Überraschende Einsturzgefahr des Hauses Goltzstraße 1?

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)

1. Wann hat die Bauaufsicht erstmals Hinweise erhalten, dass die Statik des Hauses gefährdet ist (in der Presse sprechen Anwohner von ersten Anzeichen schon vor 10 Jahren)?
Antwort: Die Bauaufsicht hat am 22. Februar 2024 erstmals Hinweise auf einen Bauschaden am Gebäude Goltzstraße 1, Grunewaldstraße 16 erhalten.

2. Wie wird behördlich sichergestellt, dass der Eigentümer schnellstmöglich Bewohnbarkeit und Verkehrssicherheit des Hauses wiederherstellt?
Antwort: Zum einen hält die Bauaufsicht engen Kontakt zum Eigentümer und den von ihm beauftragten Ingenieurbüros und wacht darüber, dass die notwendigen Maßnahmen in der gebotenen Eile durchgeführt werden. Sollte der Eigentümer nicht tätig werden, wird das Bezirksamt ordnungsbehördlich eingreifen. Dafür besteht jedoch derzeit kein Anlass. Außerdem wird die Bauaufsicht ihrerseits das für die statische Instandsetzung erforderliche Genehmigungsverfahren mit Priorität bearbeiten, damit schnellstmöglich gebaut werden kann.


1. Nachfrage: Welche zusätzliche Verfahren (neben Verpflichtung der Instandsetzung) werden gegen einen Eigentümer eingeleitet, der für eine Einsturzgefahr und evtl. Vernachlässigung der Bausubstanz verantwortlich ist?
Antwort: Generell kann die Bauaufsicht neben Maßnahmen zur Wiederherstellung
bauordnungsgemäßer Zustände auch Ordnungswidrigkeitsverfahren durchführen. Die „Vernachlässigung der Bausubstanz“ ist jedoch kein Tatbestand, der die Ahndung mit einer Geldbuße gemäß § 85 der Bauordnung zulässt. Auch aus § 13 des Wohnungsaufsichtsgesetzes ergibt sich hier kein Tatbestand für eine Ordnungswidrigkeit.


2. Nachfrage: Fallen auch für Einschränkungen der Allgemeinheit (wie die Vollsperrung einer Hauptstraße in Schöneberg) Schadenersatzansprüche an?
Antwort: Dem Land Berlin steht aufgrund der Straßensperrung kein Schadenersatzanspruch zu.


Die Antwort erfolgte im Namen von Bezirksstadträtin Eva Majewski.

Die Antwort als PDF-Datei: