Not-Wohnungen für Geflüchtete in leerstehenden Bürogebäuden

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Katharina Marg (LINKE)

1. Frage Welche der vom Landesflüchtlingskoordinator erwähnten, leerstehenden Bürogebäude in Tempelhof-Schöneberg (z.B. in Marienfelde) kämen möglicherweise für die Not-Unterbringung von geflüchteten Menschen in Betracht?

Der Berliner Koordinator für Flüchtlingsangelegenheiten in der Funktion als Sonderbeauftragter des Berliner Senats unterstützt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) im Austausch mit den Bezirken insbesondere bei der Suche nach geeigneten zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Ein Leerstand von Bürogebäuden unterliegt nicht der Meldepflicht. Das Zweckentfremdungsgesetz gilt hier nicht. Dementsprechend hat das Bezirksamt keine systematischen Kenntnisse über Leerstand in Bürogebäuden. Prinzipiell würde die Nutzung eines Bürogebäudes in einem Gewerbegebiet für die Unterbringung von Geflüchteten eine Einzelfallprüfung erfordern. Weiterhin ist grundsätzlich das LAF für die Unterbringung von geflüchteten Menschen zuständig. Das LAF prüft daher auch die (potentiellen) Gebäude für eine mögliche Unterbringung von Geflüchteten hinsichtlich grundsätzlicher Eignung zu Unterbringungszwecken, baulicher Substanz, erforderlichem Brandschutz, Vorhandensein ausreichender Küchen und Sanitäranlagen für eine Gemeinschaftsunterbringung sowie anderer erforderlicher Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang hat der Bezirk um die Prüfung des Gewerbegebäudes in der Daimlerstraße gebeten, aber noch keine abschließende verbindliche Auskunft vom LAF erhalten. Nachtrag für die schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage: Mit Nachricht vom 11. Juli 2024 wurde dem Bezirksamt von SenASGIVA über die Senatskanzlei mitgeteilt, dass dem LAF aktuell vier Angebote für Liegenschaften und Bestandsimmobilien in *Temeplhof-Schöneberg vorliegen. Darunter ist auch die Daimlerstraße, die sich nach Aussage des LAF in einem baulich desolaten Zustand befindet. Es gibt bisher keine Einigung über die Sanierung und den erforderlichen Umbau zwischen Eigentümer und LAF.

2. Frage Ist das Bezirksamt über den Ort im Austausch mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, wenn ja mit welchem Ergebnis?

Siehe Antwort zu 1.