Einwohnerversammlungen ermöglichen – Transparenz und Teilhabe fördern!

Für die heutige BVV-Sitzung in Tempelhof-Schöneberg liegen zwei Anträge auf Einwohnerversammlung vor: Antrag auf Einwohnerversammlung zum „Sozialen Erhaltungs-Verordnungsgebiet Grazer Gärten" und Antrag auf Information zu den Planungen und Bürgerbeteiligung in der „Kreuzbergstraße 42b, Biergarten Ponte Rosa".

DIE LINKE. unterstützt die Anliegen nach einer Einwohnerversammlung ausdrücklich, denn Bürger_innen wollen nicht nur informiert werden, sondern auch bei politischen Themen mitgestalten. Die anderen politischen Fraktionen sollten dies positiv bewerten, denn häufig wird Bürger_innen eher Politikverdrossenheit nachgesagt. Es ist ein wichtiger Teil gelebter Demokratie Einwohnerversammlungen zu ermöglichen. Teilhabe und Transparenz sind daher auch ein fester Bestandteil der Politik der LINKEN.

Auch in den Berliner Koalitionsvereinbarungen soll Bürgerbeteiligung zukünftig eine größere Rolle spielen. Hierzu sind Leitlinien der Bürger_innenbeteiligung geplant um insgesamt eine bessere Kommunikation und Mitbestimmung zu ermöglichen.

Sowohl im Berliner Verwaltungsgesetz, als auch in der Geschäftsordnung der BVV ist die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung vorgesehen, bzw. vorgeschrieben. Eine Einwohnerversammlung nach § 42 Berliner Verwaltungsgesetz muss Folge geleistet werden, wenn 1/3 der Bezirksverordneten (19) diesem Antrag zustimmen.

Die Einberufung einer Einwohnerversammlung erfolgt allgemein durch den Bezirksverordnetenvorsteher, wenn es zu einem Beschluss der BVV oder auf Antrag einer Anwohnerin bzw. eines Anwohners kommt. Zunächst geht es nur um die Möglichkeit der Einwohnerversammlung, der Inhalt des Antrags selbst ist damit noch nicht entschieden. Um eine gute gemeinwohlorientierte Entscheidung muss dann weiter politisch entschieden werden.

BV Elisabeth Wissel, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion in Tempelhof-Schöneberg