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            <title>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 08:47:55 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-112172</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 12:38:36 +0200</pubDate>
                <title>Tempelhof-Schöneberg zu nachsichtig bei Verstößen von Vermietern?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/tempelhof-schoeneberg-zu-nachsichtig-bei-verstoessen-von-vermietern/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Worin sieht das Bezirksamt sein Erfolgsmodell bei der Verfolgung der Zweckentfremdung von Wohnraum, da unser Bezirk berlinweiter Spitzenreiter mit der Einleitung von 13.737 Amtsverfahren und 1.343 Rückführungsaufforderungen (jeweils kumuliert von 2023 bis zum 31.03.26) ist?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort:<br>Die Zweckentfremdungsstelle des Fachbereichs Wohnen eröffnet in jedem Fall, in dem ein Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung vorliegt, ein Amtsverfahren. Dabei werden nicht allein Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern genutzt, sondern es wird auch aktiv nach Verdachtsfällen gesucht. Die Mitarbeitenden sind bei der Besichtigung eines Objektes wegen eines Verdachts beispielsweise nicht allein auf die zu besichtigende Wohnung fokussiert, sondern achten auch aufmerksam auf andere mögliche Zweckentfremdungen in den Gebäuden und Straßen. Es ist daher nicht selten, dass die Mitarbeitenden nicht nur das konkrete Gebäude besichtigen, zu dem ein Hinweis vorliegt, sondern beispielsweise auch gleich im Nachbargebäude mehrere leerstehende Wohnungen gefunden werden. Die Mitarbeitenden sind durch ihre jahrelange Tätigkeit äußerst geübt und können bestimmte Verdachtsmerkmale für eine Zweckentfremdung gut erkennen. Zudem finden regelmäßige Recherchen auf den Vermittlungsportalen für Ferienwohnungen statt. Außerdem ist die Zweckentfremdungsstelle schon vor vielen Jahren auf verschiedene Bereiche des Bezirksamtes, von denen bekannt ist, dass viele Außentermine wahrgenommen werden, mit der Bitte zugegangen, beobachtete Verdachtsfälle zu melden. Es kommen daher auch Hinweise aus anderen Bereichen des Bezirksamtes, z.B. dem Stadtentwicklungsamt oder dem Ordnungsamt. Hinweise auf Verdachtsfälle erhält die Zweckentfremdungsstelle außerdem auch von den Polizeiabschnitten.</p>
<p>Die Zweckentfremdungsstelle arbeitet auf einem hohen rechtlichen Niveau. Es sind Arbeitsprozesse etabliert, die eine verfahrensökonomische und rechtssichere Bearbeitung ermöglichen. Bei bezirksübergreifenden Besprechungen der Zweckentfremdungsstellen gewinnen die Mitarbeitenden häufiger den Eindruck, dass die in unserer Stelle vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen sich deutlich von vielen anderen Zweckentfremdungsstellen abheben.</p>
<p>Diese gute Organisation und das hohe persönliche Engagement der Mitarbeitenden zeigen sich auch in den Zahlen. Die Zweckentfremdungsstelle hat insgesamt 7.349 Wohnungen wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt (Stand: 31.03.2026), davon 1.349 Ferienwohnungen. Das ist die höchste Zahl an Wohnungen, die in Berlin in den Bezirken wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt wurden. An zweiter Stelle folgt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit 5.418 Wohnungen. Der gesetzliche Zweck des ZwVbG und damit der Auftrag für das Bezirksamt ist die Beendigung von Zweckentfremdungen und die Rückführung in den Wohnungsmarkt. Der entscheidende Wert, an dem der Erfolg zu messen ist, ist daher nicht die Anzahl der eröffneten Amtsverfahren oder der erlassenen Rückführungsaufforderungen, sondern die der in den Wohnungsmarkt zurückgeführten Wohnungen. Gemessen an dieser bedeutsamen Zahl ist die Zweckentfremdungsstelle die erfolgreichste Zweckentfremdungsstelle im Land Berlin. Ich würde mir wünschen, dass diese Spitzenleistung in allen Gremien dieses Bezirks auf die Anerkennung stoßen würde, die sie verdient.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Wie teilt sich die große Differenz zwischen Anzahl der Amtsverfahren und Rückführungsaufforderungen auf (unbegründeter Verdacht, zulässige/r begründete/r Nutzung bzw. Leerstand, freiwillige Rückführung ohne Aufforderung oder andere Gründe)?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort:<br>Eine zahlenmäßige Ermittlung der jeweiligen Gründe für die Einstellung eines Verfahrens lässt das eingesetzte IT-Verfahren leider nicht zu. In einigen Verfahren bestätigt sich der Verdacht nicht, in anderen wird die Zweckentfremdung umgehend beseitigt. Für die Rückführung in den Wohnungsmarkt bedarf es nicht in jedem Fall den Erlass einer förmlichen Anordnung (Wohnzuführungsanordnung). In vielen Verfahren werden die Verfügungsberechtigten bereits aktiv und reagieren, wenn sie ein erstes Schreiben der Zweckentfremdungsstelle erhalten. Zum Teil reagieren sie auch auf eine persönliche Ansprache der Mitarbeitenden und führen ihre Wohnung in den Wohnungsmarkt zurück.<br>Die Differenz zwischen den eröffneten Amtsverfahren und den erlassenen Rückführungsaufforderungen bewegt sich im überdurchschnittlichen Bereich der Zweckentfremdungsstellen in Berlin. Die Zweckentfremdungsstelle erlässt in 9,78 Prozent der Amtsverfahren eine Rückführungsaufforderung, der Durchschnitt der Zweckentfremdungsstellen in Berlin liegt bei 8,89 Prozent. Die Differenz ist somit nicht auffällig.<br>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen</p>
<p><strong>1. Wie erklärt sich die im Vergleich zu anderen Bezirken geringe Höhe verhängter Bußgelder (vier Bezirke haben trotz erheblich weniger Amtsverfahren bedeutend höhere Bußgeldsummen verhängt TS 855 T€, Mitte 2.256 T€, F-K 5.320 T€, Ch-W 1.199 T€)?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort:<br>Das Bußgeldverfahren ist vom Verwaltungsverfahren zu trennen. Das Verwaltungsverfahren hat das Ziel, die Zweckentfremdung zu beseitigen. Hierfür kann Verwaltungszwang angewendet werden, um eine Anordnung durchzusetzen. Im Bereich der Zweckentfremdung ist das genutzte Zwangsmittel das Zwangsgeld. Durch die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes sollen die Betroffenen dazu gebracht werden, der Anordnung Folge zu leisten. Das Bußgeld ist dagegen kein Mittel zur Durchsetzung der Anordnung. Es hat lediglich einen Strafcharakter.</p>
<p>Ein Bußgeldverfahren ist sehr arbeits- und zeitintensiv, ohne dass damit aus der Sicht des Bezirks viel erreicht werden kann. Gegen den Großteil der erlassenen Bußgeldbescheide wird ein Einspruch eingelegt. Der Einspruch ist dem Amtsgericht Tiergarten vorzulegen. Es folgt, wenn das Verfahren vom Amtsgericht nicht unmittelbar eingestellt wird, eine Gerichtsverhandlung. Nach den Erfahrungen der Zweckentfremdungsstelle werden die von der Behörde festgesetzten Bußgelder vom Amtsgericht entweder drastisch verringert, oder das Verfahren im Anschluss an die Verhandlung eingestellt. Es besteht insoweit eine große Diskrepanz zwischen dem gesetzgeberischen Willen und der Umsetzung durch die Strafgerichte. Das ist eine Tatsache, die sich auch bei anderen Behörden und in anderen Rechtsgebieten zeigt. Im Jahr 2020 wurde der gesetzlich höchstzulässige Bußgeldbetrag von 100.000 EUR auf 500.000 erhöht. Diese Erhöhung hatte auf die Praxis des Amtsgerichts Tiergarten keine Auswirkungen. Die vom Amtsgericht Tiergarten festgesetzten Bußgelder sind in der Höhe unverändert geblieben.</p>
<p>Aus den bezirksübergreifenden Besprechungen mit den anderen Zweckentfremdungsstellen ist bekannt, dass dies in allen Bezirken zu sehr viel Frustration bei den Mitarbeitenden führt. Als Beispiel sei der Fall eines medienbekannten Eigentümers vieler Wohnungen in Berlin, Herr Dr. A., genannt. Die Zweckentfremdungsstelle hatte ein fünfstelliges Bußgeld festgesetzt, was vom Amtsgericht auf 25,00 EUR für jeden Monat des Leerstands verringert wurde. Es ergab sich nur ein geringer Betrag von etwa 600,00 EUR für zwei Jahre Leerstand und zwischenzeitlicher Vermietung der Wohnung an eine Filmproduktionsfirma für Filmaufnahmen. Diese Erfahrungen decken sich mit den Angaben der Mitarbeitenden anderer Bezirke. In der Regel zeigt sich folgendes Bild: Von den</p>
<p>Bezirken werden hohe Bußgelder festgesetzt, das Amtsgericht Tiergarten verringert diese deutlich. Einige Bezirke sind dazu übergegangen, deutlich überhöhte Bußgelder festzusetzen, mit der Hoffnung, dass dann - nach einer Verringerung durch das Gericht - ein höheres Bußgeld vom Gericht festgesetzt wird, als wenn die Behörde gleich ein geringeres festgesetzt hätte. Aus der Sicht des Bezirksamtes spielt diese Denkweise auch bei den höheren Festsetzungen in manchen anderen Bezirken eine bestimmende Rolle. Die Zweckentfremdungsstelle geht einen anderen Weg, indem sie ein angemessenes Bußgeld festsetzt und dies nachvollziehbar begründet. Der Betrag der insgesamt festgesetzten Bußgelder ist daher etwas geringer. Aussagekräftiger wäre ein Vergleich der Zahlen über die letztlich vom Amtsgericht festgesetzten Bußgelder. Diese Zahlen lassen sich jedoch nicht erheben.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Werden Bußgeldhöhen nach einem berlinweiten geltenden Verfahren berechnet?</strong></p>
<p>Antwort:<br>In den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum werden Bußgeldhöhen als Betragsrahmen genannt (z.B. „1.500 bis 2.500 EUR pro Monat“). Die genannten Bußgeldrahmen werden bei Bußgeldverfahren wegen einer Nutzung als Ferienwohnung vom Amtsgericht Tiergarten nicht akzeptiert. Hier muss regelmäßig der wirtschaftliche Vorteil ermittelt werden, was einen erheblichen Aufwand mit sich bringt. Es müssen die Tage ermittelt werden, in denen die Wohnung vermietet wurde, der für eine Übernachtung geforderte Betrag usw. Da die Vermietungsplattformen diese Daten bisher nicht an die Behörde übermitteln und die Betroffenen nicht verpflichtet sind, Daten herauszugeben, mit denen sie sich selbst belasten, bleibt häufig nur eine grobe Bestimmung der nachweisbaren Mindestzahlen z.B. anhand der Rezensionen auf der Internetseite.<br>Für einen Leerstand nennen die Ausführungsvorschriften einen Rahmen von 1.500 bis 2.500 EUR pro Monat. Auch davon weicht das Amtsgericht Tiergarten, für das diese Regelung nicht bindend ist, in der Regel nach unten ab. Insgesamt sind die Bußgeldrahmen, die in der Verwaltungsvorschrift genannt werden, in der Praxis leider wenig hilfreich, da sie vom Amtsgericht Tiergarten wenig beachtet werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112171</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:58:13 +0200</pubDate>
                <title>Sind die bisherigen Hitzeschutzmaßnahmen ausreichend?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/sind-die-bisherigen-hitzeschutzmassnahmen-ausreichend/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong><br><strong>Wie erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen zum Hitzeschutz beispielsweise über</strong><br><strong>kühle Orte, Trinkbrunnen, aber auch die gesundheitlichen Risiken?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage<br>Seit Ende 2025 finden die Bürgerinnen und Bürger Berlins auf der Hitzeschutz Berlin Website<br>alle wichtigen Informationen zum Hitzeschutz. Dort zu finden ist auch eine „Kühle-Orte-Karte“<br>die unter anderem berlinweit die Standorte der kühlen Räume und Trinkbrunnen aufzeigt.<br>Ebenso gibt es auf der Seite Hinweise zum Verhalten bei Hitze und Links zu den verschiedenen<br>Bezirksaktivitäten.</p>
<p>In den letzten Jahren nutzte die OE QPK des Bezirks zudem verschiedene<br>(zielgruppenspezifische) Informations- und Öffentlichkeitsveranstaltungen, um vor Beginn der<br>Sommerperiode und während der Sommermonate im Bezirk über Gefahren bei Hitze zu<br>informieren.<br>&nbsp;</p>
<p>Zudem wurden 2025 Schulungen von Multiplikator_innen zum Hitzeschutz für ambulante<br>Pflegedienste und die Lots_innen der Berliner Hausbesuche durchgeführt. Das Ziel bestand<br>darin, schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen, die gleichzeitig besonders von Hitze betroffen<br>sind zu erreichen und über gesundheitliche Risiken bei Hitze aufzuklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong><br><strong>Wo befinden sich im Bezirk kühle (kostenfreie) Räume, die auch am Wochenende zugänglich</strong><br><strong>sind?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage<br>Die Apostel-Paulus Kirche in der Grundewaldstraße 77A ist einer von mittlerweile sieben<br>sogenannten „kühlen Räumen“ in Tempelhof-Schöneberg und hat täglich von 12:00-18:00 Uhr<br>geöffnet.<br>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank für die Zuarbeit aus der Abteilung StadtFM: „In der bezirklichen Liegenschaft<br>Kurmärkische Str. 1-3 betreibt der Internationale Bund Berlin-Brandenburg auch im Sommer<br>2026 das Angebot „Hitzehilfe beim IB“. Nähere Informationen finden sich unter:<br><a href="https://ib-berlin.de/hitzehilfe" target="_blank" rel="noreferrer">ib-berlin.de/hitzehilfe</a><br>&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus kann die Serviceeinheit Facility Management die Frage 2 nur in Bezug auf die<br>Situation in Bürodienstgebäuden, Schulen und andere Liegenschaften beantworten, die auch<br>bezirklicher Nutzung unterstehen. Über weitere Angebote im Bezirk, die von anderen Trägern,<br>eingerichtet werden, kann die SE FM leider keine Aussagen treffen.<br>&nbsp;</p>
<p>Das Bezirksamt hat im Nachgang des BVV-Beschluss Drucks. Nr. 0081/XXI von Februar 2022<br>überprüft, ob in bezirkseigenen Gebäuden im Sommer klimatisierte Räume als „Cooling<br>Center“ öffentlich zugänglich gemacht werden können. Es wurde dabei festgestellt, dass hierfür<br>leider keine Kapazitäten bestehen, was i.d.R. durch die Kollision mit anderen Nutzungen erklärt<br>worden ist. Im Falle von Bürodienstgebäuden mit Kundenverkehr wurde zum Beispiel auf Grund<br>von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit angenommen, dass die übrige Kundschaft und<br>Mitarbeitenden auf eine solche gemeinsame Flächennutzung mit Unverständnis reagieren<br>würden.“<br>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong><br><strong>Welche Hitzeschutzmaßnahmen gibt es für den Außendienst des Bezirksamtes?</strong></p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage<br>Für die Mitarbeitenden im Außendienst des Ordnungsamtes (Allgemeiner Ordnungsdienst,<br>Verkehrsüberwachungsdienst und Parkraumkontrollpersonal) sind für entsprechende<br>Lebenslagen Gefährdungsbeurteilungen erstellt worden. Diese werden unter anderem im Fall<br>extremer Wetterlagen umgesetzt. Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse umfassen z.B.<br>die zur Verfügungsstellung geeigneter Schutzkleidung, die Bereitstellung von kostenfreien<br>Getränken ab Temperaturen von 30°C, der Bereitstellung von Sonnencreme und die Kontrolle&nbsp;</p>
<p>der Einhaltung bedarfsgerechter Pausen. Aufgrund der langen täglichen Nutzungsdauer sind<br>die Dienstfahrzeuge mit Klimaanlagen ausgestattet.<br>Im Juni 2026 hat der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes die<br>Testphase des Pilotprojekts „Kühlkleidung“ für Mitarbeitende gestartet, die überwiegend im<br>Freien tätig sind. Ziel des Pilotprojekts ist es, die körperliche Belastung bei hohen<br>Temperaturen zu verringern bzw. erträglicher zu gestalten und den Hitzeschutz im Arbeitsalltag<br>weiter zu verbessern.<br>&nbsp;</p>
<p>Zum Einsatz kommen verschiedene Produkte der Kühlkleidung, darunter Kühlwesten, Kühlshirts<br>sowie kühlende Kopfbedeckungen wie Basecaps, Bandanas und Helm-Inlays.<br>Im Rahmen der Testphase erprobt eine Gruppe freiwilliger Mitarbeitender aus den<br>verschiedenen Außenstellen die Kühlkleidung unter realen Arbeitsbedingungen. Die<br>Praxiserfahrungen werden mithilfe eines eigens entwickelten Evaluationsbogens bewertet. Die<br>Auswertung der Ergebnisse erfolgt im Oktober 2026. Die Ergebnisse bilden eine wichtige<br>Grundlage für die Entscheidung, ob der Einsatz von Kühlkleidung als ergänzende<br>Hitzeschutzmaßnahme für im Freien tätige Mitarbeitende sinnvoll ist und künftig ausgeweitet<br>werden soll.<br>&nbsp;</p>
<p>Bei einer positiven Auswertung des Pilotprojekts ist das Vorhandensein ausreichender<br>finanzieller Mittel für die Anschaffung der Kühlkleidung Voraussetzung für eine reguläre<br>Einführung.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong><br><strong>Wie werden Menschen mit Behinderungen bei den Hitzeschutzmaßnahmen erreicht?</strong></p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage<br>Fünf der sieben kühlen Räume im Bezirk sind barrierefrei zugänglich. Die aktuelle Beauftragte<br>für Menschen mit Behinderung hat erst in der ersten Hälfte dieses Jahres die Arbeit<br>aufgenommen und wird das Thema Hitzeschutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung im<br>Hinblick auf den kommenden Sommer 2027 priorisieren.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111799</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 11:56:56 +0200</pubDate>
                <title>Auf dem Weg zur „Schwammstadt“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/auf-dem-weg-zur-schwammstadt/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welche Übersicht gibt es zum Grad der Versiegelung des Bodens in Tempelhof-Schöneberg?&nbsp;</strong></p>
<p>Eine Übersicht zum Grad der Versiegelung des Bodens in Tempelhof-Schöneberg bietet der Umweltatlas Berlin 2021, abrufbar im Geoportal Berlin. Dort finden sich Karten zur Versiegelung mit Stand 2021. Diese Karten bilden auch die Grundlage für die Einschätzung zur Versiegelung im Kapitel „Betroffenheitsanalyse“ im Klimaanpassungskonzept Teil 1 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 47). Darüber hinaus zeigen die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17500, vom 1. Dezember 2023 mit Titel „Der lange Weg zur Null-Netto-Versiegelung II“ sowie das Unterkapitel „Entsiegelungen“ im Klimaanpassungskonzept Teil 1 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 27f) die seitdem vom Bezirksamt vorgenommenen Entsiegelungen – aus denen die weiterbestehende Versiegelung geschlossen werden kann.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Welche jährliche Bilanz ist bei der Ver- bzw. Entsiegelung jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 feststellbar (Zunahme oder Abnahme des Versiegelungsgrads)?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Versiegelung wird bisher nicht erfasst. Daher ist eine Bilanz nicht möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in unserem Bezirk in Grünanlagen keine Fläche versiegelt wurde. Derzeit führt SenMVKU II C das Projekt „Entwicklung eines Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin“ durch. Das Bezirksamt ist seitens des Umweltamtes als Mitglied des Begleitkreises vertreten. Im Rahmen der Beteiligung wurde bereits auf die Problematik der fehlenden Bilanzierung hingewiesen. Auch im Klimaanpassungskonzept des Bezirks ist eine Erfassung der Veränderung des Versiegelungsgrads vorgesehen, siehe Maßnahmenkatalog Ämterübergreifendes Entsiegelungskataster GS2 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88).&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Welche grundsätzliche Haltung hat das Bezirksamt zur Bebauung von bisher nicht versiegelten Flächen?&nbsp;</strong></p>
<p>Das bezirkliche Klimaanpassungskonzept enthält das Ziel der „weiteren Versiegelungen entgegenwirken“ im Handlungsfeld „Gebäude- und Stadtstruktur“ (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88) und das Ziel der „weiteren Versiegelungen aktiv entgegenwirken“ im Handlungsfeld „Verkehr und Infrastruktur“ (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 97f). Das Umwelt- und Naturschutzamt teilt hierzu mit: „Das Umwelt- und Naturschutzamt unterstützt das Handlungsziel 2) der Berliner Bodenschutzkonzeption „Neuversiegelung begrenzen und Entsiegelung stärken (E)“ (Berliner Bodenschutzkonzeption, SenMVKU 2023, S. 90).“ Das Amt für Stadtentwicklung teilt hierzu mit: „Der Schutz unversiegelter Böden und die Erhaltung ökologischer Funktionen sind zentrale Anliegen des Bezirksamts, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel und die Starkregenvorsorge im urbanen Raum. Die Handlungsfähigkeit der bezirklichen Verwaltung bewegt sich im Geflecht von europäischen, bundesweiten und landesrechtlichen Vorgaben:&nbsp;</p>
<p>1. Europäische und bundesrechtliche Ebene: Gemäß der EU-Bodenstrategie 2030 sowie der Bodenschutzklausel des Bundesbaugesetzbuches (§ 1a Abs. 2 BauGB) ist das Bezirksamt gesetzlich zu einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden verpflichtet. Unvermeidbare Eingriffe in den Boden müssen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung (§ 15 BNatSchG) kompensiert werden.&nbsp;</p>
<p>2. Landesebene (Berlin): Maßgeblich für die Genehmigungspraxis ist § 8 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Dieser schreibt zwingend vor, dass die nicht überbauten Flächen von Grundstücken wasserdurchlässig zu belassen oder zu begrünen sind, sofern keine andere zulässige Nutzung festgesetzt ist.&nbsp;</p>
<p>3. Konkrete Steuerungsinstrumente des Bezirks: Das Stadtentwicklungsamt nutzt im Rahmen seiner Zuständigkeit folgende Instrumente, um Neuversiegelungen auf ein Minimum zu reduzieren: Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne): Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird die bauliche Dichte über die Grundflächenzahl (GRZ) gesteuert. Zudem werden unversiegelte Flächen gezielt durch die Festsetzung als öffentliche oder private Grünflächen gesichert. Bauaufsichtliche Auflagen: Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sind qualifizierte Freiflächengestaltungspläne einzureichen. Dabei wird der Einsatz wasserdurchlässiger Materialien (z. B. Rasengittersteine statt Vollasphaltierung) für Stellplätze und Zuwege eingefordert."</p>
<p><strong>2. Nachfrage Wie verfolgt das Bezirksamt das Ziel einer Netto-Null-Versiegelung?&nbsp;</strong></p>
<p>Im bezirklichen Klimaanpassungskonzept ist das Ziel einer „Netto-Entsiegelung von mindestens einem Prozent pro Jahr“ festgehalten (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88). Dieser Zielwert stammt aus dem landesweiten Ziel zur Entsiegelung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das Bezirksamt hat mit dem Klimaanpassungskonzept verschiedene Ziele und Maßnahmen beschlossen, um einerseits Entsiegelung voranzubringen und andererseits einen Überblick über Versiegelung und damit über die Bilanz zu erhalten. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist unter anderem in seinen Stellungnahmen zu Bebauungsplänen regelmäßig darauf hin, dass möglichst wenig Fläche neuversiegelt werden sollte. Im Klimaanpassungskonzept ist zudem sowohl ein Monitoring als auch ein Prozess zur Nachbesserung bei Zielverfehlung vorgesehen (Bezirksamt Tempelhof Schöneberg, 2025, S. 132, 151 ff).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111798</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 11:52:44 +0200</pubDate>
                <title>Räume für die Potse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/raeume-fuer-die-potse/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Welche Adressen (Einrichtungen) für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse wurden bisher geprüft bzw. angefragt für eine Anmietung ab September?&nbsp;</strong></p>
<p>Das Jugendamt prüft fortlaufend gemeinsam mit den Beteiligten mögliche räumliche Perspektiven für die Potse nach Auslaufen der Nutzung der Alten Zollgarage. In diesen Prozess werden neben Hinweisen aus der Verwaltung auch Vorschläge und Ideen aus dem Kollektiv der Potse eingebracht. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist damit ein gemeinsamer Prozess, der regelmäßig im Rahmen der bestehenden Austauschformate erörtert wird.&nbsp;</p>
<p>Die Anforderungen an einen möglichen Standort sind dabei komplex. Gesucht werden Räumlichkeiten, die sowohl den Bedarfen der Potse als selbstverwalteter Jugendeinrichtung als auch den rechtlichen, baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Verfügbarkeit, der Größe und Eignung der Flächen, notwendige Genehmigungs- und Herrichtungsmaßnahmen, die zeitliche Umsetzbarkeit sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Anmietung.&nbsp;</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten allein noch keine tragfähige Lösung gewährleistet. Für eine langfristig funktionierende Perspektive müssen die jeweiligen Objekte auch hinsichtlich ihrer Lage, Nutzbarkeit und Akzeptanz durch die Potse geeignet sein. So wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Modelle geprüft, darunter auch Ansätze, bei denen Räumlichkeiten durch den Bezirk angemietet und anschließend eigenverantwortlich durch die Potse genutzt werden sollten. Nicht alle dieser Optionen konnten im weiteren Verlauf zu einer gemeinsamen Lösung weiterentwickelt werden.&nbsp;</p>
<p>Im Rahmen der bisherigen Prüfungen wurden unterschiedliche Objekte betrachtet. Beispielhaft können ein Gemeindesaal im Bereich des S-Bahnhofs Großgörschenstraße sowie Büroflächen eines Künstlerkollektivs im Gewerbegebiet am S-Bahnhof Buckower Chaussee genannt werden. Beide Optionen erwiesen sich im weiteren Verlauf jedoch nicht als tragfähige Lösung. Im Fall der Büroflächen am S-Bahnhof Buckower Chaussee wurde seitens der Potse insbesondere die Lage als nicht ausreichend zentral bewertet.&nbsp;</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die aktive Mitwirkung aller Beteiligten ein wesentlicher Bestandteil der Standortsuche. Das Jugendamt begrüßt ausdrücklich die Eigeninitiative der Potse bei der Identifizierung möglicher Objekte und bezieht entsprechende Vorschläge fortlaufend in die weiteren Prüfungen ein. Eine belastbare Benennung möglicher künftiger Standorte ist derzeit nicht möglich. Die Standortsuche ist noch nicht abgeschlossen und umfasst fortlaufend neue Hinweise, Gespräche und Prüfungen. Aussagen zu einzelnen Objekten wären daher lediglich Momentaufnahmen eines laufenden Verfahrens und könnten sich kurzfristig wieder ändern. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung über konkrete Ergebnisse informieren, sobald diese vorliegen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Woran scheiterte möglicherweise eine erfolgreiche Anmietung?&nbsp;</strong></p>
<p>Die bislang geprüften Standortoptionen konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Dabei handelte es sich jeweils um objektspezifische Fragestellungen und nicht um einen einzelnen, einheitlichen Hinderungsgrund. Im Rahmen der Prüfungen haben sich beispielsweise Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Flächen, der Eignung der Räumlichkeiten für die vorgesehene Nutzung, notwendiger baulicher Anpassungen, rechtlicher Rahmenbedingungen oder der zeitlichen Umsetzbarkeit ergeben.&nbsp;</p>
<p>In anderen Fällen konnten wirtschaftliche oder vertragliche Voraussetzungen für eine Anmietung nicht hergestellt werden. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten gestaltet sich angesichts der angespannten Berliner Immobilienlage und der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Flächen grundsätzlich herausfordernd. Potenzielle Standorte müssen jeweils auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit geprüft werden. Dies umfasst unter anderem rechtliche, bauliche, wirtschaftliche und zeitliche Aspekte und erfordert eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Das Jugendamt setzt die Suche gemeinsam mit den Beteiligten weiterhin mit Nachdruck fort und prüft fortlaufend weitere Optionen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen:&nbsp;</p>
<p><strong>1. Gab es Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung für eine mögliche Unterstützung bei der Raumsuche, wenn ja, mit welchem Ergebnis?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Situation der Potse und die Frage zukünftiger räumlicher Perspektiven waren wiederholt Gegenstand von Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung. Ein konkretes Unterstützungsangebot hinsichtlich eines geeigneten Ersatzstandortes liegt derzeit nicht vor. Die Standortsuche erfolgt weiterhin durch den Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten Akteurinnen und Akteure.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Hat das Bezirksamt auch die Räume der ehemaligen „Linse“ in Lichtenberg als eine Option für Potse nachgefragt, bei der das Bezirksamt die Kosten der Raummiete übernehmen würde, wenn ja, mit welchem Ergebnis?&nbsp;</strong></p>
<p>Im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten der ehemaligen „Linse“ hat es Kontakte und Gespräche mit dem Bezirksamt Lichtenberg gegeben. Dabei stellte sich heraus, dass die Immobilie nicht im Zuständigkeitsbereich des dortigen Jugendamtes liegt, sondern in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund ergaben sich seitens des Bezirksamtes Lichtenberg keine konkreten Ansatzpunkte für eine Unterstützung bei der Entwicklung einer Nutzungsperspektive für die Potse.&nbsp;</p>
<p>Die Nachfragen in der SenKult blieben ergebnislos, da umfangreiche Bauarbeiten vor Ort eine Nutzung nicht möglich machten und die Senatsverwaltung Gespräche darüber ablehnte. Die Bauarbeiten scheinen derzeit beendet. Das Bezirksamt wird daher einen neuerlichen Anlauf beginnen, um mit der SenKult über eine Anmietung ins Gespräch zu kommen. Hinsichtlich einer möglichen Übernahme von Mietkosten ist darauf hinzuweisen, dass hierfür keine pauschale Zusage oder ein Automatismus besteht. Maßgeblich sind die jeweils zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Mittel und die entsprechenden Beschlusslagen. Über eine mögliche Finanzierung könnte daher erst im Zusammenhang mit einer konkret realisierbaren Standortoption entschieden werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111335</guid>
                <pubDate>Tue, 19 May 2026 13:09:20 +0200</pubDate>
                <title>Zum Ausbau der kostenlosen bezirklichen Sozial- und Mietrechtsberatung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/zum-ausbau-der-kostenlosen-bezirklichen-sozial-und-mietrechtsberatung/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Wie viele Beratungsfälle hatten die bezirklichen Beratungsstellen im Jahr 2025 zu bewältigen?&nbsp;</strong></p>
<p>Im Zeitraum der Datenerfassung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 gibt es die folgende Zahl von Beratungsfällen inklusive Kurzberatungen der dezentralen zivilrechtlichen und sozialen Mieter_innenberatung im Bezirk Tempelhof Schöneberg von Berlin: Beratungsgebiet 1 (Schöneberg Nord, Schöneberg Süd, Friedenau): 1540 Beratungen, Beratungsgebiet 2 (Tempelhof, Mariendorf): 1169 Beratungen, Beratungsgebiet 3 (Marienfelde, Lichtenrade): 773 Beratungen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Auf welche hauptsächlichen Themenfelder teilen sich die Beratungsbesuche auf?&nbsp;</strong></p>
<p>Die hauptsächlichen Themenfelder der Beratungsbesuche sind: Betriebskosten, Mieterhöhung, Mietvertrag und vermieterseitige Kündigung sowie Beratungen zum Erhalt finanzieller Unterstützungen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Wie gehen beauftragte Berater_innen damit um, wenn offensichtlicher Verdacht auf Mietwucher ihnen bekannt wird?&nbsp;</strong></p>
<p>Sollte der Verdacht entstehen, dass Mietwucher vorliegt, verweisen die Beratungsstellen an die Mietpreisprüfstelle bzw. an die zuständige Fachstelle des Bezirksamtes. Auch auf eine weitere anwaltliche Beratung wird hingewiesen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage &nbsp;Gibt es zwischen den Beratungsstellen und Ämtern, die mit den hauptsächlichen Problemfeldern zu tun haben, einen Austausch bzw. Rückmeldungen um beiderseitig die Arbeit zu effektivieren?&nbsp;</strong></p>
<p>Zwischen den Beratungsstellen und den zuständigen Ämtern bestehen geregelte Austauschmöglichkeiten. Diese erfolgen überwiegend über formalisierte Kommunikationswege, etwa in dringenden Fällen über die Amtsleitungen oder – im Falle des Jobcenters – über zentrale Funktionsmailadressen für Träger. Ein unmittelbarer regelmäßiger Austausch auf operativer Ebene ist nur eingeschränkt möglich. Wiederkehrende Problemfelder aus der Praxis werden jedoch im Rahmen der jährlichen Gespräche der beauftragten Träger mit dem Bezirksbürgermeister thematisiert.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111334</guid>
                <pubDate>Tue, 19 May 2026 13:05:02 +0200</pubDate>
                <title>Gesundheitsgefahr durch Legionellen in Adler-Wohnungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/gesundheitsgefahr-durch-legionellen-in-adler-wohnungen/</link>
                <author>Katharina Marg</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1.Frage<br>Sind die akuten Gefährdungen durch hohe Legionellenwerte in allen Wohnhäusern der Adler Group im Nahariyakiez durch kurzfristige Maßnahmen jetzt behoben?<br><br>Antwort auf 1. Frage<br>An vereinzelten Probeentnahmestellen sind noch mittlere bis hohe Überschreitungen von Legionellen vorhanden. An den betroffenen Probenahmestellen sind endständige Filter angebracht.<br>Eine gesundheitliche Gefährdung für die Mieter besteht daher nicht, da gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.<br><br>2.Frage<br>Wann sind grundsätzliche Sanierungen der Wasserleitungen abgeschlossen?<br><br>Antwort auf 2 Frage<br>Eine Terminierung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die Beauftragung der fachkundigen Sanitärfirmen durch die Hausverwaltung (HV) noch aussteht. Das GA hat die Ursachenermittlung durch Fachkundige gemäß der Trinkwasserverordnung angeordnet und wegen Fristüberschreitung ein Bußgeldbescheid erlassen.<br><br>1.Nachfrage<br>Kann das Bezirksamt bestätigen, dass erst amtliche Anordnungen notwendig waren, um Maßnahmen einzuleiten (die ersten Auffälligkeiten traten schon vor einem halben Jahr auf!)?<br><br>Antwort auf 1. Nachfrage<br>Dies kann das GA nicht bestätigen. Die Hausverwaltung hat bestimmte Maßnahmen auch ohne Anordnung des GA ergriffen. Das Gesundheitsamt überwacht die komplexen Maßnahmen und veranlasste auch weiterführende Maßnahmen entsprechend der Trinkwasserverordnung.<br><br>2. Nachfrage<br>Welche Behörde ist dafür zuständig, wenn der Vermieter seinen Informationspflichten (Warnung vor überhöhten Werten und Entwarnung bei bestätigter Behebung) nur mangelhaft nachkommt?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 2. Nachfrage<br>Bei einer Legionellenüberschreitung muss die HV die Mieter unverzüglich, vollständig und schriftlich informieren. Sie muss Messwerte, Risiken, betroffene Bereiche und geplante Maßnahmen offenlegen. Diese Pflicht ergibt sich aus der TrinkwV und § 16 lfSG. Kommt die HV Ihrer Pflicht nicht nach, ist das GA als überwachende Behörde zuständig, die HV auf die Trinkwasserverordnung zu verweisen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110952</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 13:11:14 +0200</pubDate>
                <title>Adler-Wohngebäude im Nahariyakiez auf dem Weg zur „Verslumung“?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/adler-wohngebaeude-im-nahariyakiez-auf-dem-weg-zur-verslumung/</link>
                <author>Katharina Marg / Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong></p>
<p>Wie beurteilt das Bezirksamt die Entwicklung der Wohnsituation in den rund 850 Wohnungen des börsennotierten luxemburgischen Immobilienunternehmens, über die es durch die dort ansässige bezirkliche Mieterberatung und das Quartiersmanagement gut unterrichtet sein dürfte?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 1. Frage</p>
<p>Dem Quartiersmanagement sind Beschwerden über Instandhaltungsrückstände im Bestand der Adler Group, insb. Mängel bei Sanitär, Heizung und Allgemeinzustand der Gebäude, bekannt. Mieterinnen und Mieter haben im Rahmen der Mängelmeldung sehr große Schwierigkeiten, die Hausmeister und den Objektverwalter zu erreichen. Mängelmeldungen müssen über die Zentrale Servicestelle per E- Mail bzw. per Anruf gemeldet werden. Das Quartiersmanagement ist selbst Mieter im Adler Bestand und bestätigt, die schlechte Erreichbarkeit sowie langen Reaktionszeiten auf Instandhaltungsanfragen.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong></p>
<p>Nimmt das Bezirksamt (gegebenenfalls mit Unterstützung der Senatsverwaltung) das derzeitige Duschverbot bzw. die Warnhinweise in mehreren Wohnhochhäusern aufgrund der sehr hohen Legionellenbelastung sowie die zuvor aufgetretenen zahlreichen Mängel, darunter undichte Fenster mit großflächiger Schimmelbildung in vielen Wohnungen, länger andauernde Heizungs- und Wasserausfälle, wiederholte Fahrstuhlausfälle in den Hochhäusern sowie eine erhebliche Rattenplage in den Gebäuden und auf den Müllplätzen, zum Anlass, den Eigentümer in einem koordinierten Verfahren zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 2. Frage</p>
<p>Eine behördenübergreifende Koordination erfolgt durch das Gesundheitsamt nicht. Eingehende Anfragen oder Beschwerden werden ausschließlich an die jeweils zuständige Behörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong></p>
<p>Welche Unterstützung können Mieter:innen vom Gesundheitsamt bei der Beseitigung von Gesundheitsgefahren erwarten, die durch großflächigen Schimmelbefall, hohe Legionellenbelastungen sowie eine Rattenplage entstehen, insbesondere im Hinblick auf eine dauerhafte Lösung durch die Sanierung der Warmwasserleitungen?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage</p>
<p>Das Gesundheitsamt führt die Überwachung der gemeldeten Trinkwasserbefunde in den Objekten durch. Das Gesundheitsamt veranlasst bzw. überwacht gemäß der Trinkwasserverordnung bei Kenntnis von Überschreitungen in dem Gebiet die Sofortmaßnahmen zum Schutz der Mieter_innen, die notwendige Quantität und Qualität der Nachkontrollen, als auch weitergehende Maßnahmen zur Ursachenermittlung und -bekämpfung ordnungsgemäß die Umsetzung. Für Anfragen von Mietern stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.<br>Bei Schimmelbefallsmeldungen nimmt das Gesundheitsamt eine beratende Rolle ein und informiert die Mieter insbesondere über korrektes Lüftungs- und Heizverhalten. Bei Hinweis oder Verdacht auf bauliche Mängel werden Anfragen bzw. Beschwerden zeitgleich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.<br>Bei Meldungen über Rattenbefall wird gemäß der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung der Eigentümer des betroffenen Grundstücks informiert und zur Beseitigung der Sicherungsmängel sowie zur Durchführung einer fachgerechten Rattenbekämpfung aufgefordert. Das Gesundheitsamt überwacht die Durchführung und den Abschuss der Maßnahmen anhand der gemäß Schädlingsbekämpfungsverordnung zu meldenden Tilgungsbescheinigungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong></p>
<p>Welche Anordnungen und Sanktionen stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, falls der Eigentümer seinen Pflichten als Vermieter nicht oder nur unzureichend nachkommt?</p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage</p>
<p>Das Gesundheitsamt kann die Einhaltung bzw. Veranlassung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geforderten Werte, Untersuchungen etc. anordnen und die Umsetzung mit dem Zwangsmittel Zwangsgeld gemäß Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) erzwingen.<br>Die Zuwiderhandlung gegen die TrinkwV sowie das IfSG stellt eine Ordnungswidrigkeit da, es kann ein Bußgeldverfahren gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) in Verbindung mit IfSG und TrinkwV geführt werden.<br>Das Bezirksamt - hier die Bau- und Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes - hat neben den Anordnungsverfahren nach der Bauordnung Berlin folgende Möglichkeiten der Sanktion und Anordnungsmöglichkeiten nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin (WoAufG Bln):</p>
<p>1. Anordnungen zur Instandsetzung (§ 3 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und 2 WoAufG Bln)</p>
<p>2. Anordnungen zur Herstellung der Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse (§ 4 Absatz 1 WoAufG Bln)</p>
<p>3. Anordnungen zur Mitwirkung (§ 10 Absatz 1 und 4 WoAufG Bln).<br>Für Sanktionen stehen zur Verfügung:</p>
<p>1. Die gebührenpflichtige Androhung und Anordnung von Ersatzvornahmen (§§ 10, 13 VwVG).</p>
<p>2. Die gebührenpflichtige Androhung und Anordnung von Zwangsgeldern (§§ 11, 13 VwVG).</p>
<p>3. Beantragung von Ersatzzwangshaft bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes (§ 16 VwVG).</p>
<p>4. Das Aussprechen von Unbewohnbarkeitserklärungen (§ 6 Absatz WoAufG Bln) mit der Verpflichtung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum oder der Kostenübernahme für dessen Beschaffung.</p>
<p>5. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei nicht oder nicht fristgemäßer Umsetzung der Anordnungen und Ahndung mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro (§ 13 WoAufG Bln).<br>Sollten diese Maßnahmen erfolglos bleiben gibt es noch die Möglichkeit der Einsetzung eines Treuhänders (§ 9b WoAufG Bln) mit der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten sowie der Vergütung des Treuhänders.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111040</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 13:11:14 +0200</pubDate>
                <title>Adler-Wohngebäude im Nahariyakiez auf dem Weg zur „Verslumung“?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/adler-wohngebaeude-im-nahariyakiez-auf-dem-weg-zur-verslumung-1/</link>
                <author>Katharina Marg / Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong></p>
<p>Wie beurteilt das Bezirksamt die Entwicklung der Wohnsituation in den rund 850 Wohnungen des börsennotierten luxemburgischen Immobilienunternehmens, über die es durch die dort ansässige bezirkliche Mieterberatung und das Quartiersmanagement gut unterrichtet sein dürfte?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 1. Frage</p>
<p>Dem Quartiersmanagement sind Beschwerden über Instandhaltungsrückstände im Bestand der Adler Group, insb. Mängel bei Sanitär, Heizung und Allgemeinzustand der Gebäude, bekannt. Mieterinnen und Mieter haben im Rahmen der Mängelmeldung sehr große Schwierigkeiten, die Hausmeister und den Objektverwalter zu erreichen. Mängelmeldungen müssen über die Zentrale Servicestelle per E- Mail bzw. per Anruf gemeldet werden. Das Quartiersmanagement ist selbst Mieter im Adler Bestand und bestätigt, die schlechte Erreichbarkeit sowie langen Reaktionszeiten auf Instandhaltungsanfragen.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong></p>
<p>Nimmt das Bezirksamt (gegebenenfalls mit Unterstützung der Senatsverwaltung) das derzeitige Duschverbot bzw. die Warnhinweise in mehreren Wohnhochhäusern aufgrund der sehr hohen Legionellenbelastung sowie die zuvor aufgetretenen zahlreichen Mängel, darunter undichte Fenster mit großflächiger Schimmelbildung in vielen Wohnungen, länger andauernde Heizungs- und Wasserausfälle, wiederholte Fahrstuhlausfälle in den Hochhäusern sowie eine erhebliche Rattenplage in den Gebäuden und auf den Müllplätzen, zum Anlass, den Eigentümer in einem koordinierten Verfahren zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 2. Frage</p>
<p>Eine behördenübergreifende Koordination erfolgt durch das Gesundheitsamt nicht. Eingehende Anfragen oder Beschwerden werden ausschließlich an die jeweils zuständige Behörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong></p>
<p>Welche Unterstützung können Mieter:innen vom Gesundheitsamt bei der Beseitigung von Gesundheitsgefahren erwarten, die durch großflächigen Schimmelbefall, hohe Legionellenbelastungen sowie eine Rattenplage entstehen, insbesondere im Hinblick auf eine dauerhafte Lösung durch die Sanierung der Warmwasserleitungen?<br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage</p>
<p>Das Gesundheitsamt führt die Überwachung der gemeldeten Trinkwasserbefunde in den Objekten durch. Das Gesundheitsamt veranlasst bzw. überwacht gemäß der Trinkwasserverordnung bei Kenntnis von Überschreitungen in dem Gebiet die Sofortmaßnahmen zum Schutz der Mieter_innen, die notwendige Quantität und Qualität der Nachkontrollen, als auch weitergehende Maßnahmen zur Ursachenermittlung und -bekämpfung ordnungsgemäß die Umsetzung. Für Anfragen von Mietern stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.<br>Bei Schimmelbefallsmeldungen nimmt das Gesundheitsamt eine beratende Rolle ein und informiert die Mieter insbesondere über korrektes Lüftungs- und Heizverhalten. Bei Hinweis oder Verdacht auf bauliche Mängel werden Anfragen bzw. Beschwerden zeitgleich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.<br>Bei Meldungen über Rattenbefall wird gemäß der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung der Eigentümer des betroffenen Grundstücks informiert und zur Beseitigung der Sicherungsmängel sowie zur Durchführung einer fachgerechten Rattenbekämpfung aufgefordert. Das Gesundheitsamt überwacht die Durchführung und den Abschuss der Maßnahmen anhand der gemäß Schädlingsbekämpfungsverordnung zu meldenden Tilgungsbescheinigungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong></p>
<p>Welche Anordnungen und Sanktionen stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, falls der Eigentümer seinen Pflichten als Vermieter nicht oder nur unzureichend nachkommt?</p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage</p>
<p>Das Gesundheitsamt kann die Einhaltung bzw. Veranlassung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geforderten Werte, Untersuchungen etc. anordnen und die Umsetzung mit dem Zwangsmittel Zwangsgeld gemäß Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) erzwingen.<br>Die Zuwiderhandlung gegen die TrinkwV sowie das IfSG stellt eine Ordnungswidrigkeit da, es kann ein Bußgeldverfahren gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) in Verbindung mit IfSG und TrinkwV geführt werden.<br>Das Bezirksamt - hier die Bau- und Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes - hat neben den Anordnungsverfahren nach der Bauordnung Berlin folgende Möglichkeiten der Sanktion und Anordnungsmöglichkeiten nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin (WoAufG Bln):</p>
<p>1. Anordnungen zur Instandsetzung (§ 3 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und 2 WoAufG Bln)</p>
<p>2. Anordnungen zur Herstellung der Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse (§ 4 Absatz 1 WoAufG Bln)</p>
<p>3. Anordnungen zur Mitwirkung (§ 10 Absatz 1 und 4 WoAufG Bln).<br>Für Sanktionen stehen zur Verfügung:</p>
<p>1. Die gebührenpflichtige Androhung und Anordnung von Ersatzvornahmen (§§ 10, 13 VwVG).</p>
<p>2. Die gebührenpflichtige Androhung und Anordnung von Zwangsgeldern (§§ 11, 13 VwVG).</p>
<p>3. Beantragung von Ersatzzwangshaft bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes (§ 16 VwVG).</p>
<p>4. Das Aussprechen von Unbewohnbarkeitserklärungen (§ 6 Absatz WoAufG Bln) mit der Verpflichtung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum oder der Kostenübernahme für dessen Beschaffung.</p>
<p>5. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei nicht oder nicht fristgemäßer Umsetzung der Anordnungen und Ahndung mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro (§ 13 WoAufG Bln).<br>Sollten diese Maßnahmen erfolglos bleiben gibt es noch die Möglichkeit der Einsetzung eines Treuhänders (§ 9b WoAufG Bln) mit der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten sowie der Vergütung des Treuhänders.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110951</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 13:09:17 +0200</pubDate>
                <title>Bezahlkarte vor dem Aus beim Jobcenter</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/bezahlkarte-vor-dem-aus-beim-jobcenter/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol><li>Aus welchen Gründen kam es zur Einstellung der Zahlungen per Bezahlkarte?</li></ol><p><strong>Antwort:</strong> Die Debitkarte für die Auszahlung von Sozialleistungen steht aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer zu einem Nachprüfungsantrag eines Drittanbieters, vorübergehend nicht zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Wie viele Menschen beim Jobcenter betrifft es aktuell, dass sie kein Basiskonto haben bzw. von einer Bank bekommen?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort:</strong> Es befinden sich derzeit 29 Menschen im laufenden Leistungsbezug nach dem SGB II im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ohne Basiskonto bei einer Bank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachfragen</p><ol><li>Wie unterstützt das Bezirksamt die Leistungsbezieher:innen beim gesetzlichen Anspruch auf ein solches Konto?</li></ol><p class="text-justify"><strong>Antwort:</strong> Seitens des Jobcenters werden Kundinnen und Kunden, die kein Konto besitzen, beraten. Durch Beratung konnte auch beispielsweise bei der Umstellung des Scheckverfahrens auf die Bezahlkarte die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne eigenes Konto reduziert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Welche Unterstützung, neben einer möglichen „Fiktivbescheinigung“, wird den Betreffenden von amtlicher Seite gewährt?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort:</strong> Den Kundinnen und Kunden wird seitens des Jobcenters keine Bescheinigung ausgehändigt. Eine Fiktivbescheinigung ist dem Jobcenter nicht bekannt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110306</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 10:22:28 +0100</pubDate>
                <title>Was wird aus der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/was-wird-aus-der-selbstverwalteten-jugendeinrichtung-potse/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong></p>
<p><strong>Wie lange kann die Alte Zollgarage Unterkunft für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse sein?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage</p>
<p>Die Nutzung der Alten Zollgarage als temporärer Standort für die selbstveraltete Jugendeinrichtung Potse ist nach aktuellem Stand längstens bis zum 16.09.2026 gesichert. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist auf Grundlage der derzeitigen vertraglichen Vereinbarungen nicht vorgesehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage</strong></p>
<p><strong>Gibt es die Option der Verlängerung, wenn ja oder nein, wie sind die Bedingungen dafür?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage</p>
<p>Eine weitere Verlängerungsoption besteht nicht.</p>
<p>Der zwischen dem Träger der Potse „Untendurch e.V.“ und dem Vermieter geschlossene Mietvertrag für die Alte Zollgarage war von Beginn an zeitlich befristet und sah ausdrücklich zwei vertraglich definierte Optionsverlängerungen vor. Diese dienten dazu, eine gewisse Flexibilität in der Übergangsphase zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die zeitliche Begrenzung der Nutzung verbindlich festzulegen.</p>
<p>Die vertraglich vorgesehenen Optionen wurden vollständig ausgeschöpft:</p>
<p>•Die erste Optionsverlängerung wurde mit Nachtragsvertrag vom 21.08.2024 / 10.09.2024 für den Zeitraum bis zum 16.09.2025 vereinbart.</p>
<p>•Die zweite und zugleich letzte Optionsverlängerung wurde mit Nachtragsvertrag vom 12.09.2025 / 22.09.2025 abgeschlossen und verlängert das Mietverhältnis letztmalig bis zum 16.09.2026.</p>
<p>Mit Inanspruchnahme dieser zweiten Option sind die im Mietvertrag vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist vertraglich nicht vorgesehen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Nutzung der Alten Zollgarage ausdrücklich als zeitlich befristete Übergangslösung zu verstehen, die im Rahmen der bestehenden vertraglichen Möglichkeiten bereits maximal ausgeschöpft wurde.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong></p>
<p><strong>Welche Pläne gibt es für Potse zu einem anderen temporären Standort, bis das Haus der Jugend fertig gestellt ist?</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Nachfrage</p>
<p>Das Jugendamt befindet sich derzeit in einer intensiven Prüfphase möglicher alternativer Standorte für die Potse. Hierbei werden unterschiedliche Optionen hinsichtlich Eignung, Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit bewertet.</p>
<p>Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Aussagen zu einem konkreten Ersatzstandort getroffen werden, da die entsprechenden Abstimmungs- und Prüfprozesse noch nicht abgeschlossen sind.</p>
<p>Das Jugendamt ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Kontinuität selbstverwalteter Jugendarbeit auch in Übergangsphasen zu sichern. Vor diesem Hintergrund wird mit Nachdruck daran gearbeitet, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den besonderen Anforderungen der Potse gerecht werden.&nbsp;</p>
<p>Das Jugendamt ist daher optimistisch, dass es im weiteren Verlauf gelingt, bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit für die ruhigeren Angebotsformate der Potse geeignete räumliche Perspektiven zu eröffnen. Ziel bleibt es, die fachliche Arbeit der Potse in diesem Bereich möglichst kontinuierlich fortzuführen und dabei die Bedarfe der Nutzer_innen angemessen zu berücksichtigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong></p>
<p><strong>Werden oder wurden die Potse-Jugendlichen bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung für die Raumsuche mit einbezogen?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Nachfrage</p>
<p>Die Potse bzw. die dort aktiven Jugendlichen wurden in die bisherigen Prozesse zur Raumsuche einbezogen.</p>
<p>Dies umfasst sowohl die Einbindung bei der Identifizierung und Auswahl der Alten Zollgarage als temporären Standort als auch die Beteiligung im Zusammenhang mit den Nutzungsmöglichkeiten im Rockhaus Berlin. Die Beteiligung erfolgte im Rahmen von Gesprächen und Abstimmungen, in denen Bedarfe, Anforderungen und Nutzungsperspektiven eingebracht werden konnten.</p>
<p>Letztendlich erfolgte die Anmietung der Zollgarage dann auch durch den „Untendurch e.V.“ (Nachfahren des Potse e.V.).</p>
<p>Dies wird auch bei zukünftigen Anmietungen als Weg gewählt werden.</p>
<p>Das Jugendamt verfolgt dabei den Anspruch, selbstverwaltete Jugendarbeit partizipativ zu begleiten und die Perspektiven der Nutzer_innen angemessen zu berücksichtigen. Beteiligung ist insofern ein zentraler Bestandteil bei der Entwicklung tragfähiger Lösungen.</p>
<p>Das Jugendamt steht hierzu in einem strukturierten, regelmäßigen Austausch mit dem Kollektiv der Potse, der derzeit in einem monatlichen Turnus erfolgt. In diesem Rahmen werden aktuelle Entwicklungen, Bedarfe und mögliche Perspektiven gemeinsam besprochen. Auch im weiteren Verfahren wird das Jugendamt die Potse weiterhin einbeziehen, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Verfahrensschritte möglich ist, um zu tragfähigen und möglichst konsensualen Lösungen zu gelangen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110305</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 10:20:21 +0100</pubDate>
                <title>Umgestaltung Manfred-von-Richthofen-Straße (Ecke Tempelhofer Damm)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/umgestaltung-manfred-von-richthofen-strasse-ecke-tempelhofer-damm/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welchen Stand hat die Maßnahme?</strong></p>
<p><br>Antwort auf 1. Frage Die Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke und damit einhergehend die Umgestaltung der Manfred-von-Richthofen-Straße bis zum Schulenburgring ist ein Großprojekt der Grün Berlin. Der Baustart für den 1. Teilbereich (Areals rund um die Manfred-von-Richthofen Straße) erfolgt diesen Freitag, 20.03. Nach Aussage von Grün Berlin ist vorgesehen, dass dieser bis Anfang 2028 abgeschlossen ist.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Wie verteilen sich die Zuständigkeiten bei der Maßnahme, insbesondere für welche Prüfungen und Genehmigungen sind bezirkliche Stellen zuständig?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 2. Frage<br>Die Manfred-von-Richthofen-Straße ist im nördlichen Abschnitt Teil des übergeordneten Straßennetzes. Verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das Straßen- und Grünflächenamt ist nur für den Seitenraum (Gehwege) zuständig. Das Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Natur-, Boden- und Gewässerschutz, Sachgebiet Naturschutz- und Landschaftsplanung, prüft die artenschutzrechtlichen Belange.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Wurden für die Umgestaltung (insbesondere die Hecke auf dem Mittelstreifen) artenschutzrechtliche Prüfungen vorgenommen und Stellungnahmen eingeholt?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage Bezüglich der Gehölze auf dem Mittelstreifen liegt eine artenschutzrechtliche Stellungnahme eines Planungsbüros vom 25. November 2024 vor.<br>Gemäß Einschätzung des Gutachters stellt der Wegfall dieser Gebüschstrukturen keinen limitierenden Faktor für den Bestand der Haussperlinge dar. Der Haussperling weist eine hohe Flexibilität auf. Es sind ausreichend gleichwertige Strukturen im unmittelbaren Umfeld vorhanden (Gartendenkmal Platz der Luftbrücke). Der offensichtliche Grund, weshalb die Gebüschstrukturen auf dem Mittelstreifen von den Haussperlingen genutzt wird, war nach Ansicht des Gutachters eine Futterstelle unmittelbar südlich gegenüber den Gehölzen, neben dem Supermarkt, wo geschroteter Mais ausgestreut war, welche von den Haussperlingen genutzt wurde. Offensichtlich wird dort regelmäßig Futter ausgestreut.<br>Das Umwelt- und Naturschutzamt ist der Auffassung, dass es sich bei den Gebüschstrukuren um eine geschützte Ruhestätte nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz handelt und für dessen Beseitigung eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz mit Ausgleich notwendig ist. Das Umwelt- und Naturschutzamt folgt der fachlichen Einschätzung des Gutachters, dass eine Beseitigung der Strukturen von geringer Auswirkung für die Haussperlingkolonie sein wird.<br>Grün Berlin hat eine Ausnahme zur Beseitigung der Gebüschstrukuren am 27.11.2024 beantragt. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat diese am 22.05.2025 mit Auflagen genehmigt. Aufgrund der Einreichung eines Widerspruchs am 06.01.2026 wurde mit Grün Berlin vereinbart, die Umsetzung bis zur finalen Prüfung des Widerspruchs vollständig auszusetzen.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage Ist beabsichtigt Ausgleichsmaßnahmen / Ersatzhabitate vor der Beseitigung z.B. der großflächigen Hecke (Hausperling-Habitat) anzupflanzen?</strong></p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage<br>Der im Rahmen des Projektes entstehende Quartiersplatz soll in ähnlichem Umfang und Funktionalität mit für Haussperlingen geeigneten Gehölzen bepflanzt werden. Die Verpflichtung dazu ist Teil der Nebenbestimmungen der Ausnahmegenehmigung. Es fanden dazu bereits Abstimmungen zusammen mit dem Umwelt- und Naturschutzamt sowie Grün Berlin statt. Bei der Neuanpflanzung soll eine hohe Pflanzqualität verwendet werden, damit die Strukturen schneller von den Haussperlingen angenommen werden. Dies ist allerdings erst mit Umsetzung der Baumaßnahmen möglich. Das anfallende Schnittgut der Gebüschstrukturen sollte zunächst im Gartendenkmal am Platz der Luftbrücke gelagert werden – um den Haussperlinge eine bekannte Struktur anzubieten und gleichzeitig zu den bereits vorhandenen, gleichwertigen Strukturen im Umfeld zu locken. Nach Abstimmungen mit den Naturschutzverbänden und der GrünBerlin wurde die Planung nun geändert, so dass das Schnittgut nun direkt im Baufeld gelagert werden sollte, um den Abstand zu den ursprünglichen Strukturen zu reduzieren.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110304</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 10:10:47 +0100</pubDate>
                <title>Verschönerung des Paul-Jestram-Sportplatzes zum 138. Jubiläum des B.F.C. Germania</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/verschoenerung-des-paul-jestram-sportplatzes-zum-138-jubilaeum-des-bfc-germania/</link>
                <author>Katharina Marg</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Wie unterstützt das Bezirksamt zu bestimmten herausgehobenen Terminen die Vereine dabei die Sportanlagen aufzubessern?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage Das Schul- und Sportamt steht mit den Sportvereinen bezüglich deren Bedürfnissen und Wünschen in regelmäßigem Austausch. Im Hinblick auf herausgehobene Termine wird durch den Fachbereich Sport des Schul- und Sportamts die Dringlichkeit entsprechender Maßnahmen besonders hervorgehoben und – sofern möglich – in Abstimmung mit den Baudienststellen eine prioritäre Umsetzung geprüft.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Wird der Split auf dem Paul-Jestram-Sportplatz bis zum Jubiläum am 18. April geräumt?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage &nbsp;Die Serviceeinheit Facility Management antwortet hierzu wie folgt: Grundsätzlich ist die Streugutbeseitigung zum Saison-Ende (offiziell dieses Jahr der 20.03.26) im Vertrag enthalten, wird aber nur beauftragt, wenn eine entsprechende Meldung der Objektverantwortlichen bei FM OM 2 eingeht, damit keine unnötigen Kosten verursacht werden Diese Meldung liegt für die Sportanlage in der Götzstraße 34 noch nicht vor. Die Beseitigung des Streuguts kann nach Eingang einer entsprechenden Meldung bis 20.03.2026 noch rechtzeitig veranlasst werden. Gerne weist der FB Sport den Verein BSC Germania, der dort einen Schlüsselvertrag hat, darauf hin, diese Meldung bei FM OM zu tätigen.&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Wie können die defekte Schranke zum Parkplatz, die defekte Ablaufrinne und die defekte Sprinkleranlage bis zum Jubiläum instandgesetzt werden?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage Der Fachbereich Grünflächen teilt hierzu mit, dass die Reparatur des defekten Schließzylinders von der Schranke zum Parkplatz bereits durch den Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes beauftragt worden ist. Der Zustand der Ablaufrinne wird geprüft, um die Art und den Umfang des Defekts zu ermitteln. Sofern erforderlich, erfolgen punktuelle Befestigungsmaßnahmen. Es wird alles darangesetzt, die notwendigen Arbeiten zeitnah umzusetzen; ob eine Durchführung noch vor dem Jubiläum möglich ist, lässt sich derzeit nicht abschließend zusagen. Die Bewässerungsanlage wird im Rahmen der Inbetriebnahme überprüft. Erst dabei kann festgestellt werden, ob eventuelle Mängel vorliegen. Die Ausschreibung für die In- und Außerbetriebnahme von unter anderem Beregnungsanlagen wird voraussichtlich in dieser Woche abgeschlossen. Anschließend kann die Anlage – abhängig von den Kapazitäten der beauftragten Fachfirma – in den darauffolgenden Wochen in Betrieb genommen werden.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage Wann wird die Sportplatz-Bewässerung wieder angestellt?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage Die Bewässerung der Sportplätze wird bei betriebsbereiten Anlagen und entsprechender Witterung in der Regel Anfang April wieder aufgenommen. Siehe zudem Antwort zu Nachfrage 2.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110119</guid>
                <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 10:21:06 +0100</pubDate>
                <title>Hausverkauf im Sozialen Erhaltungsgebiet –   Beispiel Gustav-Müller-Str. 33 </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/hausverkauf-im-sozialen-erhaltungsgebiet-beispiel-gustav-mueller-str-33/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welche Prüfungen erfolgen bei einem Verkaufsvorgang von Miethäusern in Sozialen Erhaltungsgebieten?</strong>&nbsp;</p>
<p>2. Antwort auf 1. Frage Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 (AZ: 4 C 1/20) beschränkt sich die Prüfung zur Ausübung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten in erster Linie darauf, ob ein Ausschlussgrund des § 26 Nr. 4 BauGB vorliegt. Wird danach festgestellt, dass das betreffende Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken des Erhaltungsrechts bebaut ist und genutzt wird und weist eine auf dem Grundstück errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 auf, scheidet die Ausübung des Vorkaufsrechts aus. Im Rahmen der Vorkaufsrechtsprüfung steht eine Grundstücksbesichtigung im Mittelpunkt, bei der u.a. der objektive Leerstand sowie der bauliche Zustand des Gebäudes erfasst und bewertet werden.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage 2 Unter welchen Umständen können noch Fragen des Vorkaufrechts / Abwendungsvereinbarungen eine Rolle spielen und wurde dies in o.g. Fall geprüft?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage Sollte ein Ausschlussgrund des § 26 Nr. 4 BauGB nicht vorliegen, erfolgt eine weitergehende Prüfung zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Darin spielen dann auch Verhandlungen über Abwendungsvereinbarungen eine Rolle. Für das oben genannte Grundstück war die Ausübung des Vorkaufsrechts bereits nach § 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen.&nbsp;</p>
<p><strong>Nachfragen 1.Nachfrage Wie werden neue Mietshauseigentümer:innen darüber informiert, welche Einschränkungen der Milieuschutz für sie bedeutet?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Nachfrage: Bisher wurden Eigentümer nicht aktiv über Einschränkungen informiert.&nbsp;</p>
<p><strong>2.Nachfrage Welchen Schutz haben Mieter:innen vor Umwandlungsansinnen in Eigentumswohnungen?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Nachfrage Die Begründung von Wohnungseigentum an Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen unterliegt in Berlin dem Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB. Bei Wohngebäuden mit höchstens fünf Wohnungen besteht ein Genehmigungsvorbehalt nach §§ 172, 173 BauGB, sofern das Grundstück in einem sozialen Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB liegt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109988</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 15:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen in öffentlichen Bibliotheken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/bundeswehrwerbung-bei-minderjaehrigen-in-oeffentlichen-bibliotheken/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mündliche Anfrage zur 50. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.02.2026<br>&nbsp;</p>
<p>Ich danke Herrn Bezirksstadtrat Schworck für seine Zuarbeit.</p>
<p><strong>1. Frage</strong><br>Aus welchen Gründen lässt das Bezirksamt es zu, dass in einer öffentlichen Bibliothek in Tempelhof am 19. Februar eine Podiumsdiskussion mit Minderjährigen stattfindet?</p>
<p><strong>Antwort auf 1. Frage</strong><br>Öffentliche Bibliotheken sind Orte der freien Information, Meinungsbildung und gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Ziel ist es, Menschen – auch in Ausbildung bzw. noch nicht volljährigen Altersgruppen – eine direkte Beteiligung zu aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen zu ermöglichen. Bei der Veranstaltung am 19. Februar in der öffentlichen Bibliothek Tempelhof handelt es sich nicht um eine Werbeveranstaltung, sondern um eine öffentliche Podiumsdiskussion zu einem sicherheits- und vielmehr gesellschaftspolitischen Thema, die von der Bibliothek als Teil des Informations- und Bildungsauftrags geplant und durchgeführt wird (siehe Veranstaltungseintrag im Veranstaltungskalender des Landes Berlin).</p>
<p>Herr Bezirksstadtrat Schworck teilt zu dieser Frage Folgendes mit:<br>Ich gehe davon aus, dass mit dieser Frage nicht die Gäste der Veranstaltung gemeint sind, sondern der Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments, der als Mitdiskutant auf dem Podium der Veranstaltung sitzen wird. Das Kinder- und Jugendparlament wurde in diesem Bezirk vor mehr als 20 Jahren mit der festen Überzeugung und grundsätzlichen Annahme gegründet, dass Kinder und Jugendliche Fachmenschen in allen Belangen sind, die sie selbst betreffen. Aus diesem Grund ist die Beteiligung des Kinder- und Jugendparlaments an Entscheidungen der BVV eine selbstverständliche und ehrliche Beteiligungskultur, die fest in der Geschäftsordnung der BVV verankert ist. In der aktuellen Wahlperiode gehören dem KJP 150 gewählte Mitglieder im Alter von 6 bis 21 Jahren an. Diese Kinder und Jugendliche stellen die von ihnen erarbeiteten Anträge persönlich in den Fachausschüssen vor und sind im Jugendhilfeausschuss nicht nur regelmäßige Gäste, sondern mit einer Person auch namentlich benanntes Mitglied. Wie Sie in jeder Sitzung von den Vorstandsmitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments erfahren, sind die Kinder und Jugendlichen regelmäßig weit über die Antragserarbeitung hinaus aktiv. Das KJP ist aktives Mitglied im Fußrat, in der Spielplatzkommission, im Begleitausschuss Demokratie Leben und in der Steuerungsrunde des Schüler*innenhaushaltes. Vertreterinnen und Vertreter des KJP haben außerdem 2023 an der Podiumsdiskussion „Gefährden die Krisen die Demokratie? – Klimagerechtigkeit“ beim Markt der Demokratie teilgenommen, waren 2024 als Auskunftspersonen am Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beteiligt und haben im vergangenen Jahr einen Gesprächstisch beim Bezirklichen Präventionsfachtag zum Thema „Demokratiebildung &amp; Prävention vor Radikalisierung“ gestaltet. Das Kinder- und Jugendparlament wird übrigens auch seit geraumer Zeit zu Empfängen und Sommerfesten der Fraktionen dieses Hauses (auch von Ihrer Partei) und von den Kreisverbänden der politischen Parteien eingeladen – und nimmt diese Termine wahr. Bei all diesen Gelegenheiten nehmen wir alle bisher unbestritten – und auch völlig zu Recht – an, dass Minderjährige in der Lage sind, sich eine differenzierte eigene Meinung zu bilden und diese professionell zu vertreten, gegenüber Gleichaltrigen genauso wie gegenüber Berufspolitikerinnen und -politikern. Und genau das gilt auch für die Podiumsdiskussion der Stadtbibliothek Schöneberg mit dem Titel „Der neue Wehrdienst im Fokus“. Seit Beginn der öffentlichen Debatte über die Wiedereinführung eines Wehrdienstes war es immer wieder die junge Generation, die kritisiert hat, dass sie zwar vorrangig betroffen sein wird, aber nicht mitreden kann. Um so erfreulicher ist es, dass dieser Bezirk bei der Konzeption einer Veranstaltung zum Thema Wehrpflicht von vornherein Jugendliche mitgedacht und bereits im Dezember 2025 bei der Koordinatorin des Kinder- und Jugendparlaments angefragt hat, ob eine Person aus dem KJP die Sichtweise der jungen Menschen auf dem Podium repräsentieren möchte. Die Teilnahme eines Vorstandsmitglieds des KJP an der Podiumsdiskussion am 19. Februar wird deshalb vom Bezirksamt nicht nur „zugelassen“, sondern ausdrücklich begrüßt. Die Entscheidung über eine Teilnahme treffen im Übrigen – wie bei allen anderen Anfragen auch – die Mitglieder des KJP selbst bzw. im Einvernehmen mit ihren Erziehungsberechtigten.</p>
<p><strong>2. Frage</strong><br>Aus welchen Gründen ist es nicht gewährleistet, dass es eine faire, ausgewogene Diskussion beispielsweise mit Vertreter:innen der Friedensbewegung oder der DFG-VK (Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) ermöglicht wird?</p>
<p><strong>Antwort auf 2. Frage</strong><br>Die Ausgestaltung des Veranstaltungsformats, einschließlich der Auswahl der Gesprächspartnerinnen und Partner, obliegt der Bibliothek als Veranstalterin. Die Bibliothek legt Wert auf sachliche, pluralistische Perspektiven. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Veranstaltung ausschließlich eine Position vertritt. Die Auswahl der Gäste wurde so getroffen, dass unterschiedliche Aspekte des Themas erkennbar werden. Mit der Veranstaltung setzt die Stadtbibliothek an der öffentlichen Kritik an, dass in der aktuellen Debatte über die Wehrpflicht zu oft über und zu wenig mit jenen Generationen diskutiert wird, die sie unmittelbar und mehrheitlich betrifft. Deswegen wurden bewusst keine weiteren Gesprächspartner und Partnerinnen eingeladen.</p>
<p><strong>1. Nachfrage</strong><br>Warum wird außerdem keine neutrale Moderation, sondern jemand von der Konrad-Adenauer-Stiftung damit beauftragt?</p>
<p><strong>Antwort auf die 1. Nachfrage</strong><br>Die Moderation wurde unter dem Aspekt fachlicher Kompetenz und Erfahrung für die Steuerung einer offenen Diskussion ausgewählt. Die Einbeziehung externer Moderationskompetenz dient dem Ziel, einen geordneten, respektvollen und inhaltlich offenen Dialog zu ermöglichen. Diese Auswahl ist eine organisatorische Entscheidung der Veranstalterin und stellt keine inhaltliche Legitimation einzelner Positionen dar.</p>
<p><strong>2. Nachfrage</strong><br>Wird der Beutelsbacher Konsens (Regeln für pädagogische Praxis, die unter einem öffentlichen Auftrag steht) beispielsweise ein Überwältigungsverbot damit außer Kraft gesetzt?</p>
<p><strong>Antwort auf die 2. Nachfrage</strong><br>Ein Verstoß gegen den im Beutelsbacher Konsens formulierten Grundsatz des Überwältigungsverbots ist ausgeschlossen, da die Veranstaltung auf offenen Dialog, Transparenz der Argumente und Differenzierung ausgelegt ist – ganz im Sinne des weiteren Grundsatzes der Kontroversität. Es ist gerade die Aufgabe der Moderation, darauf zu achten, dass ein respektvoller und inhaltlich offener Dialog oder eben Kontroverse entsteht.</p>
<p>Herr Bezirksstadtrat Schworck gibt hierzu folgende Rückmeldung:<br>Der Beutelsbacher Konsens ist ursprünglich eine Verabredung für die schulische politische Bildung und sieht drei Prinzipien für den Politikunterricht vor: Das Indoktrinationsverbot beinhaltet, dass Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern ihre Meinung nicht aufzwingen dürfen, sondern der Aufgabe von Schule nachkommen, sie zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern heranzubilden. Weiterhin sieht das Gebot der Kontroversität vor, freie Meinungsbildung zu ermöglichen und kontroverse Inhalte auch so abzubilden und zu diskutieren. Das Prinzip Schülerorientierung soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die Situation der Gesellschaft und ihre eigene Verortung darin zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, um die gesamtgesellschaftliche Lage in ihrem Sinne mitgestalten. Ich kann nicht erkennen, weshalb der Beutelsbacher Konsens – obwohl wir uns hier außerhalb des Schulkontextes befinden – außer Kraft gesetzt sein sollte. Das Gegenteil scheint mir der Fall zu sein. Ich bin sicher, dass in der Diskussion ein 15-Jähriger ganz selbstverständlich, selbstbewusst und fundiert über die Belange seiner Altersgruppe in einer geradezu existenziellen Frage für die jungen Menschen und unsere Gesellschaft sprechen wird.</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadtrat Tobias Dollase.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109401</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Jan 2026 13:30:14 +0100</pubDate>
                <title>Stand der Abwendungsvereinbarungsfälle (in Zusammenhang mit Vorkaufabsichten vor 2022)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/stand-der-abwendungsvereinbarungsfaelle-in-zusammenhang-mit-vorkaufabsichten-vor-2022/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage Welchen Stand hat die Geltung der 52 Abwendungsvereinbarungen bzw. 9 Abwendungserklärungen, die vor 2022 abgeschlossen wurden?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Frage Nach Auffassung des Bezirksamtes gelten alle Abwendungsvereinbarungen bzw. Abwendungserklärungen unverändert fort. In 15 Fällen wurde die Nichtigkeit bzw. die Kündigung der Abwendungsvereinbarungen bzw. Abwendungserklärungen vorgetragen. Davon wurde in 3 Fällen Klage erhoben. Entscheidungen liegen derzeit noch nicht vor.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Frage Bei welchen Wohngebäuden wurden die Vereinbarungen / Erklärungen erfolgreich gekündigt oder gerichtlich aufgehoben (Bitte einzeln aufführen mit der Anzahl betroffener Wohneinheiten)?</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Frage &nbsp;Bislang wurde noch in keinem Fall eine Abwendungsvereinbarungen bzw. Abwendungserklärungen gerichtlich aufgehoben.&nbsp;</p>
<p><strong>1. Nachfrage Wie erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der in den Vereinbarungen / Erklärungen erfolgten Verpflichtungen?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 1. Nachfrage Die Einhaltung der Abwendungsvereinbarungen bzw. Abwendungserklärungen wird im Rahmen eventueller Anträge des Eigentümers berücksichtigt. Anlasslose Kontrollen vor Ort finden nicht statt.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Nachfrage Wie werden betroffene Mietparteien darüber unterrichtet, welche Verpflichtungen noch gelten bzw. ob die ursprüngliche Vereinbarung / Erklärung aufgehoben ist?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort auf 2. Nachfrage Die betroffenen Mietparteien wurden im Rahmen des Prüfverfahrens zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB beteiligt, in dessen Ergebnis die jeweilige Abwendungsvereinbarung/Abwendungserklärung stand. Mitteilungen der Mietparteien zu etwaigen Verstößen gegen eine Abwendungsvereinbarung sind möglich. Eine Information der Mieterschaft über die Fortgeltung von Verpflichtungen oder für den Fall der Aufhebung einer Abwendungsvereinbarung ist jedoch nicht vorgesehen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108858</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 16:36:43 +0100</pubDate>
                <title>Änderungen beim Mobilitätsgesetz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/aenderungen-beim-mobilitaetsgesetz/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage: </strong>Welche Auswirkungen hat die Aufhebung zu § 25 AV Konfliktbewältigung des Berliner Mobilitätsgesetzes auf die Aufgaben des Bezirksamtes?</p>
<p><strong>Antwort auf 1. Frage: </strong>Die Ausführungsvorschriften zu § 25 Mobilitätsgesetz setzt nicht die gesetzlichen Ziele und Regelungen zur Verkehrssicherheit, zum Vorrang des Umweltverbundes und des Vorrangs des fließenden vor dem ruhenden Verkehrs außer Kraft. Dieser Vorrang gilt weiterhin und war auch bisher als gesetzliche Grundlage für Abwägungen entscheidend. Die Ausführungsvorschrift hat den planerischen Abwägungsprozess standardisiert, für einheitliche Auslegung gesorgt und das Verfahren rechtssicher entbürokratisiert. Die Rücknahme der AV bedeutet daher mehr Bürokratie und Mehrarbeit bei den planerischen Stellen und weniger Rechtssicherheit für die Anwendung im Einzelfall.</p>
<p><strong>2. Frage: </strong>Inwieweit ist Verbindlichkeit und Transparenz bei dieser Änderung für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewährleistet?</p>
<p><strong>Antwort auf 2. Frage: </strong>Das Bezirksamt informiert wie gewohnt über geplante Maßnahmen.</p>
<p><strong>1. Nachfrage: </strong>Werden dann zukünftig Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von Maßnahmen in jedem Bezirk anders beurteilt?</p>
<p><strong>Antwort auf die 1. Nachfrage: </strong>Der Vorrang der Verkehrssicherheit, des Umweltverbundes und des fließenden vor dem ruhenden Verkehrs wird bei planerischen Abwägungen weiterhin gelten, da er gesetzlich geregelt ist.</p>
<p><strong>2. Nachfrage: </strong>Beurteilt das Bezirksamt die Änderung als mögliche Arbeitshilfe, wenn ja, wie?</p>
<p><strong>Antwort auf die 2. Nachfrage: </strong>Die Rücknahme von Ausführungsvorschriften ist keine Arbeitshilfe, im Gegenteil es erhöht den Arbeitsaufwand in der planerischen Abwägungsentscheidung.</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch die Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108856</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 16:29:19 +0100</pubDate>
                <title>Luitpoldstraße 23 – Wohnungszerstörung unter den Augen der Wohnungsaufsicht?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/luitpoldstrasse-23-wohnungszerstoerung-unter-den-augen-der-wohnungsaufsicht/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage: </strong>Welche Maßnahmen hat die Wohnungsaufsicht in den letzten drei Monaten gegen den Eigentümer unternommen und welchen praktischen Erfolg hatte das gegen die weitere Zerstörung des Hauses?</p>
<p><strong>Antwort auf 1. Frage: </strong>Im Falle der Luitpoldstraße 23 ist im Schwerpunkt nicht die Wohnungsaufsicht, sondern die Bauaufsicht tätig geworden. Die Bauaufsicht hat auf der Grundlage der §§ 58 und 13 der Bauordnung am 10.10.2025 eine Anordnung erlassen. Danach ist der Dachraum mit geeigneten Folien dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser zu sichern, der Wetterschutz sowie Fassaden und Fensterrahmungen regelmäßig zu kontrollieren, Mängel unverzüglich zu beheben sowie der Bauaufsicht wöchentliche Kontrollberichte zu übermitteln. Zur Durchsetzung dieser Anordnung hat die Bauaufsicht unter dem 29.10.2025 ein Zwangsgeld festgesetzt. Mit weiterem Bescheid vom 18.11.2025 wurde ein weiteres, erhöhtes Zwangsgeld angedroht. Schließlich hat die Bauaufsicht den Bauherrn und den nach § 13 Abs. 8 der Bautechnischen Prüfungsverordnung für das Bauvorhaben zuständigen Prüfingenieur für Standsicherheit angeschrieben und zu einer Überprüfung der Standsicherheit und Bestandsaufnahme der entstandenen Schäden aufgefordert. In Abhängigkeit von deren Ergebnis werden eventuell weitere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.</p>
<p>Nach Einschätzung des Bezirksamtes haben diese Maßnahmen im Vergleich zum vorherigen Zustand zu einer Verbesserung des Wetterschutzes geführt. Ferner berichtet die Hausverwaltung wöchentlich über die Kontrolle der Abdichtung, zuletzt für den Zeitraum bis einschließlich 30.11.2025.</p>
<p><strong>2. Frage: </strong>Was haben Feuchtemessungen im Mauerwerk ergeben, welche Gefahren ergeben sich durch fortschreitenden Wassereintritt (insbesondere auch bei Frost)?</p>
<p><strong>Antwort auf 2. Frage: </strong>Messungen der Feuchtigkeit haben an mehreren Stellen Höchstwerte ergeben. Das weist auf eine deutliche Durchfeuchtung der betreffenden Bauteile hin. Eine dauerhafte Durchfeuchtung kann zu Schäden an den Bauteilen führen. Dies gilt insbesondere für die Holzbalkendecken. Aus diesem Grund hat die Bauaufsicht – wie bereits erwähnt – den Bauherrn und den für das Bauvorhaben zuständigen Prüfingenieur für Standsicherheit angeschrieben und zu einer Überprüfung der Standsicherheit und Bestandsaufnahme der entstandenen Schäden aufgefordert.</p>
<p><strong>1. Nachfrage: </strong>Welche Maßnahmen kann das Bezirksamt noch ergreifen, um die Bewohnbarkeit des Hauses zu sichern?</p>
<p><strong>Antwort auf die 1. Nachfrage: </strong>Hinsichtlich der derzeit gesperrten Wohnung im 4. Obergeschoss kommt es darauf an, die aktuelle Gefahrenlage zu beseitigen. Hierfür ist es zunächst erforderlich, die provisorische Abdichtung für die Dauer der Bauarbeiten sicherzustellen. Dazu wird die Bauaufsicht der ergangenen Anordnung nötigenfalls mit weiteren Zwangsmitteln Nachdruck verleihen. Das vorrangige Ziel besteht jedoch darin, die Baustelle zügig abzuschließen und das Dach ordnungsgemäß wiederherzustellen. Anschließend sind eine Bautrocknung sowie eine Sanierung der eingetretenen Schäden erforderlich. Sollte der Eigentümer insoweit nicht freiwillig tätig werden, kann die Wohnungsaufsicht auf der Grundlage der §§ 3, 4 und 9 des Wohnungsaufsichtsgesetzes eingreifen.</p>
<p>Hinsichtlich der übrigen Wohnungen im Gebäude hat der Eigentümer auftretende Schäden zu beseitigen. Wird er nicht tätig, kann auch insoweit die Wohnungsaufsicht hoheitlich handeln.</p>
<p><strong>2. Nachfrage: </strong>Welche Folge hätte eine Insolvenz des Eigentümers und kann dann im Land Berlin auf einen Notfallfonds zugegriffen werden?</p>
<p><strong>Antwort auf die 2. Nachfrage: </strong>Eigentümer des Grundstücks ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemäß § 9a Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes findet über das Gemeinschaftsvermögen ein Insolvenzverfahren nicht statt.</p>
<p>Käme es dagegen zu einer Insolvenz der Bauherrin, ist mit einer Fortsetzung der Bauarbeiten auf absehbare Zeit wohl nicht zu rechnen. Das Bezirksamt beteiligt sich jedoch nicht an Spekulationen über die wirtschaftliche Lage der Bauherrin und eventuelle Folgen. Die bauaufsichtliche Anordnung richtet sich ohnedies an die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht an die Bauherrin. Sie bliebe deshalb von einer Insolvenz der Bauherrin in ihrer Wirksamkeit unberührt. Einen Notfallfonds gibt es nicht.</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-108627</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 11:30:22 +0100</pubDate>
                <title>Regenbogenbänke in Lichtenrade</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/regenbogenbaenke-in-lichtenrade/</link>
                <author>Katharina Marg</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1. Frage Wo ist in Lichtenrade die Eröffnung von Regenbogenbänken geplant?&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 1. Frage Im Lichtenrader Graben West (Beckmannstrasse/Pechsteinstrasse) wurde durch den FB Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes eine Regenbogenbank aufgestellt. Der aktuelle Vorrat an Regenbogenbänken ist aufgebraucht, eine Neubestellung erst im nächsten Jahr nach Freigabe von Fördermitteln/Bezirksmitteln möglich. Die Regenbogenbänke des Fachbereichs Straßen wurden zunächst im Regenbogenkiez/Schöneberg, am JFK Platz und im Bayrischen Viertel platziert.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Frage Ist dafür eine Eröffnungsfeier geplant?&nbsp;</p>
<p>Antwort auf 2. Frage Nein, Bänke werden normalerweise ohne Eröffnungsfeier aufgestellt. Sollte der Wunsch bestehen, könnte dies aber gerne nachgeholt werden&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Nachfrage Wenn ja, wann?&nbsp;</p>
<p>Antwort auf die 1. Nachfrage Siehe Antwort Frage 2.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Nachfrage Wenn ja, wie wird die Eröffnung beworben?&nbsp;</p>
<p>Antwort auf die 2. Nachfrage Siehe Antwort Frage 2.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-108625</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 11:18:51 +0100</pubDate>
                <title>Kältehilfe </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/kaeltehilfe-4/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Wie viele Kältehilfeangebote (Übernachtungsplätze) für Obdachlose gibt es in welchen Einrichtungen für den Winter 2025/26?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort: In Tempelhof-Schöneberg gibt es die folgenden beiden Angebote:&nbsp;</p>
<p>• Im Nachtcafé der Evangelischen Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ in der Goßlerstr. 30, 12161 Berlin stehen Dienstag bis Freitag jeweils 15 Plätze zur Verfügung.&nbsp;</p>
<p>• In der Notübernachtung in der Kurmärkischen Str. 1-3, 10783 Berlin hält der Internationale Bund als Betreiber an sieben Tagen in der Woche 30 Plätze vor. Eine genaue Übersicht ist dem Wegweiser der Berliner Kältehilfe unter <a href="https://kaeltehilfe-berlin.de/wegweiser-shelter-map" target="_blank" rel="noreferrer">kaeltehilfe-berlin.de/wegweiser-shelter-map</a> zu entnehmen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen, um mehr Kältehilfeplätze als in den letzten Jahren anzubieten, da der Bedarf auch in unserem Bezirk groß ist?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort: Bei genauerer Betrachtung wird man feststellen müssen, dass es sich um weniger Plätze als in der vergangenen Kältehilfe-Saison handelt, da sich eine Einrichtung mit 50 Plätzen in der Porschestraße in Mariendorf in der Saison 25/26 leider nicht realisieren ließ. Eine entsprechende Zuwendung für den Träger hätte vom Sozialamt in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung erstellt werden können. Die erforderlichen finanziellen Mittel standen somit zur Verfügung, allerdings waren andere Voraussetzungen nicht erfüllt. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass im Bezirk eine weitere Immobilie gefunden werden kann, die in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe <a href="https://kaeltehilfe" target="_blank" rel="noreferrer">kaeltehilfe</a> berlin.de/ zu einer Notunterkunft ertüchtigt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Nachfragen: 1. Wie sieht das derzeitige Angebot von Wohnungslosentagesstätten, die auch als Wärmestuben mit begrenzten Verpflegungsangeboten bereitgestellt werden, aus?&nbsp;</strong></p>
<p>Antwort: Das Angebot der Wohnungslosentagesstätten richtet sich in erster Linie an auf der Straße lebende obdachlose Menschen. Ihnen wird in den Wohnungslosentagesstätten ein besonders niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot unterbreitet. Den Gästen werden daneben u.a. folgende Angebote unterbreitet:&nbsp;</p>
<p>• Verpflegung (warme Mahlzeit)&nbsp;</p>
<p>• Dusche&nbsp;</p>
<p>• Wäsche waschen&nbsp;</p>
<p>• Kleiderkammer&nbsp;</p>
<p>• Versorgung mit Utensilien des täglichen Bedarfs wie z.B. Schlafsäcke, Isomatten, Hygieneartikel, Hitzeschutz&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Fällt zukünftig die bezirkliche Kältehilfe an die gesamtstädtische Steuerung?</strong></p>
<p>&nbsp;Antwort: Nein. Kältehilfe und Gesamtstädtische Steuerung der (ordnungsrechtlichen) Unterbringung stehen in keinem direkten thematischen Zusammenhang.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108026</guid>
                <pubDate>Mon, 13 Oct 2025 10:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Leerstand / Zweckentfremdung im Wohnkomplex „Am Winterfeldt“?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/muendliche-anfragen/detail/news/leerstand-zweckentfremdung-im-wohnkomplex-am-winterfeldt/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify"><strong>Ich frage das Bezirksamt:</strong></p><ol><li><p>Falls für den teilbezogenen Neubau noch kein Bauabschluss angezeigt wurde, kann das Bezirksamt erläutern, welche abschließende Bauarbeiten dort noch ausgeführt werden?</p><p>Antwort auf 1. Frage<br>Gegenüber dem Bezirksamt – hier der Bauaufsicht – muss nurdie Nutzungsaufnahme angezeigt werden. Über die Frage „ob und wenn ja welche Baumaßnahmen noch ausgeführt werden müssen“ liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.</p></li><li><p>Prüft das Bezirksamt, ob dort aufgrund des erheblichen Leerstands ein Zweckentfremdungsverdacht gegeben ist?</p><p>Antwort auf 2. Frage Hier bedanke ich mich für die Zuarbeit der Kollegen aus der Abteilung Bürgerdienste, Soziales und Senioren: „Eine Zweckentfremdung wegen Leerstandes liegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ZwVbG erst vor, wenn Wohnungen länger als drei Monate leer stehen. Bei Neubauten ist jedoch zu beachten, dass die Frist erst mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der Baubehörde zu laufen beginnt. Die Zweckentfremdungsstelle hat das Objekt im Blick; Kontrollen vor Ort sind bereits erfolgt.“</p></li></ol><p class="text-justify"><strong>Nachfragen:</strong></p><ol><li><p>Welche sozialen Nutzungen (zu erniedrigen Mietpreisen) sind oder waren in dem Komplex geplant?</p><p>Antwort auf die beiden Nachfragen Die vom Bezirk gewünschten sozialen Komponenten – wie der Anteil sozialer Wohnungsbau, ein Kiezcafé oder sonstige soziale Nutzungen – sind bei dem vom Senat 2021 genehmigten Neubau nicht weiter berücksichtigt worden.</p></li><li><p>Wo befinden sich die 2.000 qm „Sozialbauwohnungen“, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung vom Bauherrn angekündigt waren?</p><p>Siehe Antwort 1.<br>&nbsp;</p><p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.</p></li></ol>]]></content:encoded>
                
                
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