt das Ziel einer Netto-Null-Versiegelung?&nbsp;</strong></p>
<p>Im bezirklichen Klimaanpassungskonzept ist das Ziel einer „Netto-Entsiegelung von mindestens einem Prozent pro Jahr“ festgehalten (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88). Dieser Zielwert stammt aus dem landesweiten Ziel zur Entsiegelung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das Bezirksamt hat mit dem Klimaanpassungskonzept verschiedene Ziele und Maßnahmen beschlossen, um einerseits Entsiegelung voranzubringen und andererseits einen Überblick über Versiegelung und damit über die Bilanz zu erhalten. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist unter anderem in seinen Stellungnahmen zu Bebauungsplänen regelmäßig darauf hin, dass möglichst wenig Fläche neuversiegelt werden sollte. Im Klimaanpassungskonzept ist zudem sowohl ein Monitoring als auch ein Prozess zur Nachbesserung bei Zielverfehlung vorgesehen (Bezirksamt Tempelhof Schöneberg, 2025, S. 132, 151 ff).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111798</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 11:52:44 +0200</pubDate>
                <title>Räume für die Potse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/raeume-fuer-die-potse/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Welche Adressen (Einrichtungen) für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse wurden bisher geprüft bzw. angefragt für eine Anmietung ab September?&nbsp;</strong></p>
<p>Das Jugendamt prüft fortlaufend gemeinsam mit den Beteiligten mögliche räumliche Perspektiven für die Potse nach Auslaufen der Nutzung der Alten Zollgarage. In diesen Prozess werden neben Hinweisen aus der Verwaltung auch Vorschläge und Ideen aus dem Kollektiv der Potse eingebracht. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist damit ein gemeinsamer Prozess, der regelmäßig im Rahmen der bestehenden Austauschformate erörtert wird.&nbsp;</p>
<p>Die Anforderungen an einen möglichen Standort sind dabei komplex. Gesucht werden Räumlichkeiten, die sowohl den Bedarfen der Potse als selbstverwalteter Jugendeinrichtung als auch den rechtlichen, baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Verfügbarkeit, der Größe und Eignung der Flächen, notwendige Genehmigungs- und Herrichtungsmaßnahmen, die zeitliche Umsetzbarkeit sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Anmietung.&nbsp;</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten allein noch keine tragfähige Lösung gewährleistet. Für eine langfristig funktionierende Perspektive müssen die jeweiligen Objekte auch hinsichtlich ihrer Lage, Nutzbarkeit und Akzeptanz durch die Potse geeignet sein. So wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Modelle geprüft, darunter auch Ansätze, bei denen Räumlichkeiten durch den Bezirk angemietet und anschließend eigenverantwortlich durch die Potse genutzt werden sollten. Nicht alle dieser Optionen konnten im weiteren Verlauf zu einer gemeinsamen Lösung weiterentwickelt werden.&nbsp;</p>
<p>Im Rahmen der bisherigen Prüfungen wurden unterschiedliche Objekte betrachtet. Beispielhaft können ein Gemeindesaal im Bereich des S-Bahnhofs Großgörschenstraße sowie Büroflächen eines Künstlerkollektivs im Gewerbegebiet am S-Bahnhof Buckower Chaussee genannt werden. Beide Optionen erwiesen sich im weiteren Verlauf jedoch nicht als tragfähige Lösung. Im Fall der Büroflächen am S-Bahnhof Buckower Chaussee wurde seitens der Potse insbesondere die Lage als nicht ausreichend zentral bewertet.&nbsp;</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die aktive Mitwirkung aller Beteiligten ein wesentlicher Bestandteil der Standortsuche. Das Jugendamt begrüßt ausdrücklich die Eigeninitiative der Potse bei der Identifizierung möglicher Objekte und bezieht entsprechende Vorschläge fortlaufend in die weiteren Prüfungen ein. Eine belastbare Benennung möglicher künftiger Standorte ist derzeit nicht möglich. Die Standortsuche ist noch nicht abgeschlossen und umfasst fortlaufend neue Hinweise, Gespräche und Prüfungen. Aussagen zu einzelnen Objekten wären daher lediglich Momentaufnahmen eines laufenden Verfahrens und könnten sich kurzfristig wieder ändern. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung über konkrete Ergebnisse informieren, sobald diese vorliegen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Woran scheiterte möglicherweise eine erfolgreiche Anmietung?&nbsp;</strong></p>
<p>Die bislang geprüften Standortoptionen konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Dabei handelte es sich jeweils um objektspezifische Fragestellungen und nicht um einen einzelnen, einheitlichen Hinderungsgrund. Im Rahmen der Prüfungen haben sich beispielsweise Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Flächen, der Eignung der Räumlichkeiten für die vorgesehene Nutzung, notwendiger baulicher Anpassungen, rechtlicher Rahmenbedingungen oder der zeitlichen Umsetzbarkeit ergeben.&nbsp;</p>
<p>In anderen Fällen konnten wirtschaftliche oder vertragliche Voraussetzungen für eine Anmietung nicht hergestellt werden. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten gestaltet sich angesichts der angespannten Berliner Immobilienlage und der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Flächen grundsätzlich herausfordernd. Potenzielle Standorte müssen jeweils auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit geprüft werden. Dies umfasst unter anderem rechtliche, bauliche, wirtschaftliche und zeitliche Aspekte und erfordert eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Das Jugendamt setzt die Suche gemeinsam mit den Beteiligten weiterhin mit Nachdruck fort und prüft fortlaufend weitere Optionen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen:&nbsp;</p>
<p><strong>1. Gab es Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung für eine mögliche Unterstützung bei der Raumsuche, wenn ja, mit welchem Ergebnis?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Situation der Potse und die Frage zukünftiger räumlicher Perspektiven waren wiederholt Gegenstand von Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung. Ein konkretes Unterstützungsangebot hinsichtlich eines geeigneten Ersatzstandortes liegt derzeit nicht vor. Die Standortsuche erfolgt weiterhin durch den Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten Akteurinnen und Akteure.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Hat das Bezirksamt auch die Räume der ehemaligen „Linse“ in Lichtenberg als eine Option für Potse nachgefragt, bei der das Bezirksamt die Kosten der Raummiete übernehmen würde, wenn ja, mit welchem Ergebnis?&nbsp;</strong></p>
<p>Im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten der ehemaligen „Linse“ hat es Kontakte und Gespräche mit dem Bezirksamt Lichtenberg gegeben. Dabei stellte sich heraus, dass die Immobilie nicht im Zuständigkeitsbereich des dortigen Jugendamtes liegt, sondern in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund ergaben sich seitens des Bezirksamtes Lichtenberg keine konkreten Ansatzpunkte für eine Unterstützung bei der Entwicklung einer Nutzungsperspektive für die Potse.&nbsp;</p>
<p>Die Nachfragen in der SenKult blieben ergebnislos, da umfangreiche Bauarbeiten vor Ort eine Nutzung nicht möglich machten und die Senatsverwaltung Gespräche darüber ablehnte. Die Bauarbeiten scheinen derzeit beendet. Das Bezirksamt wird daher einen neuerlichen Anlauf beginnen, um mit der SenKult über eine Anmietung ins Gespräch zu kommen. Hinsichtlich einer möglichen Übernahme von Mietkosten ist darauf hinzuweisen, dass hierfür keine pauschale Zusage oder ein Automatismus besteht. Maßgeblich sind die jeweils zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Mittel und die entsprechenden Beschlusslagen. Über eine mögliche Finanzierung könnte daher erst im Zusammenhang mit einer konkret realisierbaren Standortoption entschieden werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111726</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 13:32:49 +0200</pubDate>
                <title>Zusammenarbeit mit Kulturelle Erben e.V.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/zusammenarbeit-mit-kulturelle-erben-ev/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description>Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong></p>
<p><strong>Aus welchen Gründen und welcher Rechtsgrundlage werden dem Verein Kulturelle Erben, obwohl kein strafrechtlicher Tatbestand (Ermittlungsverfahren 2024) vorlag, die weitere Zusammenarbeit bei Jugendprojekten verweigert?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Eine strafrechtliche Bewertung ist für die Entscheidung über eine fachliche Zusammenarbeit oder Förderung nicht allein maßgeblich. Nicht alles, was strafrechtlich zulässig ist, entspricht zugleich den fachlichen Standards, pädagogischen Grundsätzen und demokratischen Werten, die das Jugendamt im Rahmen seiner Arbeit vertritt und fördern möchte.</p>
<p>Das Jugendamt trägt im Bereich der Jugendförderung eine besondere fachliche Verantwortung. Grundlage der Zusammenarbeit mit freien Trägern ist daher nicht allein die strafrechtliche Bewertung einzelner Sachverhalte, sondern insbesondere die Frage, ob Angebote geeignet sind, demokratische Werte, ein diskriminierungssensibles Miteinander, gegenseitigen Respekt sowie die Interessen und den Schutz junger Menschen zu stärken.</p>
<p>Kooperations- und Förderentscheidungen erfolgen im Rahmen der jugendhilfefachlichen, zuwendungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen. Eine Verpflichtung des Jugendamtes zur Zusammenarbeit mit einem bestimmten Träger besteht nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.Frage</strong></p>
<p><strong>Wie bewertet das Bezirksamt die Kontaktaufnahme des Bezirksbürgermeisters mit der Vermieterin des „Umsteigers“ im Kontext laufender Ermittlungen?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Bezirksbürgermeister Oltmann hat sich dafür engagiert, dass im "Umsteiger" Jugendarbeit etabliert wird. Dafür war Herr Oltmann lange vor Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Leiter des Vereins Kulturelle Erben im stetigen Austausch mit der Eigentümerin des Gebäudes.</p>
<p>Das Bezirksamt hat sich unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit der Frage auseinandergesetzt, wie Jugendarbeit am Standort „Umsteiger“ verlässlich und fachlich verantwortbar umgesetzt werden kann. Hierzu fanden Gespräche im Zusammenhang mit der Nutzung und den Rahmenbedingungen des Standortes statt.</p>
<p>Entscheidungen über Kooperationen und Förderungen erfolgen auf Grundlage fachlicher, jugendhilferechtlicher sowie zuwendungsrechtlicher Erwägungen. Ziel des Bezirksamtes war und ist die Sicherstellung einer demokratischen, diskriminierungsfreien und fachlich tragfähigen Jugendarbeit am Standort.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.Frage</strong></p>
<p><strong>Der Antisemitismusvorwurf wurde gerichtlich ausgeräumt, welche Gründe gibt es noch dem Verein keine Jugendarbeit mehr zu ermöglichen und auch Kooperationen mit anderen Trägern über das Bezirksamt zu verhindern?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Bezirksamt weist darauf hin, dass straf- oder zivilrechtliche Bewertungen und fachliche Einschätzungen der Jugendhilfe unterschiedlichen Maßstäben folgen können. Die Entscheidung des Bezirksamtes betrifft nicht die grundsätzliche Zulässigkeit von Meinungsäußerungen, sondern die Frage, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen bezirklich verantworteter oder geförderter Jugendprojekte möglich ist.</p>
<p>Das Jugendamt sieht sich in der Verantwortung, demokratische, diskriminierungsfreie und antisemitismussensible Standards in der Jugend- und Bildungsarbeit zu gewährleisten. Grundlage von Kooperationen sind dabei fachliche Eignung, demokratische Grundhaltungen sowie die Fähigkeit, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektvoll und diskriminierungssensibel zu begleiten.</p>
<p>Entscheidungen über Kooperationen mit anderen Trägern treffen diese grundsätzlich eigenverantwortlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4.Frage</strong></p>
<p><strong>Gab es seitens des Bezirksamts Warnungen an andere Träger, mit dem Verein Kulturelle Erben nicht mehr zusammenzuarbeiten, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Seitens des Jugendamtes wurden keine Warnungen an andere Träger ausgesprochen, nicht mit dem Verein Kulturelle Erben e.V. zusammenzuarbeiten.</p>
<p>Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit Trägern dann gewünscht, wenn fachliche, demokratische und diskriminierungsfreie Haltungen die Grundlage der jeweiligen Arbeit bilden. Fachliche Gespräche und Einschätzungen erfolgen dabei im Rahmen des regulären fachlichen Austauschs und der jugendhilfefachlichen Verantwortung des Jugendamtes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>5.Frage</strong></p>
