BVV: 26. April 2023

Durch Nießbrauchrecht Umgehung der rechtlichen Vermietung

Die Mündlichen Anfrage von DIE LINKE zu einem Wohnobjekt in Schöneberg bzgl. unüblicher Überlassung von Wohnraum, per Nießbrauchrecht und was dies letztendlich für die Nutzer:innen bedeutet, wurde von Stadträtin Schöttler (SPD) schriftlich beantwortet. Dabei geht es um das Wohneigentum in der Geisbergstraße 40, bei dem das Mietrecht nicht gelten soll. „Es könnte sich demnach um eine Umgehung des Mietrechts insbesondere der Regelungen zur Miethöhe handeln.“ Der Eigentümer, der im Bezirksamt auch wegen Zweckentfremdungs-Verfahren aufgrund von Leerstand, bekannt ist, versucht nun abweichend vom Mietrecht das Maximale aus seiner Immobilie herauszupressen. Auch denkmalschutzrechtlich nimmt der Eigentümer es nicht so genau, wo ihm ebenso ein Verfahren vom Bezirksamt anhängig ist. Besonders asozial, neben der Anwendung des Nießbrauchrechts, ist seine Nichtinstandsetzung womit er der zunehmenden Baufälligkeit des Gebäudes Vorschub leistet. DIE LINKE findet, dass diese rechtlichen Schlupflöcher wie viele andere Zugeständnisse an die Eigentümer, zum Nachteil für die Mieter:innen, endlich geschlossen gehören. Aber das würde ja dem kapitalistischen System widersprechen.

Nicht für alle ist Beschulung im Bezirk gewährleistet

Das Recht auf Schule im Bezirk umzusetzen, ist derzeit eine der großen Herausforderungen das noch einige Zeit zur friedenstellenden Umsetzung, in Anspruch nehmen wird, das ergab die Mündliche Anfrage von DIE LINKE. Zwar erklärte Stadtrat Dolase (parteilos): „Auch unter den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen kommt das Schul- und Sportamt seinem gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Schulpflicht nach.“ Bei genauerem Hinsehen heißt es jedoch „…zusätzliche 19 im Aufbau befindliche Willkommensklassen bereitzustellen…“, was noch nicht erfolgt ist. Auch gibt es für die Beschulung der 263 Kinder und Jugendlichen noch keine Lehrkräfte. Insgesamt suche man 19 Vollzeitkräfte. Der teilweise Anfang der Beschulung in der Teske-Schule soll Anfang Mai starten. Bei allem Verständnis, dass nicht von heute auf morgen alles sofort umgesetzt werden kann, ist es doch symptomatisch im Land, im Bezirk keinerlei Reserven für Bildung zu haben.

Das Tempelhofer Feld braucht keinen erneuten Volksentscheid

Auf eine Willensbekundung (Drs. 543) der AfD, hat DIE LINKE mit einem Ersetzungsantrag reagiert, denn die Willensbekundung ist nicht eindeutig für den Erhalt des Feldes, vielmehr sagt die AfD: „Änderungen dieses Gesetzes sollten nur im Rahmen eines Volksentscheides herbeigeführt werden.“ Damit suggeriert sie jedoch indirekt die Notwendigkeit einer erneuten Befragung. Wir als LINKE sagen Nein: Wir brauchen weder eine Volksbefragung, noch einen erneuten Volksentscheid für das Tempelhofer Feld. Die Bedingungen und der Bedarf bzgl. Tempelhofer Feld hat sich in keiner Weise geändert, die Erfordernis hat sich durch die großen Besucherströme mit über 70.000 Besucherinnen und Besuchern pro Tag übertroffen. Eine erneute Befragung zur Änderung des Gesetzes würde nicht nur den Willen für Erholung, Sport u.s.w., sowie in der Pandemie erlebt, die Gesunderhaltung der vielen Nutzerinnen und Nutzern ignorieren, sondern auch der großen und immer wichtiger werdenden Bedeutung des Feldes als Kaltluftschneise, für den Arten- und Klimaschutz. Der aktuelle Vorstoß der CDU und der Berliner SPD-Spitze über eine Bebauung des Tempelhofer Feldes ist besorgniserregend. Bauen, sollte da umgesetzt werden, wo es schon lange B-Pläne gibt und auch die infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind (alleine von 16 Stadtquartieren war in den letzten Jahren immer wieder die Rede.), die aber noch nicht Gestalt angenommen haben. Das bedeutet, da sollte gebaut werden, da wo Flächen schon erschlossen sind, und nicht Erschließungskosten den Investoren auf dem Silbertablett, vom Land übernommen, präsentiert werden.

Elisabeth Wissel