Unterbringung von Wohnungslosen in fragwürdigen Unterkünften

Linksfraktion in der BVV

Antwort auf Mündliche Anfrage Nr. 12 zur 9., Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.6.2017; Bezirksverordnete Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE

BA Tempelhof-Schöneberg von Berlin 21. Juni 2017


Abteilung Bildung, Kultur und Soziales
BildKultSozDezRef
 

Mündliche Anfrage Nr. 12 zur 9. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21.6.2017; Bezirksverordnete Elisabeth Wissel – Unterbringung von Wohnungslosen in fragwürdigen Unterkünften

Die mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Wissel beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Werden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wohnungslose Menschen auch außerhalb des Bezirks wie beispielsweise in dem „Aap-Hotel“ in der Allee der Kosmonauten untergebracht, wenn ja, wie viele Personen 2016 und 2017?

Antwort:

Vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg werden wohnungslose Personen in allen Berliner Bezirken untergebracht. Eine statistische Erfassung nach bezirklichen Kriterien existiert nicht, da eine solche für die Arbeitsabläufe nicht von Belang ist.
 

Frage 2:

Ist diese Unterkunft, die in den letzten Jahren negativ in die Schlagzeilen geraten ist, offiziell zugelassen bzw. wieder zugelassen, wenn ja, seit wann und werden die Standards dort regelmäßig überprüft?

Antwort:

Die Frage kann vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht beantwortet werden, denn für die Prüfung des Aap-Hotels ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zuständig.
 

Nachfrage:

1.

Hat das Bezirksamt sogenannte rote Listen für unseriöse Betreiber von Wohnungslosen-Einrichtungen, an die keine Überweisungen erfolgen?

Antwort:

Um die Zuweisung in unseriöse Einrichtungen oder an unseriöse Betreiber zu unterbinden, bzw. zu verhindern, ist die Erfassung solcher Daten zwingend erforderlich. Die Liste, in denen diese Daten erfasst werden, wird im Bezirk Tempelhof-Schöneberg allerdings nicht als „rote Liste“ bezeichnet.
 

2.

Welche Konsequenzen gibt es vom Bezirksamt als unseriös eingestufte Betreiber? 

Antwort:

Das Bezirksamt arbeitet in dieser Frage eng mit anderen Verfahrensbeteiligten wie dem bezirklichen Jobcenter, der Abteilung Zweckentfremdung und der Bau- und Wohnungs-aufsicht zusammen. Zudem besteht enger Kontakt zum Landeskriminalamt und zu anderen Bezirken. Soweit festgestellt wird, dass Unterbringungen nicht rechtmäßig erfolgten, wird in der Regel eine weitere Rechnungsanweisung abgelehnt. Zudem erfolgen keine weiteren Zuweisungen in diese Einrichtungen, bzw. an diese Betreiber. Die Verfolgung ordnungsrechtlicher Belange obliegt dem Jobcenter und strafrechtlicher Belange dem Landeskriminalamt.

Bezirksstadträtin Jutta Kaddatz

Berlin 21. Juni 2017