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            <title>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Fraktion Tempelhof-Schöneberg</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 11:09:35 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 24 Aug 2026 11:09:35 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-112578</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 13:05:21 +0200</pubDate>
                <title>Update „Schloß-Straßen-Center“ am Walter-Schreiber-Platz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/update-schloss-strassen-center-am-walter-schreiber-platz/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Welche Informationen hat das Bezirksamt zu den Entwicklungsperspektiven des Centers?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Dem Bezirksamt liegen derzeit keine weitergehenden Erkenntnisse zu den mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven des Centers vor. Bekannt ist, dass sich Kaufland im SSC ansiedeln wird. Darüber hinaus besteht derzeit kein direkter Austausch mit dem Centermanagement beziehungsweise den Eigentümerinnen und Eigentümern des Centers.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Welche Kenntnisse hat es zu Leerstand und Neuvermietungen in dem Center?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Informationen zum aktuellen Leerstandsniveau sowie zu Neuvermietungen innerhalb des Centers vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Haben Bezirksamt und Wirtschaftsförderung fortlaufenden Austausch mit den Eigentümern über die weiteren Perspektiven?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Ein fortlaufender Austausch mit dem Centermanagement beziehungsweise den Eigentümerinnen und Eigentümern des Centers findet derzeit nicht statt. Unabhängig davon stehen die Wirtschaftsförderungen der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf in einem regelmäßigen fachlichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen des Wirtschafts- und Einzelhandelsstandortes, insbesondere auch mit Blick auf die Schloßstraße und ihr Umfeld.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Welche Konzepte bestehen gemeinsam mit dem Nachbarbezirk zur Gewerbeentwicklung entlang der Schloßstraße, die eine große Konzentration von Verkaufsflächen aufweist?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Als wesentliche konzeptionelle Grundlage ist das kürzlich beschlossene Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks Tempelhof-Schöneberg zu nennen. Dieses wurde unter Beteiligung und in Abstimmung mit den benachbarten Bezirken erarbeitet und berücksichtigt die überbezirklichen Wechselwirkungen der Zentren- und Einzelhandelsentwicklung.</p>
<p>Darüber hinaus findet zwischen den Wirtschaftsförderungen der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf ein regelmäßiger fachlicher Austausch statt. Ergänzend werden anlassbezogen gemeinsame Veranstaltungen begleitet. So wurde vor einigen Monaten eine Veranstaltung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur möglichen Einrichtung eines Business Improvement Districts (BID) für die Schloßstraße durchgeführt. Ziel war es, die gemeinsame Weiterentwicklung des Geschäftsstandortes zu unterstützen. Die dort angestoßenen Überlegungen wurden bislang jedoch nicht weiterverfolgt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112288</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 13:05:27 +0200</pubDate>
                <title>Gustav-Müller-Straße 34/34a im Sozialen Erhaltungsgebiet „Schöneberger Insel“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/gustav-mueller-strasse-34-34a-im-sozialen-erhaltungsgebiet-schoeneberger-insel/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Welche Anträge zu Grundrissänderung und Art der Nutzung gab es für die Wohngebäude Gustav- Müller-Straße 34/34a seit <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2015&amp;MM=7&amp;DD=1" target="_blank" title="Sitzungskalender 7/2015 anzeigen" rel="noreferrer">1.7.2015</a> (Inkrafttreten der Sozialen Erhaltungsverordnung)?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong></p>
<p>Seit Inkrafttreten der sozialen Erhaltungsverordnung gab es zum Grundstück Gustav- Müller-Straße 34/34a keine Genehmigungsanträge für Grundriss- oder Nutzungsänderungen. Es wurden jedoch zwei Anträge für Wohnungen gestellt, die bauliche Maßnahmen zur Anhebung auf einen zeitgemäßen Ausstattungszustand der Wohnung zum Inhalt hatten.</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Hat der Hauseigentümer Covivo bzw. der Hauptmieter Spoony GmbH bzw. flat-mate GmbH (nach Verschmelzung) 2021 eine Genehmigung zur Aufteilung von Wohnungen in möblierte „Wohngemeinschafts-Zimmer“ (je eine in Nr. 34 und 34a) erhalten, um Zimmer in einer Größe von ca. 10 -13 qm einzurichten?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2:</strong></p>
<p>Eine Genehmigung zur Aufteilung in möblierte "Wohngemeinschafts-Zimmer" wurde weder beantragt noch wurde eine solche Genehmigung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erteilt.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Sieht das Bezirksamt bei einem Mietpreis von über 400 € kalt monatlich für ein rund 10 qm großes Zimmer einen Verdacht auf „Mietwucher“ (bei 4 Zimmern Gesamt-Mietein-nahmen von 1.600 – 2.000 €)?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 3:</strong></p>
<p>Eine Einschätzung, ob es sich bei einer solchen Miethöhe um "Mietwucher" handelt, kann das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht treffen. Es gibt jedoch die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen angesiedelte Mietpreisprüfstelle, die ein niedrigschwelliges Beratungsangebot des Landes Berlin für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete darstellt.</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Welche Maßnahmen wird/würde das Bezirksamt einleiten, wenn es diese Informationen verifizieren kann?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 4</strong></p>
<p>Für die Absenkung einer als "Mietwucher" definierten Miethöhe ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht zuständig. Sollte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg jedoch Kenntnis von etwaigen, ungenehmigten Grundriss- oder Nutzungsänderungen erlangen, wird es nach einer entsprechenden Prüfung ein geeignetes Verfahren einleiten, etwa zur Wiederherstellung des ursprünglichen Grundrisses.</p>
<p><i>Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski Sparacino Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management.</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112287</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 13:01:05 +0200</pubDate>
                <title>Bauvorhaben Bautzener Str. 1 (Yorckstraße 54) - Ungereimtheiten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/bauvorhaben-bautzener-str-1-yorckstrasse-54-ungereimtheiten/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong><br>Wann wurde ein Bauantrag gestellt und wann wurde er genehmigt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong><br>Die Antragstellung erfolgte am 27.03.2024, die Baugenehmigung am 15.07.2025</p>
<p><strong>Frage 2:</strong><br>Das Grundstück Bautzener Straße 1 hat laut Geoportal eine Fläche von 481 m². Befindet sich das Bauvorhaben ausschließlich auf diesem Grundstück oder werden Teile von Nachbargrundstücken mitgenutzt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2:</strong><br>Das Bauvorhaben wird nur auf dem Grundstücksteil Bautzner Str. 1 durchgeführt. Die beiden Grundstücke Bautzner Straße 1 und Yorckstraße 54 wurden grundbuchlich vereinigt. Demzufolge ist die Bautzner Str. 1 und die Yorckstraße 54 ein Grundstück mit einer Gesamtfläche von 917,00 m².</p>
<p><strong>Frage 3:</strong><br>Wie viel Meter soll der Abstand zum benachbarten Gebäude auf dem Eckgrundstück Yorckstraße 54 betragen, dass Fenster und Balkone in Richtung des Grundstücks Bautzener Straße 1 hat?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 3:</strong><br>Der Abstand zum Gebäude Yorckstraße 54 beträgt ca. 6,90 m</p>
<p><strong>Frage 4:</strong><br>Wie viele Meter soll der Abstand zu den Hinterhäusern auf dem Grundstück Yorckstraße 53 betragen<strong>?</strong></p>
<p><strong>Antwort auf Frage 4:</strong><br>Der Abstand zum Hinterhaus Yorckstraße 53 beträgt ca. 17,6 m.</p>
<p><strong>Frage 5:</strong><br>Fallen die Abstandsflächen des Vorhabens Bautzener Straße 1 teilweise auf die benachbarten Grundstücke Yorckstraße 53 und 54 sowie auf das südlich angrenzende Grundstück an der Bautzener Straße?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 5:</strong><br>Nein, auf das Grundstück Yorckstraße 53 fallen keine Abstandsflächen. Abstandsflächen fallen nur auf das eigene Grundstück Bautzner Str. 1 / Yorckstraße 54 (siehe Antwort zur Frage 2).</p>
<p><strong>Frage 6:</strong><br>Wenn ja, haben die Eigentümer der Nachbargrundstücke einer Überschreitung der Abstandsflächen zugestimmt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 6:</strong><br>Siehe Antwort zur Frage 2.</p>
<p><strong>Frage 7:</strong><br>Welche BGF sind geplant bzw. genehmigt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 7:</strong><br>Durch das Bauvorhaben wurde eine zusätzliche Geschossfläche von ca. 1.605m² genehmigt.</p>
<p><strong>Frage 8:</strong><br>Wie lauten die Kennzahlen für die GFZ und GRZ?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 8:</strong><br>Das Grundstück liegt gemäß Baunutzungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet der Baustufe V/3. Somit ist eine GRZ von 0,30, eine GFZ von 1,5 sowie 5 Vollgeschosse zulässig.</p>
<p><strong>Frage 9:</strong><br>Um wie viel werden die im Baunutzungsplan festgelegten Werte für GFZ, GRZ und Bebauungstiefe überschritten?</p>
<p>Antwort auf Frage 9:<br>GRZ von zulässig 0,30 um 0,20 auf genehmigte 0,50,<br>2. GFZ von zulässig 1,50 um 1,72 auf genehmigte 3,22,</p>
<p>Bebauungstiefe von zulässig 13,00 m um 1,13 m auf genehmigte 14,13 m.</p>
<p><strong>Frage 10:</strong><br>Welche Befreiungen wurden beantragt, welche Befreiungen wurden erteilt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 10:</strong><br>Nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde die vier Befreiungen von den Festsetzungen des Baunutzungsplanes, der i.V. mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin – BO 58 – und den hier bestehenden förmlich festgelegten Baufluchtlinien als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan gilt, zugelassen:</p>
<p>1. Überschreitung GFZ</p>
<p>2. Überschreitung GRZ</p>
<p>3. Anzahl der Vollgeschosse von 5 um 2 auf 7</p>
<p>4. Überschreitung der Baufluchtlinie durch straßenseitige Balkone um 1,13 m</p>
<p>Nach § 31 Abs. 1 BauGB wurde folgende Ausnahme von den Festsetzungen des Baunutzungsplanes, der i.V. mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin – BO 58 – und den hier bestehenden Baufluchtlinien als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan gilt, zugelassen:</p>
<p>- Überschreitung der Bebauungstiefe durch hofseitige Balkone von zulässigen 13,00 m um 1,13 m auf genehmigte 14,13 m</p>
<p>Folgender Ermessensentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO 1968 wurde zugestimmt:</p>
<p>- Zulassung von Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Spielplatzgeräte, Fahrradschuppen und Müllsammelplatz)</p>
<p><strong>Frage 11:</strong><br>Wenn Befreiungen erteilt wurden, hat das Bezirksamt im Gegenzug vertraglich die Ausweisung von Sozialwohnungen oder anderes vereinbart?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 11:</strong><br>Den Überschreitungen wurde gem. §31 Abs.2BauGB zugestimmt. Es wurden keine Vereinbarungen zu Sozialwohnungen getroffen. Es wurde eine Auflage für Ausgleichsmaßnahmen der Außenanlagen erlassen.</p>
<p><strong>Frage 12:</strong><br>Wurden die Befreiungen danach beurteilt, dass es sich um eine Eckbebauung handelt, obwohl faktisch keine Neubebauung an der bereits bebauten Straßenecke erfolgt?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 12:</strong><br>Im vorliegenden Fall ist die Überschreitung des Nutzungsmaßes (GRZ, GFZ, Vollgeschosse) im städtebaulichen Gesamtzusammenhang als vertretbar anzusehen und stellt die städtebauliche Konzeption in ihrem grundsätzlichen Charakter nicht in Frage. Das Orts- und Straßenbild wird in angemessener Weise berücksichtigt. Das geplante Gebäude wird an der Grundstücksgrenze zur Bautzener Straße 2 errichtet, hält aber Abstand zum Bestandsgebäude auf dem eigenen Grundstück.</p>
<p><i>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112286</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 12:42:03 +0200</pubDate>
                <title>Was tut sich in den Sozialen Erhaltungsgebieten?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/was-tut-sich-in-den-sozialen-erhaltungsgebieten/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Wie viele Anträge ins Sachen Milieuschutz wurden in den Jahren 2025 und 2026 gestellt? (Bitte differenziert darstellen nach Milieuschutzgebiet und Themen wie Aufzüge, Balkone, Grundrissänderungen, sanitäre Einrichtungen, technische Ausstattung, energetische Sanierung)</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfasst statistisch nicht, wie viele Anträge auf Genehmigung nach §§ 172, 173 BauGB in den Jahren 2025 und 2026 gestellt wurden.</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Wie viele Anfragen an das Amt gab es von Mieter_innen, die von Baumaßnahmen in Milieuschutzgebieten betroffen waren, in den Jahren 2025 und 2026?<br>(Bitte differenziert darstellen nach Milieuschutzgebiet und Themen wie Aufzüge, Balkone, Grundrissänderungen, sanitäre Einrichtungen, technische Ausstattung, energetische Sanierung)</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfasst statistisch nicht, wie viele Anfragen von Mieterinnen und Mietern in den Jahren 2025 und 2026 gestellt wurden, die von Baumaßahmen in Milieuschutzgebieten betroffen waren.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Wie viele Verfahren wegen Verstößen mussten gegen Bauherrn in den Jahren 2025 und 2026 eingeleitet werden?&nbsp;<br>(Bitte differenziert darstellen nach Milieuschutzgebiet und Themen wie Aufzüge, Balkone, Grundrissänderungen, sanitäre Einrichtungen, technische Ausstattung, energetische Sanierung)</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 3:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erfasst statistisch nicht, wie viele Verfahren wegen Verstößen gegen Bauherrn in den Jahren 2025 und 2026 eingeleitet wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>Die Antwort erfolgte durch Eva Majewski Sparacino, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112166</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 09:35:14 +0200</pubDate>
                <title>Zum Stand des Dauerbauprojekts Kulmer- /Ecke Alvenslebenstraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/zum-stand-des-dauerbauprojekts-kulmer-ecke-alvenslebenstrasse/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Wie schätzt das Bezirksamt den aktuellen Stand des Bauprojekts ein?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Die Bauarbeiten am Dachausbau sind seit längerer Zeit nicht fortgeführt worden. Die genehmigten bzw. angezeigten Baumaßnahmen wurden bislang nicht fertiggestellt. Nach Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde befinden sich die Gebäude weiterhin in einem unfertigen Zustand. Eine Nutzungsaufnahme der neu geschaffenen Dachgeschosse ist bislang nicht erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Wann ist mit einem Abschluss des Bauprojekts zu rechnen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Hierzu liegen der Bauaufsichtsbehörde keine Informationen vor. Der weitere Fortgang des Vorhabens hängt von Entscheidungen und Maßnahmen des Vorhabensträgers bzw. des Insolvenzverwalters ab. Ein konkreter Zeitpunkt für die Fertigstellung kann daher derzeit nicht benannt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem Jahr 2025 im Einzelnen ergriffen, um den Vorhabenträger des Dachausbaus zu bewegen, das Wohnhaus wieder in volle Funktionsfähigkeit zu versetzen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Die Bauaufsichtsbehörde hatte Anfang 2026 mit dem Insolvenzverwalter Kontakt. Hierbei kam es insbesondere zu:</p>
<p>- Prüfung der Genehmigungslage und der Fortgeltung der für das Vorhaben maßgeblichen Entscheidungen,</p>
<p>- Übermittlung einer bauaufsichtlichen Einschätzung zur Wirksamkeit der Genehmigungsfreistellungen, Ausnahmen und Befreiungen,</p>
<p>- Hinweise auf die für eine Fertigstellung und spätere Nutzungsaufnahme erforderlichen Nachweise.</p>
<p>Die Einflussmöglichkeiten der Bauaufsicht auf den Vorhabenträger sind begrenzt. Die Bauaufsicht kann die Fertigstellung eines privaten Bauvorhabens nicht "anordnen" oder „den Vorhabenträger zur Fertigstellung bewegen“, solange keine konkreten bauordnungsrechtlichen Verstöße vorliegen. Eine Fertigstellungsfrist gab es damals ebenfalls noch nicht und wurde erst mit der 6. Änderung der BauO Bln auch für das Genehmigungsfreistellungsverfahren geregelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p><strong>Welche Unterstützung erhielten mobilitätseingeschränkte Bewohner_innen, die bald 5 Jahre ohne Aufzug auskommen mussten?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Der Bauaufsicht liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche individuellen Unterstützungsleistungen Bewohnerinnen und Bewohner gegebenenfalls von Dritten erhalten haben. Die Bauaufsichtsbehörde verfügt über keine Zuständigkeit für die Organisation oder Bereitstellung entsprechender Unterstützungsangebote.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p><strong>Welche laufenden Verfahren gegen welche Adressaten sind noch nicht abgeschlossen (Anordnungen, Rechtsmittel, Gerichtsverfahren)?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Gegen den Vorhabenträger werden derzeit keine bauaufsichtlichen Ordnungsverfahren geführt. Insbesondere bestehen keine laufenden Anordnungs-, Zwangsmittel-, Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Vorhabens.</p>
<p>Das Vermögen des Vorhabenträgers befindet sich nach Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde in einem Insolvenzverfahren. Ansprechpartner der Bauaufsicht ist daher der bestellte Insolvenzverwalter.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112071</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 10:12:45 +0200</pubDate>
                <title>Zukunft der landeseigenen Kleingartenanlagen im Bezirk</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/zukunft-der-landeseigenen-kleingartenanlagen-im-bezirk/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (Die Linke.)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.02.2026 für&nbsp;</strong><br><strong>ein Kleingartenflächensicherungsgesetz (Drucksache 19/2822) und dessen Umsetzung im&nbsp;</strong><br><strong>Bezirk?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Ich danke meiner Kollegin, Dr. Saskia Ellenbeck für die Zuarbeit. In der Praxis wird das neue&nbsp;<br>Kleingartenflächensicherungsgesetz im Bezirk aus hiesiger Sicht nicht viel ändern. Zwar&nbsp;<br>werden zukünftig Kündigungen durch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erschwert.&nbsp;<br>Wenn erforderlich, sind diese aber weiterhin möglich. Auch die Ausführungen zur&nbsp;<br>Ersatzflächenpflicht bestanden bereits zuvor. Abgesehen davon gilt bei allem auch das&nbsp;<br>Bundeskleingartengesetz und "Bundesrecht sticht Landesrecht".<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Welche Veränderungen haben sich im Bestand der bezirklichen landeseigenen&nbsp;</strong><br><strong>Kleingartenanlagen (KGA) seit dem Senatsbeschluss zum Kleingartenentwicklungsplan&nbsp;</strong><br><strong>2030 (vom August 2020) ergeben?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Wie im Kleingartenentwicklungsplan (KEP) vorgesehen, wurde die KGA Morgengrauen für&nbsp;<br>einen neuen Schulstandort gekündigt. Weitere Veränderungen gab es nicht.</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Für welche landeseigenen Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk bereits aufgestellte oder&nbsp;</strong><br><strong>beschlossene Bebauungspläne, die eine andere als die kleingärtnerische Nutzung&nbsp;</strong><br><strong>beinhalten und wie wird das Bezirksamt die Anlagen vor künftigen Nutzungsänderungen&nbsp;</strong><br><strong>zur Sicherung des vorhandenen Grüns schützen (bitte Angaben zu jeder einzelnen KGA)?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Nachstehend eine Tabelle mit den Kleingartenanlagen auf deren Flächen eine andere als die&nbsp;<br>kleingärtnerische Nutzung bauplanungsrechtlich festgesetzt ist:<br>&nbsp;</p>
<p>Hier ist die bereinigte Tabelle im kopierbaren Markdown-Format:</p><table class="table"><thead><tr><th>Name der KGA</th><th>Bezirksregion</th><th>Bebauungsplan – Nummer und Status</th><th>Nutzung gemäß B-Plan</th><th>KEP-Kategorie</th></tr></thead><tbody><tr><td>Kolonie Maxstraße</td><td>Friedenau Ost</td><td>XI-118, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Papestraße (tlw., am Loewenhardtdamm)</td><td>Tempelhof Nord</td><td>XIII-26, festgesetzt</td><td>Vorbehaltsfläche Kita</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Eschenallee (tlw., Paul-Schmidt-Str.)</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>XIII-32, festgesetzt</td><td>Nördlicher Teilbereich und Mitte: öffentliche Parkplatzfläche; südlicher Teilbereich: öffentliche Grünfläche</td><td>Norden und Süden: Langfristige Nutzungsperspektive; Mitte: Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Eschenallee (tlw., Marienhöher Weg)</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>XIII-32, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Vorbehaltsbauplatz Schule</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Feldschlößchen</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>7-37 Bd, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Allgemeines Wohngebiet</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Borussia</td><td>Tempelhof Südwest</td><td>7-37 Bd, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Frieden I</td><td>Tempelhof Südost</td><td>XIII-17a, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Germania</td><td>Tempelhof Südost</td><td>7-82 b, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Polizei</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Südring</td><td>Tempelhof Südost</td><td>XIII-B 1, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Albrechtshöhe (tlw., östl. Komturstr.)</td><td>Tempelhof Südost</td><td>XIII-B 1, festgesetzt</td><td>Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Morgengrauen (am Wolfsburger Weg)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-68, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Schule und Kita</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Fröhliche Eintracht</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-134, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Abendrot (tlw.)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-135, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Alpental (nördl. Teilbereich)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-184, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Kleeblatt (nördl. Teilbereich)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-184, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Wild-West (teilweise)</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-44, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Kita</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Kaisergarten</td><td>Mariendorf Nord</td><td>XIII-102, festgesetzt</td><td>Gemeinbedarf, Schulsportplatz</td><td>Bauliche Entwicklung</td></tr><tr><td>Kolonie Sandwüste</td><td>Mariendorf Süd</td><td>XIII-24, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie An der Rennbahn (tlw./südl.)</td><td>Mariendorf Süd</td><td>XIII-188, festgesetzt</td><td>Gewerbegebiet</td><td>Langfristige Nutzungsperspektive</td></tr><tr><td>Kolonie Erholung</td><td>Marienfelde Nord</td><td>XIII-61, festgesetzt</td><td>Öffentliche Grünfläche</td><td>Dauerhaft zu erhalten</td></tr></tbody></table><p>Derzeit sind keine Bebauungsplanänderungen zum Schutz der aufgelisteten&nbsp;<br>Kleingartenanlagen in Bearbeitung. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und&nbsp;<br>städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch&nbsp;<br>Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB). Bebauungsplanverfahren sind zeit- und&nbsp;<br>personalintensiv. Entsprechend muss bei der Aufstellung von Bebauungsplänen priorisiert&nbsp;<br>werden. Aufgrund des angespannten Berliner Wohnungsmarktes liegt die aktuelle&nbsp;<br>Priorisierung bei Bebauungsplanverfahren, die Wohnungsbau ermöglichen.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p><strong>In welchen Größenordnungen können im Bezirk Ersatzflächen für KGA bereitgestellt&nbsp;</strong><br><strong>werden, die für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Sport) aufgegeben werden sollen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) nennt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg drei&nbsp;<br>Ersatzstandorte: Erweiterung KGA Wildspitz (Ankauf erforderlich), Lichtenrader Damm und&nbsp;<br>Erweiterung KGA Spreewald mit insgesamt 13.818 m² Fläche, was 53 Parzellen entspricht.&nbsp;<br>Als potenzielle Ersatzflächenstandorte werden auch aufgegebene Teilflächen von&nbsp;<br>Friedhöfen gesehen. Des Weiteren soll gemäß KEP der Ankauf von Grundstücken in&nbsp;<br>Betracht gezogen werden. Eine Größenordnung ist hierzu noch nicht ermittelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112070</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 10:06:45 +0200</pubDate>
                <title>Fortschritte bei Verfolgung der zahlreichen Verstöße gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bezüglich Mietpreisüberhöhung („Mietwucher“)?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/fortschritte-bei-verfolgung-der-zahlreichen-verstoesse-gegen-5-wirtschaftsstrafgesetz-bezueglich-mietpreisueberhoehung-mietwucher/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1. Hat sich mittlerweile die personelle Lage bei der Verfolgung von Verstößen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bezüglich „Mietwucher“ verbessert?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die Personalsituation hat sich vorübergehend verbessert. Da die geplante Besetzung einer Stelle des Amtes für Bürgerdienste für diese Aufgabe aufgrund der vom Bezirksamt beschlossenen Einsparungen nicht möglich war, wurde die Aufgabe zunächst von einer halbtags tätigen Mitarbeiterin der Zweckentfremdungsstelle wahrgenommen. Zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=03&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 03/2026 anzeigen" rel="noreferrer">01.03.2026</a> wurde von der Senatsverwaltung für Inneres ein Mitarbeiter aus dem Quereinsteigerprogramm bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=11&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 11/2026 anzeigen" rel="noreferrer">30.11.2026</a> in den Bezirk abgeordnet. Um die Bezirke bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zwölf Personen eingestellt, die an die Bezirke abgeordnet wurden. Aus diesem Pool wurde zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=05&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 05/2026 anzeigen" rel="noreferrer">01.05.2026</a> eine Mitarbeiterin befristet bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2027&amp;MM=12&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 12/2027 anzeigen" rel="noreferrer">31.12.2027</a> an den Bezirk abgeordnet. Derzeit läuft ein weiteres Einstellungsverfahren bei der Senatsverwaltung. Es sollen nochmals sieben Personen eingestellt werden, die ebenfalls an die Bezirke abgeordnet werden. Der Bezirk soll aus diesem Pool nochmals eine Person erhalten. Auch diese Abordnung wird bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2027&amp;MM=12&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 12/2027 anzeigen" rel="noreferrer">31.12.2027</a> befristet sein.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">2. Wie viele VZÄ können sich dieser Aufgabe widmen?</p>
<p><strong>Antwort</strong>: Aktuell sind drei Mitarbeitende mit 2,5 Stellenanteilen tätig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. In welcher Art gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Mietpreisprüfstelle der Senatsverwaltung?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die Mietpreisprüfstelle prüft die Mietpreissituation und weist die Mietenden im Falle einer Mietpreisüberschreitung auf die Möglichkeit hin, beim zuständigen Wohnungsamt eine Anzeige zu erstatten. Die Kontaktdaten wurden der Mietpreisprüfstelle übermittelt, so dass die Mietenden unmittelbar Kontakt mit der zuständigen Stelle des FB Wohnen aufnehmen können.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>4. Wie viele Fälle sind seit <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=1&amp;DD=1" target="_blank" title="Sitzungskalender 1/2026 anzeigen" rel="noreferrer">1.1.2026</a> bekannt und bearbeitet worden?</p>
<p><strong>Antwort</strong>: Es sind seit dem <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=01&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 01/2026 anzeigen" rel="noreferrer">01.01.2026</a> 97 Fälle bekannt geworden. Alle Verfahren wurden bearbeitet. 17 sind eingestellt worden; in 80 Verfahren sind noch Ermittlungen anhängig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5. Welchen Stand haben aktuell diese Fälle?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die schriftlichen Zeugen(vor)befragungen sind erfolgt. Soweit sich daraus Anhaltspunkte ergeben haben, die einen Verdacht der Mietpreisüberhöhung begründen, folgen Wohnungsbesichtigungen mit der gerichtsfesten Ermittlung der Wohnfläche sowie eine zeugenschaftliche Vernehmung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>6. Welche weitere Unterstützung um gegen diesen illegalen Missstand vorzugehen, gibt es von Seiten der Senatsverwaltung, dessen Mietpreisprüfstelle schon im März von<strong> </strong>mehr als 200 Fällen mit Verdacht auf Mietwucher gesprochen hat?</p>
<p class="text-justify"><strong>Antwort</strong>: Die Senatsverwaltung hat den Bezirken Sachmittel für die Ausstattung der neuen Stellen zur Verfügung gestellt. Außerdem koordiniert sie die regelmäßigen Sitzungen der AG Mietpreisüberhöhung, in der sich die Bezirke und die Senatsverwaltung regelmäßig austauschen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>7. Wie tauschen sich die Verantwortlichen in den Bezirken über das koordinierte Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung aus?<br><strong>Antwort</strong>: Über die AG Mietpreisüberhöhung (vgl. Antwort zu Frage 6).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112069</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 10:02:42 +0200</pubDate>
                <title>Videokamera Rathaus Schöneberg an der Freiherr-vom-Stein-Straße  </title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/videokamera-rathaus-schoeneberg-an-der-freiherr-vom-stein-strasse/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Einsatz der Überwachungskamera an dem Nebeneingang Freiherr-vom-Stein-Straße?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Neben allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen wie der DSGVO, nach der eine Videoüberwachung zur Wahrung des öffentlichen Interesses (z. B. Sicherheit von Bürgern und Mitarbeitenden) gerechtfertigt sein kann, greifen ergänzende Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG). Weitere Regelungen finden sich im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln).</p>
<p>Auf dieser Basis ist ein Betriebskonzept zu erstellen, das den Aufnahmebereich der Anlage definiert und begründet. Dieses befindet sich derzeit in der Erarbeitung, sodass die Gegensprechanlage noch nicht in Betrieb genommen werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Welche Begrenzungen des Aufnahmebereichs sind dabei zulässig, um den Zweck der Anlage zu erfüllen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Für die Nutzung der Videokamera der Gegensprechanlage sind auf Grundlage von sind auf Grundlage der oben genannten rechtlichen Vorgaben nur begrenzte Erfassungsbereiche zulässig. Der Aufnahmebereich ist auf die Zweckbestimmung der Kamera zu beschränken, in diesem Falle auf die Personen, die mit der Pförtnerloge über die Gegensprechanlage Kontakt aufnehmen wollen. Im Gegensatz zu einer Videoüberwachungsanlage werden die Bilder der Videokamera also lediglich an einen Monitor übertragen und nicht aufgenommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Welchen Aufnahmebereich deckt derzeit die Kamera ab (bitte Beschreibung des erfassten Straßenraums und evtl. Gebäude, die den Bereich begrenzen)?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Der exakte Aufnahmebereich der Kamera wird im noch zu erstellenden Betriebskonzept der Kamera festgelegt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111726</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 13:32:49 +0200</pubDate>
                <title>Zusammenarbeit mit Kulturelle Erben e.V.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/zusammenarbeit-mit-kulturelle-erben-ev/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description>Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Frage</strong></p>
<p><strong>Aus welchen Gründen und welcher Rechtsgrundlage werden dem Verein Kulturelle Erben, obwohl kein strafrechtlicher Tatbestand (Ermittlungsverfahren 2024) vorlag, die weitere Zusammenarbeit bei Jugendprojekten verweigert?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Eine strafrechtliche Bewertung ist für die Entscheidung über eine fachliche Zusammenarbeit oder Förderung nicht allein maßgeblich. Nicht alles, was strafrechtlich zulässig ist, entspricht zugleich den fachlichen Standards, pädagogischen Grundsätzen und demokratischen Werten, die das Jugendamt im Rahmen seiner Arbeit vertritt und fördern möchte.</p>
<p>Das Jugendamt trägt im Bereich der Jugendförderung eine besondere fachliche Verantwortung. Grundlage der Zusammenarbeit mit freien Trägern ist daher nicht allein die strafrechtliche Bewertung einzelner Sachverhalte, sondern insbesondere die Frage, ob Angebote geeignet sind, demokratische Werte, ein diskriminierungssensibles Miteinander, gegenseitigen Respekt sowie die Interessen und den Schutz junger Menschen zu stärken.</p>
<p>Kooperations- und Förderentscheidungen erfolgen im Rahmen der jugendhilfefachlichen, zuwendungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen. Eine Verpflichtung des Jugendamtes zur Zusammenarbeit mit einem bestimmten Träger besteht nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.Frage</strong></p>
<p><strong>Wie bewertet das Bezirksamt die Kontaktaufnahme des Bezirksbürgermeisters mit der Vermieterin des „Umsteigers“ im Kontext laufender Ermittlungen?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Bezirksbürgermeister Oltmann hat sich dafür engagiert, dass im "Umsteiger" Jugendarbeit etabliert wird. Dafür war Herr Oltmann lange vor Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Leiter des Vereins Kulturelle Erben im stetigen Austausch mit der Eigentümerin des Gebäudes.</p>
<p>Das Bezirksamt hat sich unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit der Frage auseinandergesetzt, wie Jugendarbeit am Standort „Umsteiger“ verlässlich und fachlich verantwortbar umgesetzt werden kann. Hierzu fanden Gespräche im Zusammenhang mit der Nutzung und den Rahmenbedingungen des Standortes statt.</p>
<p>Entscheidungen über Kooperationen und Förderungen erfolgen auf Grundlage fachlicher, jugendhilferechtlicher sowie zuwendungsrechtlicher Erwägungen. Ziel des Bezirksamtes war und ist die Sicherstellung einer demokratischen, diskriminierungsfreien und fachlich tragfähigen Jugendarbeit am Standort.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.Frage</strong></p>
<p><strong>Der Antisemitismusvorwurf wurde gerichtlich ausgeräumt, welche Gründe gibt es noch dem Verein keine Jugendarbeit mehr zu ermöglichen und auch Kooperationen mit anderen Trägern über das Bezirksamt zu verhindern?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Bezirksamt weist darauf hin, dass straf- oder zivilrechtliche Bewertungen und fachliche Einschätzungen der Jugendhilfe unterschiedlichen Maßstäben folgen können. Die Entscheidung des Bezirksamtes betrifft nicht die grundsätzliche Zulässigkeit von Meinungsäußerungen, sondern die Frage, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen bezirklich verantworteter oder geförderter Jugendprojekte möglich ist.</p>
<p>Das Jugendamt sieht sich in der Verantwortung, demokratische, diskriminierungsfreie und antisemitismussensible Standards in der Jugend- und Bildungsarbeit zu gewährleisten. Grundlage von Kooperationen sind dabei fachliche Eignung, demokratische Grundhaltungen sowie die Fähigkeit, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektvoll und diskriminierungssensibel zu begleiten.</p>
<p>Entscheidungen über Kooperationen mit anderen Trägern treffen diese grundsätzlich eigenverantwortlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4.Frage</strong></p>
<p><strong>Gab es seitens des Bezirksamts Warnungen an andere Träger, mit dem Verein Kulturelle Erben nicht mehr zusammenzuarbeiten, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Seitens des Jugendamtes wurden keine Warnungen an andere Träger ausgesprochen, nicht mit dem Verein Kulturelle Erben e.V. zusammenzuarbeiten.</p>
<p>Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit Trägern dann gewünscht, wenn fachliche, demokratische und diskriminierungsfreie Haltungen die Grundlage der jeweiligen Arbeit bilden. Fachliche Gespräche und Einschätzungen erfolgen dabei im Rahmen des regulären fachlichen Austauschs und der jugendhilfefachlichen Verantwortung des Jugendamtes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>5.Frage</strong></p>
<p><strong>Warum verweigert sich das Bezirksamt der Bewertung der Staatsanwaltschaft:&nbsp; Die Inhalte des Schaufensters fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Ein Bild wird ausdrücklich als „erlaubte Kritik an der Siedlungspolitik des israelischen Staates“ eingestuft?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Bezirksamt erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit ausdrücklich an. Gleichzeitig ist eine strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Bewertung nicht allein maßgeblich für Entscheidungen über Kooperationen und Förderungen im Bereich der Jugendhilfe.</p>
