Leerstand Gustav-Müller-Str. 20
Mündliche Anfrage Nr. 8
Der Bezirksverordneten: Dr. Christine Scherzinger (Die Linke)
Leerstand Gustav-Müller-Str. 20
1. Ist dem Bezirksamt ein Leerstand in dem Gebäude der Gustav-Müller-Str. 20 (Vorderhaus rechts) bekannt?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich beantworte die mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Scherzinger wie folgt:
Antwort:
Die Zweckentfremdungsstelle ist durch einen Bürgerhinweis im März 2023 auf den Leerstand von zwei Wohnungen im Vorderhaus, Erdgeschoss rechts und 4. OG links, aufmerksam geworden.
Im Übrigen ist die Zweckentfremdungsstelle — insbesondere bei leerstehenden Wohnungen — sehr erfolgreich tätig. So ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit insgesamt 4.565 wieder zugeführten Wohnungen seit dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots berlinweit Spitzenreiter. Dies ist vor allem deshalb erwähnenswert, weil der Bezirk Tempelhof-Schöneberg deutlich weniger durch zweckentfremdeten Wohnraum belastet ist, als die touristisch geprägten Innen-stadtbezirke:
Bezirk rückgeführte Whg. davon FeWo
Tempelhof-Schöneberg 4.565 1.197
Friedrichshain-Kreuzberg 4.378 1.821
Mitte 2.848 1.182
Charlottenburg-Wilmersdorf 2.696 759
Pankow 1.798 819
Neukölln 1.474 326
Treptow-Köpenick 1.386 209
Spandau 1.173 212
Steglitz-Zehlendorf 1.131 141
Reinickendorf 900 159
Lichtenberg 874 58
Marzahn-Hellersdorf 490 26
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand: 31.03.2023)
2. Was hat das Bezirksamt bereits unternommen, um diesen zu beseitigen?
Antwort:
Die Zweckentfremdungsstelle hat Ermittlungen aufgenommen. In einem ersten Schritt ist regelmäßig die Verfügungsberechtigung über den Wohnraum zu klären, um eine Ansprechperson und gegebenenfalls auch einen Adressaten für Anordnungen und Androhungen von Zwangsmitteln zu haben. Die Ermittlungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass der bisherige Eigentümer im Dezember 2022 verstorben ist. Es wurden daraufhin Ermittlungen zum Nachlass aufgenommen, die bisher noch keinen Erfolg zeigten. Zuletzt wurde das Nachlassgericht von der Zweckentfremdungsstelle um eine Auskunft gebeten. Diese steht noch aus.
Zusatzfragen:
1. Was sind die nächsten Schritte im Hinblick auf den Leerstand?
Antwort:
Sobald die Rechtsnachfolge geklärt ist und eine Ansprechperson zur Verfügung steht, wird – wie üblich – eine Rückführungsanordnung erlassen werden, die die verfügungsberechtigte Person verpflichtet, den Wohnraum wieder in den Wohnungsmarkt zurückzuführen. Die Anordnung wird gegebenenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Berlin, den 12.07.2023
Matthias Steuckardt
Bezirksstadtrat
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