Privater Sicherheitsservice des Sozialamts und Diskretion im Allgemeinen
Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)
- Wie hoch sind die Ausgaben für den privaten Sicherheitsservice des Bezirks in einem Jahr?
Antwort: Im laufenden Jahr werden Kosten i.H.v. ca. 260.000 € anfallen.
2. Wie häufig kommt es vor, dass der Sicherheitsdienst innerhalb einer Woche einschreiten muss?
Antwort: Der Sicherheitsdienst wird eingebunden, um einen geordneten Ablauf der Sprechstunden sicherzustellen. Das Sicherheitspersonal ist u.a. dafür zuständig die Kundenströme im Haus zu überwachen und zu steuern sowie für den Schutz der Mitarbeiter und Besucher zu sorgen.
Leider kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Kunden und Mitarbeitern des Amts für Soziales, aber auch zwischen den Kunden untereinander.
Wie häufig der Sicherheitsdienst in eskalierenden Situationen eingreifen muss, wird statistisch nicht erfasst. Nach Schätzungen der Mitarbeiter kommt es zu durchschnittlich ca. 15-20 Vorfällen in der Woche.
Statistisch erfasst werden lediglich Vorfälle, die zu einem Hausverbot führen. Im laufenden Jahr wurden bisher zwei Hausverbote ausgesprochen und im Jahr 2023 waren es vier. Hierbei ist anzumerken, dass die rechtlichen Hürden für ein dauerhaftes — in der Regel sechsmonatiges — Hausverbot bewusst hoch liegen. Bei Eskalationen, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, wird lediglich ein Tageshausverbot ausgesprochen. Die Anzahl der Tageshausverbote wird nicht statistisch erfasst.
Des Weiteren hat die Anwesenheit von Sicherheitspersonal auch präventiven Charakter. So hat sich die Zahl der ausgesprochenen Hausverbote seit Einsatz des Sicherheitsdienstes merklich reduziert. Im Vergleich der Jahre 2018 und 2023 hat sich die Anzahl der ausgesprochenen Hausverbote um 90% reduziert. Dies spricht dafür, dass durch den Einsatz des Sicherheitsdienstes viele Situationen entschärft werden können, bevor sie eskalieren. Die Mitarbeiter des Amts für Soziales berichten, dass Sie sich durch die Anwesenheit des Sicherheitsdienstes deutlich sicherer fühlen.
Nachfragen:
- Wird der Sicherheitsdienst angewiesen respektvoll und freundlich mit den sogenannten Kundinnen und Kunden des Sozialamtes umzugehen, wenn ja, gibt es extra Schulungen, bzgl. „Kundenumgang“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beim Sozialamt?
Antwort:
Es gibt alle 2 Wochen eine Austauschrunde mit dem im Amt für Soziales eingesetzten Sicherheitspersonal, in dem auch das Thema Dienstleistungsorientierung angesprochen wird. In diesem Zuge wird der Sicherheitsdienst zu respektvollem und freundlichen Umgang mit den Bürgern angewiesen. Der Dienstleister ist vertraglich dazu verpflichtet ausschließlich ausgebildetes und entsprechend geschultes Sicherheitspersonal zur Verfügung zu stellen.
Allen Beschäftigten des Amtes für Soziales steht ein breites Schulungsangebot der Verwaltungsakademie Berlin hinsichtlich des Umgangs mit Kunden und den damit verbundenen Herausforderungen zur Verfügung.
2. Wie und wo werden „Neukunden“ des Sozialamts diskret, unter Wahrung des Datenschutzes, ohne Hörweite Dritter, beraten?
Antwort:
Im Rahmen der Sprechstunde sind die Mitarbeiter angehalten die Beratungsgespräche unter Wahrung des Datenschutzes zu führen. Derzeit stehen dem Amt für Soziales hauptsächlich Räume zur Verfügung, die jeweils mehrere nebeneinander liegende Sprechplätze umfassen. Hier können ausführliche Beratungen nur eingeschränkt erfolgen. Alle Beschäftigten versuchen ihrerseits nach den vorhandenen Möglichkeiten bei Beratungen von Neukunden dem Datenschutz vollumfänglich Rechnung zu tragen. Es ist nach Terminvereinbarung auch eine Beratung außerhalb der Sprechstunden möglich.
Dateien
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