<p>Das Jugendamt hält es für wichtig, jungen Menschen Räume für politische Diskussionen und kontroverse Debatten zu eröffnen. Dazu gehört ausdrücklich auch die kritische Auseinandersetzung mit staatlichem Handeln und internationalen Konflikten.</p>
<p>Kritik an staatlichem Handeln, auch an der Politik Israels oder militärischen Maßnahmen, ist selbstverständlich möglich und Teil demokratischer Debatten. Sie darf jedoch nicht in antisemitische oder andere diskriminierende Deutungsmuster, pauschalisierende Zuschreibungen oder die Relativierung von Menschenrechten umschlagen. Aufgabe politischer Bildungs- und Jugendarbeit ist es daher, junge Menschen zu einer differenzierten, demokratischen und respektvollen Auseinandersetzung zu befähigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>6.Frage</strong></p>
<p><strong>Warum beharrt das Bezirksamt stattdessen weiter auf der Beurteilung des Beauftragten gegen Antisemitismus?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Bezirksamt bezieht im Rahmen seiner fachlichen Einschätzung unterschiedliche Perspektiven und fachliche Bewertungen ein. Hierzu können auch Einschätzungen von Fachstellen im Themenfeld Antisemitismusprävention gehören.</p>
<p>Unabhängig davon trifft das Bezirksamt seine Entscheidungen eigenständig im Rahmen seiner jugendhilfefachlichen Verantwortung sowie auf Grundlage demokratischer, diskriminierungsfreier und menschenrechtsorientierter Standards der Jugend- und Bildungsarbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>7.Frage</strong></p>
<p><strong>Gab es vom Bezirksamt mit dem Verein ein klärendes Gespräch nach dem Zerwürfnis, wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Es hat Gespräche und Austauschformate zwischen Vertreter_innen des Bezirksamtes und dem Verein gegeben. Das Bezirksamt hat dabei wiederholt die Möglichkeit zum fachlichen Austausch genutzt.</p>
<p>Grundsätzlich bleibt das Jugendamt ansprechbar für fachliche Gespräche im Rahmen demokratischer und diskriminierungsfreier Grundhaltungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>8. Frage</strong></p>
<p><strong>Wie sollen junge migrantische Menschen mit Fragen zum Israel-Palästina-Konflikt lernen, was auf Basis des Völkerrechts an Israel und dem IDF für Projekte kritisiert werden muss und was antisemitisch ist, wenn gleichzeitig für Projekte wie den Kulturellen Erben e.V. die Finanzierung gestrichen wird?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Jugendamt hält es für wichtig, jungen Menschen – auch jungen migrantischen Menschen – Räume zu eröffnen, in denen politische Konflikte, internationale Krisen sowie Fragen von Krieg, Völkerrecht, Menschenrechten und Diskriminierung differenziert diskutiert werden können. Dazu gehört ausdrücklich auch die Auseinandersetzung mit dem Israel-Palästina-Konflikt.</p>
<p>Kritik an staatlichem Handeln, auch an der Politik Israels oder militärischen Maßnahmen, ist selbstverständlich möglich und Teil demokratischer Debatten. Sie darf jedoch nicht in antisemitische oder andere diskriminierende Deutungsmuster, pauschalisierende Zuschreibungen oder die Relativierung von Menschenrechten umschlagen.</p>
<p>Aufgabe politischer Bildungs- und Jugendarbeit ist es daher, genau diese Unterscheidungsfähigkeit zu stärken und junge Menschen zu einer demokratischen, respektvollen und reflektierten Auseinandersetzung zu befähigen.</p>
<p>Das Bezirksamt fördert hierzu unterschiedliche Projekte der politischen Bildung, Demokratieförderung und Antidiskriminierungsarbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>9.Frage</strong></p>
<p><strong>Wie stellt sich das Bezirksamt präventive migrantische Jugendarbeit vor</strong>?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Präventive Jugend(sozial)arbeit richtet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder familiärer Geschichte.</p>
<p>Sie umfasst insbesondere Beziehungsarbeit, Beteiligung, Empowerment, politische Bildung, Antidiskriminierungsarbeit, Konfliktbearbeitung sowie die Förderung demokratischer Handlungsfähigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit ernst zu nehmen, ihnen Orientierung und Unterstützung zu bieten sowie diskriminierungsfreie Räume der Begegnung und Beteiligung zu schaffen.</p>
<p>Prävention bedeutet dabei nicht Stigmatisierung, sondern die Stärkung von Teilhabe, Respekt, Selbstwirksamkeit und demokratischer Auseinandersetzung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>10.Frage</strong></p>
<p><strong>Welche Bedeutung hat antifaschistische kritische Jugendarbeit im Bezirk?</strong></p>
<p>Antwort</p>
<p>Jugendarbeit hat im Bezirk eine hohe Bedeutung. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und zu stärken sowie Räume für Austausch, Beteiligung, politische Bildung und demokratische Auseinandersetzung zu schaffen.</p>
<p>Dazu gehört ausdrücklich auch, gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie demokratische Prozesse kritisch zu hinterfragen und sich mit unterschiedlichen Positionen auseinanderzusetzen.</p>
<p>Jugend(sozial)arbeit soll junge Menschen befähigen, Konflikte respektvoll auszutragen, unterschiedliche Perspektiven auszuhalten und sich aktiv in eine demokratische Gesellschaft einzubringen. Eine kritische Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist ausdrücklich Teil demokratischer Bildungsarbeit, solange sie sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt.</p>
<p>Grundlage hierfür sind demokratische, diskriminierungsfreie und rechtsstaatliche Werte. Das Jugendamt unterstützt daher Angebote, die Teilhabe, Vielfalt, Menschenrechte, gegenseitigen Respekt und ein diskriminierungsfreies Zusammenleben fördern.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111591</guid>
                <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 13:02:46 +0200</pubDate>
                <title>Städtebauliches Erhaltungsgebiet Gartenstadt – Energetische Modernisierung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/staedtebauliches-erhaltungsgebiet-gartenstadt-energetische-modernisierung/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p><strong>Wie viele Anträge zu Änderungen auf Grundstücken und Gebäuden wurden in den letzten zwei Jahren gestellt und wie viele wurden genehmigt bzw. versagt?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>2026 „genehmigt“: 7</p>
<p>2026 „versagt“: 1</p>
<p>2025 „genehmigt“: 47</p>
<p>2025 „versagt“: 4</p>
<p>2024 „genehmigt“: 17</p>
<p>2024 „versagt“: 0</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p><strong>Wie viele Anträge betrafen energetische Modernisierungen, wie Solarzellen oder Wärmepumpenanlagen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Wärmepumpenanlagen: 2 (2024), 5 (2025), 0 (2026) = 7</p>
<p>Fassadendämmung: 5 (2024), 10 (2025), 2 (2026) = 17</p>
<p>Das Anbringen von Solaranlagen ist gem. § 61 Abs. 3 Nr. a bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Daher gibt es dazu keine Anträge.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p><strong>Welche Versagungsgründe gibt es gegen die Installation von Solaranlagen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Das Anbringen von Solaranlagen ist gem. § 61 Abs. 3 Nr. a bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Daher gibt es dazu keine Anträge und entsprechend keine Versagung.</p>
<p>Die Gartenstadt Neu-Tempelhof liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung gem. §172 Abs.1 Nr. 1 BauGB (Erhalt der städtebaulichen Eigenart). Daher können Baumaßnahmen versagt werden, wenn Sie den Zielen der Erhaltungsverordnung widersprechen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p><strong>Welche Versagungsgründe gibt es gegen die Installation von Wärmepumpen?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Die Versagung erfolgt aufgrund planungsrechtlicher Belange.</p>
<p>Die Gartenstadt Neu-Tempelhof liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung gem. §172 Abs.1 Nr. 1 BauGB (Erhalt der städtebaulichen Eigenart). Daher können Baumaßnahmen versagt werden, wenn Sie den Zielen der Erhaltungsverordnung widersprechen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p><strong>Unter welchen Bedingungen wären solche Anlagen genehmigungsfähig?</strong></p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Solar- oder Photovoltaikanlagen sind wie folgt zulässig: Auf den straßenseitigen und gartenseitigen Dachflächen sind Solar- oder Photovoltaikanlagen über die gesamte Dachbreite im Bereich von einer Ziegelreihe unterhalb der Firstlinie bis eine Ziegelreihe oberhalb der Gaube zulässig. Auf der walmseitigen Dachfläche sind Solar- oder Photovoltaikanlagen nur im unteren Drittel zulässig-<br>&nbsp;</p>
<p>Wärmepumpen sind wie folgt zulässig: Auf den (planungsrechtlich) überbaubaren Grundstücksflächen Sie sind NICHT zulässig: Im Bereich des (planungsrechtlichen) Vorgartens oder am Gebäude direkt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111534</guid>
                <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:06:45 +0200</pubDate>
                <title>Frankenstraße 7, 10817 Berlin Schöneberg</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/frankenstrasse-7-10817-berlin-schoeneberg/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Gibt es für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage, bzw. bereits einen Bauvorbescheid?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Ja, es gibt einen negativen Bauvorbescheid vom <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2022&amp;MM=09&amp;DD=13" target="_blank" title="Sitzungskalender 09/2022 anzeigen" rel="noreferrer">13.09.2022</a> für eine Nachverdichtung im Hof des Grundstücks. Das Vorhaben wurde auch im Widerspruch zum Bauvorbescheid im Juni 2023 weiterhin negativ beurteilt. Gründe für die Versagung waren zum damaligen Zeitpunkt die Baumasse und die städtebauliche Konzeption des Entwurfs. Hiergegen richten sich die eingelegten Rechtsmittel. Das Verfahren ist derzeit anhängig.</p>
<p>Im Oktober 2025 haben jedoch, auf der Grundlage des sog. Bauturbos, erneute Bauberatungen für das Grundstück begonnen, die Anfang des Jahres zu einem gemeinsamen positiven Ergebnis für eine Bebauung gekommen sind. Eine Bauvoranfrage, oder ein Bauvorbescheid für dieses neue Projekt gibt es jedoch nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Beschäftigt sich der Vorgang mit einer möglichen Nachverdichtung im großen Garten hinter dem Bestandsgebäude?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Ja, bei den aktuellen Bauberatungen wurde eine Nachverdichtung im Hofbereich des Bestandsgebäudes angefragt und abgestimmt. Es sind 4 drei- geschossige sog. Townhouses im hinteren Grundstücksbereich geplant.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Wurden dem Eigentümer ergänzende Neubauerweiterungen in Aussicht gestellt?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Ja, es wurde eine ergänzende Neubauerweiterung in Aussicht gestellt. Zurzeit handelt es sich jedoch nur Abstimmungen, die im Sinne einer Bauberatung zu verstehen sind und daher nicht rechtsverbindlich sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Wenn ja, in welchem Umfang (Größe des Baukörpers, Anzahl von Wohnungen)?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Bei dem Entwurf handelt es sich um einen Baukörper mit einer Grundfläche von ca. 200 m², welcher längs und zentriert im hinteren Hofbereich platziert ist und über drei Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss verfügt. Auf ca. 500 m² Wohnfläche sollen gemäß dem derzeitigen Entwurf neun Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 35 m² und 80 m² entstehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p>Gibt es für die Wohnungen des Bestandsgebäudes aus früheren Förderungen noch Sozialbindungen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 6:</strong></p>
<p>Wann laufen diese Sozialbindungen aus?</p>
<p>Antwort auf Frage 5 und 6:</p>
<p>Im Zuge der formellen Aufhebung der Schöneberger Sanierungsgebiete erfolgte auch die Auflösung der Sanierungsverwaltungsstelle im Stadtentwicklungsamt Tempelhof-Schöneberg. Die mit der damaligen Stadtsanierung befassten Kollegen sind mittlerweile nicht mehr im Dienst und können nicht befragt werden. Die Grundstücksakte (die Akten der Sanierungsverwaltungsstelle liegen im Bauarchiv nicht vor) ist nicht aussagekräftig. Das Bezirksamt kann daher keine belastbaren Aussagen über mögliche Sozialbindungen treffen, es geht jedoch davon aus, dass keine Sozialbindungen vorliegen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111355</guid>
                <pubDate>Wed, 20 May 2026 17:46:24 +0200</pubDate>
                <title>Gesundheitsgefahr durch Legionellen bei Adler in Lichtenrade</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/gesundheitsgefahr-durch-legionellen-bei-adler-in-lichtenrade-1/</link>
