Einschneidende Veränderungen für Leistungsbeziehende ab Januar 2025
Mit einer großen Anfrage Drs. 1272 „Auswirkungen der aktuellen Haushaltslage auf die Jobcenter“ war die SPD vor allem daran interessiert, ob das Amt Einschränkungen hinnehmen muss. Der zuständige Bezirksstadtrat Steuckardt (CDU) antwortete zu den möglichen Konsequenzen, mit einer Schätzung der Mittelkürzungen von ca. 7,5 Millionen, die dann weniger wären als im Jahr 2024. Im Globalbudget von über 73 Millionen wären dann lediglich 33.498.471 Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen, der Rest würde für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden. Trotz dieser vorgesehenen geringeren Mittel des Globalbudgets, gäbe es aber „keine Auswirkungen auf die Arbeit des Jobcenters…“ Die Leistungen für die ALG-II-Bezieher:innen werden nicht aus der Globalsumme finanziert, so Steuckardt. Auch öffentlich geförderte Beschäftigung wäre damit nicht betroffen.
Zusammengefasst heißt das, „für das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg sind keine Auswirkungen zu erwarten“. Ganz anders sieht es bei den Betroffenen aus, die jetzt schon kaum über die Runden kommen. Für sie gibt es keinen Cent mehr. Mit einer Verschärfung sollen sie noch mehr mit Sanktionen diszipliniert werden. So hält der Staat indirekt Leistungen zurück. Die sogenannte Reform mit dem Bürgergeld (in Nuancen zu Hartz IV) ist dann Geschichte. Wieder einmal sollen die Ärmsten weitere Abstriche machen, die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind: Wer künftig eine Maßnahme oder zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, erhält sofort eine 30%ige Kürzung der Grundsicherung für 3 Monate. Bisher war lediglich eine Kürzung von 10 % für einen Monat möglich. Außerdem soll der Begriff einer zumutbaren Arbeit neu definiert werden. Dazu gehören auch Pendelzeiten von über 2,5 Stunden auch bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden, mit Ausnahmen für Pflegende und Erziehende. Versäumte Termine sollen künftig statt mit 10% mit 30% sanktioniert werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll von 12 auf 6 Monate halbiert werden. Mit Fördern hat diese Gesetzesvorlage nichts mehr zu tun, einzig ist die Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die mehr als 12 Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit beschäftigt sind, sie sollen einmalig 1000 Euro als Prämie erhalten. Aber selbst dieser kleine Anreiz wird von Teilen der Opposition und der Ampel bekämpft und ist noch nicht gesetzt. Die Budgetkürzung der Eingliederung bedeutet insgesamt eine Verschlechterung der Chancen für die Langzeitarbeitslosen (wer länger als zwei Jahre erwerbslos ist), und noch mehr Stress für die Betroffenen mit dem Jobcenter. Denn zukünftig wird es zu noch mehr Verunsicherungen in der Lebensführung kommen und auch zu weiterführenden Problemen im Bereich Wohnungsverlust, denn die Kosten der Lebenshaltung steigen weiter.
Elisabeth Wissel