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            <title>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 07:20:45 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-112171</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:58:13 +0200</pubDate>
                <title>Sind die bisherigen Hitzeschutzmaßnahmen ausreichend?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/sind-die-bisherigen-hitzeschutzmassnahmen-ausreichend/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong><br><strong>Wie erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen zum Hitzeschutz beispielsweise über</strong><br><strong>kühle Orte, Trinkbrunnen, aber auch die gesundheitlichen Risiken?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage<br>Seit Ende 2025 finden die Bürgerinnen und Bürger Berlins auf der Hitzeschutz Berlin Website<br>alle wichtigen Informationen zum Hitzeschutz. Dort zu finden ist auch eine „Kühle-Orte-Karte“<br>die unter anderem berlinweit die Standorte der kühlen Räume und Trinkbrunnen aufzeigt.<br>Ebenso gibt es auf der Seite Hinweise zum Verhalten bei Hitze und Links zu den verschiedenen<br>Bezirksaktivitäten.</p>
<p>In den letzten Jahren nutzte die OE QPK des Bezirks zudem verschiedene<br>(zielgruppenspezifische) Informations- und Öffentlichkeitsveranstaltungen, um vor Beginn der<br>Sommerperiode und während der Sommermonate im Bezirk über Gefahren bei Hitze zu<br>informieren.<br>&nbsp;</p>
<p>Zudem wurden 2025 Schulungen von Multiplikator_innen zum Hitzeschutz für ambulante<br>Pflegedienste und die Lots_innen der Berliner Hausbesuche durchgeführt. Das Ziel bestand<br>darin, schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen, die gleichzeitig besonders von Hitze betroffen<br>sind zu erreichen und über gesundheitliche Risiken bei Hitze aufzuklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong><br><strong>Wo befinden sich im Bezirk kühle (kostenfreie) Räume, die auch am Wochenende zugänglich</strong><br><strong>sind?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage<br>Die Apostel-Paulus Kirche in der Grundewaldstraße 77A ist einer von mittlerweile sieben<br>sogenannten „kühlen Räumen“ in Tempelhof-Schöneberg und hat täglich von 12:00-18:00 Uhr<br>geöffnet.<br>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank für die Zuarbeit aus der Abteilung StadtFM: „In der bezirklichen Liegenschaft<br>Kurmärkische Str. 1-3 betreibt der Internationale Bund Berlin-Brandenburg auch im Sommer<br>2026 das Angebot „Hitzehilfe beim IB“. Nähere Informationen finden sich unter:<br><a href="https://ib-berlin.de/hitzehilfe" target="_blank" rel="noreferrer">ib-berlin.de/hitzehilfe</a><br>&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus kann die Serviceeinheit Facility Management die Frage 2 nur in Bezug auf die<br>Situation in Bürodienstgebäuden, Schulen und andere Liegenschaften beantworten, die auch<br>bezirklicher Nutzung unterstehen. Über weitere Angebote im Bezirk, die von anderen Trägern,<br>eingerichtet werden, kann die SE FM leider keine Aussagen treffen.<br>&nbsp;</p>
<p>Das Bezirksamt hat im Nachgang des BVV-Beschluss Drucks. Nr. 0081/XXI von Februar 2022<br>überprüft, ob in bezirkseigenen Gebäuden im Sommer klimatisierte Räume als „Cooling<br>Center“ öffentlich zugänglich gemacht werden können. Es wurde dabei festgestellt, dass hierfür<br>leider keine Kapazitäten bestehen, was i.d.R. durch die Kollision mit anderen Nutzungen erklärt<br>worden ist. Im Falle von Bürodienstgebäuden mit Kundenverkehr wurde zum Beispiel auf Grund<br>von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit angenommen, dass die übrige Kundschaft und<br>Mitarbeitenden auf eine solche gemeinsame Flächennutzung mit Unverständnis reagieren<br>würden.“<br>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong><br><strong>Welche Hitzeschutzmaßnahmen gibt es für den Außendienst des Bezirksamtes?</strong></p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage<br>Für die Mitarbeitenden im Außendienst des Ordnungsamtes (Allgemeiner Ordnungsdienst,<br>Verkehrsüberwachungsdienst und Parkraumkontrollpersonal) sind für entsprechende<br>Lebenslagen Gefährdungsbeurteilungen erstellt worden. Diese werden unter anderem im Fall<br>extremer Wetterlagen umgesetzt. Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse umfassen z.B.<br>die zur Verfügungsstellung geeigneter Schutzkleidung, die Bereitstellung von kostenfreien<br>Getränken ab Temperaturen von 30°C, der Bereitstellung von Sonnencreme und die Kontrolle&nbsp;</p>
<p>der Einhaltung bedarfsgerechter Pausen. Aufgrund der langen täglichen Nutzungsdauer sind<br>die Dienstfahrzeuge mit Klimaanlagen ausgestattet.<br>Im Juni 2026 hat der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes die<br>Testphase des Pilotprojekts „Kühlkleidung“ für Mitarbeitende gestartet, die überwiegend im<br>Freien tätig sind. Ziel des Pilotprojekts ist es, die körperliche Belastung bei hohen<br>Temperaturen zu verringern bzw. erträglicher zu gestalten und den Hitzeschutz im Arbeitsalltag<br>weiter zu verbessern.<br>&nbsp;</p>
<p>Zum Einsatz kommen verschiedene Produkte der Kühlkleidung, darunter Kühlwesten, Kühlshirts<br>sowie kühlende Kopfbedeckungen wie Basecaps, Bandanas und Helm-Inlays.<br>Im Rahmen der Testphase erprobt eine Gruppe freiwilliger Mitarbeitender aus den<br>verschiedenen Außenstellen die Kühlkleidung unter realen Arbeitsbedingungen. Die<br>Praxiserfahrungen werden mithilfe eines eigens entwickelten Evaluationsbogens bewertet. Die<br>Auswertung der Ergebnisse erfolgt im Oktober 2026. Die Ergebnisse bilden eine wichtige<br>Grundlage für die Entscheidung, ob der Einsatz von Kühlkleidung als ergänzende<br>Hitzeschutzmaßnahme für im Freien tätige Mitarbeitende sinnvoll ist und künftig ausgeweitet<br>werden soll.<br>&nbsp;</p>
<p>Bei einer positiven Auswertung des Pilotprojekts ist das Vorhandensein ausreichender<br>finanzieller Mittel für die Anschaffung der Kühlkleidung Voraussetzung für eine reguläre<br>Einführung.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong><br><strong>Wie werden Menschen mit Behinderungen bei den Hitzeschutzmaßnahmen erreicht?</strong></p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage<br>Fünf der sieben kühlen Räume im Bezirk sind barrierefrei zugänglich. Die aktuelle Beauftragte<br>für Menschen mit Behinderung hat erst in der ersten Hälfte dieses Jahres die Arbeit<br>aufgenommen und wird das Thema Hitzeschutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung im<br>Hinblick auf den kommenden Sommer 2027 priorisieren.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111798</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 11:52:44 +0200</pubDate>
                <title>Räume für die Potse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/raeume-fuer-die-potse/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Welche Adressen (Einrichtungen) für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse wurden bisher geprüft bzw. angefragt für eine Anmietung ab September?&nbsp;</strong></p>
<p>Das Jugendamt prüft fortlaufend gemeinsam mit den Beteiligten mögliche räumliche Perspektiven für die Potse nach Auslaufen der Nutzung der Alten Zollgarage. In diesen Prozess werden neben Hinweisen aus der Verwaltung auch Vorschläge und Ideen aus dem Kollektiv der Potse eingebracht. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist damit ein gemeinsamer Prozess, der regelmäßig im Rahmen der bestehenden Austauschformate erörtert wird.&nbsp;</p>
<p>Die Anforderungen an einen möglichen Standort sind dabei komplex. Gesucht werden Räumlichkeiten, die sowohl den Bedarfen der Potse als selbstverwalteter Jugendeinrichtung als auch den rechtlichen, baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Verfügbarkeit, der Größe und Eignung der Flächen, notwendige Genehmigungs- und Herrichtungsmaßnahmen, die zeitliche Umsetzbarkeit sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Anmietung.&nbsp;</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten allein noch keine tragfähige Lösung gewährleistet. Für eine langfristig funktionierende Perspektive müssen die jeweiligen Objekte auch hinsichtlich ihrer Lage, Nutzbarkeit und Akzeptanz durch die Potse geeignet sein. So wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Modelle geprüft, darunter auch Ansätze, bei denen Räumlichkeiten durch den Bezirk angemietet und anschließend eigenverantwortlich durch die Potse genutzt werden sollten. Nicht alle dieser Optionen konnten im weiteren Verlauf zu einer gemeinsamen Lösung weiterentwickelt werden.&nbsp;</p>
<p>Im Rahmen der bisherigen Prüfungen wurden unterschiedliche Objekte betrachtet. Beispielhaft können ein Gemeindesaal im Bereich des S-Bahnhofs Großgörschenstraße sowie Büroflächen eines Künstlerkollektivs im Gewerbegebiet am S-Bahnhof Buckower Chaussee genannt werden. Beide Optionen erwiesen sich im weiteren Verlauf jedoch nicht als tragfähige Lösung. Im Fall der Büroflächen am S-Bahnhof Buckower Chaussee wurde seitens der Potse insbesondere die Lage als nicht ausreichend zentral bewertet.&nbsp;</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die aktive Mitwirkung aller Beteiligten ein wesentlicher Bestandteil der Standortsuche. Das Jugendamt begrüßt ausdrücklich die Eigeninitiative der Potse bei der Identifizierung möglicher Objekte und bezieht entsprechende Vorschläge fortlaufend in die weiteren Prüfungen ein. Eine belastbare Benennung möglicher künftiger Standorte ist derzeit nicht möglich. Die Standortsuche ist noch nicht abgeschlossen und umfasst fortlaufend neue Hinweise, Gespräche und Prüfungen. Aussagen zu einzelnen Objekten wären daher lediglich Momentaufnahmen eines laufenden Verfahrens und könnten sich kurzfristig wieder ändern. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung über konkrete Ergebnisse informieren, sobald diese vorliegen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Woran scheiterte möglicherweise eine erfolgreiche Anmietung?&nbsp;</strong></p>
