Belastende Modernisierung in Soz. Erhaltungsgebiet „Mariendorf“
1. Frage Welchen Stand hat die Überprüfung der angezeigten Modernisierungsmaßnahmen in der Ringstraße 98-99E, 12105 Berlin?
Antwort auf 1. Frage Derzeit finden die abschließenden Vorgespräche statt. Ein Antrag auf Erhaltungsrechtliche Genehmigung liegt noch nicht vor.
2. Frage Kann das Bezirksamt angesichts des Umfangs der Einzelmaßnahmen die Befürchtung von Mietenden verstehen, dass die Modernisierungsumlage ihre finanzielle Belastungsgrenze erreicht?
Antwort auf 2. Frage 2 Die geplanten Maßnahmen werden auf Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht geprüft (Ausführungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Bekanntmachung vom 18. November 2024). Auf Grund des Umfanges der geplanten Maßnahmen wird die Kappungsgrenze gem. §558 BGB greifen. Eine Einflussnahme darauf ist nicht möglich, da es sich hierbei um Privatrecht handelt.
1. Nachfrage Erwartet das Bezirksamt, dass die landeseigene Eigentümergesellschaft Mittel und Wege findet, um ihre Mieterinnen und Mieter vor zu starken Belastungen zu schützen?
Antwort auf die 1. Nachfrage Die Prüfung findet entsprechend der o.g. gesetzlichen Grundlagen statt. Hier gibt es keine Unterscheidung in Bezug auf den Antragsteller.
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- Antwort_Nr._23_muendliche_Anfrage_Die_LINKE_Belastende_Modernisierung_RS.pdf
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