Kostenübernahmen des Bezirksamtes bei Obdachlosen
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Kosten hat der Bezirk verpflichtend bei Obdachlosen zu übernehmen und verläuft die Abwicklung eher reibungslos, oder welche Probleme gibt es mit welchen Trägern oder Institutionen dabei?
- Gibt es eine Vereinbarung mit der Landesregierung über die Regelung anfallender Kosten bei Obdachlosen (die nicht krankenversichert sind), die eine ärztliche Versorgung im Bezirk in Anspruch nehmen mussten?
Nachfragen:
- Werden alle anfallenden Kosten, die der Bezirk für Obdachlose zunächst aufbringen muss, von der Landesregierung in welchem zeitlichen Rahmen übernommen?