                <author>Katharina Marg &amp; Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra &amp; Katharina Marg (LINKE)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<table class="table"><tbody><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>1.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Frage</strong></p><p>Sind dem Bezirksamt Legionellen-Belastungen im Warmwasser der Adler Nahariyasiedlung bekannt geworden? Gab es dazu Meldungen von der Adler Group beim Gesundheitsamt? (Siehe: nicht-beantwortete-Frage-5 aus der Anfrage 0572/XXI vom <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=01&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 01/2026 anzeigen" rel="noreferrer">30.01.2026</a>)</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Antwort</strong></p><p>Gemäß der aktuellen Trinkwasser-Verordnung sind Eigentümer bestimmter Trinkwassserversorgungsanlagen verpflichtet regelmäßig Trinkwasser-Proben an ausgewählten Trinkwasserzapfstellen zu entnehmen. Überschreitungen der in der Verordnung festgelegten technischen Maßnahme Werte sind gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigepflichtig. Entsprechend notwendige Nachkontrollen sind ebenfalls dem Gesundheitsamt anzuzeigen.</p><p>Bei dem sogenannten technischen Maßnahmenwert handelt es sich um einen rein technischen Parameter, der bei Erreichen lediglich einen Hinweis darauf gibt, dass die Trinkwasseranlage aufgrund ihrer technischen Struktur (z.B. durch Überdimensionierung, Totleitungen, Stagnation etc.) eine Verkeimung bzw. Legionellenwachstum begünstigt. Im Sinne der Trinkwasserverordnung handelt es sich um eine vermeidbare Gefährdung. Einen Hinweis auf ein bestehendes Gesundheitsrisiko kann dieser Wert jedoch nicht direkt geben.</p><p>Dem GA sind die Legionellenbelastungen bekannt geworden. Es liegen von der Adler Group Meldungen bzw. Schriftverkehr&nbsp; zu diesem Objekt vor.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>2.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Frage</strong></p><p>Seit wann hat das Bezirksamt Kenntnis über den aufgetretenen Legionellenbefall in der Wohnsiedlung Groß-Ziethener-Straße 64-82 / Nahariyastraße 23-45 und den aktuell aufgetretenen Befall in der Nahariyastraße 35 und liegen Kenntnisse über einen Befall in weiteren Wohnhäusern der Wohnsiedlung Groß-Ziethener-Straße 64-82 / Nahariyastraße 23-45 vor?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Antwort</strong></p><p><a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=03&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 03/2026 anzeigen" rel="noreferrer">31.03.2026</a>: Groß-Ziethener-Straße 64-82 ohne Beanstandung.<br><a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=02&amp;DD=06" target="_blank" title="Sitzungskalender 02/2026 anzeigen" rel="noreferrer">06.02.2026</a>: Nahariyastraße 23-45.<br>In der Nahariyastraße 35 liegt kein Legionellenbefall vor.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>3.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Frage</strong></p><p>Wie wurde das Bezirksamt über den „extrem hohen“ Legionellenbefall informiert?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Antwort</strong></p><p>Dem Gesundheitsamt wurde der Trinkwasserbefund mit extrem hoher Überschreitung des technischen Maßnahmewertes durch das von der HV beauftragte Labor fristgerecht per E-Mail übermittelt..</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>4.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Welcher maximale Wert wurde gemessen?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><strong>Antwort</strong><br>Von den genannten Wohnhäusern in der Frage 2 war der maximale Wert 10700 KBE/100ml.</td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>5.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Welche Informationspflichten haben Hausverwaltung /-eigentümer gegenüber Mieter:innen zur Bekanntgabe von positiven / negativen Ergebnissen von Wasseruntersuchungen zu Legionellen? (Siehe nicht-beantwortete-Frage-6 aus der Anfrage 0572/XXI vom <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=01&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 01/2026 anzeigen" rel="noreferrer">30.01.2026</a>)</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Antwort</strong></p><p>Bei einer Legionellenüberschreitung muss die HV die Mieter unverzüglich, vollständig und schriftlich informieren. Sie muss Messwerte, Risiken, betroffene Bereiche und geplante Maßnahmen offenlegen. Diese Pflicht ergibt sich aus der TrinkwV und §16 IfSG.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>6.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Weshalb fand innerhalb des Bezirksamts keine Kommunikation statt, um die Fragen aus 0572/XXI „Häufung von technischen Ausfällen bei Adler Wohnungen“ zum Thema Legionellen innerhalb von 7 Wochen fachgerecht zu beantworten?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Antwort</strong></p><p>Eine behördenübergreifende Koordination erfolgt durch das Gesundheitsamt nicht. Eingehende Anfragen oder Beschwerden werden ausschließlich an die jeweils zuständige Behörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>7.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Welche Maßnahmen werden seitens der Adler Group S.A. bzw. auch seitens des Bezirksamts wann eingeleitet, um die Mieter:innen zu schützen?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Antwort</strong></p><p class="text-justify">Nach Erhalt der TW-Befunde durch das Labor hat das GA umgehend die gemäß TrinkwV erforderlichen Maßnahmen gegenüber der HV angeordnet.</p><p class="text-justify">Dazu gehört u.a. die Beauftragung einer Risikoabschätzung der gesamten Trinkwasseranlage durch eine Fachfirma entsprechend der UBA-Empfehlung für die Durchführung einer Risikoabschätzung gemäß TrinkwV und Einleitung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Ursachenbehebung.</p><p class="text-justify">Bei Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes über 10.000 pro 100 Milliliter liegt eine extrem hohe Kontamination vor. In diesen Fällen sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher zu veranlassen. Nutzungseinschränkungen wie z.B. Duschverbot stellen eine sinnvolle kurzfristige Maßnahme zum vorsorglichen Gesundheitsschutz dar und wird nach § 68 der Trinkwasserverordnung gemäß den aktuellen UBA-Empfehlungen empfohlen. Ein Duschverbot kann durch die Installation von Endständigen Filtern an den Duschköpfen aufgehoben werden.</p><p class="text-justify">Durch das Gesundheitsamt erfolgten eine Prüfung und Überwachung der bereits eingeleiteten Sofortmaßnahmen und der notwendigen weiterführenden Maßnahmen.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>8.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Wie wird mit der Tatsache umgegangen, dass die Bewohner:innen lediglich über einen Aushang im Hauseingang informiert worden sind, obwohl eine massive Gesundheitsgefährdung vorliegt, insbesondere für Säuglinge, Raucher:innen, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p><strong>Antwort</strong></p><p>Das Vorgehen ergeben sich aus der TrinkwV und §16 IfSG.<br>Bei Überschreitungen über 10000 KBE pro 100 ml Wasser wird zur vorsorglichen Gefahrenabwehr zusätzlich eine Nutzungseinschränkung wie z.B. ein Duschverbot oder die Installation endständiger Filter angeordnet.<br>Menschen, die ein besonderes Risiko tragen, sollten sich mit Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin in Verbindung setzten.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;"><strong>9.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Welche Maßnahmen rät das Gesundheitsamt Betroffenen und Angehörigen, wenn Symptome der Legionärskrankheit (beginnend oft durch Husten, Durchfall und Fieber, bis hin zu hohem Fieber, Schmerzen in der Brust, Husten, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen) oder des Pontiac-Fiebers (Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Thoraxschmerzen, trockenem Husten) auftreten?</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Antwort</strong></p><p>Den betroffenen Personen wird empfohlen, bei Auftreten entsprechender Symptomatik umgehend ärztlich vorstellig zu werden und den behandelnden Arzt / Ärztin über den Nachweis von Legionellen im Trinkwasser zu informieren. &nbsp;</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:16.6pt;" colspan="2"><strong>10.</strong></td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Frage</strong></p><p>Wird sauberes Wasser für Menschen, die schlecht die Wohnung verlassen können bereitgestellt?</p></td></tr><tr><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:10.5pt;">&nbsp;</td><td style="padding-left:5.4pt;padding-right:5.4pt;vertical-align:top;width:435.6pt;" colspan="2"><p class="text-justify"><strong>Antwort</strong></p><p class="text-justify">Bei einer Kontamination des Trinkwassers besteht im Allgemeinen keine Notwendigkeit sauberes Wasser für die Bewohner bereitzustellen.</p><p class="text-justify">Das Wasser kann bedenkenlos getrunken und zur Körperpflege (ohne Duschen) verwendet werden. Zu einer Infektion könnte es nach Einatmen komme z. B. bei der Verneblung von Wasser in der Dusche.</p></td><td style="vertical-align:top;">&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:24.25pt;">&nbsp;</td><td style="width:6.1pt;">&nbsp;</td><td style="width:440.3pt;">&nbsp;</td><td style="width:6.1pt;">&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>Die Antwort für das Bezirksamt erfolgte durch Bezirksstadtrat Oliver Schworck.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111348</guid>
                <pubDate>Wed, 20 May 2026 13:20:26 +0200</pubDate>
                <title>Zwischenlösung für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse bis Haus der Jugend fertiggestellt ist</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/zwischenloesung-fuer-die-selbstverwaltete-jugendeinrichtung-potse-bis-haus-der-jugend-fertiggestellt-ist/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description>Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1. Frage</p>
<p>Welche Miet-Objekte hat das Bezirksamt bisher wegen Anmietung ab September für Potse (über den Trägerverein) geprüft und gibt es dazu ggf. eine verbindliche Zusage?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Das Jugendamt verweist einleitend auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 17.03.2026 zur Zukunft der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse sowie die hierzu in der 51. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.03.2026 gemachten Ausführungen.</p>
<p>Dort wurde insbesondere dargelegt, dass die Nutzung der Alten Zollgarage als temporärer Standort längstens bis zum 16.09.2026 gesichert ist und eine darüberhinausgehende Verlängerung vertraglich nicht vorgesehen ist. Zudem wurde ausgeführt, dass sich das Jugendamt in einer intensiven Prüfphase möglicher Alternativstandorte befindet und die Potse in die entsprechenden Prozesse einbezogen ist. Vor diesem Hintergrund beantwortet das Jugendamt die vorliegende Kleine Anfrage wie folgt:</p>
<p>Das Jugendamt steht im fortlaufenden Austausch mit dem Trägerverein der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse, der als eigenständiger Vertragspartner potenzieller Mietverhältnisse fungiert und parallel eigenständig nach geeigneten Räumlichkeiten sucht.</p>
<p>Das Jugendamt unterstützt diesen Prozess aktiv, insbesondere durch fachliche Beratung, Prüfung von Standortoptionen sowie Begleitung von Abstimmungen mit relevanten Akteur*innen.</p>
<p>Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden und werden fortlaufend verschiedene Mietobjekte hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung geprüft. Eine verbindliche Zusage für einen konkreten Standort liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor, da die erforderlichen Prüf- und Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind.</p>
<p>Konkrete Objekte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden, da sich mehrere Optionen noch in unterschiedlichen Prüfstadien befinden und noch keine abschließende Auswahl getroffen wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Frage</p>
<p>Wäre die ehemalige Spielhalle in Alt-Tempelhof 17 (Leerstand seit mind. 5-10 Jahren) eine Option für Potse, bei der vor dem Umzug von Potse in die Alte Zollgarage ein Lärmgutachten erstellt wurde?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Die benannte Liegenschaft wird als grundsätzlich prüfbarer Standort eingeordnet.</p>
<p>Da entsprechende Bewertungen zum Standort bereits einige Zeit zurückliegen, ist für eine belastbare Einschätzung eine erneute, aktuelle Gesamtbewertung erforderlich. Diese umfasst insbesondere die bauliche Situation, die Nutzbarkeit für Angebote der Jugendarbeit sowie die Frage der Verträglichkeit im Hinblick auf das Umfeld.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine abschließende Einschätzung zur Eignung als temporärer Standort getroffen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. Frage</p>