<p>Die bislang geprüften Standortoptionen konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Dabei handelte es sich jeweils um objektspezifische Fragestellungen und nicht um einen einzelnen, einheitlichen Hinderungsgrund. Im Rahmen der Prüfungen haben sich beispielsweise Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Flächen, der Eignung der Räumlichkeiten für die vorgesehene Nutzung, notwendiger baulicher Anpassungen, rechtlicher Rahmenbedingungen oder der zeitlichen Umsetzbarkeit ergeben.&nbsp;</p>
<p>In anderen Fällen konnten wirtschaftliche oder vertragliche Voraussetzungen für eine Anmietung nicht hergestellt werden. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten gestaltet sich angesichts der angespannten Berliner Immobilienlage und der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Flächen grundsätzlich herausfordernd. Potenzielle Standorte müssen jeweils auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit geprüft werden. Dies umfasst unter anderem rechtliche, bauliche, wirtschaftliche und zeitliche Aspekte und erfordert eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Das Jugendamt setzt die Suche gemeinsam mit den Beteiligten weiterhin mit Nachdruck fort und prüft fortlaufend weitere Optionen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen:&nbsp;</p>
<p><strong>1. Gab es Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung für eine mögliche Unterstützung bei der Raumsuche, wenn ja, mit welchem Ergebnis?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Situation der Potse und die Frage zukünftiger räumlicher Perspektiven waren wiederholt Gegenstand von Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung. Ein konkretes Unterstützungsangebot hinsichtlich eines geeigneten Ersatzstandortes liegt derzeit nicht vor. Die Standortsuche erfolgt weiterhin durch den Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten Akteurinnen und Akteure.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Hat das Bezirksamt auch die Räume der ehemaligen „Linse“ in Lichtenberg als eine Option für Potse nachgefragt, bei der das Bezirksamt die Kosten der Raummiete übernehmen würde, wenn ja, mit welchem Ergebnis?&nbsp;</strong></p>
<p>Im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten der ehemaligen „Linse“ hat es Kontakte und Gespräche mit dem Bezirksamt Lichtenberg gegeben. Dabei stellte sich heraus, dass die Immobilie nicht im Zuständigkeitsbereich des dortigen Jugendamtes liegt, sondern in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund ergaben sich seitens des Bezirksamtes Lichtenberg keine konkreten Ansatzpunkte für eine Unterstützung bei der Entwicklung einer Nutzungsperspektive für die Potse.&nbsp;</p>
<p>Die Nachfragen in der SenKult blieben ergebnislos, da umfangreiche Bauarbeiten vor Ort eine Nutzung nicht möglich machten und die Senatsverwaltung Gespräche darüber ablehnte. Die Bauarbeiten scheinen derzeit beendet. Das Bezirksamt wird daher einen neuerlichen Anlauf beginnen, um mit der SenKult über eine Anmietung ins Gespräch zu kommen. Hinsichtlich einer möglichen Übernahme von Mietkosten ist darauf hinzuweisen, dass hierfür keine pauschale Zusage oder ein Automatismus besteht. Maßgeblich sind die jeweils zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Mittel und die entsprechenden Beschlusslagen. Über eine mögliche Finanzierung könnte daher erst im Zusammenhang mit einer konkret realisierbaren Standortoption entschieden werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110951</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 13:09:17 +0200</pubDate>
                <title>Bezahlkarte vor dem Aus beim Jobcenter</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/bezahlkarte-vor-dem-aus-beim-jobcenter/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol><li>Aus welchen Gründen kam es zur Einstellung der Zahlungen per Bezahlkarte?</li></ol><p><strong>Antwort:</strong> Die Debitkarte für die Auszahlung von Sozialleistungen steht aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer zu einem Nachprüfungsantrag eines Drittanbieters, vorübergehend nicht zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Wie viele Menschen beim Jobcenter betrifft es aktuell, dass sie kein Basiskonto haben bzw. von einer Bank bekommen?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort:</strong> Es befinden sich derzeit 29 Menschen im laufenden Leistungsbezug nach dem SGB II im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ohne Basiskonto bei einer Bank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen</p><ol><li>Wie unterstützt das Bezirksamt die Leistungsbezieher:innen beim gesetzlichen Anspruch auf ein solches Konto?</li></ol><p class="text-justify"><strong>Antwort:</strong> Seitens des Jobcenters werden Kundinnen und Kunden, die kein Konto besitzen, beraten. Durch Beratung konnte auch beispielsweise bei der Umstellung des Scheckverfahrens auf die Bezahlkarte die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne eigenes Konto reduziert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Welche Unterstützung, neben einer möglichen „Fiktivbescheinigung“, wird den Betreffenden von amtlicher Seite gewährt?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort:</strong> Den Kundinnen und Kunden wird seitens des Jobcenters keine Bescheinigung ausgehändigt. Eine Fiktivbescheinigung ist dem Jobcenter nicht bekannt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110306</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 10:22:28 +0100</pubDate>
                <title>Was wird aus der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/was-wird-aus-der-selbstverwalteten-jugendeinrichtung-potse/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong></p>
<p><strong>Wie lange kann die Alte Zollgarage Unterkunft für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse sein?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage</p>
<p>Die Nutzung der Alten Zollgarage als temporärer Standort für die selbstveraltete Jugendeinrichtung Potse ist nach aktuellem Stand längstens bis zum 16.09.2026 gesichert. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist auf Grundlage der derzeitigen vertraglichen Vereinbarungen nicht vorgesehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong></p>
<p><strong>Gibt es die Option der Verlängerung, wenn ja oder nein, wie sind die Bedingungen dafür?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage</p>
<p>Eine weitere Verlängerungsoption besteht nicht.</p>
<p>Der zwischen dem Träger der Potse „Untendurch e.V.“ und dem Vermieter geschlossene Mietvertrag für die Alte Zollgarage war von Beginn an zeitlich befristet und sah ausdrücklich zwei vertraglich definierte Optionsverlängerungen vor. Diese dienten dazu, eine gewisse Flexibilität in der Übergangsphase zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die zeitliche Begrenzung der Nutzung verbindlich festzulegen.</p>
<p>Die vertraglich vorgesehenen Optionen wurden vollständig ausgeschöpft:</p>
<p>•Die erste Optionsverlängerung wurde mit Nachtragsvertrag vom 21.08.2024 / 10.09.2024 für den Zeitraum bis zum 16.09.2025 vereinbart.</p>
<p>•Die zweite und zugleich letzte Optionsverlängerung wurde mit Nachtragsvertrag vom 12.09.2025 / 22.09.2025 abgeschlossen und verlängert das Mietverhältnis letztmalig bis zum 16.09.2026.</p>
<p>Mit Inanspruchnahme dieser zweiten Option sind die im Mietvertrag vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist vertraglich nicht vorgesehen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Nutzung der Alten Zollgarage ausdrücklich als zeitlich befristete Übergangslösung zu verstehen, die im Rahmen der bestehenden vertraglichen Möglichkeiten bereits maximal ausgeschöpft wurde.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong></p>
<p><strong>Welche Pläne gibt es für Potse zu einem anderen temporären Standort, bis das Haus der Jugend fertig gestellt ist?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Nachfrage</p>
<p>Das Jugendamt befindet sich derzeit in einer intensiven Prüfphase möglicher alternativer Standorte für die Potse. Hierbei werden unterschiedliche Optionen hinsichtlich Eignung, Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit bewertet.</p>
<p>Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Aussagen zu einem konkreten Ersatzstandort getroffen werden, da die entsprechenden Abstimmungs- und Prüfprozesse noch nicht abgeschlossen sind.</p>
<p>Das Jugendamt ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Kontinuität selbstverwalteter Jugendarbeit auch in Übergangsphasen zu sichern. Vor diesem Hintergrund wird mit Nachdruck daran gearbeitet, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den besonderen Anforderungen der Potse gerecht werden.&nbsp;</p>
<p>Das Jugendamt ist daher optimistisch, dass es im weiteren Verlauf gelingt, bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit für die ruhigeren Angebotsformate der Potse geeignete räumliche Perspektiven zu eröffnen. Ziel bleibt es, die fachliche Arbeit der Potse in diesem Bereich möglichst kontinuierlich fortzuführen und dabei die Bedarfe der Nutzer_innen angemessen zu berücksichtigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong></p>
<p><strong>Werden oder wurden die Potse-Jugendlichen bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung für die Raumsuche mit einbezogen?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Nachfrage</p>
<p>Die Potse bzw. die dort aktiven Jugendlichen wurden in die bisherigen Prozesse zur Raumsuche einbezogen.</p>
<p>Dies umfasst sowohl die Einbindung bei der Identifizierung und Auswahl der Alten Zollgarage als temporären Standort als auch die Beteiligung im Zusammenhang mit den Nutzungsmöglichkeiten im Rockhaus Berlin. Die Beteiligung erfolgte im Rahmen von Gesprächen und Abstimmungen, in denen Bedarfe, Anforderungen und Nutzungsperspektiven eingebracht werden konnten.</p>
<p>Letztendlich erfolgte die Anmietung der Zollgarage dann auch durch den „Untendurch e.V.“ (Nachfahren des Potse e.V.).</p>
<p>Dies wird auch bei zukünftigen Anmietungen als Weg gewählt werden.</p>
<p>Das Jugendamt verfolgt dabei den Anspruch, selbstverwaltete Jugendarbeit partizipativ zu begleiten und die Perspektiven der Nutzer_innen angemessen zu berücksichtigen. Beteiligung ist insofern ein zentraler Bestandteil bei der Entwicklung tragfähiger Lösungen.</p>
