Haus der Jugend

Rede in der BVV, BV Martin Rutsch


Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,

heute erleben wir die nächste Etappe eines Parforceritts, der innerhalb von knapp zwei Monaten ein Problem lösen soll, das im Grunde seit Jahrzehnten besteht. Mit dem Konzept eines sogenannten „Haus der Jugend“ sollen die bedrohten Jugendzentren Potse und Drugstore in den nächsten fünf bis sieben Jahren einen dauerhaften Standort erhalten. Im Prinzip wäre diese Lösung richtig, der Gordische Knoten wäre gelöst; doch wie so oft im Leben steckt der Teufel im Detail.

Es ist nämlich bezeichnend, dass der Beschluss über eine Tischvorlage im Jugendhilfeausschuss erfolgte. Dieser ging eine viertelstündige Präsentation der Gewobag voraus und wurde von Herrn Götz, dem Überraschungsgast, begleitet. Bezeichnender als das finde ich nur noch, dass der vorliegende Grundsatzbeschluss von einer Mehrheit von SPD bis zur AfD getragen wurde. Denn bei genauem Blick in die vorgestellte Präsentation der Gewobag verstärkt sich der Eindruck meiner Fraktion: Nämlich, dass der Begriff „Haus der Jugend“ irreführt und wir es schlicht mit einem Gewerbeneubau  zu tun haben.

Unser Fraktion ist es daher wichtig, drei grundsätzliche Änderungen in die bisherige Beschlussempfehlung einfließen zu lassen, damit dieser Gewerbeneubau – wo und wann auch immer er dann stehen mag – tatsächlich ein Haus der Jugend, ein Haus nur für die Jugend wird.

Erstens: Im Grundsatz sollte feststehen, wie wir mit einem möglichen Grünflächendefizit umgehen und wo sich Ausgleichsflächen befinden können. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist das eine Selbstverständlichkeit. Dass das im Bezirksamt bereits angekommen ist, zeigt die Antwort von Herrn Schworck auf die mündliche Anfrage zum Thema letzten Monat; darin heißt es: „Die Prüfung eines für einen Neubau vorgeschlagenen Standortes in der Bülowstraße wurde in einer ersten stadtplanerischen Bewertung kritisch gesehen.“ Nebenbei bedeutet das, dass wir grünes Licht für einen Neubau geben, ohne genau zu wissen, wo dieser Neubau stehen soll.

Zweitens: Im Grundsatz sollte feststehen, dass die betroffenen Jugendzentren Potse und Drugstore in jeden Schritt der Planungen umfassend einbezogen werden. Herr Schworck hat bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage auf den § 80 SGB VIII verwiesen, um mit Absatz 1 Punkt 3 den Planungsauftrag des Jugendhilfeausschusses zu rechtfertigen. Absatz 1 Punkt 2 sagt aber auch, dass die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen berücksichtigt werden müssen. Für die kurzfristigen Lösungen gilt das. Aber wenn auf unsere Nachfrage bei den Jugendlichen, ob das Bezirksamt sie im Vorfeld über das sogenannte „Haus der Jugend“ informiert habe, die Antwort ein klares Nein ist, dann hat das Bezirksamt einiges nachzuholen in Hinblick auf seine Informationspolitik.

Der dritte und letzte Punkt dreht sich um die entscheidende, die zentrale Frage: Für wen soll der Gewerbeneubau namens „Haus der Jugend“ eigentlich sein? Ein Haus der Jugend, das nicht nur den Namen trägt, sondern ihn verdient, sollte für Jugendliche da sein, also nur für Jugendprojekte und soziale Träger. Ein Blick in das bisherige Nutzungskonzept zeigt, dass die Wirklichkeit anders sein soll. Das sogenannte Haus der Jugend hat eine Nutzfläche von 3850 qm; auf Jugendnutzungen und soziale Träger entfallen nur 1950 qm. Hier von einem „Haus der Jugend“ zu sprechen, ist somit entweder Rechenschwäche oder Etikettenschwindel. Irreführung ist es auf jeden Fall. 

Denn es ist bezeichnend, welche Beispiele das Konzept für andere Nutzungen vorsieht. Liegt es somit im Planungsauftrag des Jugendhilfeausschusses gemäß § 80 SGB VIII, über Cafe/Restaurant, Einzelhandel, Ateliers, Büros und sogar ein Sportstudio zu befinden? Ich denke, hier wird der Bogen überspannt. Wer meint, dass ein autonomes Jugendzentrum mit Supermarkt und Fitnessstudio widerspruchsfrei einhergeht, sollte die fünf bis sieben Jahre Bauzeit zur Besinnung aufwenden.  

Ein Haus der Jugend sollte nur für die Jugend und ihre Projekte gebaut werden; mit dem Grundsatzbeschluss haben wir die Möglichkeit dazu. Wir beantragen, dass die Drucksache mit unserem Ersatzantrag wieder federführend in den Jugendhilfeausschuss überwiesen wird und das diesmal der Stadtentwicklungsausschuss mitberatend eingeschaltet wird. Einen Parforceritt kann man in dieser BVV gern betreiben; wir sollten aber langsamer werden, wenn man droht zu stolpern.

Vielen Dank.