<p>Wird die ehemalige Spielhalle durch Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erneut geprüft, wenn ja oder nein, mit welcher Begründung und welche Aussagen gibt es zu dem Lärmgutachten?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Im Rahmen der weiteren Standortprüfung kann die benannte Liegenschaft erneut einbezogen werden. Sofern der Standort weitergehend betrachtet wird, wäre auch das seinerzeit erstellte Lärmgutachten in eine aktuelle Bewertung einzubeziehen und gegebenenfalls zu überprüfen. Dabei wären die derzeit geltenden Anforderungen sowie die aktuelle Nutzungssituation im Umfeld zu berücksichtigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>4. Frage</p>
<p>Werden Räume in der Potsdamer Straße 140 (derzeit Leerstand) geprüft und welche Bedingungen müssten für eine temporäre Nutzung für Potse erfüllt werden?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Wie bei allen in Betracht kommenden Anmietungen würde ein möglicher Mietvertrag durch den Trägerverein abgeschlossen werden. Im Rahmen einer möglichen Nutzung ist zu berücksichtigen, dass die Anmietung keine höheren Kosten als die derzeitigen Aufwendungen verursachen sollte, die Räumlichkeiten für Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII geeignet sein müssen und die Anforderungen des Lärmschutzes sowie die Verträglichkeit der Nutzung im Hinblick auf das Umfeld zu prüfen sind.</p>
<p>Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5. Frage</p>
<p>Gibt es Gründe, wenn ggf. ja, welche die eine Nutzung in der Potsdamer Straße 140 verhindern könnten?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Eine Nutzung könnte insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn sich im Rahmen der Prüfung ergibt, dass die Räumlichkeiten für die vorgesehene Jugendarbeit nicht geeignet sind. Dies kann sich beispielsweise aus der baulichen Beschaffenheit, einem ungeeigneten Zuschnitt oder fehlenden Nutzungsmöglichkeiten ergeben, ebenso aus Anforderungen des Lärmschutzes oder aus Nutzungskonflikten im Umfeld.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>6. Frage</p>
<p>Werden bei der Suche nach geeigneten Räumen auch laute Nutzungen mitbedacht, wenn nein, aus welchen Gründen?</p>
<p>Antwort</p>
<p>Bei der Standortsuche werden die spezifischen Anforderungen selbstverwalteter Jugendkulturarbeit berücksichtigt, zu denen auch lärmintensivere Nutzungsformen gehören können. Gleichzeitig ist im Rahmen einer zeitlich begrenzten Zwischenlösung eine Abwägung zwischen diesen Anforderungen und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erforderlich, insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz und die Verträglichkeit im Umfeld.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111347</guid>
                <pubDate>Wed, 20 May 2026 13:10:52 +0200</pubDate>
                <title>Wie ist das Feld-Theater für den Spielbetrieb vor Ort zukünftig abgesichert?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/wie-ist-das-feld-theater-fuer-den-spielbetrieb-vor-ort-zukuenftig-abgesichert/</link>
                <author>Elisabeth Wissel</author>
                <description>Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Dank der geänderten Basisförderung scheint die Spielstätte in der Gleditschstraße für den Weiterbetrieb für zwei Jahre gesichert, aber wie steht es um den Mietvertrag für die nächsten Jahre?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftliche Zusammenarbeit antwortet auf die Fragen 1 und 2 wie folgt:</p>
<p>Das FELD Theater hat eine Mietvereinbarung mit der BIM über die Nutzung der Liegenschaft Gleditschstraße 5 bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2029&amp;MM=12&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 12/2029 anzeigen" rel="noreferrer">31.12.2029</a> unter der Voraussetzung, dass das Theater weiterhin strukturell über die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ) gefördert wird.</p>
<p>Der gültige Mietvertrag zwischen der BIM und dem privaten Vermieter läuft ebenfalls bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2029&amp;MM=12&amp;DD=31" target="_blank" title="Sitzungskalender 12/2029 anzeigen" rel="noreferrer">31.12.2029</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Wie lange ist das Feld-Theater über den Mietvertrag am Winterfeldplatz gesichert?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Siehe Antwort zu Frage 1</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Vermieter Kündigungsabsichten geäußert hat, wie ist das Bezirksamt dabei involviert?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftliche Zusammenarbeit antwortet auf die Fragen 3 und 4 wie folgt:</p>
<p>Bisher hat sich der Eigentürmer weder der SenKultGZ noch der BIM gegenüber dazu geäußert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Welche Gründe vom Eigentümer liegen (möglicherweise) vor, an die Spielstätte nicht weiter zu vermieten?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Siehe Antwort zu Frage 3</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p>Welche positiven Reaktionen gibt es vom Senat oder vom Bezirksamt für die weitere Vermietung an das Feld-Theater?</p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt dazu, dass bei ihnen bislang nichts eingegangen ist und dieser Sachverhalt daher auch noch nicht geprüft wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 6:</strong></p>
<p>Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Eigentümer, möglicherweise auch über BIM oder den Kultursenat?</p>
<p>Antwort auf Frage 6:</p>
<p>Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftliche Zusammenarbeit antwortet auf die Fragen 3 und 4 wie folgt:</p>
<p>Die BIM steht aktuell nicht in Verhandlungen mit dem Eigentümer.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111346</guid>
                <pubDate>Wed, 20 May 2026 13:04:10 +0200</pubDate>
                <title>Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade e.V. in der Alten Mälzerei Unterstützung durch das Bezirksamt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/nachbarschaftszentrum-suppenkueche-lichtenrade-ev-in-der-alten-maelzerei-unterstuetzung-durch-das-bezirksamt/</link>
                <author>Elisabeth Wissel &amp; Kahtarina Marg</author>
                <description>Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel &amp; Katharina Marg (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frage 1:</p>
<p>Wird dem NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. 2026 auch weiterhin vom Sozialamt als Projekt in der vollen Höhe wie bisher unterstützt, bitte in Zahlen?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Das Amt für Soziales unterstützt seit <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2022&amp;MM=01&amp;DD=01" target="_blank" title="Sitzungskalender 01/2022 anzeigen" rel="noreferrer">01.01.2022</a> das NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. mit einem Zuschuss zur Finanzierung von Mietkosten der Suppenküche in der „Alte Mälzerei“, Steinstraße 41, 12307 Berlin in Höhe von 11.740,20 €.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage 2:</p>
<p>Gibt es für den NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. die Möglichkeit bei den Nebenkosten und Betriebskosten Unterstützung vom Bezirksamt zu erhalten, wenn ja wie?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Dafür wurden im Doppelhaushalt 2026/2027 keine Mittel bereitgestellt. Mit der jährlichen Gewährung einer Zuwendung in der Höhe der Nettokaltmiete setzt das Bezirksamt die seinerzeit mit dem Träger getroffene Vereinbarung um. Eine Refinanzierung der gewährten Zuwendungen über die Kosten- und Leistungsrechnung findet nicht statt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage 3:</p>
<p>Aus welchen Gründen verzögert sich der Einbau einer Abluftanlage (in dem kl. Raum in dem die Kühlgeräte stehen und die Temperatur teils über 40 Grad ist), damit Lebensmittel nicht verderben und die Kühlzelle (Kühlaggregat) nicht erneut kaputt geht, wie es 2023 bereits passiert ist?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Eine Nachrüstung der Abluftanlage ist technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Es wurden durch die SE FM (Hochbau und TGS) alle Möglichkeiten hinsichtlich möglicher Baumaßnahmen geprüft. Die wirtschaftlichste Lösung ist es demnach, die Kühlzelle so lange zu nutzen, wie sie funktioniert. Inwieweit eine Änderung an der Lüftungsanlage eine Verbesserung bringt, kann nicht ermittelt werden. Zudem wäre in dem Fall eine Lösung gemeinsam mit dem Vermieter zu suchen, da die Lüftungsanlage zentrale Betriebstechnik ist und alle Änderungen an der Lüftungsanlage Auswirkungen auf das gesamte Gebäude haben.</p>
<p>Für den Fall des Totalausfalls der Kühlzelle gibt es folgende zwei Lösungsvorschläge:</p><ol><li>Die bestehenden Geräte durch Geräte zu ersetzen, die weniger Leistung haben und demzufolge weniger Wärme produzieren oder</li></ol><p>2. Kühlgeräte (nicht die Kühlzelle) in der Suppenküche installieren, sodass im Lagerraum keine zu kühlenden Lebensmittel gelagert werden müssen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage 4:</p>
<p>Wann, in welchem Monat wird der neue Nutzungsvertrag (zuständig Stadtrat Dollase), erneuert?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Das Amt für Weiterbildung und Kultur ist an den Verein herangetreten und hat zu einem Gespräch eingeladen. Seitens des Vereins ist bislang keine Anfrage erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage 5:</p>
<p>Ist im Fall des NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. für eine bessere Planbarkeit ein 10jähriger Nutzungsvertrag möglich, wenn ja oder nein, bitte erläutern.</p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Siehe Antwort zu Frage 4, auch diesbezüglich liegt bisher keine Anfrage vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage 6:</p>
<p>Welche Bedingungen sind erforderlich, um über den kommenden Nutzungsvertrag eine Option für häufigere Nutzungen auch werktags (derzeit Essensausgabe nur sonntags und in Schichten) und einer Erweiterung zu ermöglichen?</p>
<p>Antwort auf Frage 6:</p>
<p>Der Verein hat ein solches Interesse bislang nicht geäußert. Eine Ausweitung und Intensivierung der Vereinsaktivität könnte jedoch mit dem Betriebskonzept der übrigen Nutzer, insbesondere dem Kindermuseum und der Volkshochschule, kollidieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage 7:</p>
<p>Wann werden dem NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. die passenden Schlüssel ausgegeben (derzeit nur möglich, wenn das Kindermuseum geöffnet hat), damit sie an ihr Lager kommen?</p>
<p>a) Woran scheiterte die bisherige Schlüsselübergabe?</p>
<p>b) Welche Parkmöglichkeiten für die Liefertätigkeiten (5 Tonnen Lebensmittel pro Essenausgabe) sind für den NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. vorgesehen? (Derzeit: Parkverbot, kein Zugang zur Schranke und keine Haltemöglichkeit für Liefertätigkeiten.)</p>
<p>Antwort auf Frage 7:</p>
<p>a) Das Amt für Weiterbildung und Kultur hatte bisher keine Kenntnis davon, dass die Suppenküche keinen eigenen Zugang zum Lager hatte. Eine Nachprogrammierung des Transponders wurde nun aufgrund dieser Kleinen Anfrage durch das Gebäudemanagement veranlasst.</p>
<p>b) Es gibt im Lichtenrader Revier keine Parkmöglichkeit. Dies ist eine für alle Mieter und Nutzer geltende Regelung der Hausverwaltung BeGrün. Als einzige Parkmöglichkeit auf dem Gelände der Alten Mälzerei ist eine Tiefgarage mit Mietparkplätzen vorhanden. Diese werden zum Preis von 150 € monatlich angeboten. Eine Subvention dieser Kosten durch das Amt für Weiterbildung und Kultur ist leider nicht möglich.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111006</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:11:27 +0200</pubDate>