<p><strong>Warum verweigert sich das Bezirksamt der Bewertung der Staatsanwaltschaft:&nbsp; Die Inhalte des Schaufensters fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Ein Bild wird ausdrücklich als „erlaubte Kritik an der Siedlungspolitik des israelischen Staates“ eingestuft?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Bezirksamt erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit ausdrücklich an. Gleichzeitig ist eine strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Bewertung nicht allein maßgeblich für Entscheidungen über Kooperationen und Förderungen im Bereich der Jugendhilfe.</p>
<p>Das Jugendamt hält es für wichtig, jungen Menschen Räume für politische Diskussionen und kontroverse Debatten zu eröffnen. Dazu gehört ausdrücklich auch die kritische Auseinandersetzung mit staatlichem Handeln und internationalen Konflikten.</p>
<p>Kritik an staatlichem Handeln, auch an der Politik Israels oder militärischen Maßnahmen, ist selbstverständlich möglich und Teil demokratischer Debatten. Sie darf jedoch nicht in antisemitische oder andere diskriminierende Deutungsmuster, pauschalisierende Zuschreibungen oder die Relativierung von Menschenrechten umschlagen. Aufgabe politischer Bildungs- und Jugendarbeit ist es daher, junge Menschen zu einer differenzierten, demokratischen und respektvollen Auseinandersetzung zu befähigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>6.Frage</strong></p>
<p><strong>Warum beharrt das Bezirksamt stattdessen weiter auf der Beurteilung des Beauftragten gegen Antisemitismus?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Bezirksamt bezieht im Rahmen seiner fachlichen Einschätzung unterschiedliche Perspektiven und fachliche Bewertungen ein. Hierzu können auch Einschätzungen von Fachstellen im Themenfeld Antisemitismusprävention gehören.</p>
<p>Unabhängig davon trifft das Bezirksamt seine Entscheidungen eigenständig im Rahmen seiner jugendhilfefachlichen Verantwortung sowie auf Grundlage demokratischer, diskriminierungsfreier und menschenrechtsorientierter Standards der Jugend- und Bildungsarbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>7.Frage</strong></p>
<p><strong>Gab es vom Bezirksamt mit dem Verein ein klärendes Gespräch nach dem Zerwürfnis, wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Es hat Gespräche und Austauschformate zwischen Vertreter_innen des Bezirksamtes und dem Verein gegeben. Das Bezirksamt hat dabei wiederholt die Möglichkeit zum fachlichen Austausch genutzt.</p>
<p>Grundsätzlich bleibt das Jugendamt ansprechbar für fachliche Gespräche im Rahmen demokratischer und diskriminierungsfreier Grundhaltungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>8. Frage</strong></p>
<p><strong>Wie sollen junge migrantische Menschen mit Fragen zum Israel-Palästina-Konflikt lernen, was auf Basis des Völkerrechts an Israel und dem IDF für Projekte kritisiert werden muss und was antisemitisch ist, wenn gleichzeitig für Projekte wie den Kulturellen Erben e.V. die Finanzierung gestrichen wird?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Jugendamt hält es für wichtig, jungen Menschen – auch jungen migrantischen Menschen – Räume zu eröffnen, in denen politische Konflikte, internationale Krisen sowie Fragen von Krieg, Völkerrecht, Menschenrechten und Diskriminierung differenziert diskutiert werden können. Dazu gehört ausdrücklich auch die Auseinandersetzung mit dem Israel-Palästina-Konflikt.</p>
<p>Kritik an staatlichem Handeln, auch an der Politik Israels oder militärischen Maßnahmen, ist selbstverständlich möglich und Teil demokratischer Debatten. Sie darf jedoch nicht in antisemitische oder andere diskriminierende Deutungsmuster, pauschalisierende Zuschreibungen oder die Relativierung von Menschenrechten umschlagen.</p>
<p>Aufgabe politischer Bildungs- und Jugendarbeit ist es daher, genau diese Unterscheidungsfähigkeit zu stärken und junge Menschen zu einer demokratischen, respektvollen und reflektierten Auseinandersetzung zu befähigen.</p>
<p>Das Bezirksamt fördert hierzu unterschiedliche Projekte der politischen Bildung, Demokratieförderung und Antidiskriminierungsarbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>9.Frage</strong></p>