<p>Das Jugendamt steht hierzu in einem strukturierten, regelmäßigen Austausch mit dem Kollektiv der Potse, der derzeit in einem monatlichen Turnus erfolgt. In diesem Rahmen werden aktuelle Entwicklungen, Bedarfe und mögliche Perspektiven gemeinsam besprochen. Auch im weiteren Verfahren wird das Jugendamt die Potse weiterhin einbeziehen, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Verfahrensschritte möglich ist, um zu tragfähigen und möglichst konsensualen Lösungen zu gelangen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109988</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 15:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen in öffentlichen Bibliotheken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/bundeswehrwerbung-bei-minderjaehrigen-in-oeffentlichen-bibliotheken/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mündliche Anfrage zur 50. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.02.2026<br>&nbsp;</p>
<p>Ich danke Herrn Bezirksstadtrat Schworck für seine Zuarbeit.</p>
<p><strong>1. Frage</strong><br>Aus welchen Gründen lässt das Bezirksamt es zu, dass in einer öffentlichen Bibliothek in Tempelhof am 19. Februar eine Podiumsdiskussion mit Minderjährigen stattfindet?</p>
<p><strong>Antwort auf 1. Frage</strong><br>Öffentliche Bibliotheken sind Orte der freien Information, Meinungsbildung und gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Ziel ist es, Menschen – auch in Ausbildung bzw. noch nicht volljährigen Altersgruppen – eine direkte Beteiligung zu aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen zu ermöglichen. Bei der Veranstaltung am 19. Februar in der öffentlichen Bibliothek Tempelhof handelt es sich nicht um eine Werbeveranstaltung, sondern um eine öffentliche Podiumsdiskussion zu einem sicherheits- und vielmehr gesellschaftspolitischen Thema, die von der Bibliothek als Teil des Informations- und Bildungsauftrags geplant und durchgeführt wird (siehe Veranstaltungseintrag im Veranstaltungskalender des Landes Berlin).</p>
<p>Herr Bezirksstadtrat Schworck teilt zu dieser Frage Folgendes mit:<br>Ich gehe davon aus, dass mit dieser Frage nicht die Gäste der Veranstaltung gemeint sind, sondern der Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments, der als Mitdiskutant auf dem Podium der Veranstaltung sitzen wird. Das Kinder- und Jugendparlament wurde in diesem Bezirk vor mehr als 20 Jahren mit der festen Überzeugung und grundsätzlichen Annahme gegründet, dass Kinder und Jugendliche Fachmenschen in allen Belangen sind, die sie selbst betreffen. Aus diesem Grund ist die Beteiligung des Kinder- und Jugendparlaments an Entscheidungen der BVV eine selbstverständliche und ehrliche Beteiligungskultur, die fest in der Geschäftsordnung der BVV verankert ist. In der aktuellen Wahlperiode gehören dem KJP 150 gewählte Mitglieder im Alter von 6 bis 21 Jahren an. Diese Kinder und Jugendliche stellen die von ihnen erarbeiteten Anträge persönlich in den Fachausschüssen vor und sind im Jugendhilfeausschuss nicht nur regelmäßige Gäste, sondern mit einer Person auch namentlich benanntes Mitglied. Wie Sie in jeder Sitzung von den Vorstandsmitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments erfahren, sind die Kinder und Jugendlichen regelmäßig weit über die Antragserarbeitung hinaus aktiv. Das KJP ist aktives Mitglied im Fußrat, in der Spielplatzkommission, im Begleitausschuss Demokratie Leben und in der Steuerungsrunde des Schüler*innenhaushaltes. Vertreterinnen und Vertreter des KJP haben außerdem 2023 an der Podiumsdiskussion „Gefährden die Krisen die Demokratie? – Klimagerechtigkeit“ beim Markt der Demokratie teilgenommen, waren 2024 als Auskunftspersonen am Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beteiligt und haben im vergangenen Jahr einen Gesprächstisch beim Bezirklichen Präventionsfachtag zum Thema „Demokratiebildung &amp; Prävention vor Radikalisierung“ gestaltet. Das Kinder- und Jugendparlament wird übrigens auch seit geraumer Zeit zu Empfängen und Sommerfesten der Fraktionen dieses Hauses (auch von Ihrer Partei) und von den Kreisverbänden der politischen Parteien eingeladen – und nimmt diese Termine wahr. Bei all diesen Gelegenheiten nehmen wir alle bisher unbestritten – und auch völlig zu Recht – an, dass Minderjährige in der Lage sind, sich eine differenzierte eigene Meinung zu bilden und diese professionell zu vertreten, gegenüber Gleichaltrigen genauso wie gegenüber Berufspolitikerinnen und -politikern. Und genau das gilt auch für die Podiumsdiskussion der Stadtbibliothek Schöneberg mit dem Titel „Der neue Wehrdienst im Fokus“. Seit Beginn der öffentlichen Debatte über die Wiedereinführung eines Wehrdienstes war es immer wieder die junge Generation, die kritisiert hat, dass sie zwar vorrangig betroffen sein wird, aber nicht mitreden kann. Um so erfreulicher ist es, dass dieser Bezirk bei der Konzeption einer Veranstaltung zum Thema Wehrpflicht von vornherein Jugendliche mitgedacht und bereits im Dezember 2025 bei der Koordinatorin des Kinder- und Jugendparlaments angefragt hat, ob eine Person aus dem KJP die Sichtweise der jungen Menschen auf dem Podium repräsentieren möchte. Die Teilnahme eines Vorstandsmitglieds des KJP an der Podiumsdiskussion am 19. Februar wird deshalb vom Bezirksamt nicht nur „zugelassen“, sondern ausdrücklich begrüßt. Die Entscheidung über eine Teilnahme treffen im Übrigen – wie bei allen anderen Anfragen auch – die Mitglieder des KJP selbst bzw. im Einvernehmen mit ihren Erziehungsberechtigten.</p>
<p><strong>2. Frage</strong><br>Aus welchen Gründen ist es nicht gewährleistet, dass es eine faire, ausgewogene Diskussion beispielsweise mit Vertreter:innen der Friedensbewegung oder der DFG-VK (Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) ermöglicht wird?</p>
<p><strong>Antwort auf 2. Frage</strong><br>Die Ausgestaltung des Veranstaltungsformats, einschließlich der Auswahl der Gesprächspartnerinnen und Partner, obliegt der Bibliothek als Veranstalterin. Die Bibliothek legt Wert auf sachliche, pluralistische Perspektiven. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Veranstaltung ausschließlich eine Position vertritt. Die Auswahl der Gäste wurde so getroffen, dass unterschiedliche Aspekte des Themas erkennbar werden. Mit der Veranstaltung setzt die Stadtbibliothek an der öffentlichen Kritik an, dass in der aktuellen Debatte über die Wehrpflicht zu oft über und zu wenig mit jenen Generationen diskutiert wird, die sie unmittelbar und mehrheitlich betrifft. Deswegen wurden bewusst keine weiteren Gesprächspartner und Partnerinnen eingeladen.</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong><br>Warum wird außerdem keine neutrale Moderation, sondern jemand von der Konrad-Adenauer-Stiftung damit beauftragt?</p>
<p><strong>Antwort auf die 1. Nachfrage</strong><br>Die Moderation wurde unter dem Aspekt fachlicher Kompetenz und Erfahrung für die Steuerung einer offenen Diskussion ausgewählt. Die Einbeziehung externer Moderationskompetenz dient dem Ziel, einen geordneten, respektvollen und inhaltlich offenen Dialog zu ermöglichen. Diese Auswahl ist eine organisatorische Entscheidung der Veranstalterin und stellt keine inhaltliche Legitimation einzelner Positionen dar.</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong><br>Wird der Beutelsbacher Konsens (Regeln für pädagogische Praxis, die unter einem öffentlichen Auftrag steht) beispielsweise ein Überwältigungsverbot damit außer Kraft gesetzt?</p>
<p><strong>Antwort auf die 2. Nachfrage</strong><br>Ein Verstoß gegen den im Beutelsbacher Konsens formulierten Grundsatz des Überwältigungsverbots ist ausgeschlossen, da die Veranstaltung auf offenen Dialog, Transparenz der Argumente und Differenzierung ausgelegt ist – ganz im Sinne des weiteren Grundsatzes der Kontroversität. Es ist gerade die Aufgabe der Moderation, darauf zu achten, dass ein respektvoller und inhaltlich offener Dialog oder eben Kontroverse entsteht.</p>
<p>Herr Bezirksstadtrat Schworck gibt hierzu folgende Rückmeldung:<br>Der Beutelsbacher Konsens ist ursprünglich eine Verabredung für die schulische politische Bildung und sieht drei Prinzipien für den Politikunterricht vor: Das Indoktrinationsverbot beinhaltet, dass Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern ihre Meinung nicht aufzwingen dürfen, sondern der Aufgabe von Schule nachkommen, sie zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern heranzubilden. Weiterhin sieht das Gebot der Kontroversität vor, freie Meinungsbildung zu ermöglichen und kontroverse Inhalte auch so abzubilden und zu diskutieren. Das Prinzip Schülerorientierung soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die Situation der Gesellschaft und ihre eigene Verortung darin zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, um die gesamtgesellschaftliche Lage in ihrem Sinne mitgestalten. Ich kann nicht erkennen, weshalb der Beutelsbacher Konsens – obwohl wir uns hier außerhalb des Schulkontextes befinden – außer Kraft gesetzt sein sollte. Das Gegenteil scheint mir der Fall zu sein. Ich bin sicher, dass in der Diskussion ein 15-Jähriger ganz selbstverständlich, selbstbewusst und fundiert über die Belange seiner Altersgruppe in einer geradezu existenziellen Frage für die jungen Menschen und unsere Gesellschaft sprechen wird.</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadtrat Tobias Dollase.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108858</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 16:36:43 +0100</pubDate>
                <title>Änderungen beim Mobilitätsgesetz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/aenderungen-beim-mobilitaetsgesetz/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage: </strong>Welche Auswirkungen hat die Aufhebung zu § 25 AV Konfliktbewältigung des Berliner Mobilitätsgesetzes auf die Aufgaben des Bezirksamtes?</p>
<p><strong>Antwort auf 1. Frage: </strong>Die Ausführungsvorschriften zu § 25 Mobilitätsgesetz setzt nicht die gesetzlichen Ziele und Regelungen zur Verkehrssicherheit, zum Vorrang des Umweltverbundes und des Vorrangs des fließenden vor dem ruhenden Verkehrs außer Kraft. Dieser Vorrang gilt weiterhin und war auch bisher als gesetzliche Grundlage für Abwägungen entscheidend. Die Ausführungsvorschrift hat den planerischen Abwägungsprozess standardisiert, für einheitliche Auslegung gesorgt und das Verfahren rechtssicher entbürokratisiert. Die Rücknahme der AV bedeutet daher mehr Bürokratie und Mehrarbeit bei den planerischen Stellen und weniger Rechtssicherheit für die Anwendung im Einzelfall.</p>
<p><strong>2. Frage: </strong>Inwieweit ist Verbindlichkeit und Transparenz bei dieser Änderung für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewährleistet?</p>
<p><strong>Antwort auf 2. Frage: </strong>Das Bezirksamt informiert wie gewohnt über geplante Maßnahmen.</p>
<p><strong>1. Nachfrage: </strong>Werden dann zukünftig Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von Maßnahmen in jedem Bezirk anders beurteilt?</p>
<p><strong>Antwort auf die 1. Nachfrage: </strong>Der Vorrang der Verkehrssicherheit, des Umweltverbundes und des fließenden vor dem ruhenden Verkehrs wird bei planerischen Abwägungen weiterhin gelten, da er gesetzlich geregelt ist.</p>
<p><strong>2. Nachfrage: </strong>Beurteilt das Bezirksamt die Änderung als mögliche Arbeitshilfe, wenn ja, wie?</p>
<p><strong>Antwort auf die 2. Nachfrage: </strong>Die Rücknahme von Ausführungsvorschriften ist keine Arbeitshilfe, im Gegenteil es erhöht den Arbeitsaufwand in der planerischen Abwägungsentscheidung.</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch die Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108625</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 11:18:51 +0100</pubDate>
                <title>Kältehilfe </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/kaeltehilfe-4/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Wie viele Kältehilfeangebote (Übernachtungsplätze) für Obdachlose gibt es in welchen Einrichtungen für den Winter 2025/26?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort: In Tempelhof-Schöneberg gibt es die folgenden beiden Angebote:&nbsp;</p>
<p>• Im Nachtcafé der Evangelischen Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ in der Goßlerstr. 30, 12161 Berlin stehen Dienstag bis Freitag jeweils 15 Plätze zur Verfügung.&nbsp;</p>
<p>• In der Notübernachtung in der Kurmärkischen Str. 1-3, 10783 Berlin hält der Internationale Bund als Betreiber an sieben Tagen in der Woche 30 Plätze vor. Eine genaue Übersicht ist dem Wegweiser der Berliner Kältehilfe unter <a href="https://kaeltehilfe-berlin.de/wegweiser-shelter-map" target="_blank" rel="noreferrer">kaeltehilfe-berlin.de/wegweiser-shelter-map</a> zu entnehmen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen, um mehr Kältehilfeplätze als in den letzten Jahren anzubieten, da der Bedarf auch in unserem Bezirk groß ist?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort: Bei genauerer Betrachtung wird man feststellen müssen, dass es sich um weniger Plätze als in der vergangenen Kältehilfe-Saison handelt, da sich eine Einrichtung mit 50 Plätzen in der Porschestraße in Mariendorf in der Saison 25/26 leider nicht realisieren ließ. Eine entsprechende Zuwendung für den Träger hätte vom Sozialamt in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung erstellt werden können. Die erforderlichen finanziellen Mittel standen somit zur Verfügung, allerdings waren andere Voraussetzungen nicht erfüllt. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass im Bezirk eine weitere Immobilie gefunden werden kann, die in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe <a href="https://kaeltehilfe" target="_blank" rel="noreferrer">kaeltehilfe</a> berlin.de/ zu einer Notunterkunft ertüchtigt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Nachfragen: 1. Wie sieht das derzeitige Angebot von Wohnungslosentagesstätten, die auch als Wärmestuben mit begrenzten Verpflegungsangeboten bereitgestellt werden, aus?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort: Das Angebot der Wohnungslosentagesstätten richtet sich in erster Linie an auf der Straße lebende obdachlose Menschen. Ihnen wird in den Wohnungslosentagesstätten ein besonders niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot unterbreitet. Den Gästen werden daneben u.a. folgende Angebote unterbreitet:&nbsp;</p>
<p>• Verpflegung (warme Mahlzeit)&nbsp;</p>
<p>• Dusche&nbsp;</p>
<p>• Wäsche waschen&nbsp;</p>
<p>• Kleiderkammer&nbsp;</p>
<p>• Versorgung mit Utensilien des täglichen Bedarfs wie z.B. Schlafsäcke, Isomatten, Hygieneartikel, Hitzeschutz&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Fällt zukünftig die bezirkliche Kältehilfe an die gesamtstädtische Steuerung?</strong></p>
<p>&nbsp;Antwort: Nein. Kältehilfe und Gesamtstädtische Steuerung der (ordnungsrechtlichen) Unterbringung stehen in keinem direkten thematischen Zusammenhang.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108624</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Oct 2025 12:11:14 +0100</pubDate>
                <title>Neue Gangart beim Jobcenter: Amt geht hart gegen Bürgergeldbezieher vor</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/neue-gangart-beim-jobcenter-amt-geht-hart-gegen-buergergeldbezieher-vor-2/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl man täglich über die Medien erfährt, dass immer mehr Firmen pleitegehen, behaupten gleichzeitig die Konservativen in der Politik ALG-II-Bezieher wollten nicht arbeiten und nur dem Staat auf der Tasche liegen. Dabei ist es eher so, dass es tatsächlich immer weniger Arbeitsplätze gibt und schon gar nicht welche, die nach Tarif bezahlt werden. Auch gegen einen behaupteten massiven Sozialbetrug, wolle man jetzt verstärkt Gegenmaßnahmen einleiten.&nbsp;</p>
<p>Das will die schwarz-rote Bundesregierung, die dieses Jahr neu ins Amt gekommen ist, und Stimmung gegen die Ärmsten macht. Dass die Zahlen von ihr drastisch hochgerechnet wurden ist längst belegt, es betreffe nur ganz wenige Bürgergeldbezieher, die sich damit Mehreinnahmen organisieren, dennoch bleiben die verschärften Maßnahmen bestehen. Eigentlich müsste bei den derzeit vom Jobcenter Sanktionierten mal genauer benannt werden, was die Umstände sind, warum Termine nicht eingehalten werden können oder miese angebotene Jobs aufgegeben werden.&nbsp;</p>
<p>Psychische oder körperliche Beeinträchtigungen oder Jobs, die ausbeuten und die Würde eines Menschen mit Füßen treten, das sind in der Regel die Gründe und nicht die Unterstellung: Faulheit. Aber leider sind diese Behauptungen Anlass für härtere Sanktionsmaßnahmen, wenn Betroffene nicht „spuren“. Der Bund will sparen, denn Ausgaben im größeren Stil sind für das Militärische vorgesehen wie u.a. extreme Aufrüstung in allen Sparten.&nbsp;</p>
<p>Gespart wird dann bei Leistungsbeziehenden, danach wird nach dem 2. verpassten Termin die Leistung vom Jobcenter um 30% gekürzt, nach dem 3. Termin soll die komplette Streichung folgen. „In diesem Fall soll das Grundsicherungsgeld, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung erbracht wird, für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.“ Die Karenzzeit für Miete soll jedoch weiterhin für ein Jahr gelten.&nbsp;</p>
<p>Auch bei diesem Sanktionsinstrument rechnen CDU/CSU und SPD mit einer Ersparnis von über 58 Mio. Eine vorprogrammierte Wohnungslosigkeit wird damit kurzsichtig in Kauf genommen. Des Weiteren, und das betrifft insbesondere junge Leute, soll das Jobcenter entscheiden können, ob ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsangebot nahegelegt wird.&nbsp;</p>
<p>Von Fördern („Fördern und Fordern“) ist beim Jobcenter nicht mehr viel übrig, lediglich in begrenztem Rahmen Zuverdienst-Maßnahmen nach §16e und §16i, die bundesweit, nach dem Referentenentwurf Stand 16.10.2025, bei 700 Mio. pro Jahr betragen dürfen. Die Zumutbarkeit für Jobsuchende/Leistungsbeziehende insgesamt hat vermehrt autoritäre Formen angenommen.&nbsp;</p>
<p>Die Linke steht für eine gerechte, demokratische Gesellschaft, in der jeder Mensch eine Chance hat und Menschen mit Problemen unterstützt und nicht bestraft und ausgegrenzt werden.</p>
<p><i>Elisabeth Wissel</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-107481</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 10:05:30 +0200</pubDate>
                <title>Betreff Problembehebung in der Kurmärkischen Straße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/betreff-problembehebung-in-der-kurmaerkischen-strasse/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welche präventiven Maßnahmen wird das Bezirksamt gegen die immer wieder an die Verordneten herangetragenen Probleme (Drogen, Müll, nächtlicher Lärm) in der Kurmärkischen Straße durchführen?&nbsp;</strong></p>
<p>Das Bezirksamt ist ressortübergreifend (Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Jugendamt, OE SPK, OE QPK) mit verschiedenen bezirklichen Akteuren im ständigen Austausch um die Situation vor Ort zu verbessern. Es finden regelmäßige Netzwerktreffen statt, bei denen neben der Polizei und den Suchthilfeträgern auch die BSR und die BVG sowie weitere relevante Träger (wie z.B. die mobilen Nachtlichter und die Parkläufer von think SI³) teilnehmen und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Herr Steuckardt teilt hierzu mit: „In dem bezirkseigenen Gebäude Kurmärkische Straße 1 - 3 wird bereits seit einigen Jahren durch den Internationalen Bund e.V. im Winter ein Angebot der Kältehilfe und im Sommer ein Angebot der Hitzehilfe unterbreitet. Die Anregung diesbezüglich kam von der Anwohnerschaft vor Ort. In diesem Jahr ist es mit freundlicher Unterstützung der Bezirksverordnetenversammlung gelungen, das Gebäude auch im September für ein an wohnungslose Menschen gerichtetes Angebot der Sozialarbeit zu öffnen. Die im Rahmen der genannten Angebote unterbreiteten Möglichkeiten zur Verrichtung menschlicher wie hygienischer Grundbedürfnisse beeinflussen die Situation vor Ort positiv.“ Die Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) teilt ferner mit: „Der vom Bezirksamt beauftragte Träger Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e. V. leistet vor Ort aufsuchende Straßensozialarbeit, um Drogenkonsumierende an das Suchthilfesystem anzubinden und Konsumrückstände zu beseitigen. Zudem betreibt der Träger den Kontaktladen „Bülow Eck“. Dort stehen niedrigschwellige Angebote wie kostenlose Mahlzeiten, sanitäre Einrichtungen, eine warme Rückzugsmöglichkeit und soziale Beratung zur Verfügung. Durch beide Angebote wird die Versorgung der Konsumierenden verbessert und der öffentliche Raum entlastet. Zudem hängen im Bezirk an verschiedenen Orten Spritzenabwurfbehälter, in die Drogenkonsumierende ihre Spritzen sicher entsorgen können. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es aktuell 15 Spritzenabwurfbehälter. Diese sind vor allem in Schöneberg zu finden. Zwei Spritzenabwurfbehälter befinden sich in Tempelhof.“&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Ist eine weitere Drogenberatungsstelle in diesem Kiez vorgesehen, um dem Problem Drogenkriminalität entgegenzuwirken?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) teilt hierzu mit: „Der Bezirk bemüht sich bereits seit längerer Zeit, einen Drogenkonsumraum zwischen U-Bahnhof Bülowstraße und U-Bahnhof Nollendorfplatz zu etablieren, da die Umgebung seit Jahren belastetet ist. Bisher konnte allerdings keine Immobilie für einen Drogenkonsumraum im Schöneberger Norden gefunden werden. Der Bezirk prüft zusammen mit der Gesundheitssenatsverwaltung alle Möglichkeiten und führt aktuell auch Gespräche mit einem Eigentümer einer Immobilie. Der Bezirk ist nach wie vor sehr darum bemüht, einen Drogenkonsumraum in diesem Kiez in Betrieb zu nehmen. Zusammen mit dem Kontaktladen Bülow-Eck könnten Synergieeffekte genutzt werden, um die Versorgung der Konsument_innen zu verbessern und den öffentlichen Raum zu entlasten. Neben einem stationären Drogenkonsumraum wäre ein Drogenkonsummobil eine weitere Möglichkeit, um den Ort zu entlasten. Der Bezirk hat bei der Senatsverwaltung für Gesundheit bereits Bedarf dafür angemeldet.“&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Könnte die Einrichtung eines Nachtcafés nicht Teil der Lösung sein?&nbsp;</strong></p>
<p>Ja, die Einrichtung eines Nachtcafés könnte einen Beitrag zur Entlastung leisten und Teil einer umfassenden Lösung sein. Ein solches niedrigschwelliges Angebot kann sowohl zur Prävention beitragen als auch einen geschützten Rückzugsraum für besonders vulnerable Gruppen bieten.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage Wird das Bezirksamt geeignete Räume für ein Nachtcafé suchen, um Vorsorge gegen unerwünschte Vorkommnisse zu treffen?&nbsp;</strong></p>
<p>Die OE SPK unterstützt bereits seit mehreren Monaten aktiv die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für ein Nachtcafé. Trotz intensiver Bemühungen konnte bisher noch kein passender Standort gefunden werden. Die Herausforderung besteht insbesondere darin, Räume zu finden, die sowohl lagebedingt geeignet als auch baulich und mietvertraglich realisierbar sind. Das Bezirksamt bleibt jedoch im engen Austausch mit möglichen Trägern und Partnerinstitutionen und verfolgt das Ziel, zeitnah eine tragfähige Lösung zu entwickeln.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-107480</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 10:03:30 +0200</pubDate>
                <title>Wie gesichert sind die Ateliers in der Ringstraße 66/67 in Mariendorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/wie-gesichert-sind-die-ateliers-in-der-ringstrasse-66-67-in-mariendorf/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Gibt es mit den Nutzerinnen und Nutzern, die in großer Unsicherheit über die zukünftige Nutzung der 11 Ateliers sind, Gespräche oder sind Gespräche vorgesehen, wenn ja, wann?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage Das Bezirksamt hat zu diesem Thema mehrere Anfragen von Künstlerinnen und Künstlern erhalten, nimmt das Thema ernst und beantwortet diese selbstverständlich. Allerdings liegt die Zuständigkeit für die Ateliers in der Ringstraße nicht beim Bezirk, sondern beim Land Berlin im Rahmen des Arbeitsraumprogramms der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Darauf wird auch in den Antwortschreiben hingewiesen.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Welche Initiativen gibt es bisher vom Bezirksamt, wie diese Bestandsateliers nach Oktober 2026, ohne die Künstlerinnen und Künstler mit einer verdreifachten Miete zu ruinieren, weiter existieren können?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage 2 Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg selbst fördert künstlerisches Schaffen seit vielen Jahren. In der Kyffhäuserstraße unterhält der Bezirk hierfür ein zentral gelegenes Atelierhaus mit über 30 Arbeitsräumen. Für die übrigen, öffentlich geförderten Atelierstandorte in Tempelhof-Schöneberg liegt die Zuständigkeit beim Land Berlin im Rahmen des Arbeitsraumprogramms der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Rahmen der Bezirksstadträterunde Kultur wurde das Thema „Sicherung von Ateliersstandorte“ gegenüber dem zuständigen Senat allerdings auch angesprochen. In die Vertragsverhältnisse mit privaten Vermietern kann das Bezirksamt nicht eingreifen.&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Wird sich das Bezirksamt, gemäß der aktuellen Förderrichtlinien für eine moderate Miete ab Oktober 2026 für die Künstlerinnen und Künstler einsetzen?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Nachfrage Auf das Atelierprogramm des Landes hat der Bezirk wenig Einfluss. Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (bbk) macht sich für den Erhalt von Ateliers und gegen Kürzungen stark. Weitere Informationen dazu sind auf der Website www.bbk kulturwerk.de/atelierbuero-infos-und-statements zu finden. Darüber hinaus hat das Bezirksamt das Thema, wie in Antwort zu Frage 2 erwähnt, gegenüber dem Senat adressiert.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage Sind weitere Ateliers im Bezirk von existenzbedrohenden Mieten betroffen, wenn ja, welche?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Nachfrage Ähnliche, teils gleichlautende Schreiben wie zur Ringstraße hat das Bezirksamt von Künstlerinnen und Künstlern bekommen, mit Adressen in der Tromsöer Straße, Teilestraße, Belziger Straße, Schönstedtstraße u.a. Auch hier liegt wie in Antwort zu Frage 1 erwähnt, die Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Kulturhaus Kyffhäuserstraße, das der Bezirk unterhält, ist in seiner Nutzung grundsätzlich nicht gefährdet.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-106755</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Jul 2025 10:08:31 +0200</pubDate>
                <title>Wann kommt das Altenhilfestrukturgesetz?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/wann-kommt-das-altenhilfestrukturgesetz/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol> 	<li>Wie beteiligt sich das Bezirksamt am Altenhilfestrukturgesetz, das schon über mehrere Jahre in der Umsetzung auf sich warten lässt?</li> </ol><p><strong>Antwort:</strong> Die Grundlagen zur Umsetzung des Gesetzes werden unter Einbeziehung der Bezirke unter Federführung von SenWGP mit Unterstützung einer externen Prozessbegleitung erarbeitet. Das Amt für Soziales beteiligt sich daran mit mehreren Mitarbeiterinnen (Seniorenbereich, Controlling, Amtsleitung) in unterschiedlichen Arbeitsgruppen. Ferner werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in jeder Sitzung der Altenhilfeplanerinnen und –planer, die aufgrund der Erarbeitung des Gesetzten zurzeit monatlich stattfinden, diskutiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Welche Punkte aus dem Entwurf der Grundlage §71 SGBXII sind strittig?</p>
<p><strong>Antwort:</strong> Da sich das Gesetz noch im Beteiligungsverfahren befindet, kann diese Frage nicht beantwortet werden.</p>
<p>(Problematisch wird auf jeden Fall die Finanzierung sein)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen:</p><ol> 	<li>Welche verbindlichen Leistungen in der Altenhilfe bietet der Bezirk an?</li> </ol><p><strong>Antwort: </strong>Der Bezirk bietet folgende verbindliche Leistungen in der Altenhilfe:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Ehrenamtliches Engagement: Die Seniorenarbeit bietet den ehrenamtlichen Einsatz in unterschiedlichen Bereichen an (Seniorenfreizeitstätten, Ehrungsdienst, Besuchsdienst in vollstationären Einrichtungen). Die Ehrenamtlichen werden durch die BVV gewählt, erhalten eine Aufwandspauschale und können an Fortbildungen teilnehmen und werden zu einer „Danke-Feier“ eingeladen.</li> 	<li>Beratung zum Thema „Wohnen im Alter“. Zudem befinden sich zwei Seniorenwohnhäuser im Besitz des Bezirks. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an ältere Menschen, die rechnerisch einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.</li> 	<li>Beratung zu allen seniorenrelevanten Themen in den Seniorenfreizeitstätten sowie im Allgemeinen Sozialdienst und in den Fachbereichen. Zudem erfolgt eine Verweisberatung zu anderen spezialisierten Beratungsstellen im Bezirk, wie den Pflegestützpunkten, dem Mobilitätshilfedienst, der Schuldner- und Insolvenzberatung oder der Alkohol- und Medikamentenberatungsstelle.</li> 	<li>Angebote für Teilhabe, Information, Bildung und Freizeitgestaltung – gegen Einsamkeit im Alter – in den Seniorenfreizeitstätten des Bezirks und von der Seniorenarbeit organisiert (Kurse, Veranstaltungen, Vorträge, Seniorenmesse und andere Informationsveranstaltungen, Freizeitgruppen, Bewegungsangebote, kulturelle Veranstaltungen u.a.). Zudem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Anbietern und die Information der Zielgruppe über deren Angebote. Bei hohen Geburtstagen oder Ehejubiläen erfolgt eine Gratulation im Namen des Bezirksbürgermeisters sowie des zuständigen Stadtrates.</li> 	<li>Einzelanträge werden in den Fachbereichen geprüft. Sofern eine Bewilligung aufgrund von Gesetzen nicht möglich ist, wird geprüft ob die Mittel über die Stiftung Deutsche Klassenlotterie oder andere Stiftungen zur Verfügung gestellt werden können.</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p>2. Wird das Altenhilfestrukturgesetz auf jeden Fall Verbesserungen für die älteren Menschen bringen, auch in dem Sinne, dass das Altersbild heute anders als vor 50 Jahren ist?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>In welchem Rahmen das Gesetz Verbesserungen für ältere Menschen bringen wird, kann noch nicht eingeschätzt werden, da sich das Gesetz noch im Beteiligungsverfahren befindet.</p>
<p>Die Seniorenarbeit berücksichtigt bei allen Planungen bereits das aktuelle Altersbild und stellt sich bei allen Angeboten auf die Bedarfe der Zielgruppe ein.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-106517</guid>
                <pubDate>Fri, 04 Jul 2025 11:09:39 +0200</pubDate>
                <title>Existentielle Folgen für Künstler:innen nach Coronahilfen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/existentielle-folgen-fuer-kuenstlerinnen-nach-coronahilfen/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die Coronahilfen nicht auf Bezirksebene gezahlt wurden. Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage liegt auf Landesebene. Innerhalb der kurzen Beantwortungsfrist einer Mündlichen Anfrage konnten entsprechende Anfragen durch die Senatsverwaltungen für Kultur und Wirtschschaft sowie die Investitionsbank Berlin (IBB) allerdings nicht beantwortet werden. Die vorliegenden Antworten basieren daher auf der Recherche der bezirklichen Wirtschaftsförderung von frei verfügbaren Informationen.</p>
<p><strong>1. Frage<br> Müssen von Künstler:innen in Anspruch genommene Corona-Hilfen ausnahmslos zurückgezahlt werden, wenn nein, welche Ausnahmen gibt es?</strong></p>
<p>Nicht in allen Fällen müssen die Corona-Hilfen ausnahmslos zurückgezahlt werden. Die Soforthilfe Corona (Soforthilfe I/II) und Neukreditprogramme sind primär nicht rückzahlungspflichtig, wenn die Angaben im Antrag korrekt waren, ein tatsächlicher Liquiditätsengpass vorlag, also laufende betriebliche Ausgaben (Miete, Leasing, Versicherungen, etc.) in den folgenden drei Monaten die Einnahmen überstiegen und die Förderung tatsächlich zur Deckung dieser betrieblichen Fixkosten eingesetzt wurde.</p>
<p>Eine Rückzahlungspflicht entsteht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Engpass überhöht angegeben wurde und die Zuschüsse z. B. für private Lebenshaltung statt für betriebliche Ausgaben verwendet wurden, sowie kein Liquiditätsnachweis erbracht oder bei Prüfungen kein ausreichender Nachweis für betriebliche Ausgaben vorgelegt wurde.</p>
<p><strong>2. Frage</strong></p>
<p><strong>Welche Ausgaben werden für eine existentielle Haltung eines Kleinstbetriebes berücksichtigt?<br> Seitens der IBB gelten als förderfähige Aufwendungen:</strong></p>
<p>• Miete und Nebenkosten für Räume</p>
<p>• Leasingraten (z. B. für Firmenwagen)</p>
<p>• Versicherungen und betriebliche Fixkosten</p>
<p>• Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite</p>
<p>• Betriebliche Verwaltungskosten (Buchhaltung, Steuerberatung), Website, Bürobedarf, Telekommunikation</p>
<p>• Notwendige betriebliche Anschaffungen<br> Nicht als förderfähige Ausgaben gilt die private Lebenshaltung, etwa Miete zuhause oder Lebensmittel.</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong></p>
<p><strong>Wie wird das existenzsichernde Einkommen festgelegt?</strong></p>
<p>Ein ausdrücklich definiertes „existenzsicherndes Einkommen“ wie bei abhängig Beschäftigten gibt es für Selbständige im Rahmen der Corona-Hilfen nicht. Die Unterstützung orientierte sich vielmehr am tatsächlichen Liquiditätsbedarf zur Deckung betrieblicher Ausgaben – also an laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen oder betrieblichen Verpflichtungen.</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong></p>
<p><strong>Woher können Menschen mit diesen Problemen (existenzbedrohende Rückzahlung) Hilfe bekommen?</strong></p>
<p>Beratungsstellen &amp; Verbände</p>
<p>• IBB: Kontakt zur Bewilligungsstelle für Härtefallanträge, Raten-Stundung, Fristverlängerung</p>
<p>• Berliner Künstlerverbände: BBK, ver.di-Kulturberatung, Deutscher Kulturrat</p>
<p>• Künstlersozialkasse (KSK): gewährte Stundung oder Ratenzahlung bei Mindesteinkommens-Unterschreitung<br> Öffentliche Stellen &amp; Sozialhilfe</p>
<p>• Jobcenter/Sozialamt: Bei privaten Engpässen kann ALG II beantragt werden.</p>
<p>• Finanzamt: Kann Steuervorauszahlungen senken, Steuerzahlungen stunden oder Säumniszuschläge erlassen lassen<br> Rechtliche &amp; wirtschaftliche Beratung</p>
<p>• Steuerberater:innen und Schuldnerberatungsstellen: Begleitung bei Prüfung und Verhandlung der Rückzahlungsmodalitäten</p>
<p>• Verbraucherschutz: Auskünfte zum Umgang mit behördlichen Rückzahlungsforderungen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-105933</guid>
                <pubDate>Mon, 26 May 2025 14:46:53 +0200</pubDate>
                <title>Bauvorhaben am St. Joseph Krankenhaus</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/bauvorhaben-am-st-joseph-krankenhaus/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wie viele Anwohnenden Beschwerden gibt es zu dem geänderten Bauvorhaben des St. Joseph Krankenhauses?</p>
<p>Antwort auf 1. Frage:<br> Das Bauvorhaben wurde nicht geändert. Die Anzahl der Beschwerden ist nicht erfasst worden. Eine Nachfrage einer Nachbarschaftsinitiative wurde von ca. 10 Personen unterschrieben. Zudem gab es Nachfragen von 1 weiteren Person.</p>
<p>2. Frage<br> Um welche konkreten Änderungen oder auch Vorschläge geht es den Anwohnenden?</p>
<p>Antwort auf 2. Frage<br> Neben der generellen Ablehnung des gesamten Vorhabens geht es um Nachfragen zu der verkehrlichen Situation (Verlegung von Zufahrten, Stellplätze, Veränderung des Straßenraumes).</p>
<p>1. Nachfrage<br> Werden die Kritikpunkte und Vorschläge der Anwohnenden in Teilen bei der Verkehrsplanung vom Bezirksamt berücksichtig werden?</p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage<br> Nach dem vorliegenden Verkehrsgutachten des Büros Hoffmann+Leichter vom 16.03.2023 ist eine Erschließung über die Wintgensstraße mit dem 1. Bauabschnitt prinzipiell möglich. Die ggf. erforderliche Umsetzung der Ertüchtigung der Straße oder die anderweitige Sicherstellung des Begegnungsverkehrs (bspw. durch veränderte Parkraumbewirtschaftung) obliegt dem FB Straßen und wird dort abgestimmt. Eine Veränderung des Straßenraums zu Lasten der Vorgartenbereiche der Wohngebäude steht dabei nicht zur Debatte.<br> Das endgültige Verkehrskonzept nach Gesamtausbau ist in den nächsten Bauabschnitten vorzulegen. Mit dem vorliegenden 1. Bauabschnitt ergeben sich nach dem vorliegenden Verkehrskonzept keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der verkehrlichen Erschließung des umliegenden Gebietes.</p>
<p>2. Nachfrage<br> Wird das Bezirksamt das St.Joseph Krankenhaus auffordern, dass die Tiefgaragenplätze auch den Besucherinnen und Besuchern des Krankenhauses zur Verfügung stehen?</p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage:<br> Auszug aus dem Verkehrsgutachten: “Zusätzlich sind in der Tiefgarage rund 130 KFZ-Stellplätze geplant, sodass zusammen mit den rund 40 bereits bestehenden Stellplätzen im Bestandsparkhaus zukünftig rund 170 Stellplätze für die Beschäftigten, Asuzubildenden und den Besucherverkehr zur Verfügung stehen.”</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch die Bezirksstadträtin Eva Majewski.</p>
<p>Die Antwort als PDF Datei:</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111023</guid>
                <pubDate>Fri, 11 Apr 2025 10:59:43 +0200</pubDate>
                <title>Umgang mit verkehrsbelasteten Straßen im Bezirk</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/umgang-mit-verkehrsbelasteten-strassen-im-bezirk-1/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welche Straßen bzw. Kreuzungen werden in Tempelhof-Schöneberg als Unfallschwerpunkte benannt?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage Die Auflistung der Unfallschwerpunkte erfolgt durch die Statistik der Polizei. Diese kann aufgrund der Kürze der Zeit nicht umfassend konsultiert und beantwortet werden. Gemäß der Definition nach dem „Merkblatt zur Örtlichen Untersuchung in Unfallkommissionen“ liegt unter anderem eine Unfallhäufigsstelle vor, wenn innerhalb von drei Jahren mindestens 5 Verkehrsunfälle mit Personenschaden zu verzeichnen sind. In einer öffentlich zugänglichen Anfrage an das Abgeordnetenhaus wurde über den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.11.2023 die Top 30 der Unfallhäufigkeitsstellen veröffentlicht. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden dort die folgenden Kreuzungen/Straßen genannt:</p>
<p>Barnetstr. / Groß-Ziethener Str. / Lichtenrader Damm</p>
<p>Hauptstr. / Wexstr. / A 100 Bab / Innsbrucker Platz / 100 AS Innsbrucker (Östl T)</p>
<p>Buckower Chaussee / Lichtenrader Damm / Mariendorfer Damm / Marienfelder Chaussee&nbsp;</p>
<p>Tempelhofer Damm / A 100 BAB / 100 AS Tempelhofer D Ausf N Tempelhofer D Nord</p>
<p>Im Großteil dieser und der im Ranking folgenden nicht genannten Schwerpunkte handelt es sich um Verbindungen des übergeordneten Verkehrsnetzes, sodass hier die Senatsverwaltung tätig werden und der Bezirk dann umsetzen muss. In der Unfallkommission werden zudem einmal im Jahr die Schwerpunkte des jeweiligen Bezirkes und mögliche Maßnahmen, anhand der tödlichen Unfälle, besprochen. Die Statistiken und Maßnahmenvorschläge der Unfallkommission können öffentlich auf der Webseite der Senatsverwaltung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 eingesehen werden: Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge nach § 21 MobG BE - Berlin.de</p>
<p><strong>2. Frage Handelt das Bezirksamt, wenn ja wie, mit dieser Kenntnis?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage Mögliche Maßnahmen erfolgen nach Beschäftigung in der Unfallkommission und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel. Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz sowie Maßnahmen, die Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege betreffend sind abhängig von der Planung und Anordnung der Senatsverwaltung. Zudem kommen noch die Planungen Dritter, z.B. der kritischen Infrastruktur wie Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz, Gas etc., die dazu führen können, dass Umsetzungen sich verzögern. Im Nebenstraßennetz und in eigener Zuständigkeit plant das Bezirksamt viele einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie die beispielsweise die Umgestaltung von Kreuzungsbereichen mit Markeirungen, Pollern und Fahrradbügeln auf dem letzten Parkplatz zur Erhöhung der Sichtbeziehungen oder Tempo 30 Anordnungen wie zuletzt in der Gotenstraße</p>