                <title>Innenentwicklungskonzept Hildburghauser Straße (Marienfelde)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/innenentwicklungskonzept-hildburghauser-strasse-marienfelde/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Wann und mit welchen Kooperationspartnern wurde das umsetzungsorientierte Innenentwicklungskonzept (IEK) Hildburghauser Straße erarbeitet?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Das IEK Hildburghauser Straße wurde im Frühsommer 2024 beauftragt und mit der Vorlage des Endberichtes Anfang 2025 abgeschlossen. Interessierte Eigentümer und Wohnungsgesellschaften sind jeweils die Kooperationspartner in einem IEK. In der Hildburghauser Straße waren es namentlich die Degewo sowie der Beamten-Wohnungs-Verein zu Köpenick.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Welche Flächen / Grundstücke umfasst es (bitte eine Karte mit Flurstücken)?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Das Untersuchungsgebiet "IEK Hildburghauser Straße" umfasst Bereiche in Marienfelde nördlich und südlich der Hildburghauser Straße und westlich der Marienfelder Allee. Die detaillierte Abgrenzung des Gebietes und die entsprechenden Flurstücke sind einer gesonderten Karte zu entnehmen (siehe Anlage).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Was sind die wesentlichen Eckpunkte des IEK und welche Maßnahmen sieht es vor?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Die wesentlichen Eckpunkte des IEK sind die Identifizierung von drei Vertiefungsbereichen in dem Untersuchungsgebiet. Hier werden gute Möglichkeiten gesehen, weiteren Wohnungsbau und wohnungsnahe Infrastruktureinrichtungen zu realisieren. Die drei Vertiefungsbereiche befinden sich im nördlichen Untersuchungsgebiet (Weskammstraße / Maximilian-Kaller-Straße), im zentralen Bereich an der Hildburghauser Straße (Rewe-Standort / Tankstelle) und im zentralen Bereich an der Zernickstraße / Luckeweg. Für die drei Bereiche wurden jeweils mehrere bauliche Entwicklungsvarianten abgebildet. Als Ziele werden benannt: Neubau von Wohnungen, Angebote der sozialen Infrastruktur erweitern, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen im Erdgeschoßbereich sicherstellen, Freiräume ergänzen und aufwerten, Zugang zum Öffentlichen Verkehr herstellen bzw. verbessern, Stellplätze für Autos konzentrieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Inwieweit wurde in die Potenzialanalyse auch der Abriss bestehender Gebäude einbezogen?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>In den Vertiefungsbereichen an der Hildburghauser Straße (Rewe-Standort / Tankstelle) und im zentralen Bereich an der Zernickstraße / Luckeweg sind der Abriss bestehender Gebäude Bestandteil der skizzierten Neubau-Varianten. An der Hildburghauser Straße wird der Ersatz des bestehenden Rewe-Marktes durch ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus vorgeschlagen. Im Bereich Zernickstraße / Luckeweg ist der Abriss des bestehenden Parkhauses und der Neubau von Wohngebäuden Bestandteil des Konzeptes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p>Ist die Finanzierung des IEK aus Mitteln der Wohnungsbauleitstelle ein Hinweis darauf, dass es schon um konkretere Potenzialanalysen und Planungen geht?</p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Nein, diese Interpretation zu dem Einsatz von Mitteln der Wohnungsbauleitstelle ist nicht korrekt. Da die "originären IEK-Mittel" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in 2024 bereits in dem IEK "Mariendorf Nordost" gebunden waren, hat die Wohnbauleitstelle eine "Ersatz-Finanzierung" für das beantragte Konzept zur Verfügung gestellt. Deutlich konkretere Potenzialanalysen waren dafür keine Voraussetzung und lagen auch nicht vor. Grundsätzlich wird für ein IEK geprüft, dass die Untersuchungsbereiche das Potenzial haben, eine Realisierung und Umsetzung in den nächsten Jahren zu erreichen.</p>
<p><strong>Frage 6:</strong></p>
<p>In welcher Art ist das IEK in die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens 7-94 eingebunden?</p>
<p>Antwort auf Frage 6:</p>
<p>Das IEK hat die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens 7-94 berücksichtigt und keinen Vertiefungsbereich in dem entsprechenden Geltungsbereich vorgesehen. Die Qualifizierung der Baupotenziale soll abschließend mit der Bauleitplanung abgebildet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 7:</strong></p>
<p>Welchen Stand hat das B-Planverfahren 7-94 und welche Fragestellungen werden derzeit bearbeitet?</p>
<p>Antwort auf Frage 7:</p>
<p>Derzeit wird der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, vorbereitet. Die Träger- und Behördenbeteiligung soll voraussichtlich in den nächsten Monaten durchgeführt werden. Zuletzt wurde die schalltechnische Untersuchung um eine Untersuchung der Verkehrslärmzunahme im Umfeld ergänzt. Darüber hinaus wurde nach Abstimmungen mit dem Umwelt- und Naturschutzamt der Umweltbericht ergänzt und fortgeschrieben. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf wird derzeit entsprechend überarbeitet und ergänzt. Gleichzeitig werden die Inhalte des städtebaulichen Vertrags verhandelt. Nach Durchführung und Auswertung der Träger- und Behördenbeteiligung erfolgt gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111005</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:07:11 +0200</pubDate>
                <title>Gegen Leerstand in Alt- und Neubauten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/gegen-leerstand-in-alt-und-neubauten/</link>
                <author>Garald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify"><strong>1.) Welche Begründung gibt es für Teilleerstand (teilweise schon seit 2 Jahren) in der Bamberger Str. 49 / Ecke Hohenstauffenstraße?</strong></p>
<p class="text-justify">Für das Gebäude wurde bereits am Jahr 2023 eine Rückführungsanordnung erlassen, die auch versucht wurde, mit dem Mittel der Festsetzung von Zwangsgeldern durchzusetzen. Die Eigentümerin hat dagegen Widerspruch eingelegt, der zurückgewiesen wurde. Es wurde daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Im Klageverfahren wurden Gutachten vorgelegt, aus denen sich ergab, dass in dem Gebäude Asbest verbaut worden ist. Diese Feststellung wertete das Verwaltungsgericht als Vollstreckungshindernis, so dass die Anordnung derzeit nicht durchgesetzt werden kann.&nbsp;<br>Die Eigentümerin hat im Rahmen des Klageverfahrens eine Frist bis zum <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=2026&amp;MM=09&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 09/2026 anzeigen" rel="noreferrer">30.09.2026</a> eingeräumt bekommen, um die Sanierung durchzuführen.</p>
<p class="text-justify"><strong>&nbsp;</strong></p>
<p><strong>2.) Liegt dort ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot vor? Wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p>Es liegt derzeit eine Zweckentfremdung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ZwVbG vor. Die erlassene Rückführungsanordnung kann jedoch derzeit aufgrund eines Vollstreckungshindernisses nicht durchgesetzt werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>3.) Wurde bereits die Nutzungsaufnahme für den Neubau Grunewaldstraße 38 gemeldet?</strong></p>
<p>Ja, das Bauvorhaben Grunewaldstr. 38 befindet sich in Nutzung.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>4.) Liegt dort ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot vor? Wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p>Schützenswerter Wohnraum im Sinne des ZwVbG liegt erst vor, wenn das Gebäude baurechtlich zum Wohnen genutzt werden darf. Das ist bisher noch nicht der Fall.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>5.) Wurde mittlerweile die Nutzungsaufnahme für den Neubau „Am Winterfeldt“ gemeldet?</strong></p>
<p>Ja, das Bauvorhaben "Am Winterfeldt" befindet sich in Nutzung.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>6.) Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zum in der Nachbarschaft entstandenen Verdacht auf zahlreichen zweckentfremdeten Leerstand?</strong></p>
<p>Hierzu liegen keine Informationen vor.<br>&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>7.) Gibt es Informationen vom Eigentümer, wie er andauernden Leerstand verhindern möchte?</strong></p>
<p class="text-justify">Hierzu liegen keine Informationen vor.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110974</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Apr 2026 12:36:10 +0200</pubDate>
                <title>Kampf gegen Antiziganismus in Tempelhof-Schöneberg – nicht nur am 8. April</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/kampf-gegen-antiziganismus-in-tempelhof-schoeneberg-nicht-nur-am-8-april-1/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage, Katharina Marg (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Was wurde beim Bezirksamt bisher unternommen, um gegen Antiziganismus vorzugehen?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Die Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration ist abteilungsübergreifend und fachlich eigenständig tätig nach § 16 Abs. (1) PartMigG. Sie wirkt auf die Umsetzung der Ziele des PartMigG hin, insbesondere für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Menschen mit Migrationsgeschichte sind unter anderem Menschen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird (§ 3 Abs. (3) PartMigG), also oftmals auch Rom_nja und Sinti_zze.</p>
<p>Im Rahmen des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma ist die Beauftragte an der Abstimmung zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligt und setzt sich für eine Erhöhung der Mittel im bezirksorientierten Programm ein. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird über das bezirksorientierte Programm das Projekt „Sprachmittlung an Schulen und Verweisberatung zur Arbeitsmarktintegration“ von Phinove e.V. umgesetzt (Sprachmittlung an Schulen - Phinove e.V.).</p>
<p>In regelmäßigen, überbezirklichen Gremien und mit der SenASGIVA, setzt sich die Beauftragte für die Stärkung der Teilhabe eingewanderter Rom_nja und für die Stärkung des Engagements bei der Bekämpfung von Antiziganismus ein.</p>
<p>Am 08. April, dem Internationalen Tag der Rom_nja, wurde vor dem Rathaus Schöneberg die Rom_nja Flagge gehisst, worauf in einer Pressemitteilung und in Social Media hingewiesen wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Haben Leitungen der Fachabteilungen des Bezirksamts in den letzten 10 Jahren an Fortbildungen zum Thema Teilhabegerechtigkeit oder Diversity-Kompetenz teilgenommen, (beispielsweise bei <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/nl_02_2025/nl_02_studie_u_veroeffentlichungen8.html" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/nl_02_2025/nl_02_studie_u_veroeffentlichungen8.html</a>&nbsp; oder <a href="https://amaroforo.de/projekte/bildungsangebote-fuer-leistungsbehoerden-und-sozialberatungsstellen/" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://amaroforo.de/projekte/bildungsangebote-fuer-leistungsbehoerden-und-sozialberatungsstellen/</a> oder Fachtagen gegen Antiziganismus und Rassismus gegen Rom:nja und Sinti:zze teilgenommen), wenn ja, an welchen?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Da von hier nicht genau definiert werden kann, welche Personen mit „Leitungen der Fachabteilungen“ gemeint sind, wird sich bei der Beantwortung der Frage auf Führungskräfte aller Führungsebenen bezogen. Eine Auskunft über die Fortbildungen einzelner Führungskräfte ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.</p>
<p>Spätestens seit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und den dazugehörigen Umsetzungsvorgaben ist die Teilnahme an Diversity-Fortbildungen für Führungskräfte verpflichtend. Schon vorher hat die VAK als landesinterner Fortbildungsdienstleister ein Portfolio mit entsprechenden Fortbildungen angeboten und seitdem weiter ausgebaut.</p>
<p>In dem verpflichtenden Fortbildungskatalog für Führungskräfte des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg wurde 2021 ebenfalls eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen.</p>
<p>Neben den Fortbildungen der VAK&nbsp; wurden in den letzten 10 Jahren folgende Fortbildungen zur Förderung der Diversity-Kompetenz inhouse angeboten die sich entweder an alle Mitarbeitende des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin richtete oder speziell an&nbsp; Führungskräfte richtete:</p><table style="border:0.75pt solid #000000;" class="table"><tbody><tr><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-right:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:66.95pt;">2021</td><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-left:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:378.65pt;"><ul class="list-normal"><li>&nbsp;Diversity – Vielfalt aktiv gestalten</li></ul></td></tr><tr><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-right:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:66.95pt;">2022</td><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-left:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:378.65pt;"><ul class="list-normal"><li>&nbsp;Diversity - Grundlagen</li></ul></td></tr><tr><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-right:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:66.95pt;">2023</td><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-left:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:378.65pt;"><ul class="list-normal"><li>&nbsp;Diversity-Training für Führungskräfte</li><li>Diversity-Schulung für Führungskräfte</li><li>Diversitätskonforme Sprache/Fragen für Führungskräfte</li><li>Workshop Diversity</li><li>Workshop DOKE</li></ul></td></tr><tr><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-right:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:66.95pt;">2024</td><td style="border-bottom:0.75pt solid #000000;border-left:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:378.65pt;"><ul class="list-normal"><li>&nbsp;AGG und LADG in der Verwaltungspraxis</li><li>Diversity – Akzeptanz der Vielfalt und Einführung in das AGG und LADG</li></ul></td></tr><tr><td style="border-right:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:66.95pt;">2025</td><td style="border-left:0.75pt solid #000000;border-top:0.75pt solid #000000;padding-left:5.03pt;padding-right:5.03pt;vertical-align:top;width:378.65pt;"><ul class="list-normal"><li>&nbsp;Anti-Rassismus-Training</li></ul></td></tr></tbody></table><p>Ergänzt wurde dieses Angebot durch Workshops der Fachstelle DOKE (Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung im Land Berlin).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Auf welche empirische und qualitative Datenlage stützt sich der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirkssozialstadtrat Matthias Steuckardt (CDU), wenn er in seinen sozialen Medien (<a href="https://www.facebook.com/share/1AugLVGUro/" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://www.facebook.com/share/1AugLVGUro/</a> ) angibt</p>
