Illegaler Altkleidercontainer zwischen Geisberstr. 1-2 und Turnhalle beseitigen

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Ist dem Bezirksamt bekannt, dass zwischen dem Wohnhaus der Geisbergstr. 1-2 und der Turnhalle der naheliegenden Schule ein illegaler Altkleidercontainer steht, bei dem auch Müll abgelagert wird?

Antwort auf 1. Frage Der Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes ist dieser Altkleidercontainer (AKC) bereits gemeldet worden und somit bekannt. Die Örtlichkeit ist jedoch die Geisbergstr. 3.

2. Frage Inwieweit ist das Bezirksamt in diesem Fall tätig geworden?

Antwort auf 2. Frage Frage Der AKC wurde durch den zuständigen Sachbearbeiter am 12.01.2023 vor Ort überprüft und fotografiert. Die Beräumung ist zeitnah vorgesehen.

1. Nachfrage Kann das Bezirksamt mit dem Eigentümer des Geländes ins Gespräch kommen, um das Problem zu lösen?

Antwort auf 1. Nachfrage Der Eigentümer des Grundstückes hat von sich aus am 22.11.2022 Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde aufgenommen und schriftlich um Beseitigung gebeten. Diese Verfahrensweise ist zwingend vorgeschrieben.

2. Nachfrage Welche Ideen gibt, es in solchen Fällen als Bezirksamt zu agieren?

Antwort auf 2. Nachfrage Auf Grund von Urteilen des OVG Nordrhein-Westfahlen gibt es rechtliche Möglichkeiten zum Einschreiten der Behörde bei privaten Grundstücken (s. Antwort zur Nachfrage Pkt. 1). Eine Vermüllung (Müllablagerung) muss jedoch grundsätzlich vom Grundstückseigentümer selbst beseitigt werden.