Keine Wiederherstellung des Fahrradwegs nach Straßenarbeiten am Lichtenrader Damm
Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)
1. Frage Aus welchen Gründen gibt es nach Abschluss der Straßenarbeiten in Lichtenrade keinen Fahrradweg mehr zwischen Göthestraße und Grimmstraße?
Antwort auf 1. Frage Es gibt keinen dauerhaften Radweg in diesem Bereich. Während der Baumaßnahmen gab es einen temporären Radweg, da der Verkehr in beiden Richtungen über eine Fahrbahn (Fahrtrichtung Süd-Nord) abgewickelt werden musste.
Siehe dazu auch §39 Absatz 1 & 2 Mobilitätsgesetz. § 39 Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen (1) Während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland soll eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden. Müssen Abschnitte von Straßen oder anderen Elementen im Radverkehrsnetz vollständig gesperrt werden, so ist für ausgewiesene Umfahrungsstrecken zu sorgen. (2) Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden.
2. Frage Wann ist ein Fahrradweg im o.g. Abschnitt geplant?
Antwort auf 2. Frage Derzeit gibt es keine Planungen für eine Einrichtung eines Radweges im Abschnitt Goethestraße und Grimmstraße. Entsprechend §39 Absatz 2 Mobilitätsgesetz hätte die Baumaßnahme genutzt werden können, um den an einer Hauptverkehrsstraße erforderlichen Radweg anzuordnen. Das Bezirksamt hat sich diesbezüglich mehrmals an die Senatsverwaltung gewandt. Leider wurde dies nicht aufgenommen. Ohne eine geänderte Anordnung sind die BWB dazu verpflichtet den alten Zustand wiederherzustellen.
1. Nachfrage Soll künftig die Busspur den Fahrradweg ersetzen?
Antwort 1. Nachfrage Für eine Planung und Einrichtung dieser ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist keine Busspur geplant.
2. Nachfrage Wie beurteilt das Bezirksamt den stark befahrenen Lichtenrader Damm für Fahrradfahrende?
Antwort 2. Nachfrage Das Bezirksamt bewertet die Situation als unbedingt verbesserungswürdig. Es ist - mit der Fertigstellung der Radverkehranlage am Mariendorfer und Tempelhofer Damm der einzige Abschnitt der Bundesstraße 96 ohne jegliche Radverkehrsinfrastruktur und bietet daher keinen ausreichenden Schutz für Radfahrende.