Baufonds QM-Gebiet Naharijakiez

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Frage Wie hoch sind die Mittel 2022/23 für Maßnahmen aus dem Baufonds?

Antwort auf 1. Frage Zu dem Antrag auf Mittel aus dem Baufonds der evangelischen Kirchengemeinde Lichtenrade zur „Energetischen Sanierung des Kinder- und Jugendhaus Nahariyastraße“ wurden zunächst 160.000 € für eine Machbarkeitsstudie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zugesagt. Nach der Machbarkeitsstudie stehen Fördermittel für Planungs- und Bauvorhaben zur Verfügung, über die Höhe wird die Machbarkeitsstudie Auskunft geben. Die Mittel aus dem Baufonds sind immer Antrags- bzw. Projekt-gebunden.

2. Frage Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Festsetzen des QM-Gebietes aus dem Baufonds realisiert?

Antwort auf 2. Frage Das QM-Gebiet Nahariyastraße wurde zum 01.01.2021 festgesetzt. Den ersten Baufondsaufruf tätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Frühjahr 2021 mit einer Einreichungsfrist zum 31.08.2021. Programmvormerkungen bzw. Finanzierungszusagen wurden Mitte 2022 ausgereicht. Somit konnte noch kein einziges Bauvorhaben bis dato realisiert werden. In Planung ist jedoch die „Energetische Sanierung des Kinder- und Jugendhaus Nahariyastraße“, beginnend mit einer Machbarkeitsstudie in den Haushaltsjahren 2022/ 2023. Nachfolgend wird über eine gem. Machbarkeitsstudie ermittelte Bauvariante entschieden, die dann voraussichtlich ab 2024 mit einer Planungs- und einer Bauphase umgesetzt werden kann

1. Nachfrage Welche aktuellen Planungen gibt es, um vorhandene Mittel noch sinnvoll umzusetzen?

Antwort auf die 1. Nachfrage Da die Baufondsmittel immer Projekt-gebunden sind, ist davon auszugehen, dass die für die Machbarkeitsstudie „Energetische Sanierung des Kinder- und Jugendhaus Nahariyastraße“ eingestellten Mittel im vorgesehenen Zeitraum (2022/ 2023) verausgabt werden.

2. Nachfrage Aus welchen Gründen werden bauliche Maßnahmen, die über den Baufonds bezahlt werden, nicht umgesetzt?

Antwort auf die 2. Nachfrage Dieser Fall trifft im QM-Gebiet Nahariyastraße nicht zu.