BImA-Grundstücke entlang der General-Pape-Straße

Harald Gindra

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Entwicklungsabsichten des öffentlichen Eigentümers mit den Flächen sind dem Bezirksamt bekannt? 

Antwort auf 1. Frage: Nach Angaben der Grundstückseigentümerin soll Wohnungsneubau unter weitgehenden Erhalt des Gewerbes realisiert werden.

2. Welches aktuelle Planungsrecht liegt auf den verschiedenen Teilbereichen der Fläche? 

Antwort auf 2. Frage: Gemäß Baunutzungsplan Berlin ist das Gesamtgelände als gemischtes Gebiet ausgewiesen. Bauweise und Bebauungstiefe werden nach § 34 BauGB beurteilt.

Nachfragen:

1. Nachfrage: Läßt sich aus Gesprächen oder Bauberatungen mit der BImA ableiten, dass in absehbarer Zeit Absichten bestehen einen neuen Bebauungsplan zu entwickeln? 

Antwort auf die 1. Nachfrage: Nein.

2. Nachfrage: Welche eigenen Vorstellungen verfolgt das Bezirksamt mit der weitläufigen Fläche, die in Teilen schon lange auch als Wohnungsbaupotentialfläche angesehen wurde? 

Antwort auf die 2. Nachfrage: Bezirklicherseits wird die Entwicklung als qualifizierter, innerstädtischer, gewerblich geprägter Standort, verdichtet und unter Wahrung der denkmalpflegerischen Belange angestrebt. Ein Wohnanteil soll realisiert werden können.

Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski.

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