Kyffhäuser Str. 11: Zwangsräumung einer 71-jähriger Mieterin verhindern

Nicht in vielen Fällen kann das Bezirksamt bei einer Zwangsräumung tätig werden und diese verhindern. In diesem Fall schon. Der Vermieter hat unter Verweis des Eigenbedarfs einer 71-jährigen Mieterin gekündigt, die bereits über 36 Jahren in ihrer Wohnung in der Kyffhäuserstraße 11 wohnt. Eine Eigenbedarfskündigung ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine gleichwertige Alternative im gleichen Gebäude zur Verfügung steht. Der Vermieter betreibt im selben Gebäude ein Gewerbe in einer 180qm Wohnung. Es handelt sich hierbei um Wohnraum, der für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet wurde. Eine Nutzungsänderung wurde nie beantragt, somit verstößt der Vermieter, der zugleich Gewerbetreibende ist, gegen das Baurecht (gegen die Zwecke Erhaltungsverordnung und des Zweckentfremdungsverbotes). Am 23.6.2019 wurde seitens des Bezirksamtes eine erhaltungsrechtliche Ausnahme erteilt. Die ist rechtswidrig, da der Eigentümer bereits zu der Zeit die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hatte, was dem Bezirksamt bekannt ist.

„Das Bezirksamt muss nun binnen zwei Wochen handeln, damit es am Ende des Monats nicht zu einer Zwangsräumung inmitten der Pandemie kommen wird“, so Dr. Christine Scherzinger, stadtpolitische Sprecherin. Scherzinger weiter: „Das Bezirksamt muss jegliche rechtlichen Schritte unternehmen, um die Mieter*in zu schützen. Das heißt konkret: Das Bezirksamt kann nun die rechtswidrige Genehmigung mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen und die weitere Nutzung als Gewerbefläche untersagen, wie auch die rechtswidrig erteilte Ausnahme“.  

„Das Bezirksamt hat bei dem sozialen Träger LARA genau anders herum gehandelt und das Zwecksentfremdungsverbot dort knallhart durchgesetzt. In der Kyffhäuserstraße ist davon nichts mehr zu spüren. Ein privater Eigentümer wird unverhältnismäßig geschont. Das Bezirksamt misst mit zweierlei Maß.", meint Martin Rutsch, Sprecher für Ordnungsamt und Bürgerdienste der Linksfraktion.