<p>ASOG-Unterkünfte seien attraktiv für Menschen insbesondere aus Südosteuropa und dass ein gezielter Missbrauch durch EU-Ausländer stattfinde?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>BürgSozSen:</p>
<p>Die Aussage, „Die aktuelle Berichterstattung zur ASOG-Unterbringung in Berlin @tagesspiegel lässt einen Aspekt außer Acht: Für einige Menschen, hauptsächlich aus Südosteuropa, ist es attraktiv, in Berliner ASOG-Unterkünften leben zu dürfen, insbesondere in Verbindung mit dem Bezug von Sozialleistungen. In der CDU-geführten Bundesregierung gibt es Bestrebungen, diese Lücke zu schließen und das deutsche Sozialsystem vor gezieltem Missbrauch durch EU-Ausländer zu schützen. Dieses Vorhaben unterstütze ich ausdrücklich. Wir sollten die Arbeitnehmerfreizügigkeit an eine Vollzeitarbeitnehmertätigkeit knüpfen. Wenn das gelingt, haben Jobcenter und Sozialämter wieder mehr Kapazität, die wirklich hilfsbedürftigen wohnungs- oder obdachlosen Menschen zu unterstützen.“ stützt sich auf persönlicher Expertise. Die Aussage versteht sich als Denkanstoß eines parteigebundenen Sozialpolitikers zu einer außerhalb der Bezirksverwaltung und deren Organe zu führenden politischen wie gesellschaftlichen Debatte, wie hilfsbedürftige Berlinerinnen und Berliner in ihrer Heimatstadt bestmöglich unterstützt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Haben das Jobcenter oder das Sozialamt Tempelhof-Schöneberg offizielle Zahlen von nachgewiesenem Missbrauch?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>BürgSozSen:</p>
<p>Daten zur ethnischen Herkunft von Antragstellenden oder Leistungsbeziehenden werden selbstverständlich nicht systemisch erfasst.</p>
<p>Dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg wie dem Amt für Soziales des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin liegen überdies keine gesondert geführten amtlichen Statistiken über „nachgewiesenen Missbrauch“ im Sinne einer belastbaren, systematisch erhobenen und auswertbaren Gesamtzahl vor.</p>
<p>Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten wird im jeweiligen Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nachgegangen. Soweit erforderlich, erfolgen entsprechende leistungsrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Prüfungen beziehungsweise Maßnahmen. Eine hierauf bezogene, einheitliche und veröffentlichungsfähige Gesamtstatistik wird jedoch nicht geführt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p>Wie wurde angesichts der antiziganistischen Zuspitzung in den Medien zum Thema ASOG-Unterkunft in der Fuggerstraße auf einen diskriminierungskritischen Journalismus geachtet?</p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg lehnt Antiziganismus und jegliche andere Form von Diskriminierung ab. Es bedient in seiner Öffentlichkeitsarbeit keinerlei Vorurteile und achtet generell auf eine diskriminierungsfreie Sprache. Diese Haltung wünscht sich das Bezirksamt auch von allen Medien. Gleichwohl kann ein Amt selbstverständlich keinen direkten, steuernden Einfluss auf die Berichterstattung von Medien ausüben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 6:</strong></p>
<p>Inwiefern ist das Gedenken und die Erinnerung an den Völkermord an den Sinti:zze und Rom:nja ein Teil der Gedenkkultur des Bezirks?</p>
<p>Antwort auf Frage 6:</p>
<p>SchulSpoBiKu: Fehlanzeige</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110973</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Apr 2026 12:35:29 +0200</pubDate>
                <title>Crellestraße: Straßensondernutzungsgenehmigungen und deren Einhaltung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/crellestrasse-strassensondernutzungsgenehmigungen-und-deren-einhaltung/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Wie viele Gaststättenbetriebe haben eine Sondernutzungsgenehmigung für Tische auf dem Gehweg in dieser Straße?</p>
<p>Antwort auf Frage 1:</p>
<p>Insgesamt haben 23 Betriebe auf der Crellestraße eine gültige Ausnahmegenehmigung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Welche Verpflichtungen haben diese Gastronomiebetriebe bezüglich der Einhaltung vom zulässigem Flächenumfang und müssen sie das öffentlich aushängen?</p>
<p>Antwort auf Frage 2:</p>
<p>Die durch die Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes bewilligte Fläche darf nicht überschritten werden. Der Lageplan muss sichtbar an der Fensterfront ausgehängt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Was passiert, wenn die Gastronomiebetriebe nicht ihrer Pflicht zum Aushang einer Skizze mit der Darstellung der genehmigten Flächen nachkommen?</p>
<p>Antwort auf Frage 3:</p>
<p>Wenn Gastronomiebetriebe ihrer Pflicht zum Aushang einer Skizze (z. B. mit den genehmigten Außenflächen für Tische/Stühle) nicht nachkommen, kann das mehrere rechtliche Konsequenzen haben. Oft erfolgt zunächst eine behördliche Aufforderung, den Aushang nachzuholen, da bereits das Fehlen der ausgehängten Skizze den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit (OWI) erfüllt. Der Aushang der Skizze ist eine Auflage der Genehmigung. Wer das nicht beachtet oder ignoriert, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall den Verlust der Nutzungserlaubnis für Außenflächen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 4:</strong></p>
<p>Wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrolliert und wer ist dafür zuständig?</p>
<p>Antwort auf Frage 4:</p>
<p>Die Kontrolle erfolgt aktiv durch das Ordnungsamt (meist im Außendienst), entweder routinemäßig oder bei konkretem Anlass. Maßgeblich ist immer der Abgleich zwischen tatsächlicher Nutzung und der mit der erteilten Erlaubnis genehmigten Skizze.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 5:</strong></p>
<p>Gibt es zum Anfang der „Freiluftsaison“ besondere Schwerpunkt-Überprüfungen, die dafür sorgen, dass Rollstuhlfahrer und Kinderwagen unbehindert den Gehweg nutzen können?</p>
<p>Antwort auf Frage 5:</p>
<p>Kontrollen dieser Sondernutzungen finden im Rahmen der Streifentätigkeit der Außendienstmitarbeitenden statt, ggf. gezielte Kontrollen durch eingehende Beschwerden von Bürger_innen.</p>
<p>Seitens der Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes bestehen im Vergleich von erteilten Ausnahmegenehmigungen zu Anzahl der Sachbearbeitenden keine Kapazitäten. Vereinzelt werden jedoch auch hier die Sachbearbeitenden tätig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 6:</strong></p>
<p>Welche und wie viele Beschwerden sind dem Bezirksamt in der Crellestraße wegen eingeschränkter Nutzung des Gehwegs und anderer Verstöße bei der Sondernutzung bekannt geworden?</p>
<p>Antwort auf Frage 6:</p>
<p>Dem Bezirksamt sind für die Crellestraße zwischen 2019 und 2026 insgesamt fünf Beschwerden bzw. Vorgänge im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen eingeschränkter Gehwegnutzung und anderer Verstöße bei der Sondernutzung bekannt geworden. Angaben zu Zeiten vor dem Jahr 2019 können seitens der Straßenverkehrsbehörde wegen Einhaltung der Datenschutzfristen nicht gemacht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 7:</strong></p>
<p>Welche Bußgelder werden verhängt, wenn ständig mehr als die zulässige Fläche genutzt werden?</p>
<p>Antwort auf Frage 7:</p>
<p>Wenn mehr Fläche genutzt wird, als genehmigt wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Bußgelder ist nicht einheitlich festgelegt, sondern richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften – in Berlin z. B. nach dem Bußgeldkatalog und dem Einzelfall.</p>
<p>Bei hartnäckigen bzw. bei vorsätzlichen Verstößen können Bußgelder empfindlich angehoben werden. Zudem ist mit weiteren ordnungsrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Widerruf/der Versagung der Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung zu rechnen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110950</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 12:55:37 +0200</pubDate>
                <title>Gewobag-Wohnkomplex (Sachsendamm 63, 64 und Ella-Barowsky-Straße 29, 29A–J)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-tempelhof-schoeneberg.de/initiativen/kleine-anfragen/detail/news/gewobag-wohnkomplex-sachsendamm-63-64-und-ella-barowsky-strasse-29-29a-j/</link>
                <author>Harald Gindra</author>
                <description>Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage 1:</strong></p>
<p>Wie schätzt das Bezirksamt den durch diese Wohnhäuser (211 Wohneinheiten) ausgelösten Parkdruck auf die Umgebung ein?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 1:</strong></p>
<p>Auf dem Gelände zwischen Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm, Gotenstraße und Ella-Barowsky-Straße ist auf der planungsrechtlichen Grundlage des Bebauungsplans (B-Plan) 7-75 die Entwicklung eines Kerngebietes (östlich) vorgenommen worden sowie ein allgemeines Wohngebiet (westlich) entstanden. Außerdem wurde eine Tiefgarage realisiert.</p>
<p>Der Bebauungsplan schließt mit der textlichen Festsetzung Nr. 15 die Entwicklung von oberirdischen Stellplätzen aus. Durch diesen Ausschluss sollte die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, unter Anbetracht der Lage des Plangebiets am Bahnhof Südkreuz, gefördert werden.</p>
<p>Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren, fand eine Untersuchung des ruhenden Verkehrs durch ein beauftragtes Gutachterbüro statt. Die verkehrstechnische Untersuchung kam zum Ergebnis, dass die Entwicklung der Tiefgarage als ausreichend zu bewerten ist, um das prognostizierte Verkehrsaufkommen aufzunehmen.</p>
<p>Weiterhin ist anzumerken, dass eine Stellplatzpflicht in Berlin nicht mehr existiert. Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln vom <a href="https://www.sitzungsdienst-tempelhof-schoeneberg.de/ri/si010_e.asp?YY=1997&amp;MM=07&amp;DD=04" target="_blank" title="Sitzungskalender 07/1997 anzeigen" rel="noreferrer">04.07.1997</a> wurde diese abgeschafft. Daher besteht seitens des Bezirksamtes keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Stellplätzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 2:</strong></p>
<p>Geht das Bezirksamt davon aus, dass auch Wohnungsmieter die Möglichkeit haben, von der Gewobag Stellplätze in der Tiefgarage zu erhalten?</p>
<p>So führt die Begründung zum B-Plan 7-75 zu „Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen“ (S. 90 f) aus: „Gemäß entsprechendem Verkehrsgutachten deckt die Kapazität der Tiefgaragen den Großteil der Stellplatznachfrage des Plangebiets ab. Lediglich am Vormittag kommt es durch die Überlagerung der verschiedenen Nutzergruppen (z. B. Bewohner, Dienstleistungsnutzer) zu geringen Kapazitätsüberschreitungen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frage 3:</strong></p>
<p>Wie beurteilt das Bezirksamt die Antwort der Gewobag auf eine Anfrage eines Wohnungsmieters zu einem E-Stellplatz: „Die Tiefgaragenplätze sind seit Erstbezug an die anliegenden Gewerbemieter vermietet – daran wird sich kurz- bis mittelfristig auch nichts ändern“?</p>
<p>Wäre das Bezirksamt bereit sich – angesichts der Erwartungen im B-Plan 7-75 – über die Vermietungspraxis der Gewobag zu erkundigen und eine Anpassung im Sinne der Wohnungsnutzer anzumahnen?</p>
<p><strong>Antwort auf Frage 2 und Frage 3:</strong></p>
<p>Bei der Nutzung und Vermietung der Tiefgaragenstellplätze handelt es sich um eine private Angelegenheit zwischen Eigentümerin und den betroffenen Anwohnenden sowie Gewerbetreibenden. An wen die Eigentümerin ihre Stellplätze vermietet, ist ihr überlassen. Die verkehrliche Untersuchung im Rahmen des B-Planverfahrens stellt eine allgemeine Prüfung zur Umsetzung des B-Planes dar und trifft selbst keine Regelungen zur Entwicklung und Nutzung von Stellplätzen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans. Insofern sind keine Forderungen des Bezirksamtes diesbezüglich möglich.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