<p><strong>1. Nachfrage Sind die verkehrstechnischen Voraussetzungen bei verkehrsbelastenden Straßen eher für Radfahrende und Zufußgehende besonders gefährlich?</strong></p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage 3 Grundsätzlich sind Fuss- und Radverkehr als ungeschützte Verkehrsteilnehmer_innen besonders gefährdet, was sich in der Unfallstatistik wieder spiegelt. Sie bedürfen daher einen besonderen Schutz durch die Infrastruktur. Hierzu kann aufgrund der Kürze der Zeit und der allgemeinen Anfrage können keine weiteren konkreten Aussagen getroffen werden.</p>
<p><strong>2. Nachfrage Sind die verkehrstechnischen Voraussetzungen für Autofahrende selbst, besonders risikoreich?</strong></p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage Hierzu kann aufgrund der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-104504</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 13:39:21 +0100</pubDate>
                <title>Kulturförderung auf Sparflamme</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/kulturfoerderung-auf-sparflamme/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ich frage das Bezirksamt:</strong></p>
<p><strong>1. Mit welchen Kürzungen haben die kleinen Theater: Theater Morgenstern und das Feldtheater 2025 und 2026 zu rechnen?</strong></p>
<p><strong>Antwort auf 1. Frage:</strong> Beide Theater fallen nicht in die Zuständigkeit des bezirklichen Amts für Weiterbildung und Kultur und erhalten keine regelmäßigen Förderungen durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Senatsverwaltung für Kultur hat auf unsere Nachfrage bestätigt, dass es schon Projektförderungen für beide Theater gab. Nähere Angaben zu etwaigen Kürzungen haben wir in der Kürze der Zeit nicht erhalten.</p>
<p><strong>2. Wie hoch war die bisherige Förderung für beide Einrichtungen, vom Bezirk und vom Senat?</strong></p>
<p><strong>Antwort auf 2. Frage:</strong> Das Theater Morgenstern ist nach der Leitlinie zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern sowie Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm) das einzige antragsberechtigte Theater im Bezirk. Die Anträge gehen an die Senatsverwaltung für Kultur. Für 2024 wurde über das KiA-Programm eine Förderung von 77.000 € ausgereicht.</p>
<p><strong>Anmerkung:</strong> Die Mittel aus 2025 stellen nur den heutigen Stand dar. Andere Förderprogramme, wie zum Beispiel der Wiederaufnahmefonds, sind noch ausgeschrieben, und es ist möglich, dass beide Theater noch weitere Fördermittel erhalten.</p>
<p>Im Jahr 2024 hat das Theater Morgenstern einen Antrag auf Sondermittel der BVV über 2.000 € für das Projekt „30x Kinderrechte“ gestellt, der bewilligt worden ist. Das Bezirksamt hat den Antrag befürwortet.</p>
<p>Die Senatsverwaltung für Kultur hat folgende Zahlen geliefert:</p>
<p><strong>FELD Theater für Junges Publikum</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Das Theater bekommt seit 2020 regelmäßig Basisförderung und erhält zudem jährlich weitere Mittel aus anderen Programmen der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.</li> 	<li><strong>Basisförderung 2024/2025:</strong> je 170.000,00 Euro</li> 	<li><strong>Zusätzlich 2024:</strong> 	<ul class="list-normal"> 		<li>Hauptstadtkulturfonds: 80.000,00 Euro</li> 		<li>Stärkung Berliner Tanzorte: 20.000,00 Euro</li> 	</ul> 	</li> 	<li><strong>Zusätzlich 2025:</strong> 	<ul class="list-normal"> 		<li>Stärkung Berliner Tanzorte: 20.000,00 Euro</li> 		<li>Hauptstadtkulturfonds-Wiederaufnahmeförderung: 13.000,00 Euro</li> 	</ul> 	</li> 	<li>Außerdem übernimmt das Land Berlin die Miete für die Spielstätte in der Gleditschstraße.</li> </ul><p><strong>Theater Morgenstern</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>2024:</strong> Mittel aus der spartenoffenen Förderung: 148.300,00 Euro</li> 	<li><strong>2025:</strong> Einjährige Produktionsortförderung: 60.000,00 Euro in Aussicht gestellt.</li> </ul><p><strong>Nachfragen:</strong></p>
<p><strong>1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Zukunft der beiden kleinen Theater, die durch die Sparmaßnahmen, in ihrer Existenz bedroht sind?&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Antwort auf die 1. Nachfrage:</strong> Das Bezirksamt setzt sich für eine vielfältige, plurale Kulturlandschaft im Bezirk ein. Dazu gehört auch, über die Kulturförderfonds des Senats Mittel für kleinere und freie Spielstätten, Projekte, Vereine oder Einrichtungen zu beantragen und zu vergeben sowie sich für direkte Förderungen beim Senat einzusetzen, dies etwa für das Feldtheater.</p>
<p>Das Theater Morgenstern hat wiederholt einen Antrag bei der Lotto-Stiftung gestellt, für dessen Bewilligung sich das Bezirksamt ebenfalls erneut eingesetzt hat. Bei erfolgter Bewilligung durch die Lotto-Stiftung könnte die Weiterexistenz des langjährigen Kinder- und Jugendtheaters im Bezirk für die Jahre 2025 und 2026 als gesichert gelten.</p>
<p><strong>2. Wie unterstützt das Bezirksamt das Überleben der beiden kulturellen Einrichtungen?</strong></p>
<p><strong>Antwort auf die 2. Nachfrage:</strong> Wie bereits erwähnt, setzt sich das Bezirksamt regelmäßig auch für kleine Theater ein. So hat das Bezirksamt das Theater Morgenstern sowohl in diesem als auch im vergangenen Jahr bei Anträgen bei der Lotto-Stiftung unterstützt und sich beim Senat für das Theater eingesetzt.</p>
<p>Darüber hinaus fand im Theater Morgenstern bereits eine Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur statt, und demnächst ist auch eine Sitzung im Feldtheater geplant. Dies schafft Aufmerksamkeit für kleinere Spielstätten und gibt Gelegenheit, die eigene Situation der bezirklichen Politik und interessierten Kreisen bekanntzumachen.</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadtrat Tobias Dollase.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-103836</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jan 2025 09:32:39 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand zum „Umsteiger“ in Schöneberg </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/sachstand-zum-umsteiger-in-schoeneberg/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Wem gehört inzwischen das Gebäude in Nähe S-und U-Bhf Yorckstraße, in dem vor einigen Jahren noch das Lokal „Umsteiger“ beheimatet war, inzwischen?</strong></p>
<p>Das Amt für Stadtentwicklung teilt mit: „Das Grundstück steht im Eigentum einer privatrechtlichen Gesellschaft. Nähere Auskünfte zu Eigentümern können nicht öffentlich erteilt werden.“ Ergänzend sei hinzugefügt, dass ein Eigentumswechsel in den letzten Jahren nicht stattgefunden hat.</p>
<p><strong>2. Frage Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Pläne mit dem Gebäude, vielleicht für eine jugendpolitische Einrichtung, verfolgt werden?</strong></p>
<p>Leider konnte ich die Eigentümerin des Gebäudes nicht erreichen und kann deshalb keinen aktuellen Sachstand übermitteln.</p>
<p><strong>1. Nachfrage Gibt es einen Träger, der das Haus für jugendpolitische Sozialarbeit nutzen will, wenn ja, welcher?</strong></p>
<p>Wie bereits zur 2. Frage ausgeführt kann ich zu der bereits bekannten öffentlichen Interessenslage keinen aktuellen Sachstand übermitteln.</p>
<p><strong>2. Nachfrage&nbsp; Wer kam, bzw. kommt für die Instandsetzungsmaßnahmen des Gebäudes auf?</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist die Eigentümerin für Instandsetzungsmaßnahmen an ihrem eigenen Haus verantwortlich. Welche anderen oder darüber hinausgehenden Vereinbarungen in möglichen Gewerbemiet- oder –pachtverträgen vereinbart werden oder wurden, entzieht sich aktuell unserer Kenntnis. Das Bezirksamt ist hier von der Informationsbereitschaft der Vertragsparteien abhängig. Ein direkter Kontakt kam in der Kürze der Beantwortungszeit leider nicht zu Stande.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-103281</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Nov 2024 09:16:00 +0100</pubDate>
                <title>Kältehilfe 2024/25 in Tempelhof-Schöneberg</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/kaeltehilfe-2024-25-in-tempelhof-schoeneberg/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Wieviele Kältehilfeplätze bietet der Bezirk in dieser Kältehilfeperiode an? </strong></p>
<p>Antwort: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg konnte in dieser Kältehilfesaison 2024/ 25 sein Angebot von 45 auf 95 Plätze ausweiten.</p>
<p><strong>2. Welche Einrichtungen sind an der Bereitstellung von wie vielen Plätzen beteiligt?</strong></p>
<p>Antwort: Wie bereits in den Vorjahren bietet die Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ jeweils dienstags bis freitags weiterhin 15 Plätzen in ihrem „Nachtcafé“ an. Auch der Internationale Bund führt sein Kältehilfeangebot in der Kurmärkischen Str. 1-3 fort und bietet von Oktober 2024 bis April 2025 täglich in der Zeit von 18.00 bis 8.00 Uhr 30 Übernachtungsplätze an. Neu dazugekommen ist der Standort in der Porschestraße 22-24 mit 50 Plätzen. Das Angebot wird vom Träger Kubus gGmbH organisiert und betreut.</p>
<p><strong>1. Nachfrage: Wie hoch sind die Kürzungen im Bereich der Kältehilfe, wenn es sie gibt (auch in Prozentangabe)?</strong></p>
<p>Antwort: Da die Kältehilfe im Rahmen der Auftragswirtschaft durch die Senatsverwaltung Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung geprüft und finanziert wird, konnte bisher keine Kürzung festgestellt werden.</p>
<p><strong>2. Nachfrage: Ist das Kältehilfeangebot, insgesamt pro Platz, um wie viel teurer geworden?</strong></p>
<p>Antwort: Die Finanzierung der Kältehilfe erfolgt nunmehr im Rahmen der Auftragswirtschaft durch die SenASGIVA. Jedes Kältehilfeprojekt hat seinen eigenen Kostensatz, der im Vorfeld mit der SenASGIVA abgestimmt und geeint werden muss. Nach erfolgter Zustimmung der SenASGIVA werden die Mittel im dortigen Haushalt zum Abruf im Wege der Auftragswirtschaft bereitgestellt. Der Bezirk reicht diese Mittel im Rahmen einer Zuwendung an die Kältehilfeprojekte weiter. Nach den dem Amt für Soziales vorgelegten Unterlagen belaufen sich die Tagessätze für den aktuellen Zeitraum (ab Oktober bis Dezember 2024) je Projekt wie folgt auf zwei Kommastellen gerundet:</p>
