Netzwerk der Wärme in Tempelhof-Schöneberg

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Katharina Marg (LINKE)

1. Wie wurden Fördermöglichkeiten über das Netzwerk der Wärme vom Bezirksamt bekannt gemacht?

Bisher ist die Abstimmung von Seiten der SenIAS mit der Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken noch nicht bekannt, sodass die genauen Fördermöglichkeiten und die Ansprechpartner im Bezirk über das Netzwerk der Wärme nicht benannt werden konnten. Ohne die Finanzierungszusage des Senats kann der Bezirk auch keine Zuwendungen an die Träger gewähren. Diese Situation ist für alle Beteiligten im Bezirk — sowohl das Bezirksamt als auch die Träger — nicht zufriedenstellend. Bezogen auf den Aufgabenbereich des Amts für Soziales wurde regelmäßig an den von der Senatorin einberufenen Video-Konferenzen teilgenommen. Dabei wurde auch auf die Dringlichkeit der Finanzierungszusage hingewiesen, da die Bezirke ohne diese nicht tätig werden können. Der Bereich der Seniorenarbeit hat sich bei der Koordinierungsstelle der Senatsverwaltung, Integration, Arbeit und Soziales mit ihrem Angebot in den Seniorenfreizeitstätten gemeldet und bereits die „Charta der Wärme“ unterschrieben. Träger, die im Amt für Soziales nachgefragt haben, konnten bisher nur an die zentrale Stelle der SenIAS verwiesen werden.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales plant unterdessen eine zentrale Werbekampagne mit Unterstützung der KARUNA eG. 2. Über welche Summen wurden bisher (Stand 18. Januar 2023) Anträge wie viele bewilligt?

Bisher sind im Zuständigkeitsbereich des Amts für Soziales keine Bewilligungen erfolgt. Dies ist derzeit auch nicht möglich, da sich die Finanzierung weiterhin in Klärung mit der Senatsverwaltung für Finanzen befindet. Die SenIAS hat nach wie vor keine verbindlichen Angaben zur Höhe oder zeitlicher Verfügbarkeit der Mittelverteilung machen können.

Zusatzfragen:

1. Welcher Betrag wurde bisher nicht ausgeschöpft, was geschieht mit den nichtausgeschöpften Mitteln?

Bisher wurden im Bereich Soziales keine Mittel bewilligt. (Verweis auf Antwort zu 2.)

2. Wie sind Anträge über den Bezirk einzureichen?

Eine konkrete Stelle bzw. ein konkreter Ansprechpartner sind bisher nicht benannt worden. Da weder feststeht in welcher Höhe, noch in welchem Zeitraum Mittel zur Verfügung stehen werden, sind dem Bezirk die Hände gebunden. Eine Gewährung von Zuwendungen kann erst nach erfolgter Finanzierungszusage des Senats erfolgen. Einzelne Träger haben sich bereits an das Amt für Soziales gewandt und ihre Bereitschaft signalisiert, sich mit ihren Angeboten am Netzwerk zu beteiligen und entsprechende Anträge zu stellen. Das Amt für Soziales hat sowohl mit den Seniorenfreizeitstätten als auch der Unabhängigen Sozialberatung sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks bereits organisatorische Vorbereitungen getroffen. Insbesondere die Stärkung der Strom- und Mietschuldenberatung im Rahmen der bereits bestehenden Angebote scheint aus Sicht des Amts ein wichtiges und sinnvolles Beratungsangebot zu sein, das durch eine Zuwendung aus Mitteln des Netzwerks der Wärme ausgebaut werden könnte. Dass die Finanzierung noch immer nicht gesichert ist, ist aus Sicht des Bezirksamts, auch aufgrund der medialen Außendarstellung der Senatsverwaltung bezogen auf das Netzwerk der Wärme, nicht nachvollziehbar.