Schöneberg braucht eine nahe, leicht erreichbare Jugendverkehrsschule
Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)
1. Wurde angesichts des schon seit Jahren als unsicher geltenden bisherigen Standorts auch bei den vielen Neuordnungsprozessen und neuen Bebauungsplänen geprüft, ob ein neuer Standort im Bereich Schöneberger Linse / Südkreuz erschließbar wäre? Antwort: Zwar wurden seit längerer Zeit viele Standorte im gesamten Bezirk auf ihre Tauglichkeit geprüft. Diese lagen aber nicht im Bereich neu aufzustellender Bebauungspläne. Die Flächen im Bereich der Schöneberger Linse liegen alle im Privatbesitz. Daher besteht hier keine Zugriffsmöglichkeit. Das einzige Grundstück im Besitz des Landes Berlin ist das der Teske Schule. Hier wurde die Fläche für eine Sportanlage benötigt.
2. Welche Optionen könnten sich – zumindest mittelfristig - bei einer Umplanung nördlich, südlich und unter der Friedrich-Gerlach-Brücke ergeben? Antwort: Zur Umplanung zwecks baulicher Aktivierung der Grundstücke ist erneut die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. In diesen Zusammenhang sind insbesondere die Eigentumsverhältnisse relevant, da hierdurch ein weit erhöhter Abstimmungsbedarf nötig ist, der nicht mittelfristig abzuarbeiten wäre. Die Fläche nördlich der Friedrich-Gerlach-Brücke (Baufeld 9) soll zu einem bezirklichen Standort für soziale und kulturelle Infrastruktur entwickelt werden. Das Thema Mehrfachnutzung soll bei der Planung und dem Betrieb von zentraler Bedeutung sein. Die Integration einer Jugendverkehrsschule würde aufgrund ihres hohen Platzbedarfes dazu führen, dass viele andere dringend benötigte Einrichtungen an diesem Standort keinen Platz mehr finden würden. Eine Umplanung der Flächen unterhalb und südlich der Friedrich-Gerlach-Brücke ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der bestehenden baulichen Anlagen sowie der Erschließungssituation sehr kompliziert, kostspielig und mit einer entsprechend sehr langen Entwicklungsperspektive einzustufen. Dem voran steht die Frage, ob die Friedrich-Gerlach-Brücke, die im eigentlichen Sinne nicht die Funktion als Brücke erfüllt, erhalten bleibt.
3. Welche zusätzlichen Optionen könnten sich bei einem Rückbau der sechsspurige BAB 103 zu einer Stadtstraße mit vier Fahrstreifen (gemäß BVV-Beschluss Nr. 1192/XX) auch weiter südlich ergeben? Antwort: Aufgrund der unveränderten Eigentumsverhältnisse und Nutzungsinteressen sind keine zusätzlichen Optionen verfügbar. Die Planungshoheit für die Bundesautobahn liegt beim Bund.
4. Wird nach Einrichtung eines neuen Standorts in Tempelhof weiter nach Optionen für eine ortsnahe Jugendverkehrsschule in Schöneberg gesucht? Antwort: Im Rahmen der Suche konnte lediglich der Standortan der Bosestr. als mögliche Fläche identifiziert werden, dieser wurde als hinreichend groß und ortsnah geprüft. Der Standort südlich der Friedrich-Ebert-Sportanlage liegt unmittelbar an der Grenze der beiden Altbezirke. Tempelhof und Schöneberg. Eine Option direkt in Schöneberg konnte bislang leider nicht identifiziert werden. Aufgrund des hohen Flächenbedarfs einer Jugendverkehrsschule wird es auch zukünftig schwer möglich sein, einen Standort im dicht besiedelten Schöneberg zu identifizieren.
Die Antwort erfolgte im Namen von Bezirksstadträtin Eva Majewski.
Die Antwort als PDF-Datei:
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- 2024-04-17_Antwort_auf_die_muendliche_Anfrage_Nr.4_JVS.pdf
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