Straßensperrung Passauer Straße Nr. 1

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)

1. Frage
Bis wann ist die Sondernutzung / Baustelleneinrichtung genehmigt?

Antwort auf 1. Frage
Die verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) wurde vom 01.04.2023 bis 31.05.2025 von der
Straßenverkehrsbehörde erteilt. Die Straßenlandsondernutzungserlaubnis wurde bis zum
31.03.2025 durch die Straßen- und Grünflächenverwaltung genehmigt.

2. Frage
Auf welches Unternehmen ist die Genehmigung ausgestellt?

Antwort auf 2. Frage
- VRAO: BPG Baulogistik Berlin GmbH
- Sondernutzungserlaubnis: Berlin, Passauer Straße 1-3 Immobilien GmbH & Co. KG

1. Nachfrage
In welcher wirtschaftlichen Lage befindet sich dieses Unternehmen?

Antwort 1. Nachfrage
Vielen Dank für die Zuarbeit der Abteilung FinPersWiKo: Die bezirkliche Wirtschaftsförderung ist
nicht für eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen zuständig. Sollten
Unternehmen der Wirtschaftsförderung Hinweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage geben,
werden diese selbstverständlich – wenn nicht anders vereinbart – vertraulich behandelt.

2. Nachfrage
Wann rechnet das Bezirksamt mit einer Klärung, ob die Bautätigkeit wieder aufgenommen
wird?

Antwort 2. Nachfrage
Vielen Dank an die Zuarbeit der Abteilung StadtFM: Da die Wiederaufnahme der Bautätigkeit
an der Passauer Str. 1-3 nicht vom Bezirksamt sondern vom Eigentümer abhängt, kann das
Bezirksamt hierzu keine Aussage treffen.