Umgestaltung Manfred-von-Richthofen-Straße (Ecke Tempelhofer Damm)

Harald Gindra

1. Frage Welchen Stand hat die Maßnahme?


Antwort auf 1. Frage Die Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke und damit einhergehend die Umgestaltung der Manfred-von-Richthofen-Straße bis zum Schulenburgring ist ein Großprojekt der Grün Berlin. Der Baustart für den 1. Teilbereich (Areals rund um die Manfred-von-Richthofen Straße) erfolgt diesen Freitag, 20.03. Nach Aussage von Grün Berlin ist vorgesehen, dass dieser bis Anfang 2028 abgeschlossen ist.
 

2. Frage Wie verteilen sich die Zuständigkeiten bei der Maßnahme, insbesondere für welche Prüfungen und Genehmigungen sind bezirkliche Stellen zuständig?
 

Antwort auf 2. Frage
Die Manfred-von-Richthofen-Straße ist im nördlichen Abschnitt Teil des übergeordneten Straßennetzes. Verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das Straßen- und Grünflächenamt ist nur für den Seitenraum (Gehwege) zuständig. Das Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Natur-, Boden- und Gewässerschutz, Sachgebiet Naturschutz- und Landschaftsplanung, prüft die artenschutzrechtlichen Belange.
 

1. Nachfrage Wurden für die Umgestaltung (insbesondere die Hecke auf dem Mittelstreifen) artenschutzrechtliche Prüfungen vorgenommen und Stellungnahmen eingeholt?
 

Antwort auf die 1. Nachfrage Bezüglich der Gehölze auf dem Mittelstreifen liegt eine artenschutzrechtliche Stellungnahme eines Planungsbüros vom 25. November 2024 vor.
Gemäß Einschätzung des Gutachters stellt der Wegfall dieser Gebüschstrukturen keinen limitierenden Faktor für den Bestand der Haussperlinge dar. Der Haussperling weist eine hohe Flexibilität auf. Es sind ausreichend gleichwertige Strukturen im unmittelbaren Umfeld vorhanden (Gartendenkmal Platz der Luftbrücke). Der offensichtliche Grund, weshalb die Gebüschstrukturen auf dem Mittelstreifen von den Haussperlingen genutzt wird, war nach Ansicht des Gutachters eine Futterstelle unmittelbar südlich gegenüber den Gehölzen, neben dem Supermarkt, wo geschroteter Mais ausgestreut war, welche von den Haussperlingen genutzt wurde. Offensichtlich wird dort regelmäßig Futter ausgestreut.
Das Umwelt- und Naturschutzamt ist der Auffassung, dass es sich bei den Gebüschstrukuren um eine geschützte Ruhestätte nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz handelt und für dessen Beseitigung eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz mit Ausgleich notwendig ist. Das Umwelt- und Naturschutzamt folgt der fachlichen Einschätzung des Gutachters, dass eine Beseitigung der Strukturen von geringer Auswirkung für die Haussperlingkolonie sein wird.
Grün Berlin hat eine Ausnahme zur Beseitigung der Gebüschstrukuren am 27.11.2024 beantragt. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat diese am 22.05.2025 mit Auflagen genehmigt. Aufgrund der Einreichung eines Widerspruchs am 06.01.2026 wurde mit Grün Berlin vereinbart, die Umsetzung bis zur finalen Prüfung des Widerspruchs vollständig auszusetzen.
 

2. Nachfrage Ist beabsichtigt Ausgleichsmaßnahmen / Ersatzhabitate vor der Beseitigung z.B. der großflächigen Hecke (Hausperling-Habitat) anzupflanzen?

Antwort auf die 2. Nachfrage
Der im Rahmen des Projektes entstehende Quartiersplatz soll in ähnlichem Umfang und Funktionalität mit für Haussperlingen geeigneten Gehölzen bepflanzt werden. Die Verpflichtung dazu ist Teil der Nebenbestimmungen der Ausnahmegenehmigung. Es fanden dazu bereits Abstimmungen zusammen mit dem Umwelt- und Naturschutzamt sowie Grün Berlin statt. Bei der Neuanpflanzung soll eine hohe Pflanzqualität verwendet werden, damit die Strukturen schneller von den Haussperlingen angenommen werden. Dies ist allerdings erst mit Umsetzung der Baumaßnahmen möglich. Das anfallende Schnittgut der Gebüschstrukturen sollte zunächst im Gartendenkmal am Platz der Luftbrücke gelagert werden – um den Haussperlinge eine bekannte Struktur anzubieten und gleichzeitig zu den bereits vorhandenen, gleichwertigen Strukturen im Umfeld zu locken. Nach Abstimmungen mit den Naturschutzverbänden und der GrünBerlin wurde die Planung nun geändert, so dass das Schnittgut nun direkt im Baufeld gelagert werden sollte, um den Abstand zu den ursprünglichen Strukturen zu reduzieren.