Maßnahmen gegen häusliche Gewalt im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie unterstützt das Bezirksamt aktuell von-häuslicher-Gewalt-betroffene-Menschen?

Antwort: Das Bezirksamt unterstützt von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit verschiedenen Maßnahmen.

Dazu gehören:

  • Die Verbreitung des Handsignals für Hilfe bei Gewalt (Social Media, Website, Video mit Bezirksbürgermeister Oltmann) - Das Handsignal ermöglicht es Außenstehenden, eine Notlage zu erkennen und angemessen zu reagieren, indem sie Hilfe rufen oder Unterstützung organisieren.
  •  Die Verteilung und regelmäßige Neuauflage von Notfallkarten mit Kontakten zu Beratungsstellen in allen Institutionen des Bezirksamts und bei Beratungsstellen.
  • Die Bereitstellung eines Flyers von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie der Frauenvertretung mit Hilfsinformationen für Mitarbeitende des Bezirksamts.
  • Die Durchführung von Informations- und Fachveranstaltungen sowie Schulungen für Mitarbeitende des Bezirksamts zum Umgang mit häuslicher Gewalt.
  • Die Förderung der Kooperation und des Austauschs zwischen bezirklichen Antigewaltprojekten zur Verbesserung der Hilfsinfrastruktur und durch Besuche des Bezirksbürgermeisters bei diesen Antigewaltprojekten, um deren Arbeit besonders wertzuschätzen.
  • Die Anbringung des Hilfeaufklebers mit der Nummer des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen - mit der Telefonnummer 116 016 in den Frauen-WC-Räumlichkeiten öffentlicher Einrichtungen des Bezirksamts
  • … und nach Bedarf Verweisberatung für Betroffene

2. Welche weiteren Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention und des landesweiten Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf bezirklicher Ebene zu gewährleisten?

Antwort: Das Bezirksamt sieht vor, die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf bezirklicher Ebene durch die Entwicklung eines eigenen Aktionsplans zu gewährleisten. Dieser soll in Anlehnung an den landesweiten Aktionsplan (LAP) erfolgen. Da der LAP mit 134 Maßnahmen sehr umfangreich ist, erfordert die Abstimmung mit den bezirklichen Maßnahmen Zeit. Die Erarbeitung erfolgt in erster Linie durch die Mitarbeiterin zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Nachfragen:

1. Wo wird die Initiative zur Anbringung von Informationen zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ in öffentlichen Einrichtungen des Bezirks bereits umgesetzt?

Antwort: Die Initiative zur Anbringung von Informationen zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wurde in den WC-Räumlichkeiten für Frauen in öffentlichen Einrichtungen des Bezirksamts umgesetzt.

2. Ist mit einer Veränderung der Förderung für die Beratungs- und Gewaltpräventionsangebote im Bezirk zu rechnen?

Antwort: Eine Veränderung der Förderung für die Beratungs- und Gewaltpräventionsangebote im Bezirk ist derzeit nicht bekannt. Das Bezirksamt fördert direkt ausschließlich das Interkulturelle Frauenzentrum SUSI mit einer Summe von 30.000 Euro, das unter anderem Rechtsberatung in Gewaltschutzverfahren anbietet. Die Zuständigkeit für Gewaltprävention liegt beim Land Berlin.

Die Antwort erfolgte im Namen des Bezirksbürgermeisters Jörn Oltmann.