Belästigung durch Baustellenlärm

Antwort auf Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (DIE LINKE)

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (DIE LINKE)

Belästigung durch Baustellenlärm
 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich beantworte die mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel für das Bezirksamt wie folgt:

1. Frage

Gibt es gesetzliche Vorgaben zum Schutz für Mieterinnen und Mieter bei Baustellen durch Lärmbelästigung, erhöhte Staub- und Abgasemissionen, wenn ja, wie sind die Bestimmungen hierzu und werden Kontrollen durchgeführt?

Antwort

Es gibt ordnungsrechtliche Vorgaben für Lärmbelästigungen und Staubimmissionen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetztes bzw. des Landes­immissions­schutzgesetzes Berlin. Für Abgasimmissionen von Baumaschinen gibt es bislang keine gesetzlichen Regelungen. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sind komplex, so dass deren Darstellung den Rahmen der mündlichen Anfrage sprengen würde. Sie beziehen sich auf betroffene Anwohner im Allgemeinen und somit auch auf Mieterinnen und Mieter.

2. Frage

Wie könnte das Bezirksamt die Anwohner_innen unterstützen, damit auch sie ihr Recht auf gesundes und unversehrtes Wohnen wahrnehmen können?

Antwort

Der Bezirk hat keine ordnungsrechtliche Zuständigkeit bezüglich Immissionen ausgehend von Baustellen. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Umweltschutz, Verkehr und Klimaschutz. Im Internet befindet sich ein Online-Beschwerdeformular sowie die Nummer des Beschwerdetelefons. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner können sich direkt an die Senatsverwaltung wenden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

 

Berlin, den 21. Juni 2017

Oliver Schworck