Bebauungsplan 7-85 VE – Dreifaltigkeitsfriedhof III
1. Frage Verfolgen Vorhabenträger und Bezirksamt den Bebauungsplan weiterhin zum Abschluss zu bringen?
Antwort auf 1. Frage Ja.
2. Frage Welche grundlegenden Problemfelder / Hindernisse bestehen, deren Bearbeitung eine lange Verfahrensdauer erfordern (die frühzeitige Beteiligung endete am 19.05.2022)?
Antwort auf 2. Frage Aufgrund seiner besonderen Ausgangssituation (bisher kaum versiegelte, naturnahe, nicht vollumfänglich erschlossene Fläche) bedarf das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 7-85 VE einer besonderen Sorgfalt hinsichtlich dieser Themen. Vor der Durchführung des nächsten Verfahrensschritts sind neben den Inhalten des Durchführungsvertrags sowohl die Inhalte eines Erschließungs- als auch die eines Grundstückstauschvertrags (zur Verbesserung der Erschließungssituation) zu verhandeln.
Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich die Notwendigkeit zur Erarbeitung weiterer Fachgutachten gefordert, deren Erarbeitung zum Teil jahreszeitlichen Abhängigkeiten unterliegen (u.a. Frühblüher, xylobionte Käfer (holzbewohnende Käfer), verlassener Mäusebussardhorst), für die aber auch entsprechende Fachgutachter schwer zu identifizieren und zu binden sind. Auch der hohe Ausgleichsbedarf, der im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ermittelt wurde, und möglichst ortsnah/eingriffsnah erfolgen soll, erfordert eine (zeit-)aufwändige Abstimmung u.a. mit verschiedenen Fachämtern. Der angestrebte Vollausgleich ist weiterhin noch nicht erreicht. Eine weitere Herausforderung ist der zu berücksichtigende Denkmalschutz, der bei der Gestaltung der Freianlagen im Torbereich beachtet werden muss.
1. Nachfrage Welche konkreten natur- und artenschutzrechtliche Aspekte spielen bei dem B-Plan eine Rolle?
Antwort auf die 1. Nachfrage Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird auch der derzeit in Erarbeitung befindliche Umweltbericht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dieser beinhaltet eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Neben den unter der Antwort auf die Frage 2 benannten umweltbezogenen Themen werden hier bspw. Angaben zu Baumschutz, Biotoptypen, Flora, Fauna und weiteren Themen gemacht. Ergänzend teilt das Umwelt- und Naturschutzamt zu dieser Nachfrage mit – vielen Dank den Kollegen an dieser Stelle: Die Umsetzung des Bebauungsplan 7-85 VE ist als Eingriff in Natur- und Landschaft zu bewerten.
Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter wurden anhand des Bewertungsleitfadens der SenMVKU bewertet. Es ergibt sich ein Wertpunktedefizit, das durch Kompensationsmaßnahmen im Bereich angrenzender Friedhofsflächen bzw. im Bereich bezirklicher Grünanlagen (Schätzelberge und Radarberg) ausgeglichen werden soll. Die diesbezüglichen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Voruntersuchungen wurde ein Bestand an geschützten Brutvögeln und Lebensstätten, u.a. ein derzeit verlassener Mäusebussardhorst, festgestellt. Zur Vermeidung von Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG ergeben sich Auflagen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Für die Beseitigung des Mäusebussardhorstes hat der Vorhabenträger eine Ausnahmezulassung bei der zuständigen SenMVKU beantragt.
2. Nachfrage Wann erwartet das Bezirksamt den Abschluss des B-Plan-Entwurfs und neue öffentliche Beteiligung?
Antwort auf die 2. Nachfrage Vor der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB muss zunächst die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Diese wiederum erfolgt nach Klärung der unter der Antwort auf die Frage 2 genannten Themen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Durchführung der öffentlichen Auslegung steht daher noch nicht fest. Ebenso ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Bebauungsplanverfahrens derzeit nicht seriös prognostizierbar.