<p>Notunterkunft Kältehilfe Kurmärkische Str. 1-3 : 38,25€</p>
<p>Nachtcafe der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten: 29,36€</p>
<p>Notübernachtung in der Porschstr. 22-24: 30,85€</p>
<p>Für den Zeitraum Januar 2024 bis April 2024 betrugen die Kosten:</p>
<p>Notunterkunft Kältehilfe Kurmärkische Str. 1-3 : 37,44€</p>
<p>Nachtcafe der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten: 27,62€</p>
<p>Für den Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2023 betrugen die Kosten:</p>
<p>Notunterkunft Kältehilfe Kurmärkische Str. 1-3 : 35,30€</p>
<p>Nachtcafe der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten: 26,86€</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Sozialpolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-102884</guid>
                <pubDate>Thu, 31 Oct 2024 11:19:37 +0100</pubDate>
                <title>Einschneidende Veränderungen für Leistungsbeziehende ab Januar 2025</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/einschneidende-veraenderungen-fuer-leistungsbeziehende-ab-januar-2025mit-einer-grossen-anfrage-drs-1272-auswirkungen-der-aktuellen-haushaltslage-auf-die-jobcenter-war-die-spd-vor-allem-daran-interessiert-ob-das-amt-einschraenkungen-hinnehmen-muss-der-zus/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer großen Anfrage Drs. 1272 „Auswirkungen der aktuellen Haushaltslage auf die Jobcenter“ war die SPD vor allem daran interessiert, ob das Amt Einschränkungen hinnehmen muss. Der zuständige Bezirksstadtrat Steuckardt (CDU) antwortete zu den möglichen Konsequenzen, mit einer Schätzung der Mittelkürzungen von ca. 7,5 Millionen, die dann weniger wären als im Jahr 2024. Im Globalbudget von über 73 Millionen wären dann lediglich 33.498.471 Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen, der Rest würde für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden. Trotz dieser vorgesehenen geringeren Mittel des Globalbudgets, gäbe es aber „keine Auswirkungen auf die Arbeit des Jobcenters…“ Die Leistungen für die ALG-II-Bezieher:innen werden nicht aus der Globalsumme finanziert, so Steuckardt. Auch öffentlich geförderte Beschäftigung wäre damit nicht betroffen.</p>
<p>Zusammengefasst heißt das, „für das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg sind keine Auswirkungen zu erwarten“. Ganz anders sieht es bei den Betroffenen aus, die jetzt schon kaum über die Runden kommen. Für sie gibt es keinen Cent mehr. Mit einer Verschärfung sollen sie noch mehr mit Sanktionen diszipliniert werden. So hält der Staat indirekt Leistungen zurück. Die sogenannte Reform mit dem Bürgergeld (in Nuancen zu Hartz IV) ist dann Geschichte. Wieder einmal sollen die Ärmsten weitere Abstriche machen, die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind: Wer künftig eine Maßnahme oder zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, erhält sofort eine 30%ige Kürzung der Grundsicherung für 3 Monate. Bisher war lediglich eine Kürzung von 10 % für einen Monat möglich. Außerdem soll der Begriff einer zumutbaren Arbeit neu definiert werden. Dazu gehören auch Pendelzeiten von über 2,5 Stunden auch bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden, mit Ausnahmen für Pflegende und Erziehende. Versäumte Termine sollen künftig statt mit 10% mit 30% sanktioniert werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll von 12 auf 6 Monate halbiert werden. Mit Fördern hat diese Gesetzesvorlage nichts mehr zu tun, einzig ist die Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die mehr als 12 Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit beschäftigt sind, sie sollen einmalig 1000 Euro als Prämie erhalten<strong>.</strong> Aber selbst dieser kleine Anreiz wird von Teilen der Opposition und der Ampel bekämpft und ist noch nicht gesetzt. Die Budgetkürzung der Eingliederung bedeutet insgesamt eine Verschlechterung der Chancen für die Langzeitarbeitslosen (wer länger als zwei Jahre erwerbslos ist), und noch mehr Stress für die Betroffenen mit dem Jobcenter. Denn zukünftig wird es zu noch mehr Verunsicherungen in der Lebensführung kommen und auch zu weiterführenden Problemen im Bereich Wohnungsverlust, denn die Kosten der Lebenshaltung steigen weiter.</p>
<p><em>Elisabeth Wissel</em></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-102448</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Sep 2024 11:12:50 +0200</pubDate>
                <title>Der 8. Mai soll Feiertag in Berlin werden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/der-8-mai-soll-feiertag-in-berlin-werden-1/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung kam offiziell in einer Regierungserklärung durch Willy Brandt 1970 zur Sprache, da war die CDU jedoch noch nicht soweit, dies auch so zu bewerten. Erst 1985 mit der Rede von Richard von Weizsäcker als Bundespräsident, des ersten Bundespräsidenten, der den 8. Mai 1945 einen "Tag der Befreiung" in seiner Rede am 8. Mai 1985 vor dem Deutschen Bundestag nannte, bekannten sich auch Teile der CDU zu dieser Sichtweise. Die Rede gilt als ein Meilenstein in der öffentlichen Aufarbeitung der NS-Zeit in Deutschland. Um diesen Tag angemessen zu würdigen setzte sich<strong> </strong>DIE LINKE in der letzten BVV (Bezirksverordnetenversammlung) dafür ein, dass der 8. Mai ab 2025 als dauerhafter Feiertag in Berlin begangen wird und einmalig zum 80. Jubiläum eine würdige Gedenkveranstaltung dazu stattfinden soll. Der Antrag stand auf der Tagesordnung und fand großen Zuspruch auch von der SPD und den Grünen, die dem Antrag beitraten. Die CDU tut sich jedoch mit der Aufarbeitung der Nazi-Zeit immer noch schwer. Sie lehnte den Antrag ab. Eher würde sie von einem „verlorenen Krieg“ als vom Tag der Befreiung ausgehen. BV Schupelius (CDU) machte dazu lange Ausführungen, nach denen sinngemäß viele Deutsche, in die Zeit zurückversetzt, dies wohl mehrheitlich nicht als Tag der Befreiung gesehen hätten. Profiteure der Nazizeit haben dies bestimmt so gesehen, aber die große Mehrheit sehnte sich nach Frieden und demokratischem Neuanfang.</p>
<p>Das was geschehen war, darf nie wieder passieren: Das Gedenken muss allen Menschen gelten, die im Krieg so sehr gelitten hatten, den Menschen die aus menschenverachtenden Gründen im KZ ermordet wurden, und auch der vielen, vielen Millionen von Toten, insbesondere von der Sowjetunion, die am meisten gelitten hatte. Eroberungswahn, Gier nach fremden Reichtümern, gepaart mit Menschenverachtung, Rassismus, Brutalität und Vernichtung konnten letztlich nur durch die Befreiung<strong> </strong>durch die Alliierten der Sowjets, Amerikaner, Franzosen und Briten erfolgen. Ein heutiger Krieg wäre ein Atomkrieg, der die Vernichtung von Millionen von Menschen verursachte und einer zukünftigen Lebensgrundlage verunmöglichen würde. Niemand will Krieg, und das muss besonders gewürdigt werden durch das Gedenken an die Befreiung vom Faschismus und das Ende des Krieges. Gerade in unsicheren Zeiten, in denen die Kriegsgefahr sehr hoch ist, wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir bis heute dankbar sind in Frieden zu leben und wir sollten alles dafür tun, um politische Verhältnisse wie 1933-1945 massiv zu bekämpfen. Ein Feiertag würde darüber hinaus die wichtigste Bedeutung im Leben, nämlich die des Friedens hervorheben.</p>
<p><em>Elisabeth Wissel</em></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-102444</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Sep 2024 10:22:28 +0200</pubDate>
                <title>Keine Wiederherstellung des Fahrradwegs nach  Straßenarbeiten am Lichtenrader Damm </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/wir/elisabeth-wissel/det/news/keine-wiederherstellung-des-fahrradwegs-nach-strassenarbeiten-am-lichtenrader-damm/</link>
                
                <description>Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Aus welchen Gründen gibt es nach Abschluss der Straßenarbeiten in Lichtenrade keinen Fahrradweg mehr zwischen Göthestraße und Grimmstraße?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage Es gibt keinen dauerhaften Radweg in diesem Bereich. Während der Baumaßnahmen gab es einen temporären Radweg, da der Verkehr in beiden Richtungen über eine Fahrbahn (Fahrtrichtung Süd-Nord) abgewickelt werden musste.</p>
<p>Siehe dazu auch §39 Absatz 1 &amp; 2 Mobilitätsgesetz. § 39 Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen (1) Während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland soll eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden. Müssen Abschnitte von Straßen oder anderen Elementen im Radverkehrsnetz vollständig gesperrt werden, so ist für ausgewiesene Umfahrungsstrecken zu sorgen.&nbsp; (2) Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Wann ist ein Fahrradweg im o.g. Abschnitt geplant?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage Derzeit gibt es keine Planungen für eine Einrichtung eines Radweges im Abschnitt Goethestraße und Grimmstraße. Entsprechend §39 Absatz 2 Mobilitätsgesetz hätte die Baumaßnahme genutzt werden können, um den an einer Hauptverkehrsstraße erforderlichen Radweg anzuordnen. Das Bezirksamt hat sich diesbezüglich mehrmals an die Senatsverwaltung gewandt. Leider wurde dies nicht aufgenommen. Ohne eine geänderte Anordnung sind die BWB dazu verpflichtet den alten Zustand wiederherzustellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Soll künftig die Busspur den Fahrradweg ersetzen?</strong></p>
<p>Antwort 1. Nachfrage Für eine Planung und Einrichtung dieser ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist keine Busspur geplant.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage Wie beurteilt das Bezirksamt den stark befahrenen Lichtenrader Damm für Fahrradfahrende?</strong></p>
<p>Antwort 2. Nachfrage Das Bezirksamt bewertet die Situation als unbedingt verbesserungswürdig. Es ist - mit der Fertigstellung der Radverkehranlage am Mariendorfer und Tempelhofer Damm der einzige Abschnitt der Bundesstraße 96 ohne jegliche Radverkehrsinfrastruktur und bietet daher keinen ausreichenden Schutz für Radfahrende.</p>]]></content:encoded>
                
                
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