Leerstand Gustav-Müller-Str. 20

 

Mündliche Anfrage Nr. 8

Der Bezirksverordneten: Dr. Christine Scherzinger (Die Linke)

 

Leerstand Gustav-Müller-Str. 20

 

1. Ist dem Bezirksamt ein Leerstand in dem Gebäude der Gustav-Müller-Str. 20 (Vorderhaus rechts) bekannt?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich beantworte die mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Scherzinger wie folgt:

 

Antwort:

 

Die Zweckentfremdungsstelle ist durch einen Bürgerhinweis im März 2023 auf den Leerstand von zwei Wohnungen im Vorderhaus, Erdgeschoss rechts und 4. OG links, aufmerksam geworden.

 

Im Übrigen ist die Zweckentfremdungsstelle — insbesondere bei leerstehenden Wohnungen — sehr erfolgreich tätig. So ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit insgesamt 4.565 wieder zugeführten Wohnungen seit dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots berlinweit Spitzenreiter. Dies ist vor allem deshalb erwähnenswert, weil der Bezirk Tempelhof-Schöneberg deutlich weniger durch zweckentfremdeten Wohnraum belastet ist, als die touristisch geprägten Innen-stadtbezirke:

 

Bezirk                                            rückgeführte Whg.                        davon FeWo

 

Tempelhof-Schöneberg                 4.565                                                       1.197

Friedrichshain-Kreuzberg              4.378                                                       1.821

Mitte                                                       2.848                                                       1.182

Charlottenburg-Wilmersdorf         2.696                                                       759

Pankow                                                  1.798                                                       819

Neukölln                                                1.474                                                       326

Treptow-Köpenick                             1.386                                                       209

Spandau                                                1.173                                                       212

Steglitz-Zehlendorf                            1.131                                                       141

Reinickendorf                                      900                                                          159

Lichtenberg                                          874                                                          58

Marzahn-Hellersdorf                         490                                                          26

 

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand: 31.03.2023)

 

2. Was hat das Bezirksamt bereits unternommen, um diesen zu beseitigen?

 

Antwort:

Die Zweckentfremdungsstelle hat Ermittlungen aufgenommen. In einem ersten Schritt ist regelmäßig die Verfügungsberechtigung über den Wohnraum zu klären, um eine Ansprechperson und gegebenenfalls auch einen Adressaten für Anordnungen und Androhungen von Zwangsmitteln zu haben. Die Ermittlungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass der bisherige Eigentümer im Dezember 2022 verstorben ist. Es wurden daraufhin Ermittlungen zum Nachlass aufgenommen, die bisher noch keinen Erfolg zeigten. Zuletzt wurde das Nachlassgericht von der Zweckentfremdungsstelle um eine Auskunft gebeten. Diese steht noch aus.

 

Zusatzfragen:

 

1. Was sind die nächsten Schritte im Hinblick auf den Leerstand?

 

Antwort:

Sobald die Rechtsnachfolge geklärt ist und eine Ansprechperson zur Verfügung steht, wird – wie üblich – eine Rückführungsanordnung erlassen werden, die die verfügungsberechtigte Person verpflichtet, den Wohnraum wieder in den Wohnungsmarkt zurückzuführen. Die Anordnung wird gegebenenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Berlin, den 12.07.2023

Matthias Steuckardt

Bezirksstadtrat