Zweite/s Toilette/Badezimmer in Soziales Erhaltungsgebiet
Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)
- Wie oft hat die Bauaufsicht 2022 bis heute den Einbau eines zweite/n Toilette / Badezimmers in Sozialen Erhaltungsgebieten genehmigt?
Antwort zu 1)
Dazu wird keine Statistik bei der Stadtplanung geführt.
2. Unter welchen Umständen ist dies genehmigungsfähig?
Antwort zu 2)
Sofern eine Wohnung mehr als 4 Zimmer aufweist, besteht im Einzelfall die Möglichkeit ein zweites Bad zuzulassen.
3. Würde die Umwandlung eines kleinen Zimmers (frühere „Dienstboten“-Stube) in ein Badezimmer eine Grundrissänderung darstellen?
Antwort zu Frage 3)
Ja.
4. Sind solche Grundrissänderungen genehmigungsfähig?
Antwort zu Frage 4)
Nein.
5. Ist eine solche Erlaubnis in der Hewaldtstraße 2/3 (im Soz. Erhaltungsgebiet „Schöneberger Süden“) erteilt worden?
Antwort zu Frage 5)
Ja. Die separate Dusche musste auf Grund bauordnungsrechtlicher Vorschriften
zugelassen werden.
6. Wie lange ist eine entsprechende Baugenehmigung gültig?
Antwort zu Frage 6)
Eine Baugenehmigung gem. Bauordnung ist nicht erforderlich. Die erhaltungsrechtliche
Genehmigung ist unbefristet gültig.
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