Siedlung Neu-Tempelhof (Stadt und Land): Modernisierungsmaßnamen energetisch sinnvoll?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwieweit hat das Denkmalschutzamt einer Fassadendämmung bei der Siedlung Neu-Tempelhof zugestimmt?

Antwort auf die 1. Frage: Wie ich bereits im letzten Stadtentwicklungsausschuss berichtet habe, unterliegen die geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen keiner baurechtlichen Genehmigungspflicht. Die Siedlung ist jedoch ein eingetragener Denkmalbereich. Dieser umfasst die Gebäude sowie die dazugehörigen Freiflächen. Für die Umsetzung muss daher eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dieser Antrag wurde im Dezember 2022 nach mehreren Abstimmungsrunden eingereicht und entsprechend der Ergänzungsunterlagen mit Nebenbestimmungen bewilligt. Die Anzeige des Baubeginns erreichte die Verwaltung im Mai 2023. Den Umfang der beantragten Maßnahmen hatte ich im Bericht aus der Verwaltung dargestellt, auf den ich hilfsweise an dieser Stelle verweisen möchte.

2. Zu welcher Beurteilung kommt das Denkmalschutzamt bezüglich der geplanten weiteren Fassadendämmung durch die Stadt und Land in der Siedlung Neu-Tempelhof (Derzeit 4 cm Fassadendämmung bei einer 45 - 66cm Mauerdicke)?

Antwort auf die 2. Frage: Die Beurteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde richtet sich nach den Vorgaben des Berliner Denkmalschutzgesetzes. Demnach sind nur die Belange des Denkmalschutzes zu prüfen und zu beurteilen. Die Dicke einer Fassadendämmung und damit verbunden die Auswirkung auf eine mögliche Energieeinsparung fällt nicht unter diesen Beurteilungskatalog.

Nachfragen:                                                                                                                                      

  1. Wie schätzt das Denkmalschutzamt die geplanten Fassadendämmung in ihrer Effizienz bezüglich einer Energieersparnis ein?

Antwort auf die 1. Nachfrage:
Die Effizienz einer Fassadendämmung ist nicht Gegenstand einer denkmalrechtlichen
Genehmigung. Es ist Aufgabe des Bauherrn diese Maßnahme auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen.

2. Könnte ein Runder Tisch mit der Mieterinitiative, Bezirksamt und Stadt und Land für einen Kompromiss sorgen, um die Frage der Sinnhaftigkeit zu eruieren und ggf. Modernisierungsumlage, die aufgrund der geplanten Fassadendämmung entstehen soll, zu minimieren?

Antwort auf die 2. Nachfrage: Miteinander ins Gespräch zu kommen ist sicherlich immer sinnvoll. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dies ein bewährtes Mittel ist, um Kompromisse zu finden. Allerdings sehe ich das Bezirksamt hier nicht in der Zuständigkeit, einen Runden Tisch zu organisieren.

Antwort durch Bezirksstadträtin Eva Majewski