<p><strong>Wie stellt sich das Bezirksamt präventive migrantische Jugendarbeit vor</strong>?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Präventive Jugend(sozial)arbeit richtet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder familiärer Geschichte.</p>
<p>Sie umfasst insbesondere Beziehungsarbeit, Beteiligung, Empowerment, politische Bildung, Antidiskriminierungsarbeit, Konfliktbearbeitung sowie die Förderung demokratischer Handlungsfähigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit ernst zu nehmen, ihnen Orientierung und Unterstützung zu bieten sowie diskriminierungsfreie Räume der Begegnung und Beteiligung zu schaffen.</p>
<p>Prävention bedeutet dabei nicht Stigmatisierung, sondern die Stärkung von Teilhabe, Respekt, Selbstwirksamkeit und demokratischer Auseinandersetzung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>10.Frage</strong></p>
<p><strong>Welche Bedeutung hat antifaschistische kritische Jugendarbeit im Bezirk?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Jugendarbeit hat im Bezirk eine hohe Bedeutung. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und zu stärken sowie Räume für Austausch, Beteiligung, politische Bildung und demokratische Auseinandersetzung zu schaffen.</p>
<p>Dazu gehört ausdrücklich auch, gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie demokratische Prozesse kritisch zu hinterfragen und sich mit unterschiedlichen Positionen auseinanderzusetzen.</p>
<p>Jugend(sozial)arbeit soll junge Menschen befähigen, Konflikte respektvoll auszutragen, unterschiedliche Perspektiven auszuhalten und sich aktiv in eine demokratische Gesellschaft einzubringen. Eine kritische Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist ausdrücklich Teil demokratischer Bildungsarbeit, solange sie sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt.</p>
<p>Grundlage hierfür sind demokratische, diskriminierungsfreie und rechtsstaatliche Werte. Das Jugendamt unterstützt daher Angebote, die Teilhabe, Vielfalt, Menschenrechte, gegenseitigen Respekt und ein diskriminierungsfreies Zusammenleben fördern.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111633</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 10:31:26 +0200</pubDate>
                <title>Räume für Olga</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/raeume-fuer-olga/</link>
                <author>Katharina Marg</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Fraktion LINKE, SPD, GRÜNE</p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich mit Nachdruck für geeignete und dauerhaft nutzbare Ersatzräume im Kurfürstenkiez für den Frauentreff OLGA des Drogennotdienstes einzusetzen.</p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich entschieden gegen den Abbau sozialer Hilfsstrukturen aus.</p>
<p>Die BVV ersucht das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für den Schutz gemeinnütziger Träger und soziale Einrichtungen vor Verdrängung einzusetzen. Angebote und geschützte Räume für armutsbetroffene Menschen, für Leute mit Suchterkrankungen und für besonders vulnerable Gruppen müssen erhalten, ausgebaut, verlässlich finanziert werden. Insbesondere sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen angesprochen werden, Gewerbeflächen für gemeinnützige Angebote für den Kiez bereitzustellen und zu sichern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung</p>
<p>Der Frauentreff OLGA verliert seine bisherigen Räume in der Kurfürstenstraße. Damit ist eine zentrale niedrigschwellige Hilfsstruktur für Sexarbeiterinnen, trans Frauen und Frauen mit Suchterkrankungen akut gefährdet. Viele Menschen werden vom regulären Hilfesystem nicht ausreichend erreicht. Einige meiden Behörden aus Angst vor Stigmatisierung, Diskriminierung oder rechtlichen Folgen. Andere verfügen über keine Krankenversicherung oder befinden sich in besonders prekären Lebenslagen. Gerade deshalb sind anonyme, niedrigschwellige und spezialisierte Angebote unverzichtbar.</p>
<p>OLGA bietet einen geschützten Rückzugsort mit grundlegender Versorgung und professioneller Beratung<a href="https://bvv-tempelhof-schoeneberg.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=10344#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a>. Dazu gehören unter anderem Aufenthaltsmöglichkeiten, Wasser, Essen, Duschen, Hygieneartikel, medizinische Basisversorgung, HIV- und STI-Tests, gynäkologische Sprechstunden, sowie Beratung zu Safer Use und Safer Sex. Olga unterstützt bei Gewalterfahrungen, Fragen zum Prostituiertenschutzgesetz, Sucht, Wohnungslosigkeit, Schwangerschaft mit einer vielsprachigen Sozialberatung, unter anderem auf Deutsch, Rumänisch, Bulgarisch, Russisch und Englisch.</p>
<p>OLGA leistet gesundheitliche Versorgung und Prävention durch niedrigschwellige und anonyme Beratung. Unbehandelte Erkrankungen können so frühzeitig erkannt, gesundheitliche Folgeschäden reduziert und Zugänge in weiterführende Hilfen geschaffen werden. Die Mitarbeiterinnen stabilisieren in akuten Krisensituationen und leisten Sozialarbeit, die Wege aus Wohnungslosigkeit, Gewalt, Abhängigkeit eröffnen kann.</p>
<p>Der Frauentreff OLGA ist für viele eine Überlebenshilfe. Der Verlust der Räume würde die Hilfsstrukturen im Kiez erheblich schwächen und besonders vulnerable Menschen treffen.</p>
<p>OLGA ist für die sozialen und gesundheitlichen Hilfsstrukturen im Bezirk zentral. Dringend müssen deshalb dauerhaft nutzbare und gut erreichbare Ersatzräume gefunden werden.</p>
<p class="text-justify"><a href="https://bvv-tempelhof-schoeneberg.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=10344#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>[1]</sup></a> <a href="https://drogennotdienst.de/wp-content/uploads/2026/03/260226_ND_Sachbericht_2024_web.pdf" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://drogennotdienst.de/wp-content/uploads/2026/03/260226_ND_Sachbericht_2024_web.pdf</a> (S. 43)</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem Link: <a href="https://bvv-tempelhof-schoeneberg.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=10344" target="_blank" rel="noreferrer">2125/XXI - Antrag - Räume für Olga</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111632</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 10:28:17 +0200</pubDate>
                <title> Bei schwerwiegenden Mängeln in Wohngebäuden: Schnellstmöglich Anordnungen und Ersatzvornahmen vornehmen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/detail/news/bei-schwerwiegenden-maengeln-in-wohngebaeuden-schnellstmoeglich-anordnungen-und-ersatzvornahmen-vornehmen/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die BVV ersucht das Bezirksamt, dass die rechtlich notwendigen Verfahrensschritte effektiv und mit optimal kurzen, rechtlich notwendigen Fristen erfolgen. Das bedeutet, dass nach Feststellung bedrohlicher Mängel zeitnah Anordnungen erlassen werden, diese eng kontrolliert werden und bei Missachtung rechtssichere Ersatzvornahmen erfolgen.<br>Insbesondere wird dies erwartet bei der Luitpoldstraße 23 (bald 3 Jahre ohne Dach und Gefährdung der Bewohnbarkeit), bei dem Eckhaus Kulmer Straße 1-4 und Alvenslebenstraße 12 und 12 a (seit Herbst 2021 ohne Aufzüge trotz mobilitätseingeschränkter Bewohner_innen) und in der Adler-Siedlung Nahariyakiez (fehlende dauerhafte Maßnahmen gegen hohe Legionellenbelastung).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung</p>
<p>Bei den oben angesprochenen Beispielen fällt auf, dass nur mit erheblichen Verzögerungen amtlich gehandelt wird und keine ausreichend zügige Durchsetzung von Anordnungen und deren Kontrolle erfolgt. Das scheint nicht ausschließlich daran zu liegen, dass betroffenen Eigentümern der Rechtsweg offensteht. Dort, wo erhebliche Gesundheitsgefahren (z.B. durch Schimmel, hohen Legionellenwerten, statische Beeinträchtigungen) drohen, kann erwartet werden, dass alle möglichen Mittel ohne Zeitverzug angewendet werden.<br>Auch unübersichtliche Eigentumsverhältnisse (z.B. Teil-WEG, Insolvenz von Vorhabenträgern) sind kein Hinderungsgrund um Ersatzvornahmen vorzunehmen. Entsprechende Sicherungseintragungen in das Grundbuch sichern die Forderungen im Zusammenhang mit notwendigen Ersatzvornahmen dauerhaft ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem Link: <a href="https://bvv-tempelhof-schoeneberg.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=10366" target="_blank" rel="noreferrer">2135/XXI - Antrag - Bei schwerwiegenden Mängeln in Wohngebäuden: Schnellstmöglich Anordnungen und Ersatzvornahmen vornehmen</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


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