Was tut sich auf dem Grundstück Manteuffelstraße 47?

Harald Gindra

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welchen Stand hat das Projekt Manteuffelstraße 47 (ursprünglich Nr 151 der Neubauliste, Bauantrag März 2018)?

Antwort 1: Die Genehmigungsfreistellungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in hinterer Bebauung und für den Dachausbau im Vorderhaus sowie die hierzu erteilten Ausnahmen und Befreiungen sind inzwischen abgelaufen. Ein Baubeginn ist derzeit nicht möglich. Ein erneutes Genehmigungsfreistellungsverfahren mit den zugehörigen Ausnahmen und Befreiungen wäre durchzuführen.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt ggf. einen Antrag auf Abriss im Sozialen Erhaltungsgebiet Tempelhof?

Antwort 2: Der Abriss von Wohnraum in einem sozialen Erhaltungsgebiet bedarf – unabhängig vom Zweckentfremdungsverbotsrecht – nach § 172 Abs. 1 BauGB der Genehmigung. Eine solche Genehmigung würde in der Regel nicht erteilt werden. Eine Genehmigung käme im Ausnahmefall dann in Betracht, wenn dies der Beseitigung städtebauliche Missstände und insbesondere der Realisierung erheblicher Wohnbaupotentiale dient und dies auch nur bei vollständiger Kompensation des abzureißenden Wohnraums. Die Kompensation bezieht sich auf die Art des Wohnraums – Größe und Anzahl der Zimmer – und der wesentlichen Ausstattungsmerkmale. Ferner wird darauf geachtet, dass Bestandsmieter den bestehenden Mietvertrag am Ersatzwohnraum zu unveränderten Bedingungen fortsetzen können.
Für die Manteuffelstraße 47 stand ein Abriss nie in Rede und würde aufgrund des guten baulichen Zustandes voraussichtlich auch nicht genehmigt werden.

Nachfragen:

1. Welche sonstigen Pläne sind dem Bezirksamt ggf. aus Bauberatungen zu der Immobile bekannt?

Antwort: Zu dem Grundstück haben in den letzten Jahren keine Bauberatung stattgefunden. Es sind keine Pläne bekannt.